Die Frage, ob Friseure in Deutschland Rasuren anbieten dürfen, ist vielschichtig und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den aktuellen Hygienevorschriften und den regionalen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer. Im Zuge der COVID-19-Pandemie gab es zahlreiche Änderungen und Klarstellungen, die sowohl Friseure als auch Kunden verunsichert haben.
Vor der Pandemie war die Rechtslage relativ klar: Rasuren, Bartrasuren und Herrenhaarschnitte sind dem Friseurhandwerk zuzuordnen. Barbershops, die sich auf Bartschnitt und -pflege spezialisiert haben, durften grundsätzlich keine klassischen Friseurdienstleistungen wie das Schneiden von Kopfhaar anbieten. Allerdings wurde in der Praxis oft festgestellt, dass diese Abgrenzung nicht immer eingehalten wurde, was zu Wettbewerbsverzerrungen führte.
Mit dem Ausbruch der Corona-Krise wurden strenge Hygienevorschriften erlassen, die auch die Friseurbranche betrafen. Zunächst waren gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren und Bartpflege verboten. Dies lag an den größeren und unklaren Infektionsrisiken in diesem Bereich.
Die Situation hat sich im Laufe der Zeit jedoch geändert. Wieder erlaubt sind sogenannte gesichtsnahe Dienstleistungen. Bart-Träger dürfen sich im Salon wieder rasieren lassen, wenn der Friseur dazu ein Visier und eine stärker filternde FFP-2-Maske trägt.
Die Kunden akzeptieren laut Müller die neuen Regeln beim Friseur-Besuch, wie etwa die Registrierungspflicht. Wegen der Hygienevorschriften zum Schutz vor der Ansteckung mit dem Coronavirus dauere die Dienstleistung mitunter jedoch länger. Durch die Abstandsregeln stünden weniger Arbeitsplätze zur Verfügung. Außerdem könnten sich die Beschäftigten die Arbeit an einem Kunden nicht mehr teilen. Einige Läden arbeiten im Schicht-System, um länger offen haben zu können.
Trotz hoher Auslastung machen sie aber immer noch weniger Umsatz als vor der Corona-Krise. Zusätzlich müssen die Betriebe Geld für Einmalumhänge, Schutzmasken und Einweghandschuhe ausgeben. Etwa 25 Millionen Masken werden im deutschen Friseurhandwerk monatlich benötigt, wie Müller erklärt.
Die Handwerkskammern spielen eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften. Sie schreiten ein, wenn Barbiere ohne entsprechende Ausbildung klassische Friseurdienstleistungen anbieten. In solchen Fällen wird geprüft, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle als Friseurbetrieb möglich ist oder ob eine Sondergenehmigung vorliegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen bezüglich gesichtsnaher Behandlungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Einige Bundesländer erlauben Rasuren und Bartpflege, während andere diese Dienstleistungen untersagen oder an zusätzliche Bedingungen knüpfen. So ist beispielsweise in Hessen Bartpflege nur aus hygienischen Gründen erlaubt, während Bremen zwar Rasuren gestattet, aber Augenbrauen- und Wimpernpflege verbietet.
In Bayern dürfen Friseure ihre Dienstleistungen wieder vollumfänglich anbieten, während in Baden-Württemberg gesichtsnahe Behandlungen weiterhin untersagt sind. Diese regionalen Unterschiede machen es für Friseure und Kunden schwierig, den Überblick zu behalten.
| Bundesland | Gesichtsnahe Behandlungen | Besondere Auflagen |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Untersagt | Keine Haarverlängerungen erlaubt |
| Bayern | Erlaubt | Voller Umfang der Dienstleistungen |
| Berlin | Erlaubt | Negativ-Testnachweis oder Impfdokumentation für Kunden, Friseure müssen sich 2x/Woche testen lassen |
| Bremen | Rasur erlaubt, Augenbrauen- und Wimpernpflege untersagt | Einhaltung der Schutzmaßnahmen |
| Hessen | Untersagt, Bartpflege nur aus hygienischen Gründen | Tagesaktueller SARS-CoV-2-Schnelltest mit negativem Testergebnis |
| Sachsen | Erlaubt | Keine besonderen Hygieneauflagen |
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk entwickelt, die für alle Friseurbetriebe verbindlich sind. Diese Standards umfassen unter anderem Regelungen zum Tragen von Schutzkleidung, zur Desinfektion von Werkzeugen und Oberflächen sowie zur Einhaltung von Abstandsregeln.
Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für die Wiedereröffnung und den Betrieb von Friseursalons. Allerdings gibt es auch Kritik an den Regelungen, insbesondere von Barbershops, die durch das Verbot von Rasuren und BartpflegeExistenz bedroht sehen.
Die rechtliche Lage bezüglich der Erlaubnis für Friseure, Rasuren durchzuführen, ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Es ist wichtig, die aktuellen regionalen Bestimmungen und Hygienevorschriften zu beachten, um sowohl die Gesundheit der Kunden als auch die der Mitarbeiter zu schützen. Trotz der Herausforderungen, die die Pandemie mit sich bringt, bemühen sich die Friseure, ihren Kunden weiterhin hochwertige Dienstleistungen anzubieten und gleichzeitig die Sicherheit zu gewährleisten.
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