Die Ausbildung zur Friseurin/zum Friseur ist eine duale Ausbildung, die sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule stattfindet. Sie dauert in der Regel drei Jahre, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die Struktur der Ausbildung, die relevanten Unterrichtsinhalte und die Prüfungsanforderungen.
Für diejenigen, die Friseur als ihren Traumberuf sehen, wird es auch in der Berufsschule für Friseure nicht langweilig. Kreative Talente lernen so, wie sie ihre Ideen fachgerecht sowie sicher ausführen können. Somit ist die Berufsschule die perfekte Ergänzung zur Lehrzeit im Friseursalon und bereitet junge Friseure optimal auf ihre Karriere in der Friseur- und auch Kosmetikbranche vor.
Eine gute Grundlage zur Erreichung des Ausbildungszieles Friseur:in ist der Hauptschulabschluss. Die Ausbildung zur Friseur:in beträgt in der Regel drei Jahre. Werden bestimmte Bedingungen erfüllt, kann die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden.
Gliederung der Ausbildung:
Friseure sind Typ- und Trendberater, Kreative und Handwerker in einer Person.
Die Unterrichtsinhalte ergeben sich aus der Ausbildungsverordnung und dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Friseur:in, gegliedert nach den Lernfeldern:
Der Unterricht in der Berufsschule umfasst folgende Fächer:
Fachstufe 1 bzw. Fachstufe 2
Die Unterrichtsfächer mit der Stundenanzahl in der Woche:
Bei uns sind die Schüler/innen einen ganzen Tag in der Woche für den theoretischen und allgemeinbildenden Unterricht und alle 2-3 Wochen einen zweiten Tag für den BTW und CA Unterricht. Dieser Unterricht wird in einem Kalenderplan geregelt und den Schüler/innen zu Anfang des 1.
Je nach Bundesland und Berufsschule können die zeitliche Abfolge, die Stundenzahl sowie die Inhalte geringfügig variieren.
Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind.
Der Unterricht des Faches Pflege und Gestaltung vermittelt Kompetenzen, die die Voraussetzung für planmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln bei der Pflege von Kopfhaut und Haar sowie deren dekorativer Gestaltung darstellen. In diesem Sinne soll die Thematisierung von biologischen Inhalten der kundenorientierten Auswahl und dem Einsatz von Materialien, Geräten und Verfahren dienen. Dabei ist zu beachten, dass Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Ökologie genügend berücksichtigt werden.
Im Unterricht des ersten Ausbildungsjahres steht die Beurteilung und Pflege von Kopfhaut und Haar sowie die Erstellung von Behandlungsplänen in analoger und digitaler Form für die verschiedenen Kopfhauttypen im Mittelpunkt, wobei Anomalien und Erkrankungen der Kopfhaut Berücksichtigung finden. Auf der Basis des Kundenwunsches, der individuellen Gegebenheiten und des optischen Erscheinungsbilds der Kundinnen und Kunden wird ein Beratungskonzept unter Verwendung digitaler und analoger Medien zur Frisurengestaltung entwickelt. Dazu gehören insbesondere verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten sowie der Einsatz von Haarersatz und Accessoires.
Im zweiten Ausbildungsjahr können die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Zusammenhangs der nonpermanenten Farbveränderung und des pflegenden Aspektes der direktziehenden Farbe Entscheidungen für ein schonendes gestalterisches Verfahren treffen. Dabei sind die Grundlagen der Farblehre, sowie entsprechende Arbeitstechniken und aktuelle Modetrends zu berücksichtigen. Zur dekorativen Hautgestaltung werden die Kundinnen und Kunden mit digitalen und analogen Medien beraten. Entscheidungen zur Präparateauswahl werden unter modischen, gesundheitlichen und nachhaltigen Gesichtspunkten getroffen und zielorientiert mit Techniken und Methoden der dekorativen Kosmetik verknüpft. Dabei werden gestalterische Entscheidungen umgesetzt.
Im ersten Ausbildungsjahr entwickeln die Schülerinnen und Schüler Haarschneidekonzepte. Unter Berücksichtigung des Haar- und Kopfhautzustandes sowie des Kundenwunsches wird ein Beratungskonzept zur dauerhaften Umformung und oxidativen Farbveränderung entwickelt. Auf der Grundlage der Kenntnisse über chemische Prozesse und technologische Möglichkeiten entscheiden sie sich für den verantwortungsbewussten Einsatz geeigneter Präparate und Methoden unter besonderer Berücksichtigung von Gesundheits-, Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten.
