Bei den ersten grauen Strähnen greifen viele Frauen direkt zum Haarfärbemittel, auch während der Schwangerschaft. Doch ist das Haarefärben in der Schwangerschaft unbedenklich oder schadet es dem ungeborenen Kind? Dieser Artikel beleuchtet die Risiken, Inhaltsstoffe und Alternativen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Viele Haarfarben enthalten Chemikalien, die im Verdacht stehen, schädlich für das ungeborene Kind zu sein. Schwangere und stillende Mütter verzichten oft auf das Färben, da sie befürchten, dass schädliche Inhaltsstoffe über die Kopfhaut aufgenommen und an das Baby weitergegeben werden.
Experten geben Entwarnung: Kosmetikprodukte werden in Europa streng kontrolliert, sodass Schadstoffe nur in sehr geringen Mengen enthalten sind. Chemische Zusätze wie P-Phenylendiamin (PPD) dürfen maximal zwei Prozent betragen, was als unbedenklich gilt. Dennoch sollten schwangere Frauen auf ihr Bauchgefühl hören und entscheiden, ob das Färben notwendig ist.
Wer auf Nummer sichergehen möchte, kann auf Naturfarben zurückgreifen, die auf Henna oder Pflanzenstoffen wie Blätterextrakten und Rinde basieren. Aber auch hier ist es wichtig, die Inhaltsstoffe genau zu prüfen und Rücksprache mit Friseur und Gynäkologen zu halten. Die Begriffe „Pflanzenhaarfarbe“ oder „Naturhaarfarbe“ sind nicht geschützt, daher ist Vorsicht geboten.
Beim Kauf von Naturhaarfärbemitteln sollte genau auf die Liste der Inhaltsstoffe geachtet werden. Zertifizierte Naturkosmetik-Produkte garantieren bestimmte Standards im Hinblick auf die Inhaltsstoffe und Produktionsbedingungen, zum Beispiel den ökologischen, pestizidfreien Anbau der Henna-Pflanzen.
Es gibt verschiedene Alternativen, um die Haarfarbe während der Schwangerschaft aufzufrischen, ohne auf chemische Produkte zurückzugreifen:
Kosmetische Mittel, einschließlich Haarfärbemittel, unterliegen strengen Kontrollen in der EU. Bestimmte Inhaltsstoffe wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter werden vom Wissenschaftlichen Ausschuss Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU-Kommission bewertet, bevor sie in Positivlisten aufgenommen werden. Dies stellt sicher, dass nur sichere Inhaltsstoffe verwendet werden dürfen.
| Inhaltsstoff | Bewertung | Hinweise |
|---|---|---|
| P-Phenylendiamin (PPD) | Umstritten | Kann Allergien auslösen, Anteil in EU-Produkten begrenzt |
| Ammoniak | Reizend | Kann die Kopfhaut reizen, wird oft vermieden |
| Henna | Unbedenklich (BfR) | Natürliche Alternative, auf Reinheit achten |
Kosmetische Mittel benötigen in der EU zwar keine Zulassung, aber Informationen zur Rezeptur müssen im zugangsgeschützten Internetportal CPNP hinterlegt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos.
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