Spanien ist eins der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Aber auch arbeiten lässt es sich dort gut. Spanien ist durchaus ein interessanter Markt für deutsche Handwerksunternehmen. Viele Menschen denken sicherlich zuerst an Urlaub, schließlich ist Spanien eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. An Arbeit werden spontan die wenigsten denken.
Dabei ist der spanische Markt durchaus interessant für deutsche Unternehmen. Das gilt auch besonders für deutsche Handwerksbetriebe aus dem Bau- und Ausbaugewerbe - große Teile der Bausubstanz sind sanierungsbedürftig. Für solche Betriebe gehören aber weniger spanische Kunden oder Unternehmen zur Zielgruppe als vielmehr deutsche Immobilienbesitzer.
Gabriele Röder-Wolff erklärt: "In Spanien leben viele Deutsche, die dort auch ein Haus besitzen. Sie schätzen die Qualität deutscher Handwerksbetriebe, die spanische Unternehmen oft nicht bieten können". Die Ausbildung der Handwerker ist in Spanien anders aufgebaut als in Deutschland und rein schulisch. Schon allein deswegen hätten deutsche Handwerker zunächst einen Vorteil gegenüber ihren spanischen Kollegen.
Ein Beispiel hierfür sind Annette und Arnold Kath aus Bochum, die sich ein zweites Standbein auf Mallorca aufbauen wollen. Gemeinsam mit dem Architekten Wilhelm Lux wollen sie in der Nähe von Cala Ratjada ein Null-Energie-Wohngebäude errichten, es als Ferienwohnung vermieten, vor allem aber auch als Musterhaus nutzen, um ihre Dienstleistungen künftig auch in Spanien an den Mann zu bringen. Zur Zielgruppe sollen dabei vor allem deutsche Immobilienbesitzer gehören.
Die Idee, in Spanien geschäftlich aktiv zu werden, kam ihnen, als eine Freundin von ihrer defekten Solarthermieanlage erzählt hatte. Sie besitzt dort ein Hotel und hatte Probleme, jemanden zu finden, der den Schaden reparieren konnte. In der Tat sind spanische Fachkräfte in diesem Bereich rar, was die Chancen für deutsche Handwerker erhöht.
Da das Land auf der iberischen Halbinsel Mitglied der Europäischen Union ist, genügt zur Einreise ein Personalausweis oder Reisepass, solange der Aufenthalt nicht über drei Monate dauert. Deutsche Handwerker, die dort Dienstleitungen erbringen wollen, müssen aber einige Dinge beachten.
Wenn sich ausländische Unternehmen länger als acht Tage in Spanien aufhalten, sind sie verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn online bei der zuständigen Provinzverwaltung zu registrieren. Dazu muss sich der Betrieb bei der Arbeitsbehörde (Departamento de Trabajo) in das Verzeichnis "Registro de Empresas Acreditadas" (REA) eintragen lassen. Diese Meldung bleibt für drei Jahre gültig. Betriebe reglementierter Berufe können ihre Berufsbefähigung mit der EU-Bescheinigung nachweisen. Die zuständige Handwerkskammer kann sie ausstellen.
Unternehmen gefahrengeneigter Berufe sollten sich informieren, ob zusätzlich Genehmigungen erforderlich sind und ob ihre Mitarbeiter besondere Schulungen absolvieren müssen, um in Spanien arbeiten zu dürfen. Hinzu kommt die Anmeldung aller entsandten Mitarbeiter bei der zuständigen Arbeitsbehörde der Provinz am Arbeitsort (Subdirección General de Trabajo).
Die in Spanien geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben sind auch für ausländische Unternehmen obligatorisch. Das betrifft sowohl tariflich vereinbarte Mindestlöhne (diese liegen oft unter dem Lohn deutscher Handwerker) als auch die Arbeitszeit (40 Stunden in der Woche, höchstens neun Stunden am Tag, 1,5 Tage Ruhezeit in der Woche). Pro Jahr und Mitarbeiter dürfen bis zu 80 Überstunden geleistet werden.
Im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht gelten für deutsche Mitarbeiter in Spanien auch weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, solange die Entsendung nicht länger als 24 Monate dauert. Für den Nachweis der Sozialversicherung dient das Formular A1, das die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers ausstellt.
Ein deutsches Unternehmen errichtet automatisch und rückwirkend eine Betriebsstätte, wenn es länger als ein Jahr auf einer Baustelle in Spanien tätig ist. Wichtig: Arbeitsverzögerungen oder -unterbrechungen bewirken keine Fristunterbrechung. Besteht eine Betriebsstätte, sind die dort erwirtschafteten Gewinne in Spanien zu versteuern. Alle Mitarbeiter werden dann auch einkommensteuerpflichtig.
