Was tun, wenn der Friseur nicht zufriedenstellend arbeitet?

Ein Friseurbesuch ist oft mit großen Erwartungen verbunden. Man freut sich auf einen frischen Look, einen perfekten Schnitt oder eine neue Haarfarbe. Doch was passiert, wenn das Ergebnis nicht den Vorstellungen entspricht? Viele kennen das Gefühl, wenn man mit dem Ergebnis unglücklich ist, weil der Look so gar nicht dem entspricht, was man sich vorgestellt hat.

Für viele ist die größte Angst wahr geworden, die viele vor einem Friseurbesuch haben: Die Haare wurden verfärbt. Wer sich die Haare schneiden oder färben lässt, muss auch immer eine Menge Vertrauen an den Friseur oder die Friseurin mitbringen. Werden deine Erwartungen nicht erfüllt, dann solltest du das auch kommunizieren!

Hier erfährst du, wie du in solch einer Situation am besten vorgehst und welche Rechte du als Kunde hast.

Unzufrieden oder schlechte Friseur-Arbeit? So erkennst du den Unterschied!

Es ist wichtig zu unterscheiden, ob es sich lediglich um eine Unzufriedenheit handelt oder ob tatsächlich eine mangelhafte Leistung vorliegt.

Klar ist jedoch, wenn die Abweichungen nicht nur Nuancen sind, sondern grobe Unterschiede in der Breite der Strähnen, der Länge des Schnitts oder der Helligkeitsstufe bestehen, dann handelt es sich um schlechte Arbeit.

Ich habe von Natur aus einen schönen Braunton in den Haaren. Sobald die ersten Sonnenstrahlen herauskommen, färben sich einzelne Strähnen in ein schönes Goldbraun. Doch wie es immer so ist, wünscht man sich oft das, was man nicht hat. Für mich heißt das bereits seit Jahren, dass ich meine Haare immer wieder blondiere, um in den Grundton einige hellere Highlights zu bekommen. Dabei würde ich mich niemals selbst an das Blondiermittel wagen, viel zu groß ist die Angst vor unschönen Flecken oder harten Kanten - da nehme ich lieber etwas Geld in die Hand und lasse das von einem Profi machen. Damit habe ich auch immer gute Erfahrungen gemacht - bis jetzt.

Um etwas mehr Frische in meinen Look zu bekommen und die herausgewachsenen blonden Strähnen etwas zu kaschieren, wollte ich lediglich zwei Face Framing Strähnen um mein Gesicht setzen lassen. Dafür bin ich zu einer Friseurin gegangen, bei der ich in den letzten Jahren immer wieder mal war und bisher nicht enttäuscht wurde. Da es mir sowieso schon schwerfällt, selbst den Profis zu vertrauen und große Angst vor Missverständnissen habe, habe ich ein Bild mitgebracht und ihr genau beschrieben, was ich mir wünsche - das solltest du auch unbedingt immer tun!

Doch nachdem die Farbe auf den Strähnen um mein Gesicht eingewirkt war und ich nach dem Auswaschen vor dem Spiegel saß, kam dann der Schock: Als die Friseurin das Handtuch von meinem Kopf nahm, sah ich schon, dass die Strähnen nicht nur gelb statt blond, sondern auch viel zu dick waren. Ist das nun ein Fehler des Profis oder habe ich mich bei meinen Wünschen schlecht ausgedrückt? Hier kann der Grad sehr schmal sein, denn unter Honigblond verstehen einige beispielsweise ein gelbstichigeres Blond, andere ein warmes.

Das kannst du in solch einem Fall tun

Siehst du dich im Spiegel und merkst, dass das Ergebnis nicht so geworden ist, wie du es kommuniziert hast, ist der erste Impuls erst einmal, panisch zu werden - das kenne ich nur zu gut. Hier heißt es tief durchatmen. Haare machen viel mit unserem Selbstbewusstsein - sind sie gestylt und so geschnitten, wie wir es gerne haben, fühlen wir uns schön und strahlen Selbstbewusstsein aus. Das fällt uns jedoch meist erst auf, wenn das vorbei ist. Denk aber immer dran: Deine Frisur macht dich nicht aus und ändert nichts an deiner Schönheit. Jetzt ist es ganz wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und dich an folgende Punkte zu halten:

  • Kommuniziere offen, dass du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist. Erkläre genau, was an der Frisur für dich nicht passt. In meinem Fall habe ich der Friseurin gesagt, dass sie die Strähnen zu breit gesetzt hat und diese einen Gelbstich haben.
  • Leider können auch manche Profis nicht mit Kritik umgehen. So wurde mir gesagt, dass meine Vorstellungen wohl einfach nicht damit zusammenpassen, wie die Frisur an mir aussieht. Lass dich aber bloß nicht unterkriegen und bestehe darauf, dass das Problem ausgebessert werden muss. Hier kannst du auch mit einer Kollegin oder einem Kollegen oder vorgesetzten Personen sprechen.
  • Überlegt zusammen, wie ihr das Problem lösen könnt. Geht es nur um den Farbton, dann kann dies meist mit einem Glossing gerettet werden. Hier hatte ich Glück, denn das Blond konnten wir in mehreren Durchgängen wieder in meine Naturhaarfarbe färben. Ist der Schnitt zu kurz geraten, dann hilft leider nur eines: Das Beste draus machen und die Mähne wachsen lassen.
  • Frage deinen Friseur oder deine Friseurin, wie ihr euch hier einig werden könnt. Ist das Ergebnis auch nach dem Nachbessern nicht so, wie abgesprochen, dann wird der Salon dir wahrscheinlich preislich entgegenkommen. Sie können dir auch einen neuen Termin anbieten und das Ergebnis nachbessern.

Reklamation beim Friseur - Wie geht denn das? Sven Hentschel gibt euch Tipps

Rechte und Pflichten beim Preis

Haare verfärbt oder verschnitten und dazu noch ein viel höherer Preis als erwartet? Was kann man tun? In jedem Friseurgeschäft muss eine Preisliste für die wesentlichen Leistungen aushängen. Wenn ein Trocken-Haarschnitt mit einem Preis von 26 Euro ausgeschildert ist, müssen Sie für diese Leistung auch nur diesen Betrag bezahlen.

Während des Friseurbesuchs werden oft zusätzliche Leistungen angeboten, wie zum Beispiel die Verwendung einer Spülung beim Waschen oder Gel oder Wachs zum abschließenden Styling. Diese Leistungen kann der Haarsalon zusätzlich in Rechnung stellen, muss jedoch vorher nachfragen, ob diese Leistungen auch gewünscht sind. Fragen Sie direkt nach, ob - und gegebenenfalls wie viel - die zusätzlichen Leistungen kosten.

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV § 12 Preisangaben Leistungen) müssen Friseurgeschäfte die Preise ihrer wesentlichen Leistungen durch einen Aushang der Preisliste transparent machen. Wenn das Geschäft ein Schaufenster hat, müssen die Preise auch dort stehen. An diese Preise müssen sich Friseur:innen bei der Abrechnung halten. Die Preise müssen konkret angegeben werden; es ist nicht zulässig die Leistungen mit Preisspannen oder verschiedenen Preisen anzugeben, die man der Leistung nicht zuordnen kann.

Wird an der Kasse ein höherer Preis für eine Leistung verlangt als auf der Preisliste steht, müssen Sie den höheren Betrag nicht bezahlen, sondern nur den ausgewiesenen Preis.

Verstoßen Friseurgeschäfte gegen die Preisangabenverordnung, indem es keinen Preisaushang gibt oder falsche Preise angegeben sind, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann von den Behörden geahndet werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Anbieter gegen die Preisangabenverordnung verstößt, können Sie sich an das Landratsamt oder den Stadtkreis wenden, in dessen Bezirk sich das Geschäft befindet.

Mangelhafte Leistung?

Die neue Farbe ist nicht wie erwartet und die gewünschte Kurzhaarfrisur viel kürzer als besprochen? Allein die Unzufriedenheit mit der neuen Frisur oder der neuen Farbe stellt noch keinen Grund für einen Mangel dar.

Aber ein Mangel ist dann gegeben, wenn sich Friseur:innen nicht an getroffene Absprachen halten, zum Beispiel die Haare viel kürzer schneiden als besprochen oder eine falsche Farbe verwenden. Weisen Friseur:innen vor dem Haarefärben nicht darauf hin, dass es durch die Naturfarbe oder Struktur der Haare zu Abweichungen der gewünschten Farbe kommen kann, stellt schon das einen Mangel dar.

Vorgehen bei der Reklamation

Sprechen Sie am besten noch vor dem Bezahlen an, dass das Ergebnis nicht wie besprochen ist. Wenn die Arbeit mangelhaft ist, muss das Friseurgeschäft eine Nachbesserung anbieten, zum Beispiel die Haare nochmal färben. Führt eine Nachbesserung nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie Schadenersatz verlangen.

