Darf ein Glätteisen in den Koffer im Flugzeug?

Endlich Urlaub! Doch so eine Reise will auch gut vorbereitet sein. Insbesondere die Gepäckbestimmungen stellen viele vor eine Herausforderung. Darf das Glätteisen mit ins Handgepäck oder muss es in den Koffer? Und wie sieht es mit anderen Kosmetikprodukten und elektronischen Geräten aus?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, damit Sie entspannt in den Urlaub fliegen können. Viele Leute sind sich unsicher, ob ein Föhn mit ins Handgepäck darf oder nicht. Da es sich bei einem Föhn um ein kleines elektronisches Gerät handelt, ist die Mitnahme im Handgepäck normalerweise ohne Bedenken möglich.

Wichtig zu beachten ist lediglich, dass das Gerät vollständig funktionstüchtig sein sollte und möglicherweise bei der Sicherheitskontrolle wie alle anderen elektronischen Geräte separat vorgezeigt werden muss.

Für ein Glätteisen oder einen Lockenstab gelten nahezu die identischen Regelungen wie für einen Föhn, wenn es um die Mitnahme im Handgepäck geht. In den meisten Fällen gibt es hierbei also keine Probleme.

Sollte man sich bei einem elektronischen Gerät dennoch unsicher sein, ob dieses im Handgepäck erlaubt ist, kann man meistens die Airline vorab kontaktieren und die Bedenken klären.

Rasierer und Flüssigkeiten im Flugzeug – das darf mit ins Handgepäck

Glätteisen im Handgepäck: Das ist erlaubt

Was ins Handgepäck darf und was nicht, geht aus den Regelungen der Internationalen Flugverkehrs-Vereinigung („IATA“) hervor. Ein Glätteisen gehört bei den meisten Airlines nicht zu den Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden. Man darf es also im Handgepäck mitnehmen. Das gilt auch für ähnliche Styling-Artikel wie Lockenstäbe oder Epilierer.

Manchmal wirst du gebeten, das Glätteisen bei der Sicherheitskontrolle rauszuholen und separat in den Korb zu legen. Aber das ist die Ausnahme, an den meisten Flughäfen kann es einfach im Handgepäck drin bleiben. Das hat nichts mit der Airline zu tun. Die Sicherheitskontrolle ist für alle die selbe.

Wie auch immer: Ein Glätteisen ist natürlich kein Problem, kannste mitnehmen.

Falls euch der Transport in der Handtasche zu umständlich ist, könnt ihr Glätteisen und Co. auch in den Koffer packen.

Im Koffer sind Elektrogeräte mit einem Stecker unproblematisch. Anders sieht es aus, wenn dort ein Akku verbaut ist. Hier solltet ihr euch vorab über die Leistung informieren und bei der Airlines überprüfen, ob entsprechende Geräte im Aufgabegepäck verstaut werden dürfen. So sehen die Regelungen für Powerbanks im Flugzeug aus.

Führt ihr ein Akku-betriebenes Gerät im Handgepäck mit, solltet ihr vorab sicherstellen, dass der Akku geladen ist, da bei der Sicherheitskontrolle die Funktionalität des Geräts überprüft werden kann.

Hinweis: Seid ihr euch bei eurem Gerät unsicher, ob und wo ihr es mitnehmen dürft, meldet euch rechtzeitig bei der Hotline eurer Airline und fragt dort nach, bevor es am Flughafen vor der Abreise eine unangenehme Situation gibt.

Alle Geräte, die im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, müssen ausgeschaltet sein. Die Batterie muss entfernt werden, um die Geräte vor einer unbeabsichtigten Aktivierung (z. B. Alle Geräte, die über Heizelemente verfügen und mit Lithiumbatterien betrieben werden (z. B. Lockenstab oder Glätteisen) dürfen nur dann im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn die Heizelemente oder Batterien entfernt wurden. Geräte, bei denen eine dieser beiden Teilkomponenten nicht entnommen werden kann, sind verboten.

Elektronische Geräte, die einen Lithium-Ionen-Akku beinhalten, wie zum Beispiel kabellose Glätteisen, sollten sogar ausschließlich im Handgepäck transportiert werden, da sie im Frachtraum eine Brandgefahr darstellen könnten.

