Viele angestellte Friseure und Friseurinnen träumen davon, einen eigenen Friseursalon zu eröffnen. Oftmals sind die schlechte Bezahlung in der Branche oder der Wunsch nach Spezialisierung die Gründe für diesen Schritt. Doch die Meisterpflicht im Friseurhandwerk stellt eine Hürde dar. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie dennoch Ihren Traum vom eigenen Salon verwirklichen können.
Das Friseurhandwerk unterliegt der Meisterpflicht. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich einen Meisterbrief benötigen, um einen eigenen Salon zu eröffnen. Wer diesen Befähigungsnachweis besitzt oder einen Friseurmeister als Betriebsleiter einstellt, darf einen Salon eröffnen. Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht.
Generell gilt im Handwerk: Wer einen eigenen Betrieb eröffnen will, muss einen Meisterbrief vorweisen. Das ist im Friseurhandwerk nicht anders: Aber es gibt Ausnahmen.
Die Meisterprüfung ist teuer. Es sei dahingestellt ob Friseurmeister bessere Friseure sind, mehr Unternehmergeist mitbringen und kaufmännisches Wissen haben. Zumindest bewahrt es den einen oder anderen davor sich unüberlegt in die Selbstständigkeit zu stürzen und zu scheitern, so zumindest in der Theorie.
Die Auflagen erscheinen oft hoch, doch es gibt Wege, die zum Ziel führen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Friseursalon auch ohne Meistertitel zu eröffnen. Hier sind die wichtigsten:
Bei entsprechender Berufserfahrung können Sie bei der Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung nach §7 HwO (Handwerksordnung) beantragen. Wenn sie über langjährige Berufserfahrung im Friseurhandwerk verfügen, können Friseure von der Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung nach §7 HwO erhalten.
Die Bedingungen für die sogenannten „Altgesellenregelung“ sind:
Die Nachweise erfolgen in der Regel über Arbeitszeugnisse der Arbeitgeber.
Die Handwerkskammer kann verlangen, dass die Nachweise der erforderlichen Kenntnisse durch eine zusätzliche Teilnahme an Lehrgängen nachgewiesen werden.
Auch wenn sich Ihr Konzept von dem eines herkömmlichen Friseursalons deutlich unterscheidet oder Sie eine sehr spezielle Tätigkeit (z. B. als mobiler Friseur ohne eigene Geschäftsräume) anbieten wollen, ist es möglich, sich ohne Meister als Friseur selbstständig zu machen. In diesem Fall können Sie von der Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) bekommen - und zwar dann, wenn es sich dabei um sogenannte „einfache Tätigkeiten“ handelt, die nicht „wesentliche Friseurtätigkeiten“ sind.
Auch ohne Meister kannst du einen Friseursalon eröffnen, wenn du zum Beispiel nur einfache Tätigkeiten anbietest.
Mit einer Ausnahmebewilligung können Sie zum Beispiel als Herrenfriseur, Bartfriseur / Barbier oder Kinderfriseur arbeiten. Du kannst mit einer Ausnahmebewilligung zum Beispiel als Herrenfriseur, Bartfriseur / Barbier oder Kinderfriseur arbeiten. Möglich sind generell einfache Friseuren (waschen, schneiden, föhnen), Flechtfrisuren, Hochsteckfrisuren etc.
Einfache Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass:
Zudem dürfen nicht mehrere einfache Tätigkeiten zusammen angeboten werden, so dass sie einen wesentlichen Bereich des Friseurhandwerks abbilden würden. Beispiel: Wollen Sie sich als Herrenfriseur spezialisieren, dürfen Sie keine für weibliche Kunden typische Leistungen wie Hochsteckfrisuren anbieten.
Unser Tipp: Vieles ist hier Auslegungssache. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer und legen Sie sich passende Argumente zurecht! Ein ausgefeiltes Konzept kann Ihnen dabei gute Dienste leisten.
Die Handwerkskammer kann eine Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen. Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten.
Eine dritte Möglichkeit, sich den dem Traum vom eigenen Friseursalon ohne Meisterbrief zu erfüllen, ist die Tätigkeit als mobiler Friseur. Wenn du keinen festen Salon betreibst und als mobiler Friseur unterwegs bist, benötigst du ebenfalls keinen Meisterbrief. Sie dürfen keinen Salon im klassischen Sinne besitzen, aber Sie sind selbständig tätig und arbeiten eigenverantwortlich als Friseur.
