Kartenzahlungspflicht für Friseure in Deutschland: Ein umfassender Überblick

Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine gesetzliche Pflicht für Händler, mindestens eine digitale Zahlungsart - also Kartenzahlung - anzubieten. Ziel ist mehr Transparenz im Zahlungsverkehr, weniger Steuerbetrug und eine echte Wahlfreiheit für Verbraucher. Die Regelung würde alle Gewerbetreibenden mit Kundenkontakt betreffen - insbesondere Einzelhandel, Gastronomie, Friseure, Dienstleister u. v. m. Aktuell besteht keine gesetzliche Pflicht - aber das könnte sich bald ändern. Zudem erwarten viele Kunden heute auch bei kleinen Betrieben Kartenzahlung.

In diesem Artikel beleuchten wir unter anderem die Vorteile und Kosten der Kartenzahlung und erklären, wie Sie in wenigen Tagen zu Ihrem Kartenzahlungsgerät gelangen. Kartenzahlung gehört heute zum Standard des modernen Friseurs. Wer diesen Trend ignoriert, riskiert wertvollen Umsatz.

Wichtig ist allerdings zu erwähnen, dass das Bargeld in diesem Zuge nicht abgeschafft werden soll. "Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir.

Angesichts massiver Steuerhinterziehung hat die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) gefordert, Gewerbetreibende zum Angebot von mindestens einer bargeldlosen Bezahlmethode zu verpflichten. »Das wäre ein großer Schritt für mehr Steuerehrlichkeit in unserem Land«, sagte der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Zur sogenannten Bargeldbranche zählen unter anderem Friseursalons, Bäckereien, Metzger, Einzelhandelsunternehmen, Kfz-Handel, Eisdielen, aber auch Restaurants. Köbler zufolge ist das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrug bei diesen Firmen nach wie vor zu gering.

Veränderungen im Bezahlverhalten

Das Bezahlverhalten der Deutschen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert, insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung und die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Moderne Friseurinnen und Friseure müssen daher sicherstellen, dass sie diese Optionen anbieten, um den Erwartungen ihrer Kundschaft gerecht zu werden. Vier wesentliche Trends zeichnen sich ab:

  1. Zunahme der Kartenzahlungen: In Deutschland wurden 2023 laut einer EHI-Studie 40,4 Prozent aller Einkäufe im stationären Einzelhandel mit Karte bezahlt. Ein Jahr zuvor lag dieser Anteil noch bei 37,9 Prozent. Außerdem erwarten inzwischen 9 von 10 Deutschen, dass Kartenzahlungen in allen Geschäften möglich sind.
  2. Kontaktloses Bezahlen: Für 63 Prozent der Deutschen gehört kontaktloses Bezahlen mittlerweile zum Standard. Besonders beliebt ist diese Methode bei den 18- bis 39-Jährigen, die sie täglich nutzen.
  3. Mobile Payments: Das Bezahlen mit dem Smartphone oder der Smartwatch wird immer beliebter. Im Jahr 2023 haben 26 Prozent der Deutschen diese Methode mindestens einmal genutzt, wobei knapp 50 Prozent der 18- bis 29-Jährigen öfter Mobile Payment verwenden.
  4. Rückgang der Barzahlungen: Obwohl Bargeld weiterhin das am häufigsten genutzte Zahlungsmittel ist, zeigt die EHI-Studie, dass der Bargeldanteil am Einzelhandelsumsatz in Deutschland weiter abnimmt. Im Jahr 2023 sank dieser Anteil auf 35,5 Prozent, nachdem er im Vorjahr noch bei 37,5 Prozent lag.

Welcher "Karten-Mix" ist heutzutage für einen Friseursalon passend?