Ist das deutsche Handwerksunternehmen der Hauptauftragnehmer, muss es die Baustelle vor Beginn der Bautätigkeit bei der zuständigen Stadtverwaltung (Delegación Provincial de Trabajo y Empleo) anmelden. Röder-Wolff: "Deutsche Subunternehmer sollten vor Arbeitsaufnahme mit dem Auftraggeber klären, welche Nachweise vorliegen müssen und welche Vorschriften zu beachten sind. Größere Umbauten müssen von einem spanischen Architekten betreut werden."
Die Schreinerei Jürgen Delmes aus Köln hat bereits einen Auftrag in Spanien ausgeführt. Einer ihrer Kölner Kunden hatte dort eine Finca gekauft, das Haus komplett saniert und neu möbliert. "Für ihn haben wir in Deutschland die kompletten Möbel angefertigt, Küche, Bad-, Wohnzimmer-, Schlafzimmermöbel, Regale und Einbauschränke", sagt Martina Delmes. "Die Möbel haben wir dann per Spedition nach Spanien geschickt und vor Ort montiert", so die Unternehmerfrau. Dazu war Geschäftsführer Jürgen Delmes gemeinsam mit drei seiner Mitarbeiter 14 Tage in Spanien.
Dieser Auslandseinsatz war absolutes Neuland für sie. Für die Formalitäten brauchten sie unbedingt Hilfe. Die haben sie bekommen, und zwar von der Exportfördergesellschaft Bayern Handwerk International. Ein Berater hat sie durch alle nötigen Genehmigungsverfahren geleitet. Bei der Übersetzung von Dokumenten und der umsatzsteuerlichen Registrierung war die Auslandshandelskammer Spanien eine Unterstützung.
Mit dieser positiven Erfahrung ist die Schreinerei Jürgen Delmes nun offen, weitere Aufträge im spanischen Ausland anzunehmen. Die Grundlagen haben sie ja jetzt mit dem ersten absolvierten Auftrag gelegt, vor allem im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand, der zu leisten ist, wenn man noch gar nicht in Spanien gearbeitet hat.
Deutsche Handwerksunternehmen, die in Spanien Dienstleistungen ausüben, sollten sich außerdem vor ihrem Auslandseinsatz über die steuerrechtlichen Pflichten informieren. Für die Mehrwertsteuer gilt: "Bei Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kunden greift das Reverse-Charge-Verfahren", erklärt Röder-Wolff. Das heißt, hier muss nicht der Leistungserbringer die Mehrwertsteuer abführen, sondern der spanische Leistungsempfänger. Das deutsche Unternehmen muss sich in diesem Fall nicht umsatzsteuerlich registrieren. "Das müssen sie aber tun, wenn sie für Privatpersonen arbeiten."
Dazu muss der Unternehmer zunächst eine Ausländeridentitätsnummer (Número de Identificación de Extranjeros - NIE) beantragen, das geht bei spanischen Konsulaten in Deutschland oder der Ausländerpolizei in Spanien. Erst danach kann er bei der spanischen Finanzverwaltung eine Steuernummer beantragen (Código de Identificación Fiscal - CIF). Der volle Umsatzsteuersatz (Impuesto sobre el valor añadido - IVA) beträgt 21 Prozent. Das spanische Finanzamt erwartet eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuermeldung.
Zusammenfassung der steuerlichen Pflichten:
| Pflicht | Beschreibung |
|---|---|
| Ausländeridentitätsnummer (NIE) | Beantragung bei spanischen Konsulaten oder Ausländerpolizei notwendig. |
| Steuernummer (CIF) | Beantragung bei der spanischen Finanzverwaltung nach Erhalt der NIE. |
| Umsatzsteuersatz (IVA) | Voller Satz beträgt 21 Prozent. |
| Umsatzsteuermeldung | Monatliche oder vierteljährliche Meldung an das spanische Finanzamt. |
Nadine Reimann will nach Mallorca auswandern und ihr Glück finden. Einen Job hat sie allerdings noch nicht, die Rückmeldung vom Friseursalon, wo sie sich vorgestellt hat, steht noch aus. Zurzeit lebt Nadine bei ihrer Tante Gina und ihrem Onkel Wolfgang, doch sie brennt darauf, auf eigenen Füßen zu stehen.
Anna-Lena hat eine ausgesprochen erfolgreiche Auswanderer-Story aufzuweisen. Sie ist eher zufällig auf der Insel Fuerteventura gelandet, allerdings erst auf ein konkretes Jobangebot hin geblieben. Sie führt einen gutgehenden Friseursalon, könnte sogar mit einem zweiten Laden expandieren.
Allerdings plagt sie das Heