Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine gesetzliche Pflicht für Händler, mindestens eine digitale Zahlungsart - also Kartenzahlung - anzubieten. Ziel ist mehr Transparenz im Zahlungsverkehr, weniger Steuerbetrug und eine echte Wahlfreiheit für Verbraucher. Die Regelung würde alle Gewerbetreibenden mit Kundenkontakt betreffen - insbesondere Einzelhandel, Gastronomie, Friseure, Dienstleister u. v. m. Aktuell besteht keine gesetzliche Pflicht - aber das könnte sich bald ändern. Zudem erwarten viele Kunden heute auch bei kleinen Betrieben Kartenzahlung.
In diesem Artikel beleuchten wir unter anderem die Vorteile und Kosten der Kartenzahlung und erklären, wie Sie in wenigen Tagen zu Ihrem Kartenzahlungsgerät gelangen. Kartenzahlung gehört heute zum Standard des modernen Friseurs. Wer diesen Trend ignoriert, riskiert wertvollen Umsatz.
Wichtig ist allerdings zu erwähnen, dass das Bargeld in diesem Zuge nicht abgeschafft werden soll. "Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir.
Angesichts massiver Steuerhinterziehung hat die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) gefordert, Gewerbetreibende zum Angebot von mindestens einer bargeldlosen Bezahlmethode zu verpflichten. »Das wäre ein großer Schritt für mehr Steuerehrlichkeit in unserem Land«, sagte der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Zur sogenannten Bargeldbranche zählen unter anderem Friseursalons, Bäckereien, Metzger, Einzelhandelsunternehmen, Kfz-Handel, Eisdielen, aber auch Restaurants. Köbler zufolge ist das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrug bei diesen Firmen nach wie vor zu gering.
Das Bezahlverhalten der Deutschen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert, insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung und die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Moderne Friseurinnen und Friseure müssen daher sicherstellen, dass sie diese Optionen anbieten, um den Erwartungen ihrer Kundschaft gerecht zu werden. Vier wesentliche Trends zeichnen sich ab:
Die gängigsten Karten sind Girocard, Mastercard, Visa. Ihre Kund:innen haben mittlerweile mehr als nur eine Karte in ihrer Geldbörse. Die einfache Antwort lautet daher: Moderne Friseurinnen und Friseure können alle Möglichkeiten anbieten, da die Freischaltung der Karten keine monatlichen Grundgebühren verursacht. Wer aber nur einen ausgewählten Mix an Karten annehmen möchte, ist mit den Marktführern am besten beraten.
Die Girocard (früher “EC-Karte” genannt) ist die in Deutschland am häufigsten verwendete Karte. Sie kommt in rund 70% aller Kartenzahlungen zum Einsatz. Rund 97 Prozent der Deutschen ab 16 Jahre besitzen eine solche Karte. Sie ist für moderne Friseurinnen und Friseure absolute Pflicht.
Auch bei Kreditkarten hält der Trend zur Kartenzahlung an. Die Mehrheit der Kreditkarteninhaber verwendet Visa oder Mastercard. Seit einigen Jahren neu im Umlauf sind die Debitkarten dieser beiden Anbieter. Statistisch gesehen zückt also jeder 6. Kunde in Ihrem Salon eine solche Karte. Um sie auch annehmen und die Kartenzahlung erfolgreich durchführen zu können, benötigen Sie eine (kostenlose) Freischaltung für Visa und Mastercard.
Mit dem Akzeptieren von Girocard, Kreditkarten und Debitkarten ist Ihr Friseursalon bereits bestens aufgestellt.
Sie sehen, wie stark sich das Bezahlverhalten der Kunden in den letzten Jahren in Richtung Kartenzahlung verändert hat. Daher ist es unerlässlich, diesem Trend zu folgen. Hier sind 5 starke Vorteile, die das Anbieten von Kartenzahlungen dem Friseur bietet:
Es gibt unzählige Anbieter von Kartenzahlungen am Markt. Mit den Bezahlexperten können Sie in nur 3 Schritten leicht und kostengünstig Kartenzahlung in ihrem Salon anbieten:
Ihren Kunden die Zahlung mit Karte zu ermöglichen, ist überhaupt nicht teuer. Die Kosten unterteilen sich in fixe und variable Kosten.
Ein Friseursalon in Berlin hat 5 Tage pro Woche geöffnet, also etwa 20 Tage im Monat. Pro Tag bedient der Salon 30 Kunden, die im Durchschnitt 35 Euro für ihren Haarschnitt zahlen. Erfahrungsgemäß zahlt jeder Zweite mit Karte (= 300 Bezahlvorgänge mit einer Gesamtsumme von 10.500 Euro). 70% der Zahlvorgänge sind Girocard, 15% Kreditkarte und 15% Debitkarte.
