Die Eröffnung eines Friseursalons erfordert eine sorgfältige Planung und die Beachtung rechtlicher Vorgaben. Traditionell ist im Friseurhandwerk ein Meisterbrief erforderlich, um einen eigenen Salon zu führen. Doch es gibt Möglichkeiten, auch ohne Meisterbrief selbständig zu werden. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und Alternativen, um einen Friseurstuhl zu mieten oder einen Salon zu eröffnen, auch ohne den traditionellen Meisterbrief.
Die wohl am häufigsten gestellte Frage unter Gründern und Gründerinnen im Friseurgewerbe ist: Braucht man einen Meister, um einen Friseursalon zu eröffnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und nein. Es gilt nach wie vor Meisterzwang im Friseurhandwerk. Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht. Wer also in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis.
Es besteht die Möglichkeit auch ohne eigenen Meisterbrief oder angestellten Meister zu gründen. Grundsätzlich ist dies ein Ausnahmefall.
Für qualifizierte Gesellen gibt es eine Ausnahme, die sogenannte Ausübungsberechtigung. Mit der Novellierung der Handwerksordnung (HwO) Ende 2003 gab es eine Wiedereinführung des Begriffs. Die sogenannte Altgesellen-Regelung wurde erlassen, um die handwerksrechtliche Beschränkung des Berufszugangs zu einem zulassungspflichtigen Handwerk zu lockern. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Selbständigkeit in einem zulassungspflichtigen Gewerk nur über die bestandene Meisterprüfung und den damit erhältlichen Meisterbrief möglich.
Wie bereits erwähnt, benötigen Sie eine Ausübungsberechtigung, wenn Sie ein Handwerk in einem zulassungspflichtigen Gewerbezweig gründen möchten, das heißt, ein Gewerbe, in dem Sie im Normalfall einen Meisterbrief benötigen. Eine Ausübungsberechtigung ist damit eine Ausnahmevorschrift von dem grundsätzlich geltenden Meisterzwang.
Bei der Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO (Altgesellenregelung) müssen Sie drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
Die Nachweise erfolgen in der Regel über Arbeitszeugnisse der Arbeitgeber.
Wichtig:
Um diese Ausübungsberechtigung zu erhalten, sollten Sie deshalb ganz besonders zeigen können, dass Sie die Führungsfähigkeiten und die dazu erforderlichen Kenntnisse bereits auf dem praktischen Weg erworben und in Ihrem Beruf erfolgreich eingesetzt haben. Es wird angenommen, dass Sie über das entsprechende Wissen verfügen, wenn Sie mindestens 4 Jahre in leitender Position waren. Damit ist gemeint, dass Sie eigenständig Entscheidungen treffen durften.
Die Handwerkskammer kann eine Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen. Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten. Für eine Ausnahmebewilligung benötigen Sie einen Ausnahmegrund. Dieser kann beispielsweise im fortgeschrittenen Lebensalter (ab 47 Jahren) liegen. Oder man beschränkt die Ausnahmebewilligung auf eine einzelne Tätigkeit aus dem Handwerk.
Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist grundsätzlich auch eine sog. Sachkundeprüfung abzulegen. Diese ist in drei Teile gegliedert (Fachtheorie und -praxis sowie ein kaufmännisch-rechtlicher Teil). Damit Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, muss die Prüfung insgesamt mit mindestens ausreichender Leistung bestanden werden.
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Meister als sog. Betriebsleiter einzustellen. Dieser würde die Qualifikation (z.B. Meisterbrief) in den Betrieb einbringen. Der Betriebsleiter muss fest eingestellt werden und grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden. Eine freiberufliche oder eine Anstellung als Berater ist nicht möglich.
Wenn Sie einen eigenen Betrieb im Handwerk gründen möchten, dann müssen Sie sich zuvor informieren, ob Sie diese Tätigkeit auch ohne Meisterbrief ausüben können, wenn Sie (noch) keinen Meister haben. Dabei gibt es eine ganze Reihe an zulassungsfreien Handwerken. Welche Berufe Sie auf selbstständiger Basis ohne Meisterbrief ausüben dürfen, regelt die Handwerksordnung, genauer gesagt die Anlagen A und B.
In der Anlage B können Sie wiederum zwei Bereiche unterscheiden. In folgenden Berufen dürfen Sie also ohne Meisterbrief und auch ohne sonstige Qualifikationen bzw. Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Wenn Sie eine der oben genannten Tätigkeiten aufnehmen, müssen Sie zwar keine besonderen Qualifikationen nachweisen, aber die Gründung Ihres Unternehmens der Handwerkskammer (HWK) melden. Der Unterschied zwischen den beiden Übersichten ist, dass Sie bei den zulassungsfreien Berufen auch weiterhin freiwillig einen Meister ablegen können. Bei den handwerksähnlichen Gewerben ist es hingegen nicht überall möglich, einen Meisterprüfung abzulegen.