Die Höhe einer Entschädigung hängt vom entstanden Schaden und dem Ausmaß der mangelhaften Leistung ab.

Wenn Friseur:innen nicht einsehen wollen, dass die eigenen Leistungen mangelhaft sind, müssen Sie Ihren Anspruch auf Nachbesserung oder Schadenersatz mit einem Anwalt durchsetzen. Einen Anwalt in Ihrer Nähe finden Sie hier. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, erkundigen Sie sich dort, ob die Kosten bei einem Rechtsstreit übernommen werden.

Ist der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer, können Sie bei der regional zuständigen Handwerkskammer auch ein Vermittlungsverfahren beantragen.

Um eine mangelhafte Leistung nachzuweisen, müssen Sie darlegen können, was genau im Vorfeld besprochen wurde und wie ausführlich Sie als Kunde oder Kundin informiert oder eben nicht informiert wurden. Hilfreich sind hier Zeugen, die Ihre Aussage bestätigen können. Wenn die Haare durch Waschen oder Färbemittel in ihrer Struktur geschädigt wurden, können Sie ein Gutachten erstellen lassen, das diesen Schaden bestätigt.

Sowohl die Vertretung durch einen Anwalt als auch die Erstellung eines Gutachtens können sehr teuer sein. Informieren Sie sich vorab über entstehende Kosten.

Adressen von Sachverständigen bekommen Sie auf der Seite der Sachverständigendatenbank des Handwerks.

Wenn Ihnen eine Nachbesserung zusteht, können Sie diese auch von einem anderen Friseursalon durchführen lassen. Lassen Sie sich in diesem Fall vorab schriftlich bestätigen, dass das Geschäft, dessen Leistung mangelhaft war, die Kosten dafür übernimmt.

Preise für Männer und Frauen bei gleicher Leistung?

Häufig gibt es im Friseurgeschäft Preise für Männer und Frauen. Frauen zahlen dadurch für einen Kurzhaarschnitt laut einer Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Durchschnitt 12,50 Euro mehr als Männer. Diese Preisdifferenzierung nach Geschlecht wird auch „Gender Pricing“ genannt.

Friseur:innen begründen diese Preisunterschiede häufig mit den unterschiedlichen Haarlängen sowie der Beschaffenheit der Haare von Frauen und Männern.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist „Gender Pricing“ eine Benachteiligung einzelner Verbraucher:innen, wenn der höhere Preis nicht durch einen höheren Arbeitsaufwand begründet werden kann. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann „Gender Pricing“ gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

5 Fehler, die du beim Friseurbesuch vermeiden solltest

Viele Friseurbesuche enden enttäuschend - und oft liegt das an kleinen Fehlern, die wir selbst machen, ohne es zu merken.

  • Fehler 1: Du weißt nicht, was du willst
    Wenn du keine klare Vorstellung davon hast, was du möchtest, wird es auch für den besten Friseur oder Friseurin schwierig, das perfekte Ergebnis zu liefern. Überlege dir vor deinem Termin, ob du wirklich nur die Spitzen schneiden lassen willst, oder ob du doch vielleicht bereit für eine größere Veränderung bist. Bringe unbedingt Fotos mit, die zeigen, was du dir ungefähr vorstellst.
  • Fehler 2: Du kommunizierst nicht klar genug
    Sei deshalb so präzise wie möglich und erkläre, was du genau willst. Falls du unsicher bist, bitte den Friseur oder Friseurin, dir Vorschläge zu machen - sie wissen meist am besten, was machbar ist. Tipp: Wenn du mit stark beanspruchtem oder beschwertem Haar zum Friseurtermin kommst, erschwerst du oft ein gutes Ergebnis.
  • Fehler 3: Du traust dich nicht, Unzufriedenheit zu äußern
    Wenn du das bemerkst, solltest du das auf jeden Fall gleich ansprechen. Sei ehrlich und freundlich, wenn dir etwas auffällt, das du gerne anders hättest.
  • Fehler 4: Du suchst dir die falsche Inspiration
    Such dir Frisurenbilder von Menschen mit einer ähnlichen Gesichtsform, Haarstruktur und Haarlänge. So kannst du sicher sein, dass der Look wirklich zu dir passt.
  • Fehler 5: Du unterschätzt den Styling-Aufwand
    Frage vorab nach, wie viel Styling die Frisur wirklich braucht.

