Die Aufgaben der Friseur-Innung Koblenz: Förderung, Ausbildung und aktuelle Entwicklungen

Die Friseur-Innung Mittelrhein setzt sich für eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Friseurhandwerk ein. Doch muss das Innungsteam rund um Obermeisterin Gabriele Berkler mit Bedauern feststellen, dass die Ausbildungszahlen zurückgehen. Die Innung engagiert sich in verschiedenen Bereichen, um die Qualität des Friseurhandwerks zu sichern und die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.

Förderung der Ausbildung

Ein vielversprechender Ansatz zur Steigerung der Ausbildungszahlen könnte zum Beispiel die Verbundausbildung sein, die es Auszubildenden ermöglicht, von gleich mehreren Spezialisten in verschiedenen Betrieben zu lernen. Auf der jüngsten Jahreshauptversammlung der Friseur-Innung Mittelrhein im Servicehaus Handwerk präsentierten die Assessorinnen Anja Wallwey und Christiane Schmitt von der Handwerkskammer Koblenz die Vorteile einer solchen Initiative. Dazu gehören die Auftragsausbildung, die Zusammenarbeit von Leitbetrieben mit Partnerbetrieb(en), die Ringausbildung sowie Ausbildungsvereine.

  • Auftragsausbildung: Ein Leitbetrieb übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung, während einzelne Ausbildungsabschnitte an andere Betriebe vergeben werden.
  • Zusammenarbeit zwischen Leitbetrieb und Partnerbetrieben: Fördert eine langfristige Kooperation und ermöglicht eine umfassende Ausbildung.
  • Ringausbildung: Mehrere Betriebe stellen jeweils einen Auszubildenden ein und tauschen diese dann zu vereinbarten Phasen untereinander aus.
  • Ausbildungsvereine: Betriebe, die nur bestimmte Teilbereiche der Ausbildungsinhalte vermitteln können, schließen sich auf vereinsrechtlicher Ebene zusammen.

Nun liegt es an den Inhabern der Salons zu entscheiden, ob und wie sie eine Verbundausbildung in ihren Betrieben implementieren möchten. „Eine gute Ausbildung liegt uns sehr am Herzen“, sagt Gabriele Berkler. „Der Wunsch nach diesem Referatsthema kam aus unseren Reihen.“ Die Notwendigkeit, mehr Auszubildende zu gewinnen, sei dringend: Viele Salons suchen händeringend nach qualifizierten Mitarbeitern. „Unsere Auftragsbücher sind voll“, schildert Berkler die aktuelle Situation in der Branche.

Als Friseur erfolgreich qualifizierte Mitarbeiter finden

Freisprechungsfeier und Ehrungen

Koblenz - Die Friseur- und Kosmetiker-Innung Mittelrhein hat ihre frischgebackenen Gesellinnen und Gesellen im Rahmen einer feierlichen Freisprechungsfeier geehrt. Die Feierlichkeiten wurden von Matthias Herkenrath, dem stellvertretenden Obermeister der Friseur- und Kosmetiker-Innung Mittelrhein, eröffnet. In seinen Grußworten betonte Ralf Hellrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Koblenz, die Bedeutung des Handwerks für die Region und gratulierte den Absolventen zu ihrem erreichten Meilenstein.

Thomas E. Dudkiewicz, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft sowie der Friseur- und Kosmetik-Innung Mittelrhein, richtete ebenfalls herzliche Worte an die Anwesenden: "Es ist ein besonderer Tag, der den erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung und den Beginn eines neuen, spannenden Lebensabschnitts markiert. Sie haben in den letzten Jahren viel gelernt, geübt und sich den Herausforderungen gestellt, die der Friseur- und Kosmetikberuf mit sich bringt. Fleiß, Kreativität und Durchhaltevermögen - all das haben Sie bewiesen, um heute hier zu stehen und Ihren Gesellenbrief in Empfang zu nehmen. Darauf können Sie unglaublich stolz sein!" Er hob zudem hervor, dass der Beruf mehr sei als Haare schneiden oder Make-up auftragen - es sei eine verantwortungsvolle und erfüllende Aufgabe, die Lächeln auf Gesichter zaubert und das Selbstvertrauen stärkt.

