Dürfen Friseure Bärte rasieren? Hygienevorschriften und regionale Unterschiede in Deutschland

Seit dem 1. März 2021 dürfen Friseure in Deutschland wieder offiziell arbeiten. Jedoch herrschen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bezüglich gesichtsnaher Dienstleistungen wie Bartrasur, Augenbrauen- und Wimpernpflege sowie Make-up. Dies führt zu Unsicherheiten sowohl bei Friseuren als auch bei Kunden.

Die bundesweite Vorlage des BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist die offizielle Richtlinie für die Arbeitsschutzstandards im Friseurhandwerk, an der sich die einzelnen Bundesländer orientieren. Einige übernehmen die Auflage 1:1, andere machen ihr eigenes Ding. Nun dürfen Friseure ab 1.3.2021 offiziell wieder arbeiten, in manchen Bundesländern ohne die regionalen Vorgaben zu kennen, denn in einigen Ländern werden die Auflagen erst kommende Woche veröffentlicht.

„Können Kundinnen oder Kunden zum Beispiel bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Make-up, Rasur oder Bartpflege, aus medizinischen Gründen oder Kleinkinder Mund und Nase nicht bedecken, müssen Beschäftigte mindestens eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske tragen - ohne Ausatemventil. Die Atemschutzmaske ist mit einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen zu ergänzen, wenn gesichtsnah gearbeitet wird.“

Wir haben bei den einzelnen Gesundheitsämtern sowie Fachverbänden nachgefragt - Das machen die Bundesländer daraus: Der Artikel wird laufend aktualisiert.

Regionale Unterschiede bei gesichtsnahen Behandlungen

Die folgende Übersicht zeigt, wie die einzelnen Bundesländer mit gesichtsnahen Behandlungen umgehen (Stand: April 2021):

  • Baden-Württemberg: Gesichtsnahe Behandlungen sind untersagt. Erlaubt sind nur Friseurdienstleistungen wie Haare waschen, schneiden, färben, föhnen.
  • Bayern: Gesichtsnahe Behandlungen sind erlaubt. Ab 1. März 2021 dürfen Friseure in Bayern ihre Dienstleistungen wieder vollumfänglich anbieten. Das Färben der Augenbrauen und Wimpern ist ebenfalls gestattet.
  • Berlin: Gesichtsnahe Behandlungen sind erlaubt. Kunden benötigen einen Negativ-Testnachweis oder Impfdokumentation. Friseure müssen sich 2x / Woche testen lassen.
  • Brandenburg: Gesichtsnahe Behandlungen sind erlaubt. Friseure dürfen ab dem 1. März 2021 wieder öffnen und ab diesem Zeitpunkt alle Tätigkeiten, die zum Friseurhandwerk gehören, wieder ausüben.
  • Bremen: Rasur ist erlaubt, Augenbrauen- und Wimpernpflege sind untersagt. Die FriseurInnen dürfen mit der Öffnung ihrer Salons nur ihre Kernkompetenz, das Haareschneiden und die Rasur, anbieten.
  • Hamburg: Gesichtsnahe Behandlungen sind erlaubt, Make-up ist untersagt. Friseurbetriebe können unter Auflagen der Corona-Maßnahmen am 01.03. wiederöffnen.
  • Hessen: Gesichtsnahe Behandlungen sind untersagt, Bartpflege nur aus hygienischen Gründen erlaubt. Bei körpernahen Dienstleistungen, die nur ohne medizinische Maske (z. B. Rasur, Make-up) in Anspruch genommen werden können, verlangt das Bundesland Hessen, dass die KundInnen einen tagesaktuellen SARS-CoV-2-Schnelltest mit negativem Testergebnis vorzeigen oder vor Ort einen Selbsttest mit nachgewiesenem negativen Testergebnisses durchführen und ein Testkonzept für das Personal besteht.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Gesichtsnahe Behandlungen sind erlaubt. Dementsprechend sind gesichtsnahe Behandlungen nach derzeitigem Stand erlaubt.
  • Niedersachsen: Gesichtsnahe Behandlungen sind verboten. Laut des Landesinnungsverbands der Friseure Niedersachsen sind Rasur und Bartpflege nicht erlaubt, ebenso die Dienstleistung Make-Up.
  • NRW: Keine eindeutige Festlegung. Es gibt für typische Friseurdienstleitungen keine Einschränkungen.
  • Rheinland-Pfalz: Gesichtsnahe Behandlungen sind untersagt. Nach der aktuellen 16. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind nur Dienstleistungen erlaubt,- die zu hygienischen oder medizinischen Gründen dienen- bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht möglich ist.
  • Sachsen: Gesichtsnahe Behandlungen sind erlaubt. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung trifft keine Unterscheidung zwischen gesichtsnahen und nicht gesichtsnahen Behandlungen.
  • Sachsen-Anhalt: Gesichtsnahe Behandlungen sind erlaubt, Make-up ist untersagt. Augenbrauen- Wimpernpflege sowie Bartpflege / Rasur sind dann wieder möglich.
  • Saarland: Gesichtsnahe Behandlungen sind untersagt. Leistungen, die grundsätzlich untersagt sind (wie z.B. rein kosmetische Leistungen, Augenbrauenzupfen und -färben), dürfen nicht erbracht werden.
  • Schleswig-Holstein: Bartpflege ist erlaubt, Augenbrauen- und Wimpernservice sind untersagt. Zulässig sind - mit entsprechenden Hygienekonzepten, der Erhebung von Kontaktdaten und Schutzmaßnahmen (qualifizierte Mund-Nasenbedeckungen) - neben den bisher gestatteten medizinisch notwendigen und pflegerisch notwendigen Dienstleistungen auch die Haupthaar-, Bart- und Nagelpflege.
  • Thüringen: Gesichtsnahe Behandlungen sind untersagt. In Thüringen bleiben sonstige von Friseurbetrieben angebotene Dienstleistungen, insbesondere kosmetische Leistungen, Augenbrauen- und Wimpern-, Bart- und Wellnessbehandlungen, zunächst bei einer Öffnung der Friseurbetriebe ab 1. März 2021 untersagt.

