Barbershop und Friseur: Wo liegen die Unterschiede?

In der Welt der Haarpflege und des Stylings gibt es eine Vielzahl von Anbietern, von klassischen Friseursalons über trendige Barbershops bis hin zu spezialisierten Hairstylisten. Doch wo genau liegen die Unterschiede zwischen diesen Berufsgruppen? Dieser Artikel beleuchtet die feinen, aber wichtigen Unterschiede zwischen Barbershops und Friseuren in Deutschland.

Was ist was? Friseur, Barber oder Hairstylist? In Frankfurt existiert eine breite Palette an Friseurtypen: klassische Salons, elegante Studios mit Spezialisierung auf Brautstyling, trendige Barbershops - bis hin zu Hairstylisten, die mit Modeagenturen zusammenarbeiten.

Barbier ist nicht gleich Friseur - und Hairstylist nicht gleich Barbier. Was ist der Unterschied zwischen einem Friseur, Barber und Hairstylist? Friseur, Barbier oder Hairstylist - diese Berufsbezeichnungen begegnen uns im Alltag ständig. Aber was genau steckt eigentlich dahinter? Welche Ausbildung steckt dahinter?

Die traditionelle Definition des Barbiers

Barbier ist die traditionelle Bezeichnung für einen Barber. Der Begriff „Barber“ hat seinen Ursprung im englischen Sprachraum und wird heute oft als moderner Begriff für den klassischen Herrenfriseur genutzt. Gerade in Städten wie Frankfurt finden sich moderne Barbershops in Stadtteilen wie Sachsenhausen, Bornheim oder Bockenheim.

Grundsätzlich ist das Aufgabengebiet eines Barbiers klar definiert: Er darf Barthaare trimmen, schneiden und pflegen. Bärte spielen vor allem bei Frisuren mit markanter Schnittführung die entscheidende Rolle. Barbiere kümmern sich um die Rasur und Nassrasur, das Trimmen des Barts und das Entfernen von Ohr- und Nasenhärchen - oft mit orientalischen Arbeitstechniken.

Ein traditioneller Barber Pole.

Der Friseur: Mehr als nur Haareschneiden

Der klassische Friseur (oder die Friseurin) ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und deckt alle Aspekte der Haarpflege ab - für Männer, Frauen und Kinder.

Wenn er zusätzlich die Kopfhaare frisiert, benötigt er die Ausbildung eines Friseurs. Das Kopfhaar hingegen fällt in den Zuständigkeitsbereich eines Friseurs. Achim Kraisel, Experte für Handwerksrecht, erläutert im Interview, was Barbiere von Friseuren unterscheidet und welche Tätigkeiten diese ausüben dürfen. „Der Brillenbügel unterteilt die Aufgabengebiete: Alles oberhalb ist Sache des Friseurs, alles darunter darf der Barbier bearbeiten", erklärt Schmauder.

Viele Friseure beklagen einen unfairen Wettbewerb. Die Qualifizierung im Friseurhandwerk bis zum Meister kostet Geld und braucht Zeit. Zu Recht beklagen die Friseure daher eine Wettbewerbsverzerrung, wenn Barbiere ins Friseurhandwerk eingreifen, also zum Beispiel auch Herrenhaare schneiden.

Wer Farbe, Schnitt und Beratung möchte, ist beim Friseur richtig. Wer Styling für einen besonderen Anlass oder ein Shooting braucht, wendet sich an Hairstylisten.

Die rechtliche Situation: Meisterpflicht und Handwerksrolle

In Deutschland besteht für Friseure nach wie vor die Meisterpflicht. Das bedeutet, dass ein Barbier, der auch Haare schneiden möchte, entweder selbst einen Meistertitel benötigt oder einen Friseurmeister als Betriebsleiter beschäftigen muss. "Um es einmal ganz klar zu sagen: den Begriff des Barbiers gibt es im Handwerks- recht nicht“, erklärt Karsten Sachse, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostthüringen. Entweder betreiben Barbiere ihren Salon als Friseur oder als Kosmetiker.

Zur Ausübung ist in der Regel ein Meisterbrief erforderlich, aber selbstverständlich darf ein Friseurbetrieb auch Barbiertätigkeiten ausüben. Zusätzlich ist der Barbershop dann auch bei der zuständigen Handwerkskammer gemeldet und muss einen Kammerbeitrag zahlen.

Die Rolle der Handwerkskammer: Wir als Handwerkskammer kommen auf jeden Fall dann ins Spiel, wenn ein Barbier ohne Friseur- oder Meisterausbildung klassische Friseur­dienstleistungen anbietet. Wir sind bei einer Betriebsuntersagung oder einem Bußgeldverfahren eingebunden und untersuchen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle als Friseurbetrieb möglich ist. Außerdem sind wir verpflichtet zu prüfen, ob eine Sondergenehmigung greift.

Wer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, darf keine Friseurleistungen anbieten - andernfalls liegt unerlaubte Handwerksausübung vor.

Die Handwerkskammer spielt eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Betriebe.

Illegale Praktiken und unlauterer Wettbewerb

Viele Barbershops halten sich jedoch nicht an diese klaren Grenzen und schneiden unerlaubt Haare. "Man kann nicht alle über einen Kamm scheren, aber es wird flächendeckend so praktiziert, dass Barbershops unerlaubt Haare schneiden", behauptet Schmauder. Das sei nicht nur illegale Schwarzarbeit, sondern führe auch zu einem unfairen Wettbewerb zwischen Friseuren und Barbieren.

„Wir können den Unmut vieler unserer Friseurmeisterinnen und -meister verstehen, die viel Zeit und Geld in ihren Meisterabschluss investiert haben, wenn in einem Barber-Shop auch Haarschnitte angeboten werden“, versichert Karsten Sachse.

Einige wenige Barbiere versuchen jedoch den Nachweis des Friseurmeisters zu umgehen, indem Sie sich in die Handwerksrolle als Kosmetiker eintragen lassen. Hier gibt es keinerlei Zulassungsvoraussetzungen. „Dann dürfen sie aber auch nur Bart- bzw. Gesichtspflege betreiben. Allgemein gesagt bedeutet dies: Alle Haare oberhalb der Ohren sind für sie tabu“, so der Hauptgeschäftsführer.

Festzustellen, welcher Barbershop nun Haare schneiden darf und welcher nicht, sei in den meisten Fällen sehr schwierig, sagt Innungsmeister Schmauder. "Weil die Betreiber teilweise mit kuriosen Tricks arbeiten. Ich kenne einen Fall, da ist dann ein 84-jähriger Friseurmeister als Inhaber eingetragen und bekommt dafür ein paar hundert Euro im Monat, ist aber nie da. Er wäre aber als Meister dazu verpflichtet, auch Vollzeit zu arbeiten", erklärt er.

Die Meisterpflicht ist zurück

Ausnahmen und legale Grauzonen

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Riccardo Di Dio Ragusa betreibt in Bad Saulgau einen Barber- und Tattooshop und darf dort legal Haare schneiden, da er einen Friseurmeistertitel besitzt. "Ich kann das zwar so nicht zu hundert Prozent bestätigen, fühle mich davon als Betreiber aber auch nicht diskriminiert, weil ich eben den Meister habe. Deshalb nervt es mich ja auch, wenn andere ohne Erlaubnis Haare schneiden", sagt er.

Auch die Handwerkskammer kann eine Sondergenehmigung erteilen, wenn ein Antragsteller ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist, die sich in etwa auf Meisterniveau bewegen. In diesem Fall muss der Antragsteller Sachkundeprüfungen in der Praxis, in der Fachtheorie sowie im betriebswirtschaftlichen Bereich ablegen.

Merkmal Barbershop (mit Meister) Barbershop (ohne Meister) Friseursalon
Meisterpflicht Erfüllt Nicht erfüllt Erfüllt
Handwerksrolle Eingetragen Möglicherweise nicht eingetragen Eingetragen
Dienstleistungen Bartpflege, Haarschnitte (Herren) Hauptsächlich Bartpflege Haarpflege für Damen, Herren und Kinder

Vergleich der verschiedenen Betriebstypen.

Die Forderung nach Kontrollen

Aufgrund der illegalen Praktiken fordert Innungsmeister Schmauder strengere Kontrollen. "Es wurde sich auch schon an den Zoll gewendet und Kontrollen gefordert. Da heißt es dann, man solle sich nicht einmischen. Es gibt keinen Rückhalt für die Betriebe. Jeder darf einen Laden aufmachen und Haare schneiden und du kannst nichts dagegen machen", so Schmauder.

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