Lithiumbatterien können sich entzünden, wenn sie kurzgeschlossen, beschädigt, fehlerhaft konzipiert oder unsachgemäß montiert sind. Vermeiden Sie Beschädigungen und deren Folgen: Verpacken oder schützen Sie Ihre Geräte und Batterien sorgfältig, wenn sie im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden und lassen Sie äußerste Vorsicht bei der Handhabung walten, wenn Sie sie im Handgepäck mitführen.

Tragbare elektronische Geräte < 100 Wh
Geräte, die Lithium-Metall-Batterien mit bis zu 2 g Lithium pro Batterie bzw. Lithium-Ionen-Batterien mit bis zu 100 Wh pro Batterie enthalten und für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden: z. B. Uhren, Camcorder, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Tablets, Drohnen usw.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein, bei bis zu 15 Geräten pro Person.

Ersatzbatterien und externe Ladegeräte < 100 Wh
Lithium-Metall-Batterien (mit bis zu 2 g Lithium pro Batterie) oder Lithium-Ionen-Batterien (mit bis zu 100 Wh pro Batterie) für tragbare elektronische Geräte (z. B. Uhren, Camcorder, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Tablets, externe Ladegeräte wie USB-Powerbanks, Drohnen usw.)

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein, bei bis zu 20 Batterien pro Person.

Tragbare elektronische Geräte mit einer Nennenergie zwischen 100 Wh und 160 Wh
Tragbare elektronische Gerät, die Lithium-Ionen-Batterien enthalten (mit einer Nennenergie von über 100 Wh pro Batterie bis 160 Wh pro Batterie, z. B.

Geräte mit Brennstoffzellen
Tragbare elektronische Geräte, die mit Brennstoffzellen betrieben werden, z. B. Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptop-Computer und Camcorder. Um Brandgefahr auszuschließen, müssen die Batterie und die Hitze entwickelnde Komponente getrennt mitgeführt werden. Die Batterie muss gegen Kurzschluss geschützt sein. Sie muss in ihrer Originalverpackung, in einem Plastikbeutel oder einer eigenen Schutzhülle verpackt sein.

Darf ein Rasierer ins Handgepäck?

Auch Elektro-Rasierer kann man im Handgepäck mitnehmen, solange dort keine Klinge enthalten ist. Hier gilt ebenfalls die Akku-Regelung - falls ihr das Teil also nicht im Innenraum transportieren wollt, kann der elektrische Rasierer auch im Aufgabegepäck mitreisen, solange die Akku-Regelungen eingehalten werden.

Bei Handrasierern gibt es Ausnahmen. Ist die Klinge mit Plastik umrandet, darf das Gerät mit ins Handgepäck. Lässt sich die Rasierklinge hingegen entfernen, ist der Innenraum tabu und das Rasiergerät muss in den Koffer. Das gilt auch für Rasiermesser.

Kosmetik im Flugzeug: Was ist erlaubt?

Handgepäck ist so eine Sache. Einerseits sparen wir uns damit viel Ärger und lange Wartezeiten, andererseits kann uns an der Sicherheitskontrolle schnell mal etwas weggenommen werden. Denn: Viele Dinge dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit an Bord. Besonders eingeschränkt wird man bei den Flüssigkeiten, bei denen bestimmte Mengen nicht überschritten werden dürfen.

Genauer: Jedes Produkt darf nur 100 Milliliter der besagten Flüssigkeit enthalten. Um dem Sicherheitspersonal und auch dir Zeit zu ersparen, muss alles in einen übersichtlichen kleinen 1-Liter-Plastikbeutel passen.

Zusätzliche Stolperfalle: Auch viele Beauty-Gegenstände, die als Waffe zweckentfremdet werden könnten, dürfen nicht mit ins Handgepäck. Dazu zählen vor allem ätzende Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Nagellackentferner, aber auch spitze Gegenstände wie Nagelfeilen, Pinzetten, Scheren.

Interessanteste Ausnahme: Rasierer, sofern es sich nicht um einzelne Klingen sondern System- oder Einwegrasierer handelt, sind erlaubt. Genauso wie elektronische Geräte für den Kosmetikgebrauch: Dazu zählt auch dein Glätteisen oder Lockenstab.

