Betriebsleiter Friseur in Teilzeit: Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Ein Friseurmeister mit Meisterausbildung in Vollzeit oder Teilzeit erlernt die hohe Kunst, Kunden bei der Wahl einer passenden Frisur zu beraten. Aufbauend auf der Berufsausbildung erweitern sie ihr fachliches Know-how und führen selbstständig Schnitt, Formgebung und Färbungen durch. Auch kosmetische Behandlungen gehören zum Repertoire eines Friseurmeisters. Weiterhin unterstützen sie Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege von künstlichen Haarteilen, Perücken oder Toupets. Friseurmeister fertigen Haarteile zum Teil auch selbst an.

Friseurmeister als Führungskraft

Nach der Meisterausbildung in Vollzeit oder Teilzeit übernehmen Friseurmeister Führungsaufgaben. Als Meister im Friseurhandwerk koordinieren sie Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass die Arbeiten termin- und fachgerecht ausgeführt werden und beachten dabei die betrieblichen Qualitätsziele.

Friseurmeister nehmen zudem kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr. Sie verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote und erledigen Reklamationen sowie den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Weiterhin sind sie auch für die Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen verantwortlich, dazu zählt ebenfalls die Gestaltung des Friseursalons. Die Friseur Meisterausbildung vermittelt das nötige Rüstzeug, um innerbetrieblich aufzusteigen oder einen eigenen Friseursalon zu leiten.

Friseurmeister als Ausbilder

Friseurmeister geben ihr fachliches Know-how aus mehreren Arbeitsjahren an den Fachkräftenachwuchs weiter. Mit der Absolvierung der Friseur Meisterausbildung in Vollzeit sind sie befähigt, die Ausbildung der Fachkräfte von morgen zu überwachen und zu koordinieren.

Friseur - Ausbildung, Aufgaben, Gehalt

Inhalte der Meisterausbildung im Friseur-Handwerk

Die Meisterausbildung für Friseure umfasst vielfältige Inhalte, die sowohl fachliche als auch betriebswirtschaftliche Aspekte abdecken:

Teil 1 der Meisterschule (200 Stunden)

  • Erstellen von Entwurfs-, Planungs- und Berechnungsunterlagen
  • Kostenkalkulation
  • Angebotserstellung
  • Marketing
  • Haarschnitt, Haarfärbung
  • Damenfrisuren
  • Herrenfrisuren
  • Dekorative Nageldesignarbeit
  • Hautbeurteilung
  • Pflegende Kosmetik
  • Kundengespräche

Teil 2 der Meisterschule (230 Stunden)

  • Salonmanagement
  • Entwicklung von Salonkonzepten
  • Arbeitsschutz
  • Umweltschutz
  • Kostenermittlung
  • Kalkulation
  • Betriebsablaufplanung
  • Personalführungskonzepte
  • Qualitätsmanagement
  • Marketing
  • Information und Kommunikation
  • Gestaltung und Technik
  • Kundenberatung
  • Salonservice
  • Gesprächstechniken
  • Haar- und Hautbeurteilung
  • Entwerfen von Frisuren und Make Up
  • Farbenlehre
  • Haarkosmetik
  • Arbeitstechniken
  • Chemische Vorgänge
  • Haarschneidetechniken
  • Haarpflege und Frisurengestaltung
  • Dekorative Kosmetik
  • Haarersatz

Optionale Vorbereitungskurse umfassen MS Office [Word, Excel, Powerpoint]. Hier werden grundlegende PC-Kenntnisse vermittelt, um die Sicherheit im Umgang und in der Bearbeitung auf den bevorstehenden Meistervorbereitungslehrgang (Fachteil) und die darauffolgenden Prüfungen in Theorie und Praxis (Präsentation des Umsetzungskonzeptes und im Fachgespräch) zu gewährleisten. Wichtig ist das Sensibilisieren der Teilnehmer auf die starke Kundenorientierung (= Verkaufsgespräch) gemäß der Meisterprüfungsverfahrensordnung.

