Friseur: Definition, Aufgaben, Ausbildung und mehr

Der Begriff "Friseur" ist im Alltag allgegenwärtig, doch was verbirgt sich genau hinter dieser Berufsbezeichnung? Dieser Artikel beleuchtet die vielfältigen Aspekte des Friseurberufs, von der Definition und den verschiedenen Bezeichnungen bis hin zu Ausbildung, Aufgaben und rechtlichen Grundlagen.

Was bedeutet "Friseur"?

Gemäß der Definition ist ein Friseur ein Experte für die Gestaltung und Pflege der Kopfbehaarung. Das deutsche und österreichische Wort dafür kommt aus dem Französischen: „friser“ bedeutet „kräuseln“. In Frankreich und der Schweiz sagt man Coiffeur. Man sagt ungefähr „Koafför„“. Das kommt ebenfalls aus dem Französischen und bedeutet „frisieren“.

Die korrekte Schreibweise ist "Friseur". "Frisör" ist jedoch auch akzeptabel.

Der Beruf des Friseurs hat je nach der Ausbildung bzw. Weiterbildung auch unterschiedliche Synonyme, die den Beruf bezeichnen.

Weitere Bezeichnungen für den Friseurberuf:

  • Frisör
  • Coiffeur (vornehmlich in der Schweiz)
  • Hairstylist
  • Barbier (oftmals fälschlicherweise, siehe unten)


Das traditionelle Zeichen eines Barbiers

Abgrenzungen: Barbier, Coiffeur, Hairstylist

Oftmals werden die Begriffe Barbier, Coiffeur und Hairstylist synonym zum Friseur verwendet. Es gibt jedoch klare Unterschiede:

  • Barbier: Ursprünglich auf die Bartpflege spezialisiert. Jegliche Dienstleistungen in Bezug auf die Kopfbehaarung sind untersagt, es sei denn, der Barbier hat eine zusätzliche Genehmigung erhalten. Viele Friseursalons differenzieren nicht nur die Betitelungen des Handwerks.
  • Coiffeur: Vornehmlich in der Schweiz verwendete Bezeichnung für Friseur. In Deutschland wurde der Begriff früher für Friseure mit gehobenem Anspruch verwendet. Mittlerweile gelten die Worte Coiffeur und Friseur allerdings als Synonym.
  • Hairstylist: Eine moderne Bezeichnung für Friseur, die trendbewusst und fortschrittlich wirken soll. Ein Hairstylist schneidet nicht so sehr, sondern denkt sich besondere Frisuren aus.

Aufgaben eines Friseurs

Die Aufgaben eines Friseurs sind vielfältig:

  • Waschen, pflegen, schneidern, färben und frisieren Haare
  • Friseure shampoonieren die Haare der Kunden und tragen Pflegespülung oder Haarkuren auf.
  • Zusätzlich zum Haarschnitt kann der Kunde das Aussehen verändern, indem er die Haare färbt, tönt oder blondiert. Auch einzelne Strähnen können gefärbt werden, um so modische Akzente zu setzen. Neben dem Kopfhaar kann bei Bedarf auch der Bart oder die Augenbrauen gefärbt werden.
  • Für die weitere Pflege empfehlen Friseure die Anwendung entsprechender Pflegekuren. Um eine Hochsteckfrisur zusammenzuhalten, benötigen Friseure oftmals Haarspray.

Dank neuer Technologien kann der Friseur die Gesichter der Kunden mit einer Digitalkamera aufnehmen, am Computer die gewünschte Frisur aussuchen und nach Belieben bearbeiten.


Ein Friseur bei der Arbeit

Ausbildung zum Friseur

Wer Friseur werden will, muss dafür drei Jahre lang eine Ausbildung in einem Betrieb machen und die Berufsschule besuchen.

Die genaue Berufsbezeichnung für Friseure nennt sich „Fachkraft für die Pflege des Kopfhaares und die Gestaltung der Frisur“.

Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • Kreativität und Geschicklichkeit
  • Sinn für Ästhetik
  • Geübte Auge-Hand-Koordination

Um eine einheitliche Ausbildungsqualität zu garantieren, gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, der die Ausbildungsinhalte im Betrieb vorgibt und einen Rahmenlehrplan, der die Ausbildungsinhalte der Berufsschule festsetzt.

Ablauf der Ausbildung:

  1. Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
  2. Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Gehalt während und nach der Ausbildung

Deine Arbeitszeit während deiner Ausbildung wird vergütet. In der Friseurbranche gibt es abhängig vom Bundesland verschiedene Tarifverträge, die dann landesweit die Gehälter von Friseurauszubildenden regeln.

Um ein weitverbreitetes Missverständnis zu klären: Auszubildende bekommen offiziell kein Gehalt - rechtlich gesehen handelt es sich um eine Ausbildungsvergütung.

Mit steigender Berufserfahrung und zusätzlichen Qualifikationen erhöht sich das Gehalt eines Friseurs.

Die folgende Tabelle zeigt dir die Spanne der Azubigehälter in Deutschland an. Diese Zahlen sind aus ganz Deutschland gesammelt.

Ausbildungsjahr Gehalt (ungefähre Spanne)
1. Ausbildungsjahr 550 - 700 €
2. Ausbildungsjahr 650 - 800 €
3. Ausbildungsjahr 750 - 900 €

Berufsaussichten und Weiterbildungsmöglichkeiten

Du kannst schon während deiner Friseurausbildung bestimmte Fort- und Weiterbildungen ablegen und dir so weitere Kompetenzen aneignen. Beruflich kannst du dich als Friseur in verschiedenste Richtungen weiterbilden und natürlich auch aufsteigen.

Da es sich um einen der „klassischen“ Handwerksberufe handelt, ist eine Berufsaussicht mit bestandener Gesellenprüfung der Abschluss zum Friseurmeister.

Mögliche Spezialisierungen:

  • Damen- oder Herrenfriseur
  • Perückenmacher
  • Körperpflege (Haarstyling, kosmetische Behandlung, Hand- und Nagelpflege)

Friseure mit abgeschlossener Ausbildung können sich selbständig machen, indem sie einen eigenen Friseursalon eröffnen.

Rechtliche Grundlagen für Friseursalons

Die rechtlichen Grundlagen für Friseursalons sind im deutschen Recht in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zu den wichtigsten gehören das Handwerksrecht, das Gewerberecht, die Hygienevorschriften und das Arbeitsrecht.

  • Handwerksrecht: Gemäß § 1 der Handwerksordnung (HwO) ist das Friseurhandwerk ein zulassungspflichtiges Handwerk, das ohne eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht selbstständig betrieben werden darf.
  • Gewerberecht: Ein Friseursalon ist nach deutschem Recht ein Gewerbe und muss beim Gewerbeamt angemeldet werden.
  • Hygienevorschriften: Die Einhaltung von Hygienevorschriften ist im Friseurhandwerk von besonderer Bedeutung.
  • Arbeitsrecht: Friseursalons unterliegen auch den Bestimmungen des Arbeitsrechts, insbesondere dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

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