Warum Friseure manchmal nur Barzahlung akzeptieren: Gründe und Hintergründe

Das Friseurhandwerk gilt als eine der ältesten Berufsgruppen der Welt, und doch sieht sich die Branche auch heute noch mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Eine der problematischen Angelegenheiten, die die Friseurbranche belastet, ist die Praxis der Schwarzgeldzahlungen. Schwarzarbeit im Friseurhandwerk hat nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen, sondern betrifft auch die Fairness und Transparenz innerhalb der Branche. Dieser Artikel wirft einen Blick auf die Hintergründe, Auswirkungen und Maßnahmen gegen Schwarzgeld im Friseurhandwerk.

Friseurin Giuliana Koke nimmt in ihrem Friseursalon kein Bargeld mehr an. (Quelle: handwerksblatt.de)

Ursachen und Hintergründe von Schwarzarbeit im Friseurhandwerk

Schwarzarbeit im Friseurhandwerk hat verschiedene Ursachen. Zum einen spielen wirtschaftliche Faktoren eine Rolle, da einige Friseursalons versucht sind, Steuern zu hinterziehen, um ihre Gewinne zu maximieren. Die hohe Konkurrenz in der Branche und der Druck, kostengünstige Dienstleistungen anzubieten, führen dazu, dass einige Friseure auf illegale Praktiken zurückgreifen. Zudem erleichtert die Barzahlung in der Branche die Abwicklung von Schwarzgeschäften, da diese Zahlungen oft schwer nachzuvollziehen sind.

Auswirkungen von Schwarzgeld auf die Branche

Die Verbreitung von Schwarzgeld im Friseurhandwerk hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche. Durch die Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben werden nicht nur dem Staat Einnahmen entzogen, sondern es entsteht auch eine unfaire Wettbewerbssituation. Seriöse Friseursalons, die ihre Pflichten erfüllen, leiden unter der Konkurrenz durch schwarze Schafe, die ihre Preise aufgrund der Steuerhinterziehung drücken können. Dies führt zu einem Verlust an Vertrauen und Glaubwürdigkeit in der Branche.

Maßnahmen gegen Schwarzgeld im Friseurhandwerk

Um der Schwarzarbeit entgegenzuwirken, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Zum einen setzen einige Friseursalons auf moderne Prüfmethoden. Durch konsequente Überwachung und Kontrolle können schwarze Zahlungen besser erkannt und verhindert werden. Darüber hinaus ist eine verstärkte Sensibilisierung innerhalb der Branche notwendig, um ein Bewusstsein für die negativen Auswirkungen von Schwarzarbeit zu schaffen.

Die Kassenführung in Friseurbetrieben steht im Zentrum vieler steuerlicher Prüfungen. Der Grund: Viele Dienstleistungen werden bar bezahlt, Termine kurzfristig vergeben, Zusatzleistungen (wie Pflegeprodukte oder kleine Aufschläge) oft nicht sauber getrennt gebucht. Immer wieder greifen Steuerfahnder auf sogenannte Verprobungsmethoden zurück, etwa Wareneinsatz-Umsatz-Vergleiche, Kalkulationsschemata oder Kennzahlen aus Vergleichsbetrieben. Schon kleinste Abweichungen reichen dann, um die Buchführung als „nicht ordnungsgemäß“ zu verwerfen - und den Umsatz pauschal zu schätzen.

Besonders problematisch: Diese Verfahren treffen nicht nur große Ketten oder Studios mit mehreren Angestellten - gerade kleine Salons und Einzelunternehmen geraten ins Visier, weil sie meist keine professionelle Buchhaltung oder steuerliche Beratung nutzen. Was für den Saloninhaber oft wie eine einfache Prüfung beginnt, entwickelt sich rasch zum ernsthaften strafrechtlichen Problem. Fallen dabei Unstimmigkeiten auf, wird der Fall meist ohne weiteres direkt an die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Diese Maßnahmen erfolgen in vielen Fällen auf Basis bloßer Annahmen oder fehlerhafter Schätzungen. Die meisten Friseure geraten nicht in ein Steuerstrafverfahren, weil sie betrügen wollten - sondern weil sie die komplexen Anforderungen an Dokumentation, Kassentechnik und Buchhaltung im Alltagsgeschäft unterschätzt haben. Der Gesetzgeber kennt hier jedoch wenig Nachsicht.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren spezialisiert - mit einem besonderen Schwerpunkt auf mittelständische Betriebe, Handwerksunternehmen und inhabergeführte Dienstleistungen. Neben dem eigentlichen Strafverfahren droht in vielen Fällen die finanzielle Rückforderung angeblich hinterzogener Steuern. Das Finanzamt setzt dabei oft auf Schätzungen, die in keinem realen Verhältnis zum tatsächlichen Umsatz stehen - insbesondere, wenn die Kassenführung verworfen wurde. Auch hier ist schnelles, durchdachtes Handeln entscheidend.