Eine Existenzgründung mit einem mobilen Friseur-Service erfordert eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung.
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Meister als sog. Betriebsleiter einzustellen. Dieser würde die Qualifikation (z.B. Meisterbrief) in den Betrieb einbringen. Der Betriebsleiter muss fest eingestellt werden und grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden. Eine freiberufliche oder eine Anstellung als Berater ist nicht möglich.
Unabhängig davon, ob Sie einen Meisterbrief besitzen oder nicht, gibt es weitere Voraussetzungen, die Sie für die Gründung eines Friseursalons erfüllen müssen:
Ein solider Businessplan, guter Versicherungsschutz und einer clevere Marketing-Strategie gehören auf jeden Fall dazu, um als selbstständiger Friseur erfolgreich durchzustarten. Bevor Sie Ausgaben tätigen, sollten Sie einen strukturierten Businessplan erstellen, indem Sie u. a. eine genaue Kostenplanung festhalten.
Der Businessplan sollte folgende Punkte enthalten:
Mit unserer kostenfreien Businessplansoftware geht das ganz einfach!
Finanzierung:
Dennoch wird in den meisten Fällen auch Eigenkapital sowohl ein Bankkredit notwendig sein.
Falls Sie als Gründer oder Gründerin Ihre anfallenden Kosten nicht allein stemmen können, gibt es oftmals Möglichkeiten, sich für Fördermittel, Zuschüsse und Kredite zu bewerben.
Die KfW bietet Kredite für Existenzgründer wie „ERP-Gründerkredit - StartGeld”.
Werbung, Kundenakquise und Kundenbindung sind weitere zentrale Erfolgsfaktoren für den Betrieb Ihres Friseursalons. Machen Sie sich erste Notizen bei der Geschäftsmodellentwicklung, welche Marketingkanäle Sie nutzen wollen und wie Sie bspw.
Von Laufkundschaft und Einmal-Kunden können nur die wenigsten Friseure leben, deshalb sind Mundpropaganda und persönliche Empfehlungen immer noch sehr wichtig zur Neukundengewinnung.
Über die Vermarktung und Werbemaßnahmen solltest du dir bereits in einem frühen Stadium deiner Gründung Gedanken.
Mit einem Webbaukasten kannst du relativ einfach schicke und informative Webseiten selbst erstellen.Homepage aus Bausteinen? Internetpräsenz selbst bauen? Wir haben uns die Angebote angesehen: Hier bekommst du eine Übersicht über die besten Homepage-Baukästen für Gründer!Tipp: Plane von Anfang an die Sichtbarkeit deiner Webseite ein!Ein Online-Terminplaner bietet viele Vorteile. Deine Kunden haben eine bequeme Möglichkeit, ihre Wunschtermine zu buchen. Du hast Planungssicherheit und ersparst dir lange Zeiten am Telefon, um einen passenden Termin zu finden.Lasse dir unbedingt ein unverwechselbares Logo und eine CI für Visitenkarten, Flyer etc. erstellen.Egal ob angestellte Friseure, Kosmetiker oder Auszubildende: Ihr Personal ist der Schlüssel zu Ihrem unternehmerischen Erfolg. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer angestellten Friseure und Friseurinnen auf Qualität und Zuverlässigkeit. Ein herzlicher Umgang mit Kunden und professionelle Beratungsgespräche sind genauso wichtig wie die korrekte Verwendung der Produkte und die Ausführung der eigentlichen Dienstleistung.
Ein gutes Team ist außerdem eines, das sich gegenseitig ergänzt. Aber nicht jeder kann alles. Hat einer Ihrer Mitarbeiter ein besonderes Talent? Gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten für Ihre individuellen Angestellten? Fördern Sie das Potential Ihrer Angestellten und investieren Sie so nachhaltig in Ihren Friseursalon.
Die Mode ändert sich schnell und die passenden Frisuren dazu natürlich auch. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, mit Ihrem eigenen Friseursalon auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bieten Sie Schulungen an und besuchen Sie Friseurmessen, um Ihr Personal (und sich selbst) immer auf dem Laufenden zu halten.
