Seit dem 1. März 2021 dürfen Friseure in Deutschland wieder offiziell arbeiten. Jedoch herrschen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bezüglich gesichtsnaher Dienstleistungen wie Bartrasur, Augenbrauen- und Wimpernpflege sowie Make-up. Dies führt zu Unsicherheiten sowohl bei Friseuren als auch bei Kunden.
Die bundesweite Vorlage des BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist die offizielle Richtlinie für die Arbeitsschutzstandards im Friseurhandwerk, an der sich die einzelnen Bundesländer orientieren. Einige übernehmen die Auflage 1:1, andere machen ihr eigenes Ding. Nun dürfen Friseure ab 1.3.2021 offiziell wieder arbeiten, in manchen Bundesländern ohne die regionalen Vorgaben zu kennen, denn in einigen Ländern werden die Auflagen erst kommende Woche veröffentlicht.
„Können Kundinnen oder Kunden zum Beispiel bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Make-up, Rasur oder Bartpflege, aus medizinischen Gründen oder Kleinkinder Mund und Nase nicht bedecken, müssen Beschäftigte mindestens eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske tragen - ohne Ausatemventil. Die Atemschutzmaske ist mit einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen zu ergänzen, wenn gesichtsnah gearbeitet wird.“
Wir haben bei den einzelnen Gesundheitsämtern sowie Fachverbänden nachgefragt - Das machen die Bundesländer daraus: Der Artikel wird laufend aktualisiert.
Die folgende Übersicht zeigt, wie die einzelnen Bundesländer mit gesichtsnahen Behandlungen umgehen (Stand: April 2021):
Unabhängig von den regionalen Unterschieden müssen Friseure in ganz Deutschland bestimmte Hygienestandards und Schutzmaßnahmen einhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Dazu gehören:
Einige Bundesländer schreiben zusätzlich das Tragen von FFP2-Masken oder gleichwertigen Atemschutzmasken sowie Schutzbrillen oder Gesichtsschildern bei gesichtsnahen Tätigkeiten vor.
Darüber hinaus müssen Friseure Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder Fieber den Zutritt zum Salon verweigern.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Hygiene in Barbershops. Da bei der Rasur, unabhängig von der Technik, mikroskopisch kleine Verletzungen der Haut entstehen können, besteht ein erhöhtes Risiko der Übertragung von Krankheitserregern. Dies gilt insbesondere für die hoch ansteckende Bartflechte, eine Pilzerkrankung im Bartbereich.
In einem Barbershop muss genauso wie in einem klassischen Friseursalon die Hygieneverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten eingehalten werden. Diese Verordnung besagt zum Beispiel, dass mehrfach verwendete Geräte für Tätigkeiten, bei denen es leicht zu Verletzungen kommen kann, insbesondere Manikür- und Pedikürgeräte sowie Rasiermesser, nach jeder Anwendung zu desinfizieren und zu reinigen sind.
Die Hygieneverordnung ist Ländersache, d.h. jedes Bundesland erlässt eine Landeshygieneverordnung. Diese wird von den zuständigen Gesundheitsämtern sowie der Gewerbeaufsicht kontrolliert.
Um das Infektionsrisiko in Barbershops und Friseursalons zu minimieren, sind folgende Maßnahmen entscheidend:
Es kann für die Kunden sehr wichtig sein, dass bei dem Barbershop, der ihnen die Haare macht, ein Friseurmeister angestellt ist.
In den vergangenen Jahren hat sich ein unangenehmer Hautpilz ausgebreitet, Trichophyton tonsurans. Der Fadenpilz sorgt für Ausschläge oder eitrige Schwellungen. Fachleute machen für die Zunahme der Infektionen auch mangelnde Hygiene in Barbershops verantwortlich - und die wiederum könnte eine direkte Folge von fehlender Ausbildung sein.
Michael Toman ist Friseurmeister. Zusammen mit seiner Mutter hat er ein Friseurgeschäft im Münchner Süden. Toman ist außerdem noch Deutscher Meister bei den Herrenfriseuren. Er sagt: In der Ausbildung lernen Friseure grundlegende Hygieneregeln. Wie erkenne ich Hautkrankheiten? Wie gehe ich mit Verletzungen beim Kunden um? Und wie reinige ich meine Geräte? Toman desinfiziert alles, vom Kamm bis zum Rasierer, nach jedem Kunden.
Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung von Hygienevorschriften im Friseurhandwerk noch einmal deutlich gemacht. Es ist wichtig, dass sich Friseure und Kunden gleichermaßen an die geltenden Regeln halten, um das Infektionsrisiko zu minimieren und einen sicheren Friseurbesuch zu gewährleisten.
Da sich die Auflagen regelmäßig ändern und regional unterschiedlich interpretiert werden, ist es ratsam, sich vor dem Friseurbesuch über die aktuell geltenden Bestimmungen im jeweiligen Bundesland zu informieren.
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