Barzahlung vs. Kartenzahlung: Ein Kostenvergleich

Zweifellos nimmt das Zahlen mit so genanntem „Plastikgeld“ hierzulande sehr stark zu. Die Kartenzahlung ist seit vielen Jahren bereits zu einem Muss für Salons mit fortschrittlichem Kundenservice geworden. Stellt sich für den Friseur zunächst die Frage, welche Karten man akzeptieren sollte und welche nicht. Alle? Oder nur bestimmte? Wer seinen Kunden den bestmöglichen, exklusivsten Service bieten will, egal was es kostet, der wird sicherlich alle gängigen Karten akzeptieren.

Kunden, die eine Kreditkarte besitzen, zücken allerdings lieber erst diese, weil die Ausgabe erst zum Monatsende ihrem Konto belastet wird. Da diese Servicegebühr prozentual vom Betrag der Bruttoeinnahme berechnet wird, verzichtet der Friseur auf einen erheblichen Teil seines Gewinns!

Eine Kundin zahlt € 100,- an Ihrer Ladenkasse in bar. Abzüglich der abzuführenden Mehrwertsteuer von € 15,97 bleiben € 84,03 Netto-Umsatz. Ein durchschnittlicher Friseursalon hat eine Umsatzrentabilität von ca. 20%. Eine Kundin zahlt € 100,- an Ihrer Ladenkasse mit Kreditkarte. Der Karten-Anbieter zieht sofort sein Disagio (hier 4%) ab und zahlt € 96,- an den Friseur aus. € 4,- behält er als Servicegebühr ein. Die Mehrwertsteuer ist aber vom Einnahme-Betrag (€100,-) zu berechnen. Abzüglich der abzuführenden Mehrwertsteuer von € 15,97 bleiben dann also nur noch € 80,03 vom Auszahlungsbetrag übrig.

Der Gewinn von € 16,81 vermindert sich also direkt um den Disagio-Betrag von € 4,-. Bei der Gegenüberstellung der Gewinne bei Barzahlung (€ 16,81) und Kreditkartenzahlung (€ 12,81) fällt ein recht hoher Unterschied von 23,8% auf. Je nach Höhe des Disagios verzichtet der Friseur auf 20 bis 25% seines Gewinnes bei der Kreditkartenzahlung!

Bei der Zahlung mit EC-Karte wird keine prozentuale Gebühr vom Umsatz erhoben, sondern nur eine gleichbleibend hohe Gebühr pro Transaktion. Und diese Transaktionsgebühr liegt meist nur im zweistelligen Centbereich. Erfahrungsgemäß hat fast jeder Kunde, der eine Kreditkarte hat, auch seine EC-Karte bei sich. Aus diesem Grunde haben wir in unserem Salon die Akzeptanz von Kreditkarten nach einigen Jahren völlig eingestellt. Unsere Kunden stört das nicht im Geringsten. Sie zahlen gern mit EC-Karte und empfinden dies als ein wichtiges Service-Element unseres Salons.

Kartenzahlung hat bei vielen den Ruf, das teurere Zahlungsmittel zu sein. Dabei werden die eigentlichen Kosten von Barzahlungen unterschätzt. Zur deutschen Aufregungskultur gehört auch das “Cash is King Schild am Späti um die Ecke. Oder eines, das Kartenzahlung erst ab 10 Euro erlaubt. Passend dazu die Diskussionen in sozialen Netzwerken, in denen die „gute“ Barzahlung gegen die „schlechte“ Kartenzahlung verteidigt wird. Bargeld ist gelebte Freiheit und die da oben wollen uns die letzte Mark, sorry Euro wegnehmen. Damit ein Schuh daraus wird, bedienen sich insbesondere Händler eines Mythos. Dem Mythos, dass Bargeld kostenlos sei, während Kartenzahlungen dem Händler die Marge rauben. Aber stimmt das wirklich?

Um die Kosten von Bar- und Kartenzahlungen fair zu vergleichen, kann man sich einiger Zahlen bedienen. Die Deutsche Bundesbank hat 2024 eine umfassende Studie zu den Kosten von Bargeld und Kartenzahlungen aus Verbrauchersicht veröffentlicht. Die Zahlen zeigen: Die landläufige Meinung, Bargeld sei kostenlos, ist nicht haltbar. Für Verbraucher ist die Girocard, bezogen auf den Umsatz, sogar die günstigere Variante. Trotzdem kursieren immer wieder irreführende Rechnungen. Ein 50-Euro-Schein könne beliebig oft den Besitzer wechseln, ohne an Wert zu verlieren, während bei Kartenzahlungen so hohe Gebühren anfallen, dass am Ende aus 50 Euro nur noch 5 Euro werden. Diese Darstellung ist nicht nur irreführend, sondern auch mathematisch falsch.