Die gängigsten Karten sind Girocard, Mastercard, Visa. Ihre Kund:innen haben mittlerweile mehr als nur eine Karte in ihrer Geldbörse. Die einfache Antwort lautet daher: Moderne Friseurinnen und Friseure können alle Möglichkeiten anbieten, da die Freischaltung der Karten keine monatlichen Grundgebühren verursacht. Wer aber nur einen ausgewählten Mix an Karten annehmen möchte, ist mit den Marktführern am besten beraten.

Girocard

Die Girocard (früher “EC-Karte” genannt) ist die in Deutschland am häufigsten verwendete Karte. Sie kommt in rund 70% aller Kartenzahlungen zum Einsatz. Rund 97 Prozent der Deutschen ab 16 Jahre besitzen eine solche Karte. Sie ist für moderne Friseurinnen und Friseure absolute Pflicht.

Kreditkarten und Debitkarten

Auch bei Kreditkarten hält der Trend zur Kartenzahlung an. Die Mehrheit der Kreditkarteninhaber verwendet Visa oder Mastercard. Seit einigen Jahren neu im Umlauf sind die Debitkarten dieser beiden Anbieter. Statistisch gesehen zückt also jeder 6. Kunde in Ihrem Salon eine solche Karte. Um sie auch annehmen und die Kartenzahlung erfolgreich durchführen zu können, benötigen Sie eine (kostenlose) Freischaltung für Visa und Mastercard.

Mit dem Akzeptieren von Girocard, Kreditkarten und Debitkarten ist Ihr Friseursalon bereits bestens aufgestellt.

5 unschlagbare Vorteile der Kartenzahlung für den Friseur

Sie sehen, wie stark sich das Bezahlverhalten der Kunden in den letzten Jahren in Richtung Kartenzahlung verändert hat. Daher ist es unerlässlich, diesem Trend zu folgen. Hier sind 5 starke Vorteile, die das Anbieten von Kartenzahlungen dem Friseur bietet:

  1. Mehr Umsatz: Kunden geben oft mehr Geld aus, wenn Sie mit Karte zahlen können. Die Wahrscheinlichkeit spontaner Zusatzkäufe, wie von Pflegeprodukten, steigt erheblich.
  2. Höhere Kundenzufriedenheit: Mittlerweile erwarten Kunden förmlich die Möglichkeit, mit Karte zahlen zu können und schätzen die damit verbundene Bequemlichkeit.
  3. Wettbewerbsfähigkeit sichern: Durch die Akzeptanz von Kartenzahlungen bleiben Sie als Friseur wettbewerbsfähig. Ihre Konkurrenz bietet bereits die Zahlung per Karte an.
  4. Schnellere Zahlungsabwicklung: Kartenzahlungen sind schneller und sicherer als Barzahlungen. Das lange Suchen nach Bargeld erübrigt sich.
  5. Weniger Bargeldhandling: Weniger Bargeld bedeutet weniger Aufwand für das Zählen, Lagern und Einzahlen.

Kartenzahlung in nur 3 Schritten mit den Bezahlexperten

Es gibt unzählige Anbieter von Kartenzahlungen am Markt. Mit den Bezahlexperten können Sie in nur 3 Schritten leicht und kostengünstig Kartenzahlung in ihrem Salon anbieten:

  1. Formular ausfüllen: Füllen Sie das untenstehende Formular aus. Dies dauert weniger als eine Minute.
  2. Individuelle Beratung: Anschließend melden sich unsere Kundenberater umgehend bei Ihnen. Diese Beratung ist selbstverständlich unverbindlich.
  3. Vertragsabschluss: Sind Sie mit dem Angebot zufrieden, sichern Sie sich Ihr neues Kartenzahlungsgerät. Alles schwarz auf weiß.

Was kostet den Friseur das Anbieten von Kartenzahlung?

Ihren Kunden die Zahlung mit Karte zu ermöglichen, ist überhaupt nicht teuer. Die Kosten unterteilen sich in fixe und variable Kosten.

