Friseurmeister ohne Ausbildung: Möglichkeiten und Wege zum eigenen Salon

Um sich mit einem eigenen Friseursalon selbstständig zu machen, brauchst Du kreatives Talent, handwerkliches Können und ein gutes Gespür - auch im wirtschaftlichen Bereich. Dieser Ratgeber unterstützt Dich bei den einzelnen Gründungsschritten, bei Finanzplan und Businessplan und klärt über Anforderungen, Genehmigungen und Kosten auf.

Die wohl am häufigsten gestellte Frage unter Gründern und Gründerinnen im Friseurgewerbe ist: Braucht man einen Meister, um einen Friseursalon zu eröffnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und nein. Es gilt nach wie vor Meisterzwang im Friseurhandwerk.

Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht. Wer also in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis.

Ohne Meistertitel zum eigenen Friseursalon | Abendschau | BR24

Alternative Wege zum eigenen Friseursalon ohne Meisterbrief

Es besteht die Möglichkeit auch ohne eigenen Meisterbrief oder angestellten Meister zu gründen. Grundsätzlich ist dies ein Ausnahmefall.

1. Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Handwerksordnung):

  • Nach bestandener Gesellenprüfung kannst Du die Ausübungsberechtigung erteilt bekommen.
  • Dafür musst Du (mithilfe von Arbeitszeugnissen und Stellenbeschreibungen) mindestens sechs Jahre Arbeit als Friseur:in nachweisen können und davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung tätig gewesen sein.
  • Kenntnisse in kaufmännischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht werden in umfangreichem Maß ebenfalls vorausgesetzt.
  • Manche Handwerkskammern verlangen zudem die Teilnahme an speziellen Fachlehrgänge.

2. Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO:

  • Die Handwerkskammer kann eine Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen.
  • Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten.
  • Für eine Ausnahmebewilligung benötigen Sie einen Ausnahmegrund. Dieser kann beispielsweise im fortgeschrittenen Lebensalter (ab 47 Jahren) liegen.
  • Oder man beschränkt die Ausnahmebewilligung auf eine einzelne Tätigkeit aus dem Handwerk.
  • Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist grundsätzlich auch eine sog. Sachkundeprüfung abzulegen. Diese ist in drei Teile gegliedert (Fachtheorie und -praxis sowie ein kaufmännisch-rechtlicher Teil).
  • Damit Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, muss die Prüfung insgesamt mit mindestens ausreichender Leistung bestanden werden.

3. Mobiler Friseur:

  • Eine dritte Möglichkeit, sich den dem Traum vom eigenen Friseursalon ohne Meisterbrief zu erfüllen, ist die Tätigkeit als mobiler Friseur.
  • Sie dürfen keinen Salon im klassischen Sinne besitzen, aber Sie sind selbständig tätig und arbeiten eigenverantwortlich als Friseur.
  • Eine Existenzgründung mit einem mobilen Friseur-Service erfordert eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung.

4. Einen Friseurmeister als Betriebsleiter einstellen:

  • Wer selbst keinen Meister hat, kann - wie genannt - einen Friseurmeister zum Betriebsleiter ernennen.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Meister als sog. Betriebsleiter einzustellen. Dieser würde die Qualifikation (z.B. Meisterbrief) in den Betrieb einbringen.
  • Der Betriebsleiter muss fest eingestellt werden und grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden. Eine freiberufliche oder eine Anstellung als Berater ist nicht möglich.

Bedenken Sie bei der zweiten Option, dass die Beschäftigung eines Friseurmeisters teuer sein kann.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Friseursalons

Was braucht man, um einen Friseursalon zu eröffnen? Ohne eine Gewerbeerlaubnis können Sie kein Friseurgewerbe anmelden. Der Antrag für eine Gewerbeerlaubnis kann bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Unter Vorlage des Meisterbriefs wird Ihnen eine Handwerkskarte ausgestellt. Erst jetzt können Sie die eigentliche Gewerbeanmeldung vornehmen.

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder eine andere zuständige Behörde muss die Räumlichkeiten, in denen Sie Ihren Friseursalon eröffnen wollen, abnehmen.

Um sich den Traum vom eigenen Haarsalon zu erfüllen zu können, müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen.

