Benzodiazepine (BZD) sind verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Medizin häufig als Beruhigungs- oder Schlafmittel eingesetzt werden. Ursprünglich als Narkosemittel verwendet, sollen sie heute Symptome wie Depressionen, Angstzustände oder Schlaflosigkeit bekämpfen. Aufgrund ihrer entspannenden Wirkung werden die „Benzos“ auch als „Tranquilizer“ bezeichnet. Schätzungen zufolge leiden etwa 1,1 Millionen Menschen in Deutschland an einer Benzodiazepinabhängigkeit.
Grundsätzlich können Benzodiazepine sowohl als Medikamente als auch als Drogen konsumiert werden. Sie wirken angstlösend, beruhigend und muskelentspannend. Je nachdem, in welcher Dosis sie eingenommen wurden, kann die Wirkdauer zwischen 1,5 und 48 Stunden liegen.
Häufig werden Benzodiazepine als Tabletten geschluckt oder in Form eines Pulvers gesnieft. Vor allem ihre angstlindernde und beruhigende Wirkung macht die „Benzos“ wohl auch bei Menschen beliebt, deren Arzt ihnen die Einnahme nicht verschrieben hat.
Vorsicht: Werden Benzodiazepine mit Alkohol konsumiert, kann dies fatale Folgen, wie beispielsweise einen lebensbedrohlichen Atemstillstand, haben. Bei älteren Personen können Benzodiazepine sogar zu Demenz führen.
Selbst wenn bereits eine gewisse Zeit seit dem Konsum von Benzodiazepinen vergangen ist, können sich immer noch Spuren der Substanz im menschlichen Körper befinden. Dies kann besonders dann heikel ausgehen, wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Drogentest durchgeführt werden soll. Aus diesem Grund sollten Sie genau darüber Bescheid wissen, wie lange Benzodiazepine nachweisbar sind.
Die Nachweisbarkeit von Benzodiazepinen variiert je nach Körperflüssigkeit:
Die Konzentration im Haar gibt Hinweise auf das Konsummuster. Eine professionelle Laboranalyse der Haare auf Benzodiazepine ist für rechtliche Verfahren, MPU-Vorbereitung und behördliche Nachweise möglich.
Methodische Fortschritte der Haaranalytik haben das Spektrum der nachweisbaren Substanzen erweitert. Haare dienen schon seit längerer Zeit als Beweismittel vor Gericht. Besondere Bedeutung hat in den letzten Jahren die Haaranalytik auf inkorporierte Fremdstoffe - insbesondere auf Drogen - gewonnen.
Dabei erhofft man sich valide Aussagen über Ausmaß und Dauer eines missbräuchlichen Konsums von Drogen, der Exposition gegenüber Fremdstoffen oder den Nachweis einer Abstinenz; zum Beispiel zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder beim Workplace Drug Testing (Einstellungsuntersuchung et cetera).
Klinische Fragestellungen der Haaranalytik konzentrieren sich ebenfalls auf die Aufklärung eines Missbrauchs von Substanzen, gleichzeitig ist ein retrospektives therapeutisches Drug Monitoring beziehungsweise eine retrospektive Compliance-Analyse möglich.
Es bestehen deutliche Unterschiede in der Aussagekraft toxikologischer Untersuchungen an Haaren einerseits sowie an Blut und Urin andererseits, die auch deren jeweiligen Einsatz bestimmen:
In den letzten Jahren sind maßgebliche Erkenntnisse über die Inkorporation von Fremdsubstanzen in Haare erarbeitet worden. Einerseits gelangen durch Ingestion, Inhalation oder Injektion aufgenommene Fremdstoffe über die Haarfollikel umgebende Blutkapillaren während der anagenen Phase in die Haarwurzel und werden bei der Haarentstehung eingelagert.
Weitere Möglichkeiten liegen in einer direkten Aufnahme in das keratinisierte Haar über den Kontakt mit (drogenhaltigem) Emulsionsfilm (Schweiß, Sebum) auf der Haaroberfläche oder über den Kontakt mit „drogenhaltigen“ Stäuben oder Gasen.
Andererseits kann es auch durch Haarbehandlungen wie Tönen, Bleichen oder Dauerwelle zu einer Verringerung von Substanzkonzentration in den Haaren kommen.
Die geringere Durchlässigkeit von Biomembranen auf polare Stoffe ist der maßgebliche Grund dafür, dass die lipophileren Muttersubstanzen oft in höheren Konzentrationen gefunden werden als ihre hydrophileren Metaboliten.
Als Methode der Wahl bei der Analytik auf Fremdstoffe in Haaren gilt die Gaschromatographie in Verbindung mit der Massenspektrometrie (GC-MS), sensitivere Verfahren sind bei Einsatz der Gas- oder Flüssigkeitschromatographie in Verbindung mit der Tandem-Massenspektrometrie (GC- oder LC-MS-MS) zu erlangen.
Bei der Interpretation gefundener Wirkstoffmengen sind zum Ausschluss falschpositiver Befunde einerseits die Konzentration in der Waschflüssigkeit und andererseits der Nachweis von Metaboliten, die nicht gleichzeitig Zerfalls- oder Hydrolyseprodukte sind, heranzuziehen.
Eine (aktive) Aufnahme kann nur anhand von Metaboliten nachgewiesen werden, die ausschließlich bei der Körperpassage entstehen können.
Das Nachweisfenster zur retrospektiven Einschätzung der Konsumdauer ist abhängig von der Haarlänge; bei einer durchschnittlichen Wachstumsrate von einem Zentimeter monatlich kann unter Umständen bei entsprechender Haarlänge auch das Konsumverhalten über einen längeren Zeitraum durch segmentale Analyse der Haare verfolgt werden.
Eine Möglichkeit des retrospektiven Abstinenzbelegs ist die Analyse von Haarproben. Einen Termin zur Haarabnahme an unserem Institut buchen Sie bitte mit Hilfe unseres Online-Buchungstools.
In der Regel wird für den Abstinenzbeleg Kopfhaar verwendet. Hierzu werden zwei ca. bleistiftdicke Strähnen direkt über der Kopfhaut am Hinterkopf abgeschnitten.
Für Kopfhaar gilt als Faustregel eine Wachstumsgeschwindigkeit von einem Zentimeter pro Monat, d.h. in einem ein Zentimeter langen Haar bzw. im kopfnahen Zentimeter eines Haares, können Substanzen und ggf. deren Abbauprodukte für einen Zeitraum von ca. einem Monat nachgewiesen werden.
Für den Beleg einer Alkoholabstinenz darf laut CTU-Kriterien eine maximale Haarlänge von 3 cm untersucht werden. Für den Beleg einer Drogen- oder Medikamentenabstinenz darf laut CTU-Kriterien eine maximale Haarlänge von 6 cm untersucht werden.
Die letzte Haarprobe eines Kontrollzeitraumes darf nicht mehr als 2 Wochen vor oder nach dem Abschlussdatum eines Kontrollzeitraumes erfolgen, anderenfalls bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung.
Bitte beachten Sie, dass wir über die im speziellen Fall benötigte Dauer der Abstinenz keine Aussage treffen können. Diese Information erhalten Sie von der MPU-Begutachtungsstelle oder von beratend tätigen Verkehrspsycholog*innen.
Für eine retrospektive Alkoholabstinenzkontrolle sind kosmetisch behandelte (gebleichte oder colorierte) Haare nicht zulässig.
Für den Beleg einer Drogen- oder Medikamentenabstinenz können colorierte (gefärbte oder getönte) Haare verwendet werden, sofern zur Bestätigung der Abstinenz ein Urinkontrollprogramm bzw. eine weitere Analyse unbehandelter Haare über den Zeitraum der folgenden 6 Monate angeschlossen wird.
Bitte geben Sie daher sämtliche Haarbehandlungen bei der Probennahme an.
Obwohl in der Regel Kopfhaare verwendet werden, können für den Abstinenzbeleg auch Körperhaare verwendet werden. Für den Beleg einer Alkoholabstinenz ist die Verwendung von Achselhaaren nicht zulässig.
In allen Fällen gilt, dass im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik trotz unterschiedlicher Wachstumsgeschwindigkeiten die Faustregel 1 cm Haarwachstum pro Monat Anwendung findet.
Alkoholabstinenznachweis: Ethylglucuronid (EtG)
Drogenabstinenznachweis:
Bei Hinweisen auf einen Opiat- bzw. Opioidkonsum, Missbrauch Neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) oder Medikamentenmissbrauch ist der Untersuchungsumfang laut Richtlinien auf die entsprechende Substanz oder Stoffgruppe zu erweitern.
Die Untersuchungskosten pro Probe belaufen sich wie folgt:
| Untersuchung | Kosten |
|---|---|
| Alkoholabstinenznachweis | 220,- Euro |
| Drogenabstinenznachweis | 280,- Euro |
| Alkohol- und Drogenabstinenznachweis | 450,- Euro |
Die Untersuchungskosten bei Hinweisen auf einen Opiat- bzw. Opioidkonsum, Missbrauch Neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) oder Medikamentenmissbrauch müssen einzelfallbezogen ermittelt werden. Die Kosten für die Untersuchung müssen bar bei der Probenabgabe bezahlt werden.
Haarwachstum: Die oben bereits beschriebene Faustregel zum Haarwachstum bildet die reale Situation nur näherungsweise ab. In der wissenschaftlichen Literatur ist die Wachstumsgeschwindigkeit von Kopfhaar mit 0,6 bis 1,4 cm pro Monat beschrieben.
Zudem ist zu beachten, dass Haare sich in Phasen unterschiedlichen Wachstums befinden können. Man unterscheidet hier die anagene Phase (aktives Wachstum), die katagene Phase (Übergangsphase) und die telogene Phase (Ruhephase ohne aktives Wachstum).
Bei Erwachsenen befinden sich ca. 80 bis 90 % der Kopfhaare in der Wachstumsphase. Dies hat für den Abstinenzbeleg mittels Haaranalyse folgende Auswirkungen:
Theoretisch können Substanzen auf fünf verschiedene Wege in die Haarmatrix eingelagert werden:
Benzodiazepine sind rezeptpflichtig und dürfen nicht frei gehandelt werden! Wer unter Medikamenteneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert den Führerschein.
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