Alle Tätigkeiten, die an dieser Stelle nicht genannt werden, fallen nicht unter den Bereich des Handwerks und bedürfen somit keiner Zulassung und auch keiner Meldung gegenüber der HWK. Die oben genannten Handwerke können auch ohne Meisterbrief durchgeführt werden, wenn eine Ausübungsberechtigung vorliegt. Dazu muss unter anderem eine mindestens sechs Jahre dauernde Berufserfahrung vorhanden sein.
Wenn Sie sich mit einer Ausübungsberechtigung selbstständig machen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen. Die Ausübungsberechtigung müssen Sie noch vor der Ausübung der Selbstständigkeit bei der höheren Verwaltungsbehörde beantragen. Zuvor ist die zuständige Handwerkskammer anzuhören.
Wer als Gewerbetreibender einen handwerklichen Beruf ausüben will, muss sich unter Umständen in die Handwerksrolle eintragen lassen. Das ist ein Verzeichnis von Unternehmen, das bei der regional zuständigen IHK oder Handwerkskammer geführt wird. In der Handwerksrolle sind alle Unternehmen aufgeführt, die ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben. Die Handwerksrolle ist in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt. In der „Anlage A“ sind alle Unternehmen vermerkt, für deren Tätigkeit keine besondere Qualifikation erforderlich ist. In die „Anlage B“ gehören dagegen alle Berufe, für die man einen speziellen Nachweis (z. B. Meisterprüfung) oder eine Ausnahmegenehmigung braucht.
Wer unsicher ist, ob seine Tätigkeit eintragungspflichtig ist, kann sich an die örtlich zuständige IHK oder Handwerkskammer wenden.
Empfehlung: Ich empfehle Ihnen, um sämtliche Informationen detailliert zu erhalten, ein kostenloses Beratungsgespräch in einem STARTERCENTER zu vereinbaren. Die STARTERCENTER bieten grundlegende Informationen zur Selbstständigkeit (u.a. zu rechtlichen Themen, Fördermitteln, Unternehmenskonzept etc.) an. Die STARTERCENTER sind bei den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie bei den Wirtschaftsförderungen der Kommunen untergebracht.
Liegen alle oben genannten Bedingungen vor, können Sie bei Ihrer Handwerkskammer einen Antrag auf die Erteilung der Ausübungsberechtigung stellen. Wichtig: Die Antragsformulare der einzelnen Kammern unterscheiden sich leicht in ihrer Form und Gestaltung. Eine vollständige und korrekte Beantwortung aller Fragen ist für die Antragsbearbeitung von entscheidender Bedeutung. Sie sollten sich daher zum Ausfüllen der Unterlagen Zeit nehmen. Hier sind einige wichtige Punkte, die im Antrag berücksichtigt werden sollten:
Für eine schnelle und erfolgreiche Antragsbearbeitung sind fundierte Nachweise über Ihre bisherige Ausbildung und Ihre Berufserfahrung im Handwerk erforderlich. Für die Ausbildung - einschließlich der weiteren qualifizierenden Lehrgänge - reichen die ausgestellten Zeugnisse. In den Arbeitszeugnissen müssen Ihre einzelnen Aufgaben und Ihre speziellen Verantwortungsbereiche ausführlich dargestellt werden. Waren Sie zum Beispiel Betriebsleiter, so sollte das unbedingt detailliert beschrieben werden, damit Sie Ihre betrieblichen, kaufmännischen und rechtlichen Qualifikationen nachweisen können.
Hinweis: Zuständig für die Vergabe der Ausübungsberechtigung ist Ihre örtliche Handwerkskammer. Ziehen Sie es vor, den Antrag online einzureichen, sollten Sie darauf achten, dass Sie neben dem eigentlichen Antrag auch eine Erklärung zu Ihrer Identität oder die Kopie Ihres Ausweises beifügen. Wie eine Erklärung zur Identität aussieht und ob diese in Form eines zusätzlichen Formulars beigefügt werden soll, unterscheidet sich von Kammer zu Kammer.
Bei einer Kenntnisprüfung werden theoretische Kenntnisse des Handwerks getestet. Für manche Berufszweige bieten die einzelnen Handelskammern spezielle Vorbereitungskurse an. Auch wenn die Vorbereitungskurse gebührenpflichtig sind und Sie Ihren fachlichen Kenntnisstand von sich aus immer aktuell halten, ist es sehr zu empfehlen, an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen. Neben den aktuellen Regelungen bereiten die Kurse Sie ganz besonders auf die üblichen und häufigen Prüfungsfragen vor.
Liegen bei Ihnen die allgemeinen Voraussetzungen - wie eine abgeschlossene Gesellenprüfung und die erforderliche Berufserfahrung - vor, bietet die Ausübungsberechtigung einen guten Weg zu einem eigenen Betrieb. Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Handelskammer. Die Kosten der Kenntnisprüfung liegen üblicherweise im Rahmen zwischen 60 und 150 Euro. Für die Vorbereitungskurse können etwa 100 bis 200 Euro verlangt werden.
Stuhlmiete beim Friseur ist in unglaublich vielen Ländern schon der Normalzustand. Deutschland hinkt da noch ein wenig hinterher. Es bedeutet generell, dass ein Saloninhaber einen oder auch mehrere seiner Stühle in seinem Salon zur Verfügung stellt und diese an selbstständige Friseure von außerhalb vermietet. Das Wort „selbstständig“ spielt hierbei eine zentrale Rolle. Denn auch wenn der Saloninhaber seine Stühle zur Verfügung stellt und Du von seinem Salon aus arbeitest, heißt das nicht, dass er in irgendeiner Form für Dich verantwortlich ist.
Mietest Du Dir einen Friseurstuhl - oder auch zwei - bist Du in gleichem Maße selbstständig wie mit einem eigenen Friseursalon. Als Friseurstuhl-Mieter bist Du, wie bereits erwähnt, in vollem Umfang selbstständig. Du betreibst in unserem Friseursalon Deinen eigenen Mini-Salon und bist somit ein Mini-Saloninhaber. Aufgrund dessen gilt für Dich, dass Du Deine Meisterprüfung im Friseurhandwerk absolviert und bestanden haben musst.
Dennoch ist die Stuhlmiete kein ganz neues Konzept, fängt aber hierzulande gerade erst an zu wachsen. In vielen anderen Ländern Europas und der Welt ist die Stuhlmiete bereits ein gängiges Geschäftsmodell. Genau genommen ist „Stuhlmiete“ nicht das richtige Wort. Im Prinzip wird nicht nur der Stuhl, sondern anteilig der gesamte Salon gemietet beziehungsweise vermietet.
Aus diesem Grunde wäre eigentlich ein klarer Vertrag zwischen Stuhlmieter und Stuhlvermieter unbedingt erforderlich. Doch genau an dieser Stelle gibt es ein Problem, das eine detaillierte Vertragsgestaltung nahezu unmöglich macht: Die „Scheinselbständigkeit“.
Neben der eigentlichen Stuhlmiete im Salon müssen auch weitere Dinge geregelt sein. So müssen die gewerblichen und privaten Versicherungen des Stuhlmieters zu seiner Tätigkeit passen. Lassen Sie sich als Arbeitnehmer nicht in die Stuhlmiete drängen, wenn die Selbständigkeit an sich nicht Ihr „Ding“ ist! Finden Sie zunächst einmal heraus, ob es Ihnen wirklich möglich ist, Ihre soziale Absicherung in die eigenen Hände zu nehmen.
Für einen Existenzgründer, der mit minimalem Kapitaleinsatz in die Selbständigkeit als Friseur starten will, ist die Stuhlmiete jedoch eine ideale Möglichkeit. Die Stuhlmiete birgt aber nicht nur Vorteile sondern auch einige Risiken, die nicht unbedingt kalkulierbar sind und durch einen Vertrag leider nicht ausgeschlossen werden können. Deshalb gehören Fairness und ehrliche Kommunikation zwischen beiden Parteien zu den Grundvoraussetzungen der Stuhlmiete.
Achtung: Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Stuhlmiete die Gefahr der Scheinselbstständigkeit besteht. Daher sollte ein klarer Vertrag zwischen Stuhlmieter und Stuhlvermieter bestehen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
Um sich den Traum vom eigenen Haarsalon zu erfüllen zu können, müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Hier ist eine Checkliste der wichtigsten Schritte:
Bevor Sie Ausgaben tätigen, sollten Sie einen strukturierten Businessplan erstellen, indem Sie u. a. eine genaue Kostenplanung festhalten. Abhängig von der Größe und dem Personalbedarf Ihres Salons kann diese Planung ganz unterschiedlich aussehen.
Mögliche Kostenpunkte:
Basierend auf Ihrem Businessplan sollten Sie die Preise für Ihre angebotenen Dienstleistungen berechnen. Bedenken Sie immer, dass jedes neue Unternehmen eine Anlaufphase hat, in der die Einkünfte noch nicht alle Kosten decken. Falls Sie als Gründer oder Gründerin Ihre anfallenden Kosten nicht allein stemmen können, gibt es oftmals Möglichkeiten, sich für Fördermittel, Zuschüsse und Kredite zu bewerben. Die KfW bietet Kredite für Existenzgründer wie „ERP-Gründerkredit - StartGeld”.
Die Friseurdichte in Deutschland ist hoch. 2016 gab es laut Statista über 80.000 Friseurunternehmen. Trotzdem wagen jedes Jahr neue Friseure den Schritt in die Selbständigkeit. Um Ihren erfolgreichen Einstieg zu sichern, müssen Sie bei der Wahl Ihres Standorts strategisch vorgehen, bevor Sie Ihren Friseursalon aufmachen. Nur, wenn Sie die konkurrierenden Friseurläden in Ihrer Umgebung gut kennen, können Sie sich besser platzieren - in Ihrer Region und auf einem umkämpften Markt.
Ein wichtiger Teil Ihres Businessplans wird Ihr Salonkonzept und die damit verbundenen Marketingmaßnahmen sein. Alle Marketingmaßnahmen sollten auf Ihr Konzept abgestimmt sein. Von Laufkundschaft und Einmal-Kunden können nur die wenigsten Friseure leben, deshalb sind Mundpropaganda und persönliche Empfehlungen immer noch sehr wichtig zur Neukundengewinnung.
Egal ob angestellte Friseure, Kosmetiker oder Auszubildende: Ihr Personal ist der Schlüssel zu Ihrem unternehmerischen Erfolg. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer angestellten Friseure und Friseurinnen auf Qualität und Zuverlässigkeit. Ein herzlicher Umgang mit Kunden und professionelle Beratungsgespräche sind genauso wichtig wie die korrekte Verwendung der Produkte und die Ausführung der eigentlichen Dienstleistung. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, wie Ihr Personal reagiert, wenn etwas schief läuft. Eine fehlerhafte Behandlung, ein misslungener Haarschnitt oder eine Reklamation müssen freundlich und professionell gehandhabt werden.
Ein gutes Team ist außerdem eines, das sich gegenseitig ergänzt. Aber nicht jeder kann alles. Hat einer Ihrer Mitarbeiter ein besonderes Talent? Gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten für Ihre individuellen Angestellten? Fördern Sie das Potential Ihrer Angestellten und investieren Sie so nachhaltig in Ihren Friseursalon.
Die Mode ändert sich schnell und die passenden Frisuren dazu natürlich auch. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, mit Ihrem eigenen Friseursalon auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bieten Sie Schulungen an und besuchen Sie Friseurmessen, um Ihr Personal (und sich selbst) immer auf dem Laufenden zu halten.
Eines der prominentesten Franchise-Beispiele ist Hairkiller. In Deutschland gibt es mehrere Franchise-Konzepte und Friseur-Ketten, die unterschiedlich aufgebaut sind. Allerdings sollten Sie auf der Hut sein vor allzu großen Versprechungen der Franchise-Geber. Die Anschaffungskosten sind in der Regel hoch, denn Ihr Ladenlokal muss den Vertragsvorgaben entsprechen. Umsatzvorgaben können in schwachen Geschäftsjahren einen permanenten Druck ausüben, möglichst viele (unnötige) Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen.
Erfahrung und Übersicht sind Grundvoraussetzungen, um eine nachhaltige Entscheidung zum Thema Franchise-Lizenz zu treffen.
Die Gründung eines Friseursalons bietet vielfältige Chancen für kreative und unternehmerisch denkende Personen. Es ist jedoch essenziell, sich umfassend über die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Alternativen zum Meisterbrief zu informieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
| Möglichkeit | Voraussetzungen | Hinweise |
|---|---|---|
| Meisterbrief | Abgeschlossene Meisterprüfung | Traditioneller Weg, höchste Anerkennung |
| Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO) | Gesellenbrief, 6 Jahre Berufserfahrung, 4 Jahre in leitender Position | Antrag bei der Handwerkskammer erforderlich |
| Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) | Besondere Umstände (z.B. fortgeschrittenes Alter), Sachkundeprüfung | Ermöglicht Selbstständigkeit in bestimmten Fällen |
| Einstellung eines Betriebsleiters | Festangestellter Meister | Meisterbrief des Betriebsleiters erforderlich |
| Zulassungsfreies Handwerk | Kein Meisterbrief erforderlich | Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten |
Informieren Sie sich gründlich und lassen Sie sich von Experten beraten, um den für Sie passenden Weg in die Selbstständigkeit zu finden.
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