Die feierliche Übergabe der Prüfungszeugnisse bildete den Höhepunkt der Veranstaltung. Die Freude war groß, als Birgit Pretz-Dany und Matthias Herkenrath die Prüfungsbesten des Jahrgangs ehrten. Als herausragende Talente wurden Mesut Akin - Prüfungsbester (Bercem Aydin-Altun, Bullay) und Emely Huth - Prüfungszweite (Beatrice Huth, Cochem) ausgezeichnet. Ein weiterer Höhepunkt des Abends war die Verleihung einer Ehrenurkunde an Frau Sabine Liesenfeld.

Finanzielle Aspekte und neue Technologien

In ihrem Bericht schilderte Gabriele Berkler die zahlreichen Aktivitäten der Innung seit der Frühjahrsversammlung, insbesondere betonte sie die gelungene Freisprechungsfeier, die den jungen Berufsanfängern sicher positiv in Erinnerung bleiben wird. Der stellvertretende Obermeister Oliver Schmidt informierte u.a. über die neue tarifliche Ausbildungsvergütung. Ab dem 1. August 2024 erhalten Azubis im ersten Lehrjahr 710 Euro, im zweiten 830 und im dritten 955 Euro.

Die Finanzen der Innung waren das Thema von Helmut Weiler, Hauptgeschäftsführer der KHS Mittelrhein. Der Haushaltsplan 2025 konnte einstimmig verabschiedet werden. Schließlich informierte Vorstandsmitglied Matthias Herkenrath über die Möglichkeit der Einführung einer KI-gesteuerten Terminvergabe im Friseurhandwerk.

Meisterprüfung im Friseurhandwerk

Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen. Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss Meister im Friseur-Handwerk (me.

Teile der Meisterprüfung

  1. Teil I - Fachpraxis:
    • Projektarbeit (Entwurf, Planung, Angebot)
    • Praxis Projektarbeit
    • Fachgespräch
    • Situationsaufgaben:
      • Arbeit 1 - Damenfrisur/Medienrohling
      • Arbeit 2 - chem. Vorbehandeltes Haar dauerhaft umformen
      • Arbeit 3 - klassisches Herrenhaarschneiden
      • Arbeit 4 - Langhaar am Medium frisieren
      • Arbeit 5 - Haarersatz am Medium einarbeiten
      • Arbeit 6 - Beratung zur Beschaffenheit des Haares und zur Frisurengestaltung
      • Arbeit 7 - Hautbeurteilung und Ableiten von Behandlungsvorschlägen
      • Arbeit 8 - Pflegende Kosmetik / Nagelbehandlung
  2. Teil II - Fachtheorie:
    • Bereich 1 | Gestaltung und Technik:
      • Kundenberatung
      • Haar- und Hautbeurteilung
      • Beurteilung für haarkosmetische Behandlungen
      • Beurteilung für hautkosmetische Behandlungen
      • Entwerfen von Frisuren und Make up
      • Arbeit des Friseurs
      • Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
      • Theorie der Haarschneidetechniken
      • Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
      • Theorie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
      • Hautkosmetische Behandlungen
      • Nägel
      • dekorativen Gestaltung
      • Bewertung und Beurteilung von Haarersatz
    • Bereich 2 | Salonmanagement:
      • Unfall-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
      • Entwicklung Salonkonzept
      • Unternehmenskonzept
      • Ausstattung
      • Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
      • Leistungsrechnung
      • Planung Betriebsablauf
      • Personalführungskonzepte
      • Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
  3. Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit)
  4. Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit)

Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen.

Fördermöglichkeiten durch Aufstiegs-BAföG

Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle.

Berichtshefte als Ausbildungsnachweis

Die Berichtshefte des Landesverbands Friseure & Kosmetik Rheinland als Ausbildungsnachweis, haben sich bewährt. Abgesteckt auf die Prüfungsvoraussetzung der gestreckten Gesellenprüfung wurde die Auflage auf zwei Berichtshefte, die Voraussetzung zur Prüfungszulassung sind, reduziert.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur / zur Friseurin vom 21. Mai 2008 sieht vor, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Friseurs / der Friseurin so zu vermitteln, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt werden. Dies schließt insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein (§ 5). Das bedeutet, dass Vorgehensweisen begründet werden und Arbeitsziele dargestellt werden müssen. Dies erfordert eine umfassende Dokumentation des Prüfungsteilnehmers in der Gesellenprüfung, die auch als objektiver Bewertungsmaßstab dienen wird. Die Prüfungsmappe erfüllt diese Aufgabe.

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