Der Begriff "Friseur" ist im Alltag allgegenwärtig, doch was verbirgt sich genau hinter dieser Berufsbezeichnung? Dieser Artikel beleuchtet die vielfältigen Aspekte des Friseurberufs, von der Definition und den verschiedenen Bezeichnungen bis hin zu Ausbildung, Aufgaben und rechtlichen Grundlagen.
Gemäß der Definition ist ein Friseur ein Experte für die Gestaltung und Pflege der Kopfbehaarung. Das deutsche und österreichische Wort dafür kommt aus dem Französischen: „friser“ bedeutet „kräuseln“. In Frankreich und der Schweiz sagt man Coiffeur. Man sagt ungefähr „Koafför„“. Das kommt ebenfalls aus dem Französischen und bedeutet „frisieren“.
Die korrekte Schreibweise ist "Friseur". "Frisör" ist jedoch auch akzeptabel.
Der Beruf des Friseurs hat je nach der Ausbildung bzw. Weiterbildung auch unterschiedliche Synonyme, die den Beruf bezeichnen.
Weitere Bezeichnungen für den Friseurberuf:
Oftmals werden die Begriffe Barbier, Coiffeur und Hairstylist synonym zum Friseur verwendet. Es gibt jedoch klare Unterschiede:
Die Aufgaben eines Friseurs sind vielfältig:
Dank neuer Technologien kann der Friseur die Gesichter der Kunden mit einer Digitalkamera aufnehmen, am Computer die gewünschte Frisur aussuchen und nach Belieben bearbeiten.
Wer Friseur werden will, muss dafür drei Jahre lang eine Ausbildung in einem Betrieb machen und die Berufsschule besuchen.
Die genaue Berufsbezeichnung für Friseure nennt sich „Fachkraft für die Pflege des Kopfhaares und die Gestaltung der Frisur“.
Voraussetzungen für die Ausbildung:
Um eine einheitliche Ausbildungsqualität zu garantieren, gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, der die Ausbildungsinhalte im Betrieb vorgibt und einen Rahmenlehrplan, der die Ausbildungsinhalte der Berufsschule festsetzt.
Ablauf der Ausbildung:
Deine Arbeitszeit während deiner Ausbildung wird vergütet. In der Friseurbranche gibt es abhängig vom Bundesland verschiedene Tarifverträge, die dann landesweit die Gehälter von Friseurauszubildenden regeln.
Um ein weitverbreitetes Missverständnis zu klären: Auszubildende bekommen offiziell kein Gehalt - rechtlich gesehen handelt es sich um eine Ausbildungsvergütung.
Mit steigender Berufserfahrung und zusätzlichen Qualifikationen erhöht sich das Gehalt eines Friseurs.
Die folgende Tabelle zeigt dir die Spanne der Azubigehälter in Deutschland an. Diese Zahlen sind aus ganz Deutschland gesammelt.
| Ausbildungsjahr | Gehalt (ungefähre Spanne) |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 550 - 700 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 650 - 800 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 750 - 900 € |
Du kannst schon während deiner Friseurausbildung bestimmte Fort- und Weiterbildungen ablegen und dir so weitere Kompetenzen aneignen. Beruflich kannst du dich als Friseur in verschiedenste Richtungen weiterbilden und natürlich auch aufsteigen.
Da es sich um einen der „klassischen“ Handwerksberufe handelt, ist eine Berufsaussicht mit bestandener Gesellenprüfung der Abschluss zum Friseurmeister.
Mögliche Spezialisierungen:
Friseure mit abgeschlossener Ausbildung können sich selbständig machen, indem sie einen eigenen Friseursalon eröffnen.
Die rechtlichen Grundlagen für Friseursalons sind im deutschen Recht in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zu den wichtigsten gehören das Handwerksrecht, das Gewerberecht, die Hygienevorschriften und das Arbeitsrecht.
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