Das sind die monatlichen Kosten der Kartenzahlung für Sie als Friseur:
Kurzum: Bei 10.500 Euro Kartenumsatz sind das 0,81% Kosten. Kartenzahlung für Sie als Friseur ist doch viel günstiger als erwartet, oder?
| Kostenart | Betrag |
|---|---|
| Miete für Kartenlesegerät | 6,99 Euro |
| Servicepauschale | 5,99 Euro |
| Transaktionen | 24,00 Euro |
| Zahlungsgebühren | 48,14 Euro |
| Gesamtkosten pro Monat | 85,12 Euro |
Seit dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung (elektronische Rechnung) für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Ecovis Steuerexperte Andreas Bachmeier erklärt, was sich hinter der E-Rechnung verbirgt und wie man sie am besten umsetzt, Heiko Schneider, friseur-digital, ergänzt, was das für den Friseurbetrieb bedeutet …
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie enthält die Daten einer herkömmlichen Rechnung in Form strukturierter elektronischer Daten, typischerweise in einer XML-Datei. Eine herkömmliche Rechnung als PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im Sinne der neuen Regelung, da sie keine strukturierten Daten enthält und nicht automatisiert weiterverarbeitet werden kann.
Die E-Rechnungspflicht ist im B2B Geschäft aus 2 Sichtweisen zu betrachten:
Der mehrheitliche Umsatz eines Salonbetriebes ist ein B2C Geschäft. Für dieses gilt die E-Rechnungspflicht nicht. In folgenden Fällen gilt sie jedoch schon, nämlich, sobald der Salonbetrieb eine Dienstleistung für einen Businesskunden anbietet.
Die Regelung betrifft alle inländischen Unternehmen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an andere inländische Unternehmen verkaufen oder erbringen. Ausgenommen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und der Fahrkartenverkauf.
Die Einführung der E-Rechnung bringt mehrere Vorteile mit sich:
Die Umstellung auf E-Rechnungen ist für Unternehmen eine wesentliche Veränderung, die sowohl technische als auch organisatorische Anpassungen erfordert. Jedes gute Buchhaltungsprogramm sollte E-Rechnung können. Es empfiehlt sich hier das Gespräch mit einem Fachmann, ihrem Buchhalter/ Steuerberater.
Vor der Einführung der E-Rechnung ist es ratsam, die gesamten Buchhaltungsprozesse im Unternehmen zu überprüfen und zu digitalisieren. Diese vorbereitende Digitalisierung schafft eine solide Grundlage für die reibungslose Integration der E-Rechnung und optimiert gleichzeitig die gesamte Finanzabteilung. Dies zahlt sich langfristig durch Zeitersparnis, verbesserte Datenqualität und erhöhte Transparenz aus.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Frist 31.07.2025: Ob Arztpraxis, Friseursalon oder Einzelhandel - wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, muss handeln und dieses bis zum 31.07.2025 beim Finanzamt melden.
Die Finanzverwaltung verlangt die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme über ELSTER, um die Nachvollziehbarkeit und Manipulationssicherheit von Kassensystemen zu gewährleisten. Die Hauptgründe dafür sind:
Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist ein technisches System, das zur Erfassung, Speicherung und Ausgabe von Geschäftsvorfällen dient. Es ist elektronisch geführt und zur Kassen- oder Buchführung bestimmt.
Wenn Sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen, müssen Sie die folgenden Anforderungen einhalten:
Bei Nichtmeldung oder der Nutzung eines manipulationsanfälligen Systems drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
Die Meldepflicht greift nicht nur bei Barzahlungen, sondern auch bei Kartenzahlungen - sofern diese über ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE abgewickelt werden.
Die geplante Kartenzahlungspflicht ist immer noch weniger Zwang als vielmehr eine längst überfällige Anpassung an die Realität. Die Bundesregierung plant die schrittweise Einführung einer Kartenzahlungspflicht, auch wenn der konkrete Starttermin noch offen bleibt.
Die Zeiten, in denen Kartenzahlung ein “Nice-to-have” war, sind vorbei. Bargeld bleibt selbstverständlich erhalten - doch künftig sollen Händler ihren Kunden die Wahl lassen und mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten.
Händler dürfen grundsätzlich keine Extra-Gebühren für Kartenzahlungen erheben. Diese Investition zahlt sich schnell aus: Mehr Kunden, höhere Umsätze und zufriedenere Gäste, die wiederkommen.
Die Registrierkassenpflicht ab 2027 passt perfekt ins Bild: Unternehmen über 100.000 € Jahresumsatz müssen dann digitale Kassensysteme melden - bei Missachtung drohen Bußgelder bis 25.000 €.
Die Kartenzahlungspflicht ist weniger Bürde als vielmehr die längst überfällige Anpassung an die Realität. Warten Sie nicht auf den Gesetzgeber. Die besten Förderungen sind jetzt verfügbar, und Ihre Kunden danken es Ihnen sofort.
tags: #Friseur #Kartenzahlung #Pflicht
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