Bitte melden Sie sich selbständig bei einer Berufsgenossenschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Friseure schließen sich in der Regel der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.

(Freiwillige) Mitgliedschaft beim Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZDH), Verband Deutscher Friseurunternehmen e.V.

Finanzierung und Kostenplanung

Bevor Sie Ausgaben tätigen, sollten Sie einen strukturierten Businessplan erstellen, indem Sie u. a. eine genaue Kostenplanung festhalten. Abhängig von der Größe und dem Personalbedarf Ihres Salons kann diese Planung ganz unterschiedlich aussehen.

Beispiele für Kosten:

  • Evtl. Umbaukosten
  • Diverse Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung)

Basierend auf Ihrem Businessplan sollten Sie die Preise für Ihre angebotenen Dienstleistungen berechnen. Bedenken Sie immer, dass jedes neue Unternehmen eine Anlaufphase hat, in der die Einkünfte noch nicht alle Kosten decken.

Falls Sie als Gründer oder Gründerin Ihre anfallenden Kosten nicht allein stemmen können, gibt es oftmals Möglichkeiten, sich für Fördermittel, Zuschüsse und Kredite zu bewerben. Die KfW bietet Kredite für Existenzgründer wie „ERP-Gründerkredit - StartGeld”.

Hier eine Tabelle, die die wichtigsten Schritte und Überlegungen für die Gründung eines Friseursalons zusammenfasst:

Schritt Beschreibung Hinweise
Konzeptentwicklung Zielgruppe definieren, Alleinstellungsmerkmale festlegen Marktanalyse durchführen, Wettbewerber analysieren
Standortwahl Belebte Straße, gute Erreichbarkeit, Parkplätze Konkurrenzanalyse, Mietpreise vergleichen
Rechtsformwahl Einzelunternehmen, GbR, GmbH Steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte berücksichtigen
Finanzierung Eigenkapital, Fördermittel, Kredite Businessplan erstellen, Kapitalbedarf ermitteln
Personalplanung Qualifizierte Mitarbeiter einstellen, Weiterbildungen anbieten Teamfähigkeit, Kundenorientierung
Marketing Online-Marketing, Social Media, lokale Werbung Zielgruppe erreichen, Stammkunden gewinnen

Standortwahl und Marketing

Die Friseurdichte in Deutschland ist hoch. 2016 gab es laut Statista über 80.000 Friseurunternehmen. Trotzdem wagen jedes Jahr neue Friseure den Schritt in die Selbständigkeit. Um Ihren erfolgreichen Einstieg zu sichern, müssen Sie bei der Wahl Ihres Standorts strategisch vorgehen, bevor Sie Ihren Friseursalon aufmachen.

Nur, wenn Sie die konkurrierenden Friseurläden in Ihrer Umgebung gut kennen, können Sie sich besser platzieren - in Ihrer Region und auf einem umkämpften Markt.

Ein wichtiger Teil Ihres Businessplans wird Ihr Salonkonzept und die damit verbundenen Marketingmaßnahmen sein. Alle Marketingmaßnahmen sollten auf Ihr Konzept abgestimmt sein.

Von Laufkundschaft und Einmal-Kunden können nur die wenigsten Friseure leben, deshalb sind Mundpropaganda und persönliche Empfehlungen immer noch sehr wichtig zur Neukundengewinnung.

Personal und Weiterbildung

Egal ob angestellte Friseure, Kosmetiker oder Auszubildende: Ihr Personal ist der Schlüssel zu Ihrem unternehmerischen Erfolg. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer angestellten Friseure und Friseurinnen auf Qualität und Zuverlässigkeit. Ein herzlicher Umgang mit Kunden und professionelle Beratungsgespräche sind genauso wichtig wie die korrekte Verwendung der Produkte und die Ausführung der eigentlichen Dienstleistung.

Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, wie Ihr Personal reagiert, wenn etwas schief läuft. Eine fehlerhafte Behandlung, ein misslungener Haarschnitt oder eine Reklamation müssen freundlich und professionell gehandhabt werden.

