Wer eine Flugreise plant, steht oft vor der Frage, welche Bestimmungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten wie Shampoo gelten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Reise reibungslos zu gestalten.
Seit dem 6. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union besondere Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen dürfen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden.
Wie bisher müssen Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein. Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
Wichtig: Transportieren Sie in Ihrem Handgepäck nur die Artikel, auf die Sie während der Reise nicht verzichten wollen oder können. Je weniger Handgepäck, desto reibungsloser kommen Sie durch die Sicherheitskontrolle.
Legen Sie die Flüssigkeiten immer getrennt vom restlichen Handgepäck vor. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass das Sicherheitspersonal Flaschen und Behältnisse zu Prüfzwecken öffnen muss. Ausschließlich aus Sicherheitsgründen kann die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck untersagt werden.
Ihr Shampoo und andere Flüssigkeiten können Sie in kleinen Behältern bis zu 100 ml pro Stück mitnehmen. Bitte verpacken Sie alle Flüssigkeiten zusammen in 1 transparenten und verschließbaren Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Liter.
Bitte beachten Sie: Ab dem 1. September 2024 ist es nicht mehr gestattet, eine gefüllte Flasche (mit Wasser oder anderen Getränken) durch die Sicherheitskontrolle zu bringen.
Folgendes dürfen Sie mitnehmen:
Im Aufgabegepäck gibt es keine Beschränkungen der Flüssigkeitsmengen. Alle anderen Flüssigkeiten sind weiterhin nicht erlaubt im Handgepäck und müssen im aufzugebenden Gepäck transportiert werden. Höchstens der Zoll hat bei der Einfuhr von Waren über die Grenze noch ein Wort mitzureden (z.T. darf man beispielsweise keine Lebensmittel einführen).
Achten Sie beim Packen des Koffers darauf, Shampoo & Co. sorgfältig zu verpacken, damit nichts ausläuft. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Frischhaltefolie.
Seit dem 31. Januar 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden. Hierzu müssen die Duty-free-Flüssigkeiten beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt und dürfen nicht vor Erreichung des Zielflughafens geöffnet worden sein.
Flüssigkeiten, Cremes etc. aus Duty-free-Einkäufen können Sie von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet und mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft wird. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und Spezialnahrungen untersucht.
Die US-Luftsicherheitsbehörde (TSA) hat die Sicherheitsregeln für Flüge in die USA ab 30. Juni 2018 angepasst. Die Liste verbotener Gegenstände wird um Pulver oder pulverähnliche Substanzen ergänzt, die mit einem Volumen von mehr als 350ml nicht mehr zur Mitnahme im Handgepäck erlaubt sein werden.
Pulver oder pulverähnliche Substanzen mit weniger als 350 ml Volumeninhalt können ebenfalls von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen sein, wenn die Substanz nicht zweifelsfrei als unbedenklich eingestuft wird. Wir empfehlen allen Passagieren mit Reiseziel USA auf die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen entweder vollständig zu verzichten oder im aufgegebenen Reisegepäck zu verstauen.
Um die Sicherheitskontrolle reibungslos zu passieren, beachten Sie folgende Tipps:
Mit diesen Informationen und Tipps sind Sie bestens vorbereitet, um Ihr Shampoo und andere Flüssigkeiten sicher und regelkonform auf Ihrer Flugreise mitzunehmen.
| Gegenstand | Handgepäck | Aufgabegepäck |
|---|---|---|
| Shampoo (bis 100 ml) | Erlaubt (im 1-Liter-Beutel) | Erlaubt |
| Shampoo (über 100 ml) | Nicht erlaubt | Erlaubt |
| Duty-free-Flüssigkeiten | Erlaubt (versiegelt mit Kaufbeleg) | Erlaubt |
| Pulver (über 350 ml, USA-Flüge) | Nicht erlaubt | Erlaubt |
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