Diese Beauty-Produkte dürfen nicht ins Handgepäck:

  • Nagellackentferner
  • Pinzette (manchmal gehen abgerundete Exemplare durch)
  • Nagelschere (manchmal unter einer Länge von sechs Zentimetern erlaubt)
  • Flüssigkeiten über 100 ml
  • Nagelfeile aus Metall

Diese Kosmetik-Produkte dürfen mit:

  • Rasierer, wenn es ein Einwegrasierer oder Systemrasierer ist (keine einzelnen Klingen)
  • Alle Flüssigkeiten, die 100 ml nicht überschreiten und in einen 1-Liter-Plastikbeutel passen, der wiederverschließbar ist
  • Glätteisen, Lockenstab, elektrischer Rasierer
  • Pudriges Make-up und Kosmetika
  • Nagellack (obwohl eine Art von Lack)
  • Sprays: Haarsprays, Deos, Sonnenschutz, Rasierschaum (auch je 100 ml)
  • Nagelfeile aus Papier
  • Nagelknipser

Unser Kosmetik-Flugzeug-Tipp: Wie man bei Flüssigkeiten im Handgepäck tricksen kann, verrät unsere Beauty-Redakteurin, die IMMER Handgepäck fliegt. Alle Gegenstände, die nicht als Handgepäck erlaubt sind, finden Platz im Aufgabegepäck.

Flughafen No-Go: Aufgabegepäck

Beim Aufgabegepäck gibt es weniger No-Gos, da die Koffer für die Passagiere nicht erreichbar im Frachtraum verstaut werden. Es gibt eine Liste mit verbotenen Gegenständen der Bundespolizei - wie entflammbare Sprays, batteriebetriebene Geräte & Co. - zu denen allerdings keine Kosmetika zählen.

Einschränkungen beim Einführen gibt es eigentlich nur bei Parfum. Wenn du aus der EU nach Deutschland zurückkommst, gibt es keine Beschränkung. Wenn du aus Nicht-EU-Ländern einreist, darfst du pro Person nur 50 Milliliter Parfüm und 250 Milliliter Eau de Toilette zollfrei einführen.

Diese Beauty-Produkte dürfen mit:

  • Pinzette
  • Nagelschere
  • Flüssigkeiten unbegrenzt
  • Sprays unbegrenzt
  • Glätteisen, Lockenstab, elektrischer Rasierer

Das darf nicht mit:

  • zu viel eingekauftes Parfum, wenn man aus dem nicht EU-Land wieder zurückkehrt

Übrigens: Alle im Duty-Free der EU erworbenen Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck mitfliegen, dabei gibt es keine Mengeneinschränkungen.

Wenn man sein Handgepäck für einen Flug packt, sollte man nicht nur beachten, was in diesem erlaubt ist, sondern auch, wie groß und schwer dieses sein darf. Wenn man zu schwere Gegenstände einpackt, kann es schnell dazu kommen, dass das Gepäck die Gewichtsgrenze fürs Handgepäck überschreitet, obwohl dieses ansonsten den genehmigten Maßen der Fluggesellschaft entspricht.

In einem solchen Fall kann es sein, dass man auf bestimmte Dinge wie zum Beispiel elektronische Geräte verzichten muss. Da die Regelungen und Begrenzungen je nach Fluggesellschaft stark variieren können, empfehlen wir es, sich zusätzlich direkt auf der Internetseite der jeweilige Airline zu informieren.

Achtung! Diese Regelungen wurden von unserem Team zwar sorgfältig recherchiert, da allerdings einige Punkte je nach Fluggesellschaft variieren können, empfehlen wir es sehr, sich zusätzlich auf der Internetseite der zuständigen Airline zu informieren.

Damit es sich auch wirklich lohnt, seine elektronischen Geräte wie einen Föhn oder ähnliches mit in den Urlaub zu nehmen, sollte man beachten, dass die Steckdosen nicht in allen Ländern gleich sind. Wenn man nicht den richtigen Adapter dabei hat und dadurch auch seine elektrischen Geräte nicht nutzen kann, ist das ganz schön ärgerlich. Um auf alle Situationen und Reiseziele gut vorbereitet zu sein, gibt es daher Universal Reisestecker*, die gleich alle möglichen Arten von Steckern in einem einzigen Gegenstand miteinander verbinden.

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