Die Realität sieht anders aus: Auch Bargeld verursacht erhebliche Kosten. Wie die Bundesbank-Studie zeigt, kostet jede Bargeldtransaktion den Handel durchschnittlich 24 Cent. Diese Kosten umfassen Personalaufwand, Transport, Sicherheitsmaßnahmen und Verluste durch Diebstahl oder Falschgeld. Diese Preise zeigen, dass die oft zitierten Gebühren von über 2,5 Prozent nicht der Realität entsprechen.

Kostenvergleich: Bargeld vs. Girocard

Um die abstrakten Zahlen greifbar zu machen, schauen wir uns in einem fiktiven Beispiel einen typischen (kleinen) Händler an. Damit man realistisch rechnen kann, werden die aktuellen Bundesbank-Daten zahlen zu Grunde gelegt: 49 Prozent aller Transaktionen mit Karte, davon 90 Prozent mit der Girocard. Und ja, je nachdem welche Studie man gerade bemüht, verschiebt es sich in die ein oder andere Richtung.

Das Restaurant „Zur Linde“ bedient 200 Gäste pro Woche mit einem durchschnittlichen Warenkorb von 50 Euro.

  • Kartenzahlungen: Von den 200 wöchentlichen Transaktionen werden 98 mit Karte bezahlt, davon 88 mit der Girocard.
  • Bargeld-Transaktionen: Die verbleibenden 102 Transaktionen werden bar abgewickelt. Laut Bundesbank kostet jede Bargeldtransaktion den Handel 24 Cent.

Das ergibt bei 5.304 Bargeld-Transaktionen pro Jahr Kosten von 1.273 Euro oder 106 Euro monatlich. Für Gastronomen wird die Diskussion zusätzlich durch die geplante Mehrwertsteuersenkung befeuert. Ab Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent sinken. Niedersachsens Finanzminister knüpft solche Steuererleichterungen jedoch an eine Bedingung: Gastronomen sollen mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten müssen.

Diese Beispiele zeigen: Bargeld ist keineswegs kostenlos.

Historische und kulturelle Aspekte der Bargeldpräferenz

Die deutsche Bargeld-Präferenz hat tiefe historische Wurzeln. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Währungsreform von 1948 verloren die Deutschen praktisch über Nacht ihre Ersparnisse. Aus 100 Reichsmark wurden gerade einmal 6,50 D-Mark. Diese historisch gewachsene Skepsis gegenüber abstrakten Geldformen erklärt, warum Deutschland bei der Kartenzahlung im europäischen Vergleich hinterherhinkt. Doch die Bargeld-Präferenz hat auch eine Schattenseite. In Branchen wie der Gastronomie und bei Dienstleistern wie Friseuren wird die Anonymität des Bargelds gezielt genutzt, um Steuern zu hinterziehen. Die Zollgewerkschaft sieht Friseur- und Kosmetikbetriebe als „Hotspots für Schwarzarbeit“.

Der Datenschutz-Aspekt verstärkt diese Präferenz zusätzlich. Bei Barzahlungen bleiben wir anonym - niemand kann nachvollziehen, was wir wo und wann gekauft haben. Deutschland gilt oft als „Land der Barzahler“ und hinkt bei der Akzeptanz von Kartenzahlungen hinterher. Die Zahlen der Initiative „Deutschland zahlt digital“ verdeutlichen das Ausmaß: Mit nur 25,8 Prozent liegt Deutschland beim Anteil der Kartenzahlungen an den Haushaltsausgaben deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 48,4 Prozent. Doch der Trend ist auch in Deutschland unverkennbar: Die Kartenzahlung ist auf dem Vormarsch. Laut einer Studie der Europäischen Zentralbank ist der Anteil der Barzahlungen im Euroraum von 72 Prozent im Jahr 2019 auf 52 Prozent im Jahr 2024 gesunken.

Die Zukunft des Bezahlens: Neue Entwicklungen

Die Debatte um Bargeld und Karte ist oft emotional aufgeladen und von Mythen geprägt. Die Fakten zeigen jedoch, dass die Realität weitaus differenzierter ist. Die Vorstellung, dass Bargeld ein Hort der Freiheit und die Karte ein Instrument der Überwachung ist, greift zu kurz. Als Verbraucher solltest du die Zahlungsmethode wählen, die am besten zu deinen Bedürfnissen passt - sei es aus Gründen der Kosten, der Bequemlichkeit oder des Datenschutzes. Am Ende geht es um Zahlungsfreiheit. Und die bedeutet, die Wahl zu haben.