Bearbeitung von Reklamationen

Bei der Bearbeitung von Reklamationen sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Wer hat reklamiert?
  • Wo - wer ist die zuständige Person für die Reklamation?
  • Was - wurde dem Kunden zugesichert und soll nun gemacht werden?
  • Wie - soll die Reklamation ausgeführt werden?
  • Womit - Welche Dinge/Hilfsmittel werden gebraucht? (z.B. Produkte, Maßnahmen)
  • Wann - soll dies durchgeführt werden?
  • Warum - muss die Reklamation so organisiert werden? Gibt es andere Möglichkeiten?

Haben Sie Acht vor sogenannten 'Reklamationsspezialisten', welche ihre Fertigkeiten meist bei Farb-, Strähnen-, oder Dauerwellbehandlungen zeigen. Sie reklamieren immer per Telefon und können auch erst im Laufe der nächsten 3-4 Wochen in den Salon kommen, da sie vorher 'keine Zeit' haben. Dadurch wird die Beseitigung des Problems erschwert, denn bis dahin sind die Haare schon nachgewachsen und man sieht bereit die Ansätze.

Gewarnt werden sollte auch vor Kunden, die (ob am Telefon oder im Salon) schlecht über einen anderen Mitbewerber reden - denn sie könnten der Nächste sein. Man sollte den Mut zeigen, dem Kunden den Rat zu geben, dass der Mitbewerber noch eine Chance bekommen sollte, um den Schaden wieder zu beseitigen. Falls der Kunde trotzdem unbedingt einen Termin möchte,sollte ihm auch einer gegeben werden, aber zunächst erst mal nur zur Beratung und Diagnose des Schadensfalles.

Wenn sich jeder Mitarbeiter bemüht, in seinem Engagement, sowie in der Fachkompetenz gut zu sein - dann wird es auch zu wenigen Reklamationsfällen kommen!

Freundliche Formulierungen, um Unzufriedenheit auszudrücken

Wenn der Friseurbesuch nicht so läuft wie gewünscht, solltest du es freundlich ansprechen.

  1. „Ich glaube, das ist noch nicht ganz das, was ich mir vorgestellt habe."
  2. „Ehrlich gesagt bin ich nicht ganz zufrieden damit, vor allem hier an den Seiten."
  3. „Irgendwie fühlt es sich noch nicht so richtig nach mir an."
  4. „Ich glaube, das ist nicht ganz so geworden, wie ich es mir vorgestellt hatte."

Indem du den Friseur oder die Friseurin fragst, ob er oder sie eine Idee hat, zeigst du, dass du auf seine bzw. Tipp: Wenn du danach immer noch unzufrieden mit deiner Frisur bist, kannst du mit etwas Volumenspray deinem Haar mehr Fülle und Griffigkeit verleihen.

Was tun bei verunglücktem Haarschnitt oder falscher Tönung?

Unzufriedenheit mit Haarschnitt: Ist der Kunde mit dem Haarschnitt unzufrieden, kann er allenfalls dann Ansprüche geltend machen, wenn die Leistung des Friseurs objektiv handwerklich mangelhaft ist.

Der Kunde hat das Recht auf Nachbesserung der misslungenen Frisur. Möglich ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Ersatz der Fahrtkosten.

Schmerzensgeld

Friseurkunden können Schmerzensgeld für eine misslungene Frisur fordern, wenn sie körperliche Verletzungen oder seelische Beeinträchtigungen erlitten haben. Voraussetzung ist eine ernsthafte Beeinträchtigung des Wohlbefindens, wozu auch psychische Belastungen aufgrund einer misslungenen Frisur zählen.

Grundsätzlich bekommen Kunden ihr Geld nicht zurück, wenn sie mit der Leistung des Friseurs oder der Friseurin nicht einverstanden sind. Zwischen dem Friseur und dem Kunden kommt ein Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zustande. Ansprüche können die Kunden allenfalls dann geltend gemacht werden, wenn die Leistung des Friseurs ganz objektiv handwerklich mangelhaft ist.

Eine Nachbesserung dürfen Friseur-Kunden jedoch fordern. Weigert sich der Friseur, den verhunzten Haarschnitt nachzubessern, kann der Kunde unter Umständen den Schaden bei einem anderen Salon in Ordnung bringen lassen und die Kosten dem ersten Friseur berechnen.

Friseurkunden können unter Umständen Schmerzensgeld fordern, wenn sie körperliche Verletzungen oder seelische Beeinträchtigungen erlitten haben. Es muss dafür zu einer ernsthaften Beeinträchtigung des Wohlbefindens gekommen sein. Auch psychische Belastungen werden dabei einbezogen.

