Haareföhnen nach 22 Uhr: Was ist erlaubt und was nicht?

In Mehrfamilienhäusern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung. Eine häufige Frage ist, ob man nach 22 Uhr noch die Haare föhnen darf. Um diese Frage zu beantworten, muss man verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie die allgemeinen Ruhezeiten, die Hausordnung und die Zumutbarkeit für die Nachbarn.

Allgemeine Ruhezeiten

Die allgemeinen Ruhezeiten in einem Mietshaus liegen anerkanntermaßen in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr und in der Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr. Von 22 bis 6 Uhr gilt die besondere Nachtruhe. In diesen Zeiten ist ruhestörender Lärm zu unterlassen. Dazu zählen in erster Linie Handwerksgeräusche.

Normale Tätigkeiten wie Duschen, Föhnen oder Staubsaugen gelten nicht als ruhestörender Lärm und müssen auch in den Ruhezeiten nicht unterlassen werden. Allerdings muss man sich nicht am Duschen, Föhnen etc. stören.

Was sagt die Hausordnung?

Es kommt drauf an wie es im Mietvertrag geregelt ist dort steht drinnen ob es erlaubt ist oder nicht. Bei mir z.B steht drin das grober Lärm ab 22 Uhr vermeidbar sein soll. Aber hier im Haus juckts eh keinen, es gibt auch welche die knallen hier die Türen wie behindert Abends oder schreien im Treppenhaus rum.

Selbst wenn die Hausordnung bestimmte Bade- oder Dusch-Zeiten vorschreibt, gilt: Eine solche Klausel ist in der Regel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund. Denn sie sei mit dem Grundgedanken des Mietrechts kaum vereinbar. Eine volllaufende Badewanne gehört zu den normalen Wohngeräuschen. Selbst nächtliches Duschen oder Baden gehört demnach zu den hygienischen Mindeststandards.

Allerdings kann das Recht auf nächtliches Baden oder Duschen beschränkt werden, meint das OLG Düsseldorf.

Aus Sicht des Amtsgericht Rottenburg a. Neckar kann das nächtliche Duschen und Baden in einem Mehrfamilienhaus durch eine Hausordnung in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr grundsätzlich verboten werden. Denn dadurch sollen den Nachbarn das ungestörte Wohnen ermöglicht werden (Amtsgericht Rottenburg a. Neckar, Urteil vom 04.10.1994, Az. 2 C 356/94). Ähnlich sah es das Bayerisches Oberstes Landesgericht in seinem Beschluss vom 21.02.1991 (Az. 2 Z 7/91). In dem Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft das Duschen und Baden in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr durch eine Hausordnung untersagt. Das sich aus Art. 2 Abs.

Das Landgericht Köln sah dies jedoch anders. Eine Hausordnung könne nicht das nächtliche Duschen und Baden verbieten. Denn das Waschen gehöre zu einem hygienischen Mindeststandard und damit zur normalen Lebensführung eines Mieters. Nach Ansicht des Landgerichts müssen die Nachbarn, die mit dem Waschen verbundenen Geräusche als normale Wohngeräusche hinnehmen. Solche Geräusche stellen eine Folge von sozialadäquatem Verhalten dar und können daher zu keiner Tages- oder Nachtzeit untersagt werden (Landgericht Köln, Urteil vom 17.04.1997, Az. 1 S 304/96). Die gleiche Position vertrat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 25.01.1991 (Az. 5 Ss (OWi) 411/90 - (OWi) 181/90 I). Dort ging es jedoch darum, ob das nächtliche Duschen eine Ordnungswidrigkeit darstellte.

Zimmerlautstärke ist das Stichwort

Es gibt kein Verbot oder eine Regelung von wann bis wann du deinen Haartrockner benutzen darfst, du darfst nach 22.00 Uhr alles nur noch in Zimmerlautstärke machen, und wenn dein Haartrockner das nicht überschreitet, dann kannst du dir sogar Nachts um 3.oo Uhr die Haare föhnen.

Haare föhnen und selbst Duschen gehört zu den normalen Wohngeräuschen, die unabhängig von der Uhrzeit sein dürfen (wenn es von "normal kurzer Dauer" ist). Das Stichwort nach 22 Uhr ist Zimmerlautstärke.

Alles was unter Zimmerlautstärke fällt ist erlaubt. Und Duschen-Baden fällt definitiv da drunter. Haare föhnen ist dann eher grenz wertig.

Nachts sollen sich Mieter schon aus Rücksicht auf andere leise verhalten.

Was tun bei Lärmbelästigung?

Wenn sich ein Nachbar durch das Haareföhnen gestört fühlt, sollte man zunächst das Gespräch suchen. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können. Möglicherweise hilft es, die Haare in einem anderen Raum zu föhnen oder einen leiseren Föhn zu verwenden.

Wenn das Gespräch nicht hilft, kann man sich an den Vermieter wenden. Dieser ist verpflichtet, für die Einhaltung der Ruhezeiten zu sorgen. Im schlimmsten Fall kann der Vermieter dem lärmenden Mieter eine Abmahnung aussprechen oder ihm sogar kündigen.

Was kann ich gegen laute Nachbarn tun?

  • Mietminderung: Ein ständig zu lauter Nachbar kann durchaus ein Mietmangel sein. Dann haben Mieter die Möglichkeit, beim Vermieter eine Mietminderung zu veranlassen.
  • Unterlassungsklage: Stoppt der Nachbar die Lärmbelästigung nicht, können Mieter eine Unterlassungsklage anstrengen. Jeder Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben, und kann sich gegen vermeidbaren Lärm wehren.

Die "leise Föhn"-Lösung

Die Beste Dyson Alternative im Test

Der Designer Wolfgang Mähling erfand einen Haartrockner, der viel weniger Lärm macht als herkömmliche Geräte - und entdeckte eine echte Marktlücke. Der leise Föhn kommt vor allem in Friseur-Salons zum Einsatz, kann aber auch im Internet bestellt werden.

Lärmmessungen ergeben bei herkömmlichen Modellen um die 100 bis 140 Dezibel. Der "Relax Professional super silent" ist mit 54 Dezibel nicht nur sehr viel leiser, er ist auch Kopfhaut schonend und verbraucht viel weniger Energie als herkömmliche Haartrockner.

Tests ergaben, dass handelsübliche Föhne über hundert Grad, in der Spitze sogar bis zu 265 Grad, heiße Luft produzieren. "Eine Tortur für Haare und Kopfhaut", so Carfora. Haarpflegemittel, pflichtet ihm Mähling bei, würden bereits bei 90 Grad verdampfen.

Die "Wellness Design Company" produziert in China, aber, so betonen die beiden, unter strengen Regeln. Mähling: "Jede Schraube wurde von uns entwickelt." In Deutschland läuft der Vertrieb hauptsächlich über Friseurbedarfsläden, Friseure und Händler im Internet.

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