1. Fixe Kosten

  1. Miete für das Kartenzahlungsgerät: Für jedes Kartenterminal gibt es eine festgelegte monatliche Gebühr, die abhängig von der Vertragsdauer ist und bei den Bezahlexperten ab nur 6,99 Euro beginnt.
  2. Servicepauschale: Diese Gebühr von 5,99 Euro deckt die vollständige Abrechnung, eine kostenfreie Techniker-Hotline und den kostenlosen Ersatz des Geräts im Schadensfall ab. Zusätzlich bieten die Bezahlexperten für nur 1,99 Euro pro Monat das zentrale Clearing an. Hierbei werden alle Zahlungsvorgänge eines Tages gebündelt und als Sammelgutschrift auf Ihr Konto verbucht.

2. Variable Kosten

  1. Gebühren pro Transaktion: Für jede Transaktion fällt bei den Bezahlexperten eine geringe Gebühr von 7-9 Cent an.
  2. Kosten für Girocard-Zahlung: Wenn Ihre Kund:innen mit der Girocard (EC-Karte) zahlen, werden Gebühren in Höhe von 0,25% des Umsatzes fällig.
  3. Kosten für Visa- oder Mastercard-Zahlung: Bei Zahlung mit einer Kreditkarte beträgt die Gebühr rund 1% des Zahlungsbetrags, während sie bei Visa- oder Mastercard Debitkarten sogar nur 0,89% beträgt.

Beispielrechnung: So günstig kann Kartenzahlung beim Friseur sein

Ein Friseursalon in Berlin hat 5 Tage pro Woche geöffnet, also etwa 20 Tage im Monat. Pro Tag bedient der Salon 30 Kunden, die im Durchschnitt 35 Euro für ihren Haarschnitt zahlen. Erfahrungsgemäß zahlt jeder Zweite mit Karte (= 300 Bezahlvorgänge mit einer Gesamtsumme von 10.500 Euro). 70% der Zahlvorgänge sind Girocard, 15% Kreditkarte und 15% Debitkarte.

Das sind die monatlichen Kosten der Kartenzahlung für Sie als Friseur:

  • Miete für Kartenlesegerät: 6,99 Euro
  • Servicepauschale: 5,99 Euro
  • Transaktionen: 24 Euro (300 Transaktionen * 8 Cent)
  • Zahlungsgebühren: 48,14 Euro
  • Gesamtkosten: 85,12 Euro pro Monat

Kurzum: Bei 10.500 Euro Kartenumsatz sind das 0,81% Kosten. Kartenzahlung für Sie als Friseur ist doch viel günstiger als erwartet, oder?

Kostenart Betrag
Miete für Kartenlesegerät 6,99 Euro
Servicepauschale 5,99 Euro
Transaktionen 24,00 Euro
Zahlungsgebühren 48,14 Euro
Gesamtkosten pro Monat 85,12 Euro

Die E-Rechnungspflicht ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung (elektronische Rechnung) für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Ecovis Steuerexperte Andreas Bachmeier erklärt, was sich hinter der E-Rechnung verbirgt und wie man sie am besten umsetzt, Heiko Schneider, friseur-digital, ergänzt, was das für den Friseurbetrieb bedeutet …

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie enthält die Daten einer herkömmlichen Rechnung in Form strukturierter elektronischer Daten, typischerweise in einer XML-Datei. Eine herkömmliche Rechnung als PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im Sinne der neuen Regelung, da sie keine strukturierten Daten enthält und nicht automatisiert weiterverarbeitet werden kann.

Die E-Rechnungspflicht ist im B2B Geschäft aus 2 Sichtweisen zu betrachten:

  • Als Rechnungsleger

    Der mehrheitliche Umsatz eines Salonbetriebes ist ein B2C Geschäft. Für dieses gilt die E-Rechnungspflicht nicht. In folgenden Fällen gilt sie jedoch schon, nämlich, sobald der Salonbetrieb eine Dienstleistung für einen Businesskunden anbietet.