Hier sind einige Beispiele für Gerichtsurteile zum Thema Schmerzensgeld bei fehlerhaften Friseurleistungen:

Fall Schmerzensgeld Beschreibung
Fehlerhafte Blondierung mit Brandstellen und Haarausfall 1.000 Euro Kundin hatte Brandstellen am Hinterkopf und Haarausfall durch unsachgemäße Blondierung.
Verbrennungen und Verätzungen durch zu lange Einwirkzeit des Blondiermittels 4.000 Euro Kundin erlitt Verbrennungen 1. und 2. Grades durch fahrlässige Fortsetzung der Behandlung trotz Beschwerden.
Verätzung der Kopfhaut durch Blondiermittel mit Haarausfall 5.000 Euro Kundin erlitt eine Verätzung, wodurch keine Haare mehr wuchsen; Haartransplantation erforderlich.
Verbrennungen am Hinterkopf durch fehlerhafte Blondierung 4.000 Euro Gericht sah fehlerhafte Verwendung eines über 9-prozentigen Oxidants als Ursache für die Verletzungen.
Verlust langer Haare durch missglückte "Painting"-Methode 1.000 Euro Haare wurden im Nacken angesengt und mussten auf Boblänge zurückgeschnitten werden.

Man sollte beim Friseur durchaus darauf achten, was gerade passiert - und unverzüglich Einspruch erheben, wenn etwas nicht wunschgemäß ist oder gar Schmerzen verursacht. Empfehlenswert sind möglichst genaue Anweisungen zum gewünschten Schnitt. Läuft doch einmal etwas schief, sollte man es zuerst mit einer Nachbesserung versuchen. Der Friseur ist dazu verpflichtet. Gerichtliche Schritte sind nur bei ganz erheblichen Fehlern erfolgversprechend.

Aus Beweisgründen ist es empfehlenswert, zeitnah einen Sachverständigen aufzusuchen. Es gibt besondere Sachverständige des Friseurhandwerks oder Friseurgutachter. Auskunft erteilen die Handwerkskammern. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Salon-Etikette: Was tun, wenn Schnitt und Farbe nicht gefallen?

  • Tipp 1: Reden ist Gold
    Wenn dir die Farbe oder der Schnitt nicht gefallen, solltest du es sofort sagen - und zwar so lange du noch im Friseurstuhl sitzt.
  • Tipp 2: Termin vereinbaren
    Sollte dein Friseur die Termine zu eng gelegt und keine Zeit mehr haben den „Schaden“ sofort zu beheben, vereinbare unmittelbar einen neuen Termin mit ihm.
  • Tipp 3: Genaue Angaben
    Zeige deinem Stylisten genau, wie viel du abgeschnitten haben willst - und das bevor er die Schere ansetzt.
  • Tipp 4: Viele Vorgaben
    Je mehr Beispiele du du ihm zeigen kannst, desto präziser kann dein Stylist deine Wünsche erfüllen.
  • Tipp 5: Die 7-Tage-Regel
    Wenn du unzufrieden bist mit deiner Colorierung, kannst du innerhalb einer Woche wieder vorbei kommen.

Das Dilemma ist passiert. Die Haare sind zu kurz, die Haarstruktur zerstört, die Farbe fleckig. Wenn du das Problem schon im Salon feststellst, solltest du die Sache auch direkt ansprechen. Du kannst weiterhin auf eine fehlerfreie Ausführung der Dienstleistung bestehen. Hier sei noch einmal erwähnt, dass dies nur bei Mängeln gilt! Nicht bei nicht-gefallen der gewünschten Dienstleistung oder Geringfügigkeit.

Wenn die Haarkatastrophe dir erst Zuhause auffällt, also nach Abnahme der Leistung des Friseurs, dann musst du diesen kontaktieren und eine „Frist der Nacherfüllung“ setzen. Also ihm eine Möglichkeit geben, die Haare zu korrigieren innerhalb einer angemessenen zeitlichen Frist. Dabei ist dem Friseur (nach § 635 Abs. 1 BGB) das Mittel der Wahl überlassen.

Wichtig zu beachten: Um eine Schadenersatzforderung geltend zu machen, muss man dem Friseur die Möglichkeit zur Nachbesserung geben! Als unzumutbar gilt nur die Behandlung durch einen Auszubildenden.

Wenn das Vertrauen in euren Friseur allerdings ruiniert ist, können wir euch nur empfehlen den Salon zu wechseln. Dadurch verzichtet ihr zwar auf eure Ansprüche, aber ein Friseurbesuch soll ja auch Entspannung und Vorfreude auf das Ergebnis sein.

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