Dürfen Barbiere in Deutschland Haare schneiden? Eine umfassende Betrachtung

Immer mehr sogenannte Barbershops eröffnen in Deutschland, was Fragen nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und den zulässigen Tätigkeiten aufwirft. Viele Menschen, die sich mit der Gründung eines solchen Betriebs beschäftigen, gehen davon aus, dass das Schneiden von Bärten oder das Rasieren von Herren noch keine handwerkliche Tätigkeit darstellt und somit keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Doch die Realität sieht anders aus.

Die rechtliche Situation

Der Begriff "Barbier" existiert im Handwerksrecht nicht. Entweder betreiben Barbiere ihren Salon als Friseur oder als Kosmetiker. Für Friseure besteht in Deutschland die Meisterpflicht. Wenn ein Barbier auch ans Kopfhaar möchte, so muss er eine entsprechende Qualifikation vorweisen oder einen Friseurmeister bzw. eine Friseurmeisterin als handwerklichen Betriebsleiter beschäftigen. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar die Betriebsschließung.

Barbershop und Friseur-Salon werden handwerksrechtlich gleich behandelt. Das heißt, auch Betriebe, die sich auf Herrenhaarschnitte und Bartrasuren beschränken möchten, müssen sich wie jeder andere Friseur mit dem Friseur-Handwerk insgesamt in die Handwerksrolle eintragen lassen. Hintergrund dieser Handhabung ist, dass eine besondere Gefahr immer dann vorliegt, wenn Menschen verletzt werden könnten. Dies ist zweifellos der Fall, wenn mit Rasierklingen, Scheren und Maschinen direkt am menschlichen Kopf gearbeitet wird.

Aus diesem Grund handelt es sich beim Friseur-Handwerk, auch in seiner Ausprägung als Barbershop oder reinem Herrenfriseur, um ein sogenanntes zulassungspflichtiges Handwerk, das nur mit einer Eintragung und der Benennung eines qualifizierten Inhabers oder angestellten technischen Betriebsleiters ausgeübt werden darf. Aus alledem folgt, dass Betriebe, die in diesem Bereich tätig sind, unbedingt in die Handwerksrolle eingetragen sein müssen. Andernfalls liegt eine unerlaubte Handwerksausübung vor, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.

Einige wenige Barbiere versuchen jedoch den Nachweis des Friseurmeisters zu umgehen, indem Sie sich in die Handwerksrolle als Kosmetiker eintragen lassen. Hier gibt es keinerlei Zulassungsvoraussetzungen. Dann dürfen sie aber auch nur Bart- bzw. Gesichtspflege betreiben. Allgemein gesagt bedeutet dies: Alle Haare oberhalb der Ohren sind für sie tabu. Wer dennoch das Haupthaar schneidet oder gar färbt, fällt bereits in den Bereich der Schwarzarbeit bzw. unerlaubten Handwerksausübung.

Die Meisterpflicht im Friseurhandwerk

Die Meisterpflicht im Friseurhandwerk ist ein zentraler Punkt in der Diskussion um die Tätigkeiten von Barbershops. Sie soll sicherstellen, dass bestimmte Qualitätsstandards und Hygienevorschriften eingehalten werden.

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Der Meisterbrief dient als Garant dafür, dass dem Kunden etwa durch Chemikalien beim Färben keine Schäden zugefügt werden. Auch hygienisch müsse alles einwandfrei sein.

Kontrollen und Konsequenzen

Die Handwerkskammern führen regelmäßig Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass sich die Barbershops an die geltenden Regeln halten. Es häufen sich Beschwerden, dass Barbershops ganz normale Friseurdienstleistungen anbieten - obwohl sie nicht als solche in der Handwerksrolle eingetragen sind. Oder sie halten zwar formal die Vorschriften für Friseurbetriebe ein, in Wirklichkeit aber pfeifen sie darauf.

Die Handwerkskammer für Ostthüringen ist mit ihrem Außendienst bestrebt - nicht zuletzt im Interesse der ordnungsgemäß eingetragenen Friseure und im Sinne der Wettbewerbsgleichheit - dafür zu sorgen, dass sämtliche Betriebe, auch solche, die ausschließlich Herrenhaarschnitte bzw. Bartrasuren anbieten, die entsprechenden Vorschriften einhalten.