    • Salon - Vermietet seinen Salon an Stuhlmietende
    • Friseurunternehmen - Vermietet seine Räumlichkeit an einen Industriepartner für ein Fotoshooting - wird gebucht für das Styling bei einer Veranstaltung
    • TrainerIn - FriseurIn arbeitet als TrainerIn für die Industrie/ Handel - Buchung für Backstage-Styling
  • Als Rechnungsempfänger
    • Salon - Rechnungen der Industrie/ Großhandel/ etc. für Waren aller Art

E-Rechnung: Pflicht ab 2025! Alles was Selbstständige jetzt wissen müssen

Zeitplan und Übergangsregelungen

  • Ab 1. Januar 2025:
    • Verpflichtender Empfang von E-Rechnungen für alle inländischen Unternehmen
    • Übergangsregelungen für den Versand beginnen
  • 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 (Phase 1):
    • Der Vorrang der Papierrechnung entfällt
    • Unternehmen können E-Rechnungen versenden
    • Papierrechnungen bleiben zulässig
    • Andere elektronische Formate (z.B. PDF) nur mit Zustimmung des Empfängers
  • 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 (Phase 2):
    • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro im B2B-Bereich dürfen nur noch E-Rechnungen versenden
    • Unternehmen mit geringerem Umsatz dürfen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate (mit Zustimmung) verwenden
  • Ab 1. Januar 2028 (Phase 3):
    • Verpflichtender Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich

Wer ist betroffen?

Die Regelung betrifft alle inländischen Unternehmen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an andere inländische Unternehmen verkaufen oder erbringen. Ausgenommen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und der Fahrkartenverkauf.

Vorteile der E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnung bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Förderung der Automatisierung und Digitalisierung im Rechnungswesen
  • Schnellere Verarbeitung von Rechnungen
  • Reduzierung des Verwaltungs- und personellen Aufwands
  • Zeit- und Ressourceneinsparung

Umsetzung der E-Rechnung im Unternehmen

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist für Unternehmen eine wesentliche Veränderung, die sowohl technische als auch organisatorische Anpassungen erfordert. Jedes gute Buchhaltungsprogramm sollte E-Rechnung können. Es empfiehlt sich hier das Gespräch mit einem Fachmann, ihrem Buchhalter/ Steuerberater.

Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse

Vor der Einführung der E-Rechnung ist es ratsam, die gesamten Buchhaltungsprozesse im Unternehmen zu überprüfen und zu digitalisieren. Diese vorbereitende Digitalisierung schafft eine solide Grundlage für die reibungslose Integration der E-Rechnung und optimiert gleichzeitig die gesamte Finanzabteilung. Dies zahlt sich langfristig durch Zeitersparnis, verbesserte Datenqualität und erhöhte Transparenz aus.

Kassenmeldepflicht 2025: Was Friseure wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Frist 31.07.2025: Ob Arztpraxis, Friseursalon oder Einzelhandel - wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, muss handeln und dieses bis zum 31.07.2025 beim Finanzamt melden.

Die Finanzverwaltung verlangt die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme über ELSTER, um die Nachvollziehbarkeit und Manipulationssicherheit von Kassensystemen zu gewährleisten. Die Hauptgründe dafür sind:

  1. Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Manipulationen
  2. Zentrale Erfassung und Kontrolle durch die Finanzämter
  3. Erleichterung von Kassennachschauen (§ 146b AO)
  4. Einhaltung der GoBD
  5. Digitalisierung und Automatisierung der Steuerprüfung

Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist ein technisches System, das zur Erfassung, Speicherung und Ausgabe von Geschäftsvorfällen dient. Es ist elektronisch geführt und zur Kassen- oder Buchführung bestimmt.