Kosten und Dauer der Meisterausbildung

Insgesamt umfasst die Meisterausbildung für Friseure (Teil I-II) 430 Stunden. Die Kosten für die Meisterschule Teil I & II betragen 6.040,- EURO (zzgl. der Prüfungsgebühren für Friseurmeister). Es gibt Informationen zum Meister-BAföG (75% Ersparnis!).

Teilzeitvariante: montags und mittwochs von 16.30 bis 20.30 Uhr

Vollzeitvariante: montag bis freitag von 8 bis 15.15 Uhr, teilweise samstags von 8 bis 15.15 Uhr

Aufgaben eines Betriebsleiters im Friseursalon

Ein Betriebsleiter im Friseursalon trägt die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf des Geschäfts. Zu den Aufgaben gehören:

  • Kundenberatung: Kunden bei der Wahl der passenden Frisur und Behandlung beraten.
  • Haarschnitte und Styling: Professionelle Haarschnitte und individuelles Styling durchführen.
  • Farbtechniken: Colorationen, Strähnen und andere Farbtechniken beherrschen.
  • Dauerwellen und chemische Behandlungen: Dauerwellen und andere chemische Behandlungen fachgerecht anwenden.
  • Terminvergabe und Kasse: Termine koordinieren und Kassiervorgänge abwickeln.
  • Personalführung: Mitarbeiter anleiten und motivieren.
  • Salonmanagement: Für Ordnung und Sauberkeit im Salon sorgen.
  • Marketing: Werbemaßnahmen planen und umsetzen.

Ein Betriebsleiter muss die fachlichen Entscheidungen treffen und die handwerklichen Arbeiten überwachen und gegebenenfalls korrigierend beeinflussen, wie dies ein Handwerksmeister in seinem eigenen Handwerksbetrieb auch tun würde. Eine geringfügige Beschäftigung oder Tätigkeit auf Honorarbasis stellen keine ausreichende Integration in den Betrieb und Betriebsleitung in diesem Sinne sicher.

Eintragung in die Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem die Inhaber bzw. Gewerbetreibenden in einem zulassungspflichtigen Handwerk einzutragen sind. Die Frage, ob ausgebildet wird, ist für die Pflicht zur Eintragung in der Handwerksrolle nicht von Bedeutung.

Die Gewerbeanmeldung und/oder die Handelsregistereintragung allein beinhalten keine Genehmigung zur Ausübung zulassungspflichtiger Handwerke. In der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) sind insgesamt 53 zulassungspflichtige Handwerke aufgeführt, die nur dann selbstständig als stehendes Gewerbe ausgeübt werden dürfen, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation im auszuübenden oder rechtlich verwandten Handwerk erfolgt ist. Diese Eintragung in der Handwerksrolle muss vom Betriebsinhaber beantragt werden.

Ingenieure, Absolventen von Studiengängen mit technischer Ausrichtung oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und Gestaltung sowie Industriemeister können mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden, das dem Studien- oder dem Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht. Ein Praxisnachweis ist nicht erforderlich.

Die Eintragung muss bei der Handwerkskammer erfolgen, in deren Bezirk die Betriebsstätte gelegen ist. Auch Zweigstellen sind grundsätzlich in der Handwerksrolle zu vermerken und eintragungspflichtig, soweit dort von dort aus handwerkliche Arbeiten ausgeführt werden.

Die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle müssen nicht in der Person des Betriebsinhabers vorliegen. Es ist ausreichend, wenn ein angestellter Betriebsleiter über die Eintragungsvoraussetzungen verfügt.

Die Eintragung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr folgt grundsätzlich dem Aufwand und der Rechtsform des Gewerbes und ist im Detail in der Gebührenordnung geregelt.

Auch bei korrekter Weiterleitung der Gewerbemeldung durch die örtlichen Gemeinden ersetzt diese nicht die Antragstellung und den Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Antrag auf Eintragung ist somit gesondert erforderlich.

Warum ein handwerklicher Betriebsleiter benötigt wird

Mit der Änderung der Handwerksordnung im Jahr 2004 wurde das sogenannte Inhaberprinzip abgeschafft. Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne eigene Qualifikation ausüben, können somit die benötigte Eintragungsvoraussetzung durch den Nachweis eines angestellten handwerklichen Betriebsleiters schaffen.

Ohne den Nachweis eines Betriebsleiters darf das eingetragene zulassungspflichtige Handwerk gewerblich nicht ausgeübt werden. Die bereits bestehende Handwerksrolleneintragung ist somit, durch Vorlage der gültigen und durch das zuständige Gewerbeamt bestätigten Gewerbeabmeldung zu beenden und darf nicht mehr ausgeübt werden.

Bitte beachten Sie: Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Benennung eines neuen handwerklichen Betriebsleiters kann die Löschung von Amts wegen erfolgen, wodurch Ihr Betrieb nicht mehr eingetragen sein kann.

Gesetzliche Voraussetzungen

Ein handwerklicher Betriebsleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können:

  • Arbeitszeit: Der Betriebsleiter muss jederzeit die Möglichkeit haben, in das Betriebsgeschehen einzugreifen. Eine gelegentliche Präsenz ist nicht ausreichend, daher ist in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung erforderlich.
  • Gehalt: Dem Betriebsleiter steht ein angemessenes Gehalt zu, das seiner Verantwortung und seinem Haftungsrisiko entspricht.
  • Wohnort: Der Wohnort des Betriebsleiters sollte in der Nähe der Betriebsstätte liegen, um jederzeitige Eingriffsmöglichkeiten zu gewährleisten.

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung

Für die Anmeldung eines Betriebsleiters sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Vorlage Betriebsleiterbestätigung
  • Arbeitsvertrag des neuen Betriebsleiters
  • Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 25 DEÜV
  • Qualifikationsnachweis (Meisterprüfungszeugnis, Industriemeisterprüfung, Abschlusszeugnis einer Technikerschule, Diplom einer anerkannten Hochschule)

Ablauf des Prozesses

Der gesamte Prozess zur Änderung des handwerklichen Betriebsleiters umfasst folgende Schritte:

  1. Unverzügliche Mitteilung über das Ausscheiden des bisherigen Betriebsleiters.
  2. Zusendung der vollständigen Unterlagen des neuen Betriebsleiters.
  3. Prüfung der Qualifikationsnachweise durch die Handwerkskammer.
  4. Eintragung in die Handwerksrolle nach Vorlage aller benötigten Unterlagen.
  5. Bestätigung der Eintragung durch Zusendung der Handwerkskarte.

Wichtiger Hinweis

Handwerksmeister müssen als Betriebsleiter in ihrem Betrieb tätig sein und dort auch ihre entsprechenden Aufgaben erfüllen. Darauf weist das Bundesarbeitsgericht hin. Nur wenn der Meister im Betrieb arbeitet, kann der Standard erhalten bleiben.

Die Handwerkskammer Hannover ist örtlich zuständig für Stadt und Region Hannover sowie die Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Nienburg und Schaumburg.

Die hier bereitgestellten Informationen sollen Ihnen einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Betriebsleiters im Friseurbetrieb geben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer.

Wichtige Aufgaben des Betriebsleiters
Aufgabenbereich Tätigkeiten
Kundenbetreuung Beratung, Terminvergabe, Beschwerdemanagement
Personalmanagement Einstellung, Schulung, Einsatzplanung
Salonmanagement Bestellungen, Inventur, Sauberkeit
Marketing Werbung, Social Media, Aktionen
Finanzmanagement Kassenführung, Rechnungsstellung, Buchhaltung

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