Sie haben kein zündendes Konzept für einen Friseursalon, das Sie selbst richtig überzeugt? Dann kann Franchise für Sie die passende Alternative sein. Als Franchisenehmer setzen Sie auf ein erprobtes und bereits am Markt etabliertes Geschäftsmodell - und müssen je nach Franchisekonzept nicht einmal ausgebildeter Friseur sein.
Eines der prominentesten Franchise-Beispiele ist Hairkiller. In Deutschland gibt es mehrere Franchise-Konzepte und Friseur-Ketten, die unterschiedlich aufgebaut sind. Allerdings sollten Sie auf der Hut sein vor allzu großen Versprechungen der Franchise-Geber. Die Anschaffungskosten sind in der Regel hoch, denn Ihr Ladenlokal muss den Vertragsvorgaben entsprechen. Umsatzvorgaben können in schwachen Geschäftsjahren einen permanenten Druck ausüben, möglichst viele (unnötige) Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen. Erfahrung und Übersicht sind Grundvoraussetzungen, um eine nachhaltige Entscheidung zum Thema Franchise-Lizenz zu treffen.Hier ist eine Checkliste, die Ihnen bei den praktischen Gründungsschritten hilft:
Um sich den Traum vom eigenen Haarsalon zu erfüllen zu können, müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet.
Wollen Sie Ihren Friseursalon als Einzelunternehmer, GbR oder GmbH gründen? Bei der Entscheidung für eine Rechtsform spielen Startkapital, Haftung und steuerliche Aspekte zentrale Rollen. Egal ob als Einzelunternehmer, GbR, UG oder GmbH. Sie sind noch unsicher bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihren Friseursalon?Einzelunternehmer gelten als Kleinunternehmer, solange ihr Jahresumsatz zzgl. entfallender Steuern unter 22.000 Euro liegt. Verdienen Sie als Friseursalonbesitzer mehr, müssen Sie Umsatzsteuern entrichten. Dieser Umstand bremst viele Friseursalons, die als Ein-Personen-Betriebe geführt werden.Die Gründung eines Friseurbetriebs ist mit recht hohen Ausgaben verbunden, die durch Eigen- oder Fremdkapital finanziert werden müssen. Bedenken Sie dabei, dass allein die Ausgaben für Einrichtung und Erstausstattung schnell im fünfstelligen Eurobereich liegen!
In der folgenden Übersicht haben wir für Sie zusammengestellt, für welche Posten Sie einmalige Gründungs- und Startkosten, Investitionen und laufende Kosten für den Betrieb ihres Friseursalons einkalkulieren müssen:
| Kostenart | Details |
|---|---|
| Gründungskosten / Startkosten | Businessplan- und Finanzierungsberatung, Logo, Webseite und Corporate Design, Markenanmeldung, Gewerbeanmeldung, ggf. Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintrag, Notargebühren, Makler- und Abstandszahlungen, Werbemaßnahmen zur Eröffnung |
| Investitionen | Umbau und Renovierung der Räumlichkeiten, Einrichtung (Frisiertische, Frisierstühle, Spiegel, Waschbecken, Kasse u.a.), Equipment (Scheren, Föhne, Lockenwickler, Glätteisen u.a.), Erstausstattung Haarpflegeprodukte, Später Reparatur und Ersatz von Möbeln, Werkzeugen und Geräten, Spätere Renovierungen ggf. Ausbau |
| Laufende Kosten | Miete des Friseursalons, Versicherungen (u.a. Betriebshaftpflicht, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung), Lohnkosten und Sozialabgaben für Ihre Angestellten sowie Ihr Unternehmerlohn, Strom, Wasser, Heizung, Telefon und Internet, Kosten für Kassensoftware, Beiträge (u.a. Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft), Haarpflegeprodukte und weitere Waren, Werbung und Marketing, Beratung (z.B. Steuerberater), Gebühren (z.B. Müllabfuhr) |
Die Gründung eines Friseursalons bietet vielfältige Chancen für kreative und unternehmerisch denkende Personen. Es ist jedoch essenziell, sich umfassend über die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Alternativen zum Meisterbrief zu informieren.
tags: #friseur #ohne #meistertitel #voraussetzungen
Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.