Ein Friseurbesuch sollte eigentlich eine entspannende Erfahrung sein, die mit einem frischen und zufriedenstellenden Look endet. Doch leider kommt es manchmal vor, dass das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht. Die Haare sind zu kurz, der Schnitt ist schief, oder die Farbe ist ganz anders als gewünscht. Was kann man in solchen Fällen tun? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und mögliche Schritte, um mit einem verschnittenen Haarschnitt umzugehen.
Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu verfallen. Hier sind einige erste Schritte, die Sie unternehmen können:
Nicht immer ist schon im Friseursalon ersichtlich, dass etwas schiefgegangen ist. Viele merken erst zu Hause nach dem ersten Waschen und Föhnen, dass der neue Haarschnitt nicht so ist wie vereinbart. In einem solchen Fall sollten Sie:
Zwischen Ihnen und dem Friseur kommt ein Werkvertrag zustande. Das bedeutet, der Friseur verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung (z.B. einen bestimmten Haarschnitt oder eine Färbung) zu erbringen. Wenn die Leistung mangelhaft ist, haben Sie bestimmte Rechte:
Der Friseur muss Ihnen die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben. Dies kann durch einen Nachschnitt, eine neue Färbung oder eine andere geeignete Maßnahme geschehen. Es ist wichtig, dem Friseur eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.
Wenn die Nachbesserung nicht erfolgreich ist oder nicht möglich ist (z.B. weil die Haare zu kurz geschnitten wurden), können Sie Schadensersatz verlangen. Dieser kann beispielsweise die Kosten für eine Korrektur bei einem anderen Friseur oder den Wertminderungsbetrag für die misslungene Frisur umfassen.
In seltenen Fällen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn durch den misslungenen Friseurbesuch körperliche oder seelische Beeinträchtigungen entstanden sind. Dies kann beispielsweise bei Verätzungen der Kopfhaut oder starkem Haarausfall der Fall sein.
Wenn Sie sich mit dem Friseur nicht einigen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen:
Um von vornherein einen misslungenen Friseurbesuch zu vermeiden, können Sie folgende Tipps beachten:
Die folgende Tabelle gibt einen kleinen Überblick darüber, wann jemand Schadensersatz vom Friseur verlangen kann und wann nicht:
| Fall | Schmerzensgeld |
|---|---|
| Fehlerhafte Blondierung mit Brandstellen und Haarausfall | bis zu 1.000 Euro |
| Verbrennungen und Verätzungen 1. und 2. Grades durch zu lange Einwirkzeit des Blondiermittels | bis zu 4.000 Euro |
| Verätzung der Kopfhaut durch versehentliches Auftragen von Blondiermittel | bis zu 5.000 Euro |
| Zu kurz geschnittenes Deckhaar, ohne Entstellung | kein Schmerzensgeld |
| Verlust langer Haare durch unsachgemäße Anwendung der Painting-Methode | bis zu 1.000 Euro |
Ein misslungener Haarschnitt ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Kennen Sie Ihre Rechte und gehen Sie aktiv vor, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Mit den richtigen Schritten können Sie den Schaden begrenzen und zukünftige Pannen vermeiden.
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