Viele Friseure streben einen Meistertitel an, um ihr Fachwissen zu vertiefen und sich mit einem eigenen Friseursalon selbstständig zu machen. Doch welche Kosten sind mit der Friseurmeisterprüfung verbunden? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Kostenpunkte und Fördermöglichkeiten.
Um eine Meisterprüfung abzulegen, muss der Prüfling vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss zur Prüfung zugelassen werden. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung, da beides getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen sind.
Im zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:
Im zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen: wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Wenn Sie bereits eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, können Sie ohne den Nachweis weiterer Voraussetzungen eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk ablegen.
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen. Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden.
Die Meisterprüfung umfasst vier Teile:
Die Meisterprüfung ist bestanden, wenn alle vier Teile erfolgreich abgelegt worden sind.
In den Vorbereitungskursen zu den Friseurmeisterprüfungen Teil I und II erweitern Sie Ihre bisher erworbenen Kenntnisse in Fachtheorie und Fachpraxis aller friseurspezifischen Bereiche. Sie werden intensiv auf anspruchsvolle Farb- und Schnitttechniken für die in der Friseurmeisterprüfung geforderte Projektarbeit vorbereitet.
Teil I - Fachpraxis:
Teil II - Fachtheorie:
Bereich 1 | Gestaltung und Technik
Bereich 2 | Salonmanagement
Neben den Lehrgangsgebühren für den Vorbereitungskurs entstehen auch Kosten für die Durchführung der Meisterprüfung. Die Kosten können aufgrund der jährlichen Gebührenanpassung zum Schuljahreswechsel variieren. Die aktuellen Kosten stehen beim jeweiligen buchbaren Kurs.
Die Gebühren für die einzelnen Prüfungsteile sind wie folgt:
| Prüfungsteil | Kosten |
|---|---|
| Teil I | 400 Euro |
| Teil II | 350 Euro |
| Teil III | 200 Euro |
| Teil IV | 200 Euro |
| Gesamt | 1.150 Euro |
Weitere Kosten entstehen durch Materialbestellung für praktische Arbeiten sowie Werkstattbenutzung, Raummiete, Schaumeisterkosten und dergleichen. Diese Kosten sind von Handwerk zu Handwerk unterschiedlich und können bis zu ca. 800,00 € betragen. Die Gebührenrechnungen werden mit Zustellung zur Zahlung fällig.
Einige Beispiele für zusätzliche Kosten in verschiedenen Handwerken:
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die Meisterschüler in Anspruch nehmen können.
Nutzen Sie Ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.
Beispielrechnung (Meisterschule Friseur/in Teile I bis IV für 2026, Vollzeit):
| Kostenpunkt | Betrag |
|---|---|
| Kursgebühr | 9.124,00 EUR |
| Prüfungsgebühren | 960,00 EUR |
| Gesamtkosten | 10.084,00 EUR |
| BAFöG Zuschuss (50,0%) | - 5.042,00 EUR |
| Darlehen | 5.042,00 EUR |
| BAFöG Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung (50,0%) | - 2.521,00 EUR |
| Verbleibendes Darlehen | 2.521,00 EUR |
| Meisterbonus ¹) | - 3.000,00 EUR |
| Ihre Investition ²) | = - 479,00 EUR |
| Förderhöhe ³) | 105 % |
¹) Unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst gesetzlich geregelt bis zum 31.12.2027. ²) zuzüglich Nebenkosten wie z.B. Lernmittel und Materialkosten, siehe Kursinfo ³) gerechnet inkl.
In Bayern erhalten erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 3.000,00 Euro. Die niedersächsische Landesregierung fördert mit 4.000 Euro alle Meisterinnen und Meister, die ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben und den Antrag bei der NBank stellen.
Sie können bis zum Beginn der Meisterprüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Meisterprüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Meisterprüfung, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.
Wenn Sie nach Beginn der Meisterprüfung zurücktreten oder zum Prüfungstermin nicht erscheinen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Meisterprüfung als nicht bestanden. Des Weiteren sind die kompletten Prüfungsgebühren zu bezahlen.
Die Kosten für die Friseurmeisterprüfung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, darunter Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Materialkosten. Es gibt jedoch zahlreiche Fördermöglichkeiten, die die finanzielle Belastung erheblich reduzieren können. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen und planen Sie Ihre Weiterbildung sorgfältig.
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