Der Meistertitel im Friseurhandwerk ist ein Gütesiegel und eine Auszeichnung, die sowohl in Deutschland als auch international hohes Ansehen genießt. Er steht für geprüfte handwerkliche Qualität, fundierte Ausbildung und Fachkompetenz. Wer den Meisterbrief erwirbt, beweist technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenz. Kund*innen, die Öffentlichkeit und das Handwerk selbst schätzen den Meistertitel hoch ein.
Als Friseurmeister*in eröffnen sich Ihnen vielfältige berufliche Möglichkeiten und Perspektiven - sei es als selbstständige*r Unternehmer*in oder als Führungskraft. Friseurmeister*innen beherrschen ihr Handwerk auf höchstem Niveau und verfügen über eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Sie sind kompetente Ausbilder*innen für den Nachwuchs und erfüllen anspruchsvolle Führungsaufgaben.
Die Aufnahme in einen Vorbereitungskurs beinhaltet nicht automatisch die Zulassung zur Meisterprüfung. Zur Prüfung wird zugelassen, wer einen einschlägigen Gesellen-/Facharbeiterabschluss besitzt oder eine einschlägige Berufstätigkeit vorweisen kann. Die Zulassung zur Prüfung wird im Einzelfall durch die Prüfungsabteilung geprüft.
Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen, die in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können. Es wird jedoch empfohlen, mit Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu beginnen.
Ihr Meisterprüfungsprojekt beschäftigt sich mit der Gestaltung und Abwicklung eines Kundenauftrages und einer Situationsaufgabe. Im anschließenden Fachgespräch präsentieren und begründen Sie Ihr Projekt vor dem Prüfungsausschuss.
Die Fachtheorie umfasst die Bereiche Gestaltung und Technik sowie Salonmanagement.
Sie erfahren, wie Sie einen Kundenauftrag in allen Einzelschritten kundenorientiert einleiten und abschließen, u.a.:
Sie erfahren alles, was Sie über Betriebsführung und Betriebsorganisation wissen müssen:
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung) und Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO) müssen separat zugebucht werden. Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss Meister im Friseur-Handwerk.
Bei uns erwerben Sie unabhängig von der Meisterprüfung anerkannte Abschlüsse , die Sie für leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene qualifizieren. Die Fortbildungen schließen mit einer staatlich anerkannten Prüfung ab, die auch als Teil III bzw. IV der Meisterprüfung anerkannt werden.
Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an.
Bei den Kursgebühren gibt es große Unterschiede zwischen den Meisterschulen. Diese sind vor allem bei den Teilen 1 und 2 sichtbar. Dort liegen die Preise aktuell zwischen 3.600 und 6.500 Euro. Die gewerksübergreifenden Teile kosten dagegen überall relativ ähnlich. Der Teil 3 liegt bei rund 2.000 Euro und Teil 4 bei 1.000 Euro. Außerdem musst du mit Prüfungsgebühren von bis zu 1.000 Euro und Ausgaben für das Meisterprüfungsprojekt rechnen.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten | 300,- € |
| Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse | 275,- € |
| Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse | 150,- € |
| Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse | 150,- € |
| Pauschalierter Auslagenersatz im Friseurhandwerk (Teil I: 100,- € / Teil II: 50,- €) | 150,- € |
| Meisterbrief und Meisterkarte | 60,- € |
| Gesamt: Gebühren und Auslagen der Friseurmeisterprüfung | 1.085,- € |
Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
Mit dem Aufstiegs-BAföG haben Sie auch Anspruch auf Abschluss eines Darlehnvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit bestandenem Meister erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.
tags: #Friseurmeister #Voraussetzungen
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