Ein gutes Team ist außerdem eines, das sich gegenseitig ergänzt. Aber nicht jeder kann alles. Hat einer Ihrer Mitarbeiter ein besonderes Talent? Gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten für Ihre individuellen Angestellten? Fördern Sie das Potential Ihrer Angestellten und investieren Sie so nachhaltig in Ihren Friseursalon.

Die Mode ändert sich schnell und die passenden Frisuren dazu natürlich auch. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, mit Ihrem eigenen Friseursalon auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bieten Sie Schulungen an und besuchen Sie Friseurmessen, um Ihr Personal (und sich selbst) immer auf dem Laufenden zu halten.

Franchise als Alternative

Einzelunternehmer gelten als Kleinunternehmer, solange ihr Jahresumsatz zzgl. entfallender Steuern unter 22.000 Euro liegt. Verdienen Sie als Friseursalonbesitzer mehr, müssen Sie Umsatzsteuern entrichten.

Eines der prominentesten Franchise-Beispiele ist Hairkiller. In Deutschland gibt es mehrere Franchise-Konzepte und Friseur-Ketten, die unterschiedlich aufgebaut sind.

Allerdings sollten Sie auf der Hut sein vor allzu großen Versprechungen der Franchise-Geber. Die Anschaffungskosten sind in der Regel hoch, denn Ihr Ladenlokal muss den Vertragsvorgaben entsprechen. Umsatzvorgaben können in schwachen Geschäftsjahren einen permanenten Druck ausüben, möglichst viele (unnötige) Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen.

Erfahrung und Übersicht sind Grundvoraussetzungen, um eine nachhaltige Entscheidung zum Thema Franchise-Lizenz zu treffen.

Gesetzesentwurf zur Meisterprüfung ohne Ausbildung

Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht vor, dass Fachkräfte mit einer gewissen Arbeitsdauer in einem Handwerksberuf auch ohne abgeschlossene Ausbildung eine Meisterprüfung ablegen können. Der ZV fordert jetzt „eine dringende Überarbeitung“.

Konkret richtet sich das Gesetz an Menschen, die keinen formalen Berufsabschluss haben, aber mindestens die eineinhalbfache Dauer der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet haben. Über ein nicht genauer beschriebenes „Validierungsverfahren“ über die Handwerkskammern ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen „sichtbar machen können“ und eine Bescheinigung über die Vergleichbarkeit zu dem fehlenden formalen Abschluss im Referenzberuf erhalten.

Für das Friseurhandwerk übertragen würde dies in der aktuellen Fassung bedeuten: Eine Fachkraft ohne Gesellenbrief, die mindestens 4,5 Jahre in einem Friseurbetrieb gearbeitet hat, kann über das bisher nicht näher erläuterte Validierungsverfahren diese Zeit anerkennen lassen.

Damit soll laut Bildungsministerium dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und „Menschen ohne formalen Berufsabschluss ein Weg eröffnet werden, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen“.

Gerade diesen Aspekt hält der Zentralverband des Friseurhandwerks für nicht zutreffend, so Christian Hertlein, Vorsitzender der Berufsbildungsausschusses beim ZV: „Fachkräftemangel ist ja nicht gleich Meistermangel. Gerade im Friseurhandwerk ist der Bedarf an Meistern gut gedeckt. Zudem würde dieser Gesetzesentwurf nicht mehr Fachkräfte ins System spülen; denn Menschen, die eine solche Validierung - in welcher Form auch immer - durchlaufen sollen, arbeiten ja bereits innerhalb des Systems.

Christian Hertlein ordnet zum Gesetzesentwurf weiter ein: „In der derzeitigen Fassung gibt es aus unserer Sicht noch sehr viel Änderungsbedarf an dem Entwurf. Es muss vor allem eine deutliche Abgrenzung zur dualen Ausbildung klar werden.

ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören kritisiert zudem: „Ich glaube aber nicht daran, dass dieses Gesetz nachhaltig zur Lösung unserer Probleme beitragen wird. Die Unternehmen werden weiter belastet. Es kommt zu noch mehr Bürokratie. Das Schlimmste ist aber, dass damit unser Berufsbild, völlig unnötig, beschädigt und einen irreparablen Imageschaden davontragen wird.

tags: #Friseurmeister #ohne #Ausbildung #möglichkeiten

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