Friseur hat Haare verschnitten: Was tun?

Ein Friseurbesuch sollte eigentlich eine entspannende Erfahrung sein, die mit einem frischen und zufriedenstellenden Look endet. Doch leider kommt es manchmal vor, dass das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht. Die Haare sind zu kurz, der Schnitt ist schief, oder die Farbe ist ganz anders als gewünscht. Was kann man in solchen Fällen tun? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und mögliche Schritte, um mit einem verschnittenen Haarschnitt umzugehen.

Erste Schritte nach dem misslungenen Haarschnitt

Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu verfallen. Hier sind einige erste Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Direkt ansprechen: Sprechen Sie Ihre Unzufriedenheit am besten noch im Salon an, bevor Sie bezahlen. Erklären Sie, was Ihnen nicht gefällt und warum Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind.
  2. Nachbesserung fordern: Bei handwerklichen Mängeln haben Sie das Recht auf Nachbesserung. Der Friseur hat die Möglichkeit, den Fehler zu korrigieren.
  3. Kollegen hinzuziehen: Wenn Sie Zweifel haben, dass der verantwortliche Friseur die Panne beheben kann, bitten Sie um einen anderen Kollegen.

Was tun, wenn die Unzufriedenheit erst zu Hause auffällt?

Nicht immer ist schon im Friseursalon ersichtlich, dass etwas schiefgegangen ist. Viele merken erst zu Hause nach dem ersten Waschen und Föhnen, dass der neue Haarschnitt nicht so ist wie vereinbart. In einem solchen Fall sollten Sie:

  • Zurück zum Friseur: Gehen Sie zurück zum Friseur und suchen Sie das Gespräch. Erklären Sie Ihre Unzufriedenheit und bitten Sie um eine Nachbesserung.
  • Dokumentation: Machen Sie Fotos von dem misslungenen Haarschnitt, um den Mangel zu dokumentieren.

Ihre Rechte als Kunde

Zwischen Ihnen und dem Friseur kommt ein Werkvertrag zustande. Das bedeutet, der Friseur verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung (z.B. einen bestimmten Haarschnitt oder eine Färbung) zu erbringen. Wenn die Leistung mangelhaft ist, haben Sie bestimmte Rechte:

Recht auf Nachbesserung

Der Friseur muss Ihnen die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben. Dies kann durch einen Nachschnitt, eine neue Färbung oder eine andere geeignete Maßnahme geschehen. Es ist wichtig, dem Friseur eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.

Schadensersatz

Wenn die Nachbesserung nicht erfolgreich ist oder nicht möglich ist (z.B. weil die Haare zu kurz geschnitten wurden), können Sie Schadensersatz verlangen. Dieser kann beispielsweise die Kosten für eine Korrektur bei einem anderen Friseur oder den Wertminderungsbetrag für die misslungene Frisur umfassen.

Schmerzensgeld

In seltenen Fällen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn durch den misslungenen Friseurbesuch körperliche oder seelische Beeinträchtigungen entstanden sind. Dies kann beispielsweise bei Verätzungen der Kopfhaut oder starkem Haarausfall der Fall sein.

Wie Sie Ihre Rechte durchsetzen

Wenn Sie sich mit dem Friseur nicht einigen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen:

  1. Schiedsstelle der Friseurinnung: Sie können sich an die Schiedsstelle der Friseurinnung wenden. Diese vermittelt zwischen Ihnen und dem Friseur und versucht, eine Einigung zu erzielen.
  2. Anwalt: Bei schwerwiegenden Mängeln oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung unterstützen.
  3. Gericht: Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen der Gang vor Gericht. Hier müssen Sie jedoch beweisen, dass die Leistung des Friseurs mangelhaft war und Ihnen ein Schaden entstanden ist.

Tipps zur Vorbeugung

Um von vornherein einen misslungenen Friseurbesuch zu vermeiden, können Sie folgende Tipps beachten:

  • Genaue Absprache: Besprechen Sie Ihre Wünsche im Vorfeld genau mit dem Friseur. Zeigen Sie Fotos von der gewünschten Frisur und erklären Sie, was Ihnen wichtig ist.
  • Aufmerksam bleiben: Bleiben Sie während des Schneidens aufmerksam und äußern Sie sofort, wenn Ihnen etwas nicht gefällt.
  • Referenzen prüfen: Informieren Sie sich vorab über den Friseur und lesen Sie Bewertungen anderer Kunden.
  • Nicht am falschen Ende sparen: Billigfriseure sind nicht immer die beste Wahl. Investieren Sie lieber in einen erfahrenen Friseur, dem Sie vertrauen.

Schmerzensgeldtabelle: Wann kann man Schadensersatz vom Friseur verlangen?

Die folgende Tabelle gibt einen kleinen Überblick darüber, wann jemand Schadensersatz vom Friseur verlangen kann und wann nicht:

Fall Schmerzensgeld
Fehlerhafte Blondierung mit Brandstellen und Haarausfall bis zu 1.000 Euro
Verbrennungen und Verätzungen 1. und 2. Grades durch zu lange Einwirkzeit des Blondiermittels bis zu 4.000 Euro
Verätzung der Kopfhaut durch versehentliches Auftragen von Blondiermittel bis zu 5.000 Euro
Zu kurz geschnittenes Deckhaar, ohne Entstellung kein Schmerzensgeld
Verlust langer Haare durch unsachgemäße Anwendung der Painting-Methode bis zu 1.000 Euro

Fazit

Ein misslungener Haarschnitt ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Kennen Sie Ihre Rechte und gehen Sie aktiv vor, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Mit den richtigen Schritten können Sie den Schaden begrenzen und zukünftige Pannen vermeiden.

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