Hygienestandards und Schutzmaßnahmen

Unabhängig von den regionalen Unterschieden müssen Friseure in ganz Deutschland bestimmte Hygienestandards und Schutzmaßnahmen einhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Dazu gehören:

  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl für Friseure als auch für Kunden
  • Die Sicherstellung eines ausreichenden Abstands zwischen den Kunden
  • Die Händedesinfektion beim Betreten des Salons
  • Die Reinigung und Desinfektion von Materialien und Geräten nach jedem Kunden
  • Das Waschen der Haare bei jedem Kunden
  • Die Erfassung der Kontaktdaten der Kunden zur Nachverfolgung von Infektionsketten

Einige Bundesländer schreiben zusätzlich das Tragen von FFP2-Masken oder gleichwertigen Atemschutzmasken sowie Schutzbrillen oder Gesichtsschildern bei gesichtsnahen Tätigkeiten vor.

Darüber hinaus müssen Friseure Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder Fieber den Zutritt zum Salon verweigern.

Bedeutung der Hygiene in Barbershops

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Hygiene in Barbershops. Da bei der Rasur, unabhängig von der Technik, mikroskopisch kleine Verletzungen der Haut entstehen können, besteht ein erhöhtes Risiko der Übertragung von Krankheitserregern. Dies gilt insbesondere für die hoch ansteckende Bartflechte, eine Pilzerkrankung im Bartbereich.

In einem Barbershop muss genauso wie in einem klassischen Friseursalon die Hygieneverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten eingehalten werden. Diese Verordnung besagt zum Beispiel, dass mehrfach verwendete Geräte für Tätigkeiten, bei denen es leicht zu Verletzungen kommen kann, insbesondere Manikür- und Pedikürgeräte sowie Rasiermesser, nach jeder Anwendung zu desinfizieren und zu reinigen sind.

Die Hygieneverordnung ist Ländersache, d.h. jedes Bundesland erlässt eine Landeshygieneverordnung. Diese wird von den zuständigen Gesundheitsämtern sowie der Gewerbeaufsicht kontrolliert.

Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos

Um das Infektionsrisiko in Barbershops und Friseursalons zu minimieren, sind folgende Maßnahmen entscheidend:

  • Regelmäßige Desinfektion aller Werkzeuge nach jedem Kunden
  • Gründliche Reinigung der Arbeitsplätze
  • Verwendung mehrerer Haarschneidekämme, so dass für jeden Kunden ein frischer Kamm griffbereit ist
  • Sorgfältige Desinfektion der Blades der Haarschneidemaschinen
  • Beachtung der Hygienevorschriften der jeweiligen Landeshygieneverordnung

Es kann für die Kunden sehr wichtig sein, dass bei dem Barbershop, der ihnen die Haare macht, ein Friseurmeister angestellt ist.

In den vergangenen Jahren hat sich ein unangenehmer Hautpilz ausgebreitet, Trichophyton tonsurans. Der Fadenpilz sorgt für Ausschläge oder eitrige Schwellungen. Fachleute machen für die Zunahme der Infektionen auch mangelnde Hygiene in Barbershops verantwortlich - und die wiederum könnte eine direkte Folge von fehlender Ausbildung sein.

Friseurausbildung: Dauerwelle und Hygiene

Michael Toman ist Friseurmeister. Zusammen mit seiner Mutter hat er ein Friseurgeschäft im Münchner Süden. Toman ist außerdem noch Deutscher Meister bei den Herrenfriseuren. Er sagt: In der Ausbildung lernen Friseure grundlegende Hygieneregeln. Wie erkenne ich Hautkrankheiten? Wie gehe ich mit Verletzungen beim Kunden um? Und wie reinige ich meine Geräte? Toman desinfiziert alles, vom Kamm bis zum Rasierer, nach jedem Kunden.

PILZ IN BARBERSHOPS: Männer, aufgepasst! Immer mehr Kunden haben nach ihrem Friseurbesuch Hautpilz!

Ausblick

Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung von Hygienevorschriften im Friseurhandwerk noch einmal deutlich gemacht. Es ist wichtig, dass sich Friseure und Kunden gleichermaßen an die geltenden Regeln halten, um das Infektionsrisiko zu minimieren und einen sicheren Friseurbesuch zu gewährleisten.

Da sich die Auflagen regelmäßig ändern und regional unterschiedlich interpretiert werden, ist es ratsam, sich vor dem Friseurbesuch über die aktuell geltenden Bestimmungen im jeweiligen Bundesland zu informieren.

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