Seit dem 1. September 2023 gelten in Baden-Württemberg ein neuer Entgelttarifvertrag und ein neuer Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag für die Friseurbranche. Der Tarifvertrag, der bereits im April verhandelt worden war, hat eine Laufzeit bis 31. August 2025. Die neuen Tarifverträge bringen sowohl für Angestellte als auch für Auszubildende im Friseurhandwerk deutliche Verbesserungen.
Der Tarifvertrag für das Friseurhandwerk vom vergangenen Jahr sieht eine Erhöhung der Löhne und Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen vor. Der 2023 geschlossene Tarifvertrag für das baden-württembergische Friseurhandwerk wurde vom Wirtschaftsministerium als allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass alle Friseurbetriebe in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband, an die tariflichen Vorgaben gebunden sind. Durch die Allgemeinverbindlichkeit wollen die Tarifparteien Wettbewerbsverzerrungen verhindern und Entgelte bzw. Ausbildungsvergütungen, die nicht unterschritten werden dürfen, für alle Beschäftigten sichern.
Zuletzt wurden die Entgelte für Friseurinnen und Friseure 2019 tariflich erhöht.
Ab dem 1. September 2023 erhalten Beschäftigte und Auszubildende des baden-württembergischen Friseurhandwerks mehr Geld. In der untersten Stufe steigt der Stundenlohn zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro. Der sogenannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 beträgt dieser 15,10 Euro. Auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen wurden angehoben. So erhalten Auszubildende im zweiten Lehrjahr ab sofort 735,00 Euro.
Die Löhne haben sich im Entgelttarifvertrag und im Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag um durchschnittlich 20 % erhöht.
Dirk Reisacher, stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes, erklärte: „Wir haben Tarifverträge verhandelt, die einen soliden Grundstock für die Friseurbranche in Baden-Württemberg darstellen. Unsere Branche bleibt damit attraktiv für unsere Mitarbeiter und bietet künftigen Fachkräften einen lohnenden Einstieg in ihren Traumberuf.“
Landesgeschäftsführer Matthias Moser sagte: „Wir haben den Antrag auf Erteilung einer Anschluss-Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für beide Tarifvertragswerke beim BMAS im Mai gestellt und heute erhalten.“
Tarifentgelte ab 1. September 2023:
Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn.
Mindestlohn für Beschäftigte im Friseurhandwerk
| Qualifikation und Berufserfahrung | seit 1. September 2023 | ab 1. September 2024 |
|---|---|---|
| mit abgeschlossener Berufsausbildung | 12,80 € | 13,30 € |
| nach 12 Monaten Berufserfahrung | 13,30 € | 13,85 € |
| mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung | 14,50 € | 15,10 € |
| technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende) | 17,50 € | 18,20 € |
| technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende) | 20,00 € | 20,80 € |
| Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. | ||
Für neu geschlossene, aber auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gelten ab 1. September 2024:
Mit der AVE müssen sich alle Friseurbetriebe in Baden-Württemberg unabhängig von ihrer Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband an die tariflichen Vorgaben halten. Die Chancengleichheit ist somit für alle Betriebe in Baden-Württemberg gewährleistet. Damit verhindern die Tarifparteien eine unfaire Wettbewerbsverzerrung und sichern Entgelte bzw.
Der Tarifausschuss, dem Arbeitgeber und Gewerkschaften angehören, hat die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags empfohlen. Damit gelten die neuen Entgelte - nach der formalen Erklärung durch das Wirtschaftsministerium - rückwirkend ab dem 1. September 2023 für alle Friseurbetriebe im Land, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören.
Exemplare der beiden Verträge können beim Fachverband bezogen werden (Kontaktdaten s. unten). Jeder Friseurbetrieb ist verpflichtet, die jeweils gültigen Tarifverträge in den Sozialräumen für die Mitarbeitenden frei zugänglich vorzuhalten.
Wichtig: die jeweils gültigen Tarifverträge sind im Betrieb frei zugänglich vorzuhalten, etwa als Aushang in Sozialräumen. Die beiden Tarifverträge können beim Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg, über die Innung und über die Gewerkschaft Verdi bezogen werden.
Lange Zeit war das Friseurhandwerk eines der schlechtbezahltesten Gewerbe in Deutschland und das, obwohl der Beruf selbst sehr anstrengend ist. Friseure und Friseurinnen stehen den ganzen Tag und müssen oft mehrere Kunden und Kundinnen gleichzeitig bedienen. Das bedeutet eine hohe körperliche Anstrengung sowie eine hohe Stressbelastung.
Im Friseurhandwerk gibt es aktuell für manche Bundesländer bzw. Tarifregionen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Das bedeutet, dass alle Friseure und Friseurinnen im jeweiligen Geltungsbereich einen rechtlichen Anspruch auf einen Branchen-Mindestlohn haben.
In allen anderen Bundesländern gilt ein Tarifvertrag nur für tarifgebundene Unternehmen. Ein Unternehmen ist tarifgebunden, wenn es Mitglied einer Innung oder einer Arbeitgeberorganisation ist.
Manche Mitarbeitende haben tatsächlich keinen Anspruch auf den Friseur Mindestlohn.
Die Tarifverträge beinhalten unterschiedliche Entgeltgruppen, in die Mitarbeitende eines Friseurbetriebes eingeordnet werden. Das Einkommen steigt mit der jeweiligen Entgeltgruppe oder Lohngruppe.
In Tarifverträgen richten sich die Vergütungsgruppen nach der Berufserfahrung und Ausbildung. So wird z. B.
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