Beispiele für meldepflichtige Systeme:

  • Elektronische Registrierkassen
  • Tablet-Kassen wie SumUp oder Orderbird
  • Warenwirtschaftssysteme mit integrierter Kassenfunktion
  • Taxameter und Wegstreckenzähler
  • Hotel- und Friseursoftware, die eine Bezahlmöglichkeit direkt im System integriert haben

Anforderungen für Unternehmen

Wenn Sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen, müssen Sie die folgenden Anforderungen einhalten:

  • Die eingesetzten Systeme müssen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
  • Jeder Geschäftsvorfall muss einzeln, vollständig, zeitgerecht und korrekt aufgezeichnet werden - die sogenannte Einzelaufzeichnungspflicht.
  • Für jeden Verkaufsvorgang muss ein Beleg ausgegeben werden.
  • Das genutzte System muss aktiv über ELSTER beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Die Daten müssen jederzeit exportierbar und prüfbar sein.

Strafen bei Verstößen

Bei Nichtmeldung oder der Nutzung eines manipulationsanfälligen Systems drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

EC-Zahlung & Kreditkarte: Gilt die Kassenmeldepflicht auch bei unbaren Zahlungen?

Die Meldepflicht greift nicht nur bei Barzahlungen, sondern auch bei Kartenzahlungen - sofern diese über ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE abgewickelt werden.

In 4 Schritten prüfen, ob Ihr System meldepflichtig ist

  1. Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch: Welche Systeme nutzen Sie für Ihre Geschäftsvorfälle?
  2. Prüfen Sie, ob diese Systeme eine Kassenfunktion enthalten oder mit einer TSE ausgestattet sind.
  3. Ergänzen Sie Ihre Verfahrensdokumentation, um im Zweifel nachweisen zu können, ob eine Meldepflicht besteht oder nicht.
  4. Nutzen Sie die BAFA-Förderung: Die Erstellung oder Überarbeitung einer Verfahrensdokumentation ist förderfähig und kann bezuschusst werden.

Deutschland erlebt eine stille Zahlungsrevolution

Die geplante Kartenzahlungspflicht ist immer noch weniger Zwang als vielmehr eine längst überfällige Anpassung an die Realität. Die Bundesregierung plant die schrittweise Einführung einer Kartenzahlungspflicht, auch wenn der konkrete Starttermin noch offen bleibt.

  • Steuergerechtigkeit schaffen: Während ehrliche Unternehmer jeden Cent ordnungsgemäß versteuern, gehen dem Staat durch Schwarzgeld-Geschäfte jährlich über 70 Milliarden Euro verloren.
  • Kundenwünsche ernst nehmen: Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Über 64 % der 16-29-Jährigen bevorzugen digitale Zahlungen, und 40 % der Konsumenten meiden sogar Geschäfte ohne Kartenzahlung.
  • Europa im Blick behalten: Mit einem Wachstum von nur 15,5 % liegt Deutschland auf Platz 15 der europäischen Kartenzahlungs-Statistik.

Die Zeiten, in denen Kartenzahlung ein “Nice-to-have” war, sind vorbei. Bargeld bleibt selbstverständlich erhalten - doch künftig sollen Händler ihren Kunden die Wahl lassen und mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten.

Händler dürfen grundsätzlich keine Extra-Gebühren für Kartenzahlungen erheben. Diese Investition zahlt sich schnell aus: Mehr Kunden, höhere Umsätze und zufriedenere Gäste, die wiederkommen.

Die Registrierkassenpflicht ab 2027 passt perfekt ins Bild: Unternehmen über 100.000 € Jahresumsatz müssen dann digitale Kassensysteme melden - bei Missachtung drohen Bußgelder bis 25.000 €.

Die Kartenzahlungspflicht ist weniger Bürde als vielmehr die längst überfällige Anpassung an die Realität. Warten Sie nicht auf den Gesetzgeber. Die besten Förderungen sind jetzt verfügbar, und Ihre Kunden danken es Ihnen sofort.

tags: #Friseur #Kartenzahlung #Pflicht

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