Neue Entwicklungen wie Wero, das europäische Pendant zu PayPal, zeigen bereits heute, wohin die Reise geht. Seit Juli 2024 können Nutzer in Deutschland, Frankreich und Belgien mit Wero Geld in Echtzeit zwischen Bankkonten übertragen - direkt über das Smartphone und ohne amerikanische Plattformen.

Schwarzgeldabrede und ihre Folgen

Hat ein Bauherr vor Baubeginn dem Auftragnehmer einen Teil des Werklohns bar gezahlt, ohne eine Rechnung oder Quittung mit Mehrwertsteuer zu erhalten, beweist dies, dass der Auftragnehmer den Betrag im Einvernehmen mit dem Bauherrn nicht versteuern wollte. Das sagt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig. Dies hat zur Folge, dass der Bauvertrag nichtig ist und der Bauherr gegen den Auftragnehmer keine Ansprüche wegen Mängeln geltend machen kann.

Der Fall: Ein Bauherr verklagte sein Bauunternehmen auf Zahlung eines Kostenvorschusses für die Beseitigung von Mängeln. Er berief sich darauf, der Vertrag sei wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz nichtig. Er behauptete, mit dem Handwerker sei vereinbart gewesen, dass ein Teil des Werklohns bar und ohne Rechnung bezahlt werden sollte. Unstreitig hatte er zu Beginn der Arbeiten 3.860 Euro in bar an den Handwerker bezahlt und hierfür eine Quittung ohne Mehrwertsteuerausweis erhalten. Nach Ende der Arbeiten stellte der Unternehmer eine Rechnung, die die "Anzahlung" nicht berücksichtigte. Der Bauherr klagte daraufhin.

Das Landgericht wies die Klage ab, weil es sich um eine Schwarzgeldabrede handelte und somit der ganze Bauvertrag nach dem Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG) nichtig war. Der Grund für die unstreitige Barzahlung zu Beginn der Arbeiten konnte aus Sicht der Richter nur darin liegen, dass der Handwerker diesen Teil der Vergütung nicht habe versteuern wollen und der Bauherr damit einverstanden gewesen sei. Dies zeige sich besonders darin, dass der Bauherr nicht auf einer vollständigen Rechnung bestanden habe, die auch die Barzahlung nebst Umsatzsteuerbetrag ausweise. Daran ändere auch die Quittung der Barzahlung nichts, denn ihr fehle der Mehrwertsteuerausweis. Auch sei ein Betreff nicht genannt. Die Quittung sei damit ungeeignet gegenüber Behörden und Finanzämtern etwas zu dokumentieren. Der einzig plausible Zweck liege darin, zwischen den Vertragspartnern im Streitfall die Zahlung nachweisen zu können, betonte das Gericht.

Ob der Handwerker "die Barzahlung inzwischen ordnungsgemäß verbucht hat und seiner Steuerpflicht nachgekommen ist, ist unbeachtlich. Auch für Abschläge gilt die Rechnungslegungs- und Vorauszahlungspflicht des Unternehmers", so das Urteil.

Übrigens: Das Vorliegen einer Schwarzgeldabrede kann das Gericht jederzeit von Amts wegen prüfen, ohne dass sich einer der Beteiligten im Prozess darauf beruft. Dazu hat die Rechtsprechung einen Indizienkatalog herausgearbeitet. Das sind etwa Arbeiten in erheblichen Umfang ohne schriftliche vertragliche Grundlage, Barzahlungen ohne Rechnung und die Vereinbarung von Stundensätzen, die deutlich unter den üblichen liegen.

Der beiderseitige Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags. Der Bauherr geht also leer aus, genau wie der Handwerker.

Kein Geld bei Schwarzarbeit: Wenn beide Beteiligten Schwarzarbeit vereinbaren, hat keiner Ansprüche aus dem Vertrag. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen seit 2013 entschieden, dass bei einer (auch nur teilweisen) "Ohne-Rechnung-Abrede" ein Werkvertrag nichtig ist, wenn die Parteien bewusst gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen, indem sie vereinbaren, dass für eine Barzahlung keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden soll. In solchen Fällen bestehen keine gegenseitigen Ansprüche der Parteien, weder Mängel- oder Rückzahlungsansprüche des Bestellers noch Zahlungsansprüche des Werkunternehmers.

Achtung: Nichtig ist ein Vertrag allerdings nur dann, wenn eine Schwarzgeldabrede beider Vertragsparteien vorliegt! Der einseitige Plan eines Unternehmers, keine Umsatzsteuer abzuführen, macht den Vertrag nicht unwirksam. Das ist nur der Fall, wenn auch der Auftraggeber über diesen Verstoß Bescheid weiß und davon profitieren will!

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