Friseur Meisterprüfung Kosten: Ein umfassender Leitfaden

Viele Friseure streben einen Meistertitel an, um ihr Fachwissen zu vertiefen und sich mit einem eigenen Friseursalon selbstständig zu machen. Doch welche Kosten sind mit der Friseurmeisterprüfung verbunden? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Kostenpunkte und Fördermöglichkeiten.

Voraussetzungen und Zulassung zur Meisterprüfung

Um eine Meisterprüfung abzulegen, muss der Prüfling vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss zur Prüfung zugelassen werden. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung, da beides getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen sind.

Im zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:

  • Wer die Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
  • Wer in einem verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat.
  • Wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
  • Wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.

Im zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen: wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

Wenn Sie bereits eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, können Sie ohne den Nachweis weiterer Voraussetzungen eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk ablegen.

Prüfungsteile der Friseurmeisterprüfung

Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen. Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden.

Die Meisterprüfung umfasst vier Teile:

  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Fachtheoretische Prüfung
  • Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die Meisterprüfung ist bestanden, wenn alle vier Teile erfolgreich abgelegt worden sind.

Inhalte der Prüfungsteile I und II

In den Vorbereitungskursen zu den Friseurmeisterprüfungen Teil I und II erweitern Sie Ihre bisher erworbenen Kenntnisse in Fachtheorie und Fachpraxis aller friseurspezifischen Bereiche. Sie werden intensiv auf anspruchsvolle Farb- und Schnitttechniken für die in der Friseurmeisterprüfung geforderte Projektarbeit vorbereitet.

Teil I - Fachpraxis:

  1. Projektarbeit (Entwurf, Planung, Angebot)
  2. Praxis Projektarbeit
  3. Fachgespräch
  4. Situationsaufgaben:
    • Arbeit 1 - Damenfrisur/Medienrohling
    • Arbeit 2 - chem. Vorbehandeltes Haar dauerhaft umformen
    • Arbeit 3 - klassisches Herrenhaarschneiden
    • Arbeit 4 - Langhaar am Medium frisieren
    • Arbeit 5 - Haarersatz am Medium einarbeiten
    • Arbeit 6 - Beratung zur Beschaffenheit des Haares und zur Frisurengestaltung
    • Arbeit 7 - Hautbeurteilung und Ableiten von Behandlungsvorschlägen
    • Arbeit 8 - Pflegende Kosmetik / Nagelbehandlung

Teil II - Fachtheorie:

Bereich 1 | Gestaltung und Technik

  1. Kundenberatung
  2. Haar- und Hautbeurteilung
  3. Beurteilung für haarkosmetische Behandlungen
  4. Beurteilung für hautkosmetische Behandlungen
  5. Entwerfen von Frisuren und Make up
  6. Arbeit des Friseurs
  7. Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
  8. Theorie der Haarschneidetechniken
  9. Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
  10. Theorie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
  11. Hautkosmetische Behandlungen
  12. Nägel
  13. dekorativen Gestaltung
  14. Bewertung und Beurteilung von Haarersatz

Bereich 2 | Salonmanagement

  1. Unfall-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  2. Entwicklung Salonkonzept
  3. Unternehmenskonzept
  4. Ausstattung
  5. Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
  6. Leistungsrechnung
  7. Planung Betriebsablauf
  8. Personalführungskonzepte
  9. Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing

Kosten der Meisterprüfung

Neben den Lehrgangsgebühren für den Vorbereitungskurs entstehen auch Kosten für die Durchführung der Meisterprüfung. Die Kosten können aufgrund der jährlichen Gebührenanpassung zum Schuljahreswechsel variieren. Die aktuellen Kosten stehen beim jeweiligen buchbaren Kurs.

Die Gebühren für die einzelnen Prüfungsteile sind wie folgt:

Prüfungsteil Kosten
Teil I 400 Euro
Teil II 350 Euro
Teil III 200 Euro
Teil IV 200 Euro
Gesamt 1.150 Euro

Weitere Kosten entstehen durch Materialbestellung für praktische Arbeiten sowie Werkstattbenutzung, Raummiete, Schaumeisterkosten und dergleichen. Diese Kosten sind von Handwerk zu Handwerk unterschiedlich und können bis zu ca. 800,00 € betragen. Die Gebührenrechnungen werden mit Zustellung zur Zahlung fällig.

Einige Beispiele für zusätzliche Kosten in verschiedenen Handwerken:

  • Augenoptiker: ca. 0721-34862
  • Elektrotechniker: 600 Euro
  • Feinwerkmechaniker: 150 Euro
  • Fleischer: ca. 300 Euro
  • Friseur: ca. 100 Euro
  • Glaser: ca. 150 - 200 Euro
  • Installateur- und Heizungsbauer: 150 Euro
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer: ca. 400 Euro
  • Konditor: ca. 300 Euro
  • Maurer: ca. 400 Euro
  • Metallbauer: 150 Euro
  • Tischler: ca.

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Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die Meisterschüler in Anspruch nehmen können.

Aufstiegs-BAföG

Nutzen Sie Ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Beispielrechnung (Meisterschule Friseur/in Teile I bis IV für 2026, Vollzeit):

Kostenpunkt Betrag
Kursgebühr 9.124,00 EUR
Prüfungsgebühren 960,00 EUR
Gesamtkosten 10.084,00 EUR
BAFöG Zuschuss (50,0%) - 5.042,00 EUR
Darlehen 5.042,00 EUR
BAFöG Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung (50,0%) - 2.521,00 EUR
Verbleibendes Darlehen 2.521,00 EUR
Meisterbonus ¹) - 3.000,00 EUR
Ihre Investition ²) = - 479,00 EUR
Förderhöhe ³) 105 %

¹) Unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst gesetzlich geregelt bis zum 31.12.2027. ²) zuzüglich Nebenkosten wie z.B. Lernmittel und Materialkosten, siehe Kursinfo ³) gerechnet inkl.

Meisterbonus

In Bayern erhalten erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 3.000,00 Euro. Die niedersächsische Landesregierung fördert mit 4.000 Euro alle Meisterinnen und Meister, die ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben und den Antrag bei der NBank stellen.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Unterhaltsbeitrag: Für Alleinstehende ohne Kinder mit weniger Vermögen als 45.000,00 EUR beträgt der Unterhaltsbeitrag derzeit monatlich 1.019,00 EUR.
  • Kindergeld: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Kindergeld - bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - in Höhe von 255,00 EUR je Monat beantragen.
  • Steuer sparen: Darüber hinaus können Sie bestimmte Kosten (z.B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten usw.) Ihrer Weiterbildung steuermindernd geltend machen.
  • Begabtenförderung: Leistungsorientierte junge Gesellen, die ihre Gesellenprüfung mit einer Note besser als "Gut" bestanden haben, können die Begabtenförderung der beruflichen Bildung beantragen.

Rücktritt von der Meisterprüfung

Sie können bis zum Beginn der Meisterprüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Meisterprüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Meisterprüfung, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.

Wenn Sie nach Beginn der Meisterprüfung zurücktreten oder zum Prüfungstermin nicht erscheinen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Meisterprüfung als nicht bestanden. Des Weiteren sind die kompletten Prüfungsgebühren zu bezahlen.

Fazit

Die Kosten für die Friseurmeisterprüfung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, darunter Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Materialkosten. Es gibt jedoch zahlreiche Fördermöglichkeiten, die die finanzielle Belastung erheblich reduzieren können. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen und planen Sie Ihre Weiterbildung sorgfältig.

tags: #Friseur #Meisterprüfung #Kosten

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