Bei Verstößen drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Betriebsschließung. Die Verfolgung stellt sich dabei immer wieder als schwierig dar, weil dann der Betrieb häufiger schon an einen Nachfolger übergeben oder verkauft wurde. Wenn Gewerbemeldestellen bei der Entgegennahme von Gewerbemeldungen auf die rechtlichen Voraussetzungen aufmerksam machten und eine Gewerbemeldung in dem meisterpflichtigen Friseurberuf erst gar nicht annähmen, könne das Problem laut Handwerkskammer zwar in gewisser Weise eingedämmt werden. Verhindern, dass Betriebsleiter kurz nach Geschäftsgründung „abhandenkommen“, könne dies jedoch nicht.

Die Rolle der Handwerkskammern

Die Handwerkskammern spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften im Friseurhandwerk. Sie sind auf Hinweise der Mitgliedsunternehmen oder „von dritter Seite“ angewiesen. Die Kammern und Gewerbeämter sind dabei jedoch auf Hinweise angewiesen, um den illegalen Barbershops auf die Schliche zu kommen.

Unfairer Wettbewerb und Schwarzarbeit

Viele Friseure beklagen einen unfairen Wettbewerb durch Barbershops, die Dienstleistungen anbieten, für die sie nicht qualifiziert sind. Barbershops zahlen weder Innungs- noch Kammerbeitrag und können so die Haarschnitte sehr viel günstiger anbieten als Friseure. Ein Riesenproblem ist, dass viele Shops handwerkspolitisch an Grenzen der Legalität arbeiten.

Ein Verdacht, der auch im Zusammenhang mit Barbershops immer wieder geäußert wird, ist Schwarzarbeit. Die Friseurbranche stört, dass Betriebe in den Markt drängen, die im großen Stil Preis- und Lohndumping betreiben. Sobald jedoch Angestellte im Spiel sind, könne mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass tarifliche Entgelte nicht bezahlt und Sozialabgaben zurückgehalten werden.

Der Friseurverband nimmt sich seinerseits ebenfalls in die Pflicht, wenn auch in einem anderen Handlungsfeld. Im April 2016 startete der ZV ein Bündnis mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), um gezielter gegen illegale Beschäftigung im Friseurhandwerk vorgehen zu können. Im vergangenen Jahr führte die FKS 1.508 Arbeitgeberprüfungen im Friseurhandwerk durch, rund 500 mehr als im Vorjahr. In der Folge wurden 625 Strafverfahren eingeleitet.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Die Handwerksordnung (HwO) beinhaltet mehrere Regelungen, die eine Betriebsgründung ohne eigene Meisterprüfung möglich machen. Bei den Handwerkskammern wird jeder Antrag im Einzelfall geprüft:

  • Fachlicher Betriebsleiter: Der Gründer stellt einen Friseurmeister als Betriebsleiter an. Dieser muss so gestellt sein, dass er den Betrieb in handwerklicher Hinsicht verantwortlich leiten kann.
  • § 7b HwO: Friseurgesellen, die mehrere Jahre und in leitender Stellung in ihrem Beruf gearbeitet haben, können ebenfalls die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.
  • § 8 HwO: Eine Ausnahmebewilligung ist möglich, wenn es für den Antragsteller eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, die Meisterprüfung abzulegen.

In welchen Fällen eine solche vorliegt, hat der Bund-Länder-Ausschuss Handwerksrecht im Jahr 2000 in den Leipziger Beschlüssen festgelegt. Die HWK Frankfurt-Rhein-Main sah dies bei Vellios durch die Beschränkung auf das Herrenfach als gegeben an.

Die Perspektive der Barbiere

Es gibt auch Barbiere, die sich an die Regeln halten und eine Bereicherung für die Branche darstellen. Sie legen Wert auf Qualität und bieten ihren Kunden ein besonderes Erlebnis. Friseuren in diesem Bereich ist es gelungen, ihre Preise fast zu verdoppeln. Den Barbieren sei außerdem mit zu verdanken, dass sich immer mehr männliche Azubis für eine Friseurlehre begeistern.

Fazit

Die Frage, ob Barbiere in Deutschland Haare schneiden dürfen, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass das Schneiden von Kopfhaaren dem Friseurhandwerk zuzuordnen ist und somit eine entsprechende Qualifikation erforderlich ist. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, die es auch Barbieren ohne Meisterbrief ermöglichen, einen Salon zu betreiben. Wichtig ist, dass sich alle Betriebe an die geltenden Regeln halten, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Qualität der Dienstleistungen sicherzustellen.

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