Das Bündelungsfach Salon- und Kundenmanagement stellt die Bedeutung des verantwortungsbewussten und kundenorientierten planmäßigen Handelns unter Berücksichtigung verkaufspsychologischer und betriebswirtschaftlicher Aspekte in den Mittelpunkt. Dementsprechend sind im ersten Ausbildungsjahr neben der Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit dem eigenständigen und verantwortlichen Handeln im Team, das Analysieren der Betriebsstrukturen und Erkennen grundlegender Organisationsformen wesentliche Unterrichtsinhalte. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Risiken bei der Nutzung digitaler Medien und berücksichtigen die Reglungen zu Datenschutz und Datensicherheit.
Auf diesen Grundlagen aufbauend werden im dritten Ausbildungsjahr neben dem Warenverkauf Dienstleistungsangebote selbstständig geplant, kalkuliert und digital oder analog präsentiert.
Die Abschlussprüfungen erfolgen in den Fächern Salon- und Kundenmanagement, Pflege und Gestaltung der Haare, Farb- und Formveränderung sowie in Wirtschafts- und Betriebslehre. Inhalte aus den Fächern Deutsch und Politik sind ebenfalls prüfungsrelevant. An den Berufsschultagen (siehe unten) werden die relevanten theoretischen Inhalte in Form von Lernfeldern als Vorbereitung auf die theoretische Gesellenprüfung vermittelt. Die praktische Ausbildung findet in den Ausbildungsbetrieben statt.
Nach 1 ½ Jahren wird Teil I der Gesellenprüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, absolviert.
Nach ungefähr der Hälfte der Ausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung. Diese ist aufgeteilt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. In der Theorieprüfung werden innerhalb von 60 Minuten, die Kenntnisse aus den Lernfelder 1-7 abgefragt. Im praktischen Teil werden die handwerklichen Fähigkeiten überprüft. Die Prüflinge planen und gestalten eine Kopfmassage am Herrenmodell und im Anschluss einen Haarschnitt mit Föhnfrisur und Styling. Am Damenmodell wird ein Basishaarschnitt, eine chemische Dauerwelle, eine Einlegefrisur mit Volumenwickel und Papillotiertechnik erstellt und zu einer Tagesfrisur ausfrisiert. Wenn alle fachpraktischen Fähigkeiten absolviert wurden, werden die Prüflinge in einem „situativen Fachgespräch“ zusammen mit dem Prüfungsausschuss, den Prüfungstag reflektieren, indem Sie alle getätigten Fertigkeiten Schritt für Schritt erklären und fachlich begründen.
Reine Prüfungszeit für den fachpraktischen Teil 1 sind: 210 Minuten.
Das Ergebnis der Gesellenprüfung Teil 1 fliest mit 25% in die Gesellenprüfung Teil 2 ein.
Die Ausbildung schließt nach drei Jahren mit Teil II der Gesellenprüfung ab.
Zum Ende erfolgt die Gesellinnen- und Gesellenprüfung. Diese besteht wiederum aus einem theoretischen und einen praktischen Teil.
In der Theorieprüfung werden die Lernfelder 8-13 abgefragt. Darüber hinaus werden die Kenntnisse in Politik und Wirtschaftskunde geprüft. Prüfungszeit: 240 Minuten.
Der praktische Teil gliedert sich auf in einen modischen Herrenhaarschnitt mit Föhnfrisur und Styling und einen Damenhaarschnitt mit einer oxidativen Farbbehandlung sowie einer Föhnfrisur mit Styling und einem typgerechten Make-up zu einem festlichen Anlass.
Die Noten aus den verschiedenen Prüfungen werden zusammengefasst und ergeben den Gesellenbrief.
Mit der bestandenen Gesellenprüfung erwerben Sie den Berufsabschluss Friseurin/Friseur. Am Ende der Berufsausbildung kann der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - (auch der erweiterte bei entsprechenden Leistungen) erworben werden.
Voraussetzung: Nachweis des Berufsschulabschlusses und einer erfolgreichen Berufsausbildung.
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