Ava Max ist eine US-amerikanische Popsängerin, die mit dem Song "Sweet but Psycho" ihren internationalen Durchbruch feierte. Doch neben der Popmusik gibt es auch ernste Themen, wie den Prozess gegen eine Frau, die wegen eines Messerangriffs in Hamburg angeklagt ist.
Ava Max, eine US-amerikanische Popsängerin albanischer Herkunft.
Ava Max wurde 1994 in Milwaukee, Wisconsin, als Amanda Koci geboren. Ihre Eltern stammen aus Albanien, das sie Anfang der 90er verließen. Nach Avas Geburt zog die Familie nach Virginia, wo die spätere Sängerin bereits in der Schule auf der Bühne stand und ihren Vorbildern wie Madonna oder Gwen Stefani nacheiferte. Um ihre Musikkarriere anzukurbeln, zog Max nach Los Angeles.
Zunächst veröffentlichte die Sängerin ihre Werke auf Myspace und SoundCloud und arbeitete dafür unter anderem mit dem kanadischen Musikproduzenten Henry Russell Walter Alias Cirkut zusammen. 2016 unterzeichnete Max einen Plattenvertrag. Als AVA veröffentlichte sie daraufhin den Song "Jet Set". Es folgte der Track "Clap Your Hands" vom Produzenten und DJ Le Youth, bei dem die Sängerin als Gastmusikerin zu hören ist und erstmals unter ihrem Künstlernamen Ava Max auftrat. Über YouTube und Spotify wurde der Song zum Erfolg.
Ihr Song "Sweet but Psycho" erreichte unter anderem in Deutschland, Österreich oder dem Vereinigten Königreich Platz eins der Charts. Es folgten erfolgreiche Kollaborationen mit David Guetta ("Let It Be Me"), Jason Derulo ("Make Up"), Pablo Alborán ("Tabú") oder Alan Walker ("Alone, Pt. II"). Am 18. Zuletzt veröffentlichte die Sängerin im Juni 2021 das Lied "EveryTime I Cry".
Fast genau sechs Monate nach dem Messerangriff mit zahlreichen Verletzten am Hamburger Hauptbahnhof wurde die mutmaßliche Täterin in Handschellen in einen Gerichtssaal geführt. Die 39-Jährige nimmt zu Beginn des Prozesses vor einer Großen Strafkammer am Landgericht neben einer Betreuerin und einem Justizbeamten Platz. Sie trägt einen grauen Kapuzenpulli und eine dunkle Jacke, ihre dunklen, glatten Haare hat sie zu einem Knoten zusammengebunden. Die zierliche Frau wirkt blass und sehr angespannt.
Am vergangenen 23. Mai soll die Deutsche auf einem Bahnsteig voller Menschen wahllos auf Reisende eingestochen haben, die dort gegen 18.00 Uhr auf ihren Zug warteten. Während sechs Personen den Stichen ausweichen konnten, erlitten 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten versuchten Totschlag in 21 Fällen vor, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Der Hamburger Hauptbahnhof, Schauplatz des Messerangriffs.
Die Behörde geht davon aus, dass die Frau wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war. Sie leide an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie und höre Stimmen, hieß es. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es darum, ob die Beschuldigte aufgrund ihrer Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Nach der Tat wurde sie dort nur vorläufig eingewiesen.
Nach Verlesung der Antragsschrift stellt Verteidigerin Katharina Gieseking einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, dem die Große Strafkammer folgte. Zuschauer sollen erst zur Verkündung des Urteils wieder zugelassen sein. Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas kündigt an, dass möglicherweise in Abwesenheit der Beschuldigten verhandelt werde. Der 39-Jährigen gehe es nach wie vor sehr schlecht, es gebe Anhaltspunkte, dass sich ihr Zustand durch die Gerichtsverhandlung weiter verschlechtern könne.
Im Prozess geht es noch um zwei weitere Taten. Am 5. Januar 2025 soll die 39-Jährige in Großhansdorf (Kreis Stormarn) nordöstlich von Hamburg versucht haben, ihren damals 69 Jahre alten Vater mit einer Schere zu töten. Die Tat ereignete sich an jenem Sonntag in einem Ferienhaus der Eltern. Die Beschuldigte habe gegen 14.00 Uhr mit ihren Eltern und Cousinen am Esstisch gesessen. Plötzlich sei sie aufgesprungen und habe Türen geknallt, heißt es in der Antragsschrift. Der Vater folgte ihr in die Küche. Weil die Tochter kein Messer fand, griff sie sich eine Schere. «Sinngemäß sagte die Beschuldigte, dass nun gemordet werde», trug die Staatsanwältin vor. Dem Vater gelang es, die 39-Jährige zu Boden zu bringen. Bevor die Mutter ihr die Schere abnehmen konnte, verletzte sie ihn jedoch dreimal am Oberarm und der Schulter. Auch in diesem Fall geht es um versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Am 26. Februar soll die Beschuldigte erneut gewalttätig geworden sein, und zwar gegenüber einem Kind auf einem Spielplatz im Hamburger Flughafen. Sie habe das Mädchen, nach Angaben des Hamburger Senats sechs Jahre alt, unvermittelt an der Schulter gepackt, geschüttelt und mit der flachen Hand auf den Oberarm geschlagen. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Körperverletzung.
Sechs geschädigte Personen, darunter der Vater der Beschuldigten, sind im Prozess als Nebenkläger vertreten. Der Vertreter eines etwa 40 Jahre alten Nebenklägers erklärt nach der Verhandlung, die Tochter seines Mandanten habe den Angriff auf den Vater miterlebt und das Blut gesehen. «Sie ist stärker traumatisiert als der Vater», sagt Anwalt Frank Giesler. Es sei ein Familientrauma. Früheren Angaben zufolge wurden drei Frauen im Alter von 24, 52 und 85 Jahren und ein 24 Jahre alter Mann lebensgefährlich verletzt. Eine Frau musste nach Angaben der Staatsanwaltschaft notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt werden.
Die Verteidigerin begründet ihren Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Schutz der Menschenwürde, der Gesundheit und dem Persönlichkeitsschutz ihrer Mandantin. Es bestehe die Gefahr der Stigmatisierung und psychischen Destabilisierung durch die Öffentlichkeit, sagt Gieseking. Die Verteidigerin räumt ein, dass die Tat ein großes öffentliches Interesse geweckt habe. Das Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit sei erschüttert worden.
Das eigentliche Problem sei aber die medizinische Versorgung. Liegezeiten würden extrem verkürzt und dadurch schwer kranke Menschen wie im Fall ihrer Mandantin sogar in die Obdachlosigkeit entlassen, «ohne, dass es ein funktionierendes ambulantes Nachsorgenetzwerk gibt», sagte die Anwältin und sprach vom «Ergebnis eines systematischen Versagens». Ihre Mandantin habe sich mehrfach in Kliniken vorgestellt und sei teilweise abgewiesen worden. «Das sollte auch Kern der Berichterstattung sein, um eine gesellschaftliche und politische Debatte zu fördern, die sich auch zum Schutz der Bevölkerung mit dem medizinischen Hilfssystem für psychisch schwer erkrankte Menschen auseinandersetzt, um ihnen nachhaltig zu helfen und solch schwerwiegende Verläufe zu verhindern», sagte Gieseking.
Vertreter des Hamburger Senats hatten im Innenausschuss der Bürgerschaft von einer «Drehtürpatientin» gesprochen. In den vergangenen 20 Jahren sei sie immer wieder für Tage oder Wochen in Einrichtungen zur psychiatrischen Behandlung gewesen, hieß es. Erst am Tag vor dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof war die 39-Jährige aus einer Psychiatrie im Landkreis Cuxhaven entlassen worden. Nach Auskunft der Klinik gab es zu jenem Zeitpunkt keinen medizinischen Befund, der eine weitere Unterbringung gerechtfertigt hätte.
Die Große Strafkammer hat sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 27. erwartet werden.
Die folgende Tabelle fasst die Anklagepunkte gegen die Beschuldigte zusammen:
| Datum | Ort | Tat | Anklage |
|---|---|---|---|
| 23. Mai | Hamburger Hauptbahnhof | Messerangriff auf Reisende | Versuchter Totschlag in 21 Fällen, gefährliche Körperverletzung |
| 5. Januar 2025 | Großhansdorf | Angriff auf den Vater mit einer Schere | Versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung |
| 26. Februar | Hamburger Flughafen | Angriff auf ein Kind auf einem Spielplatz | Körperverletzung |
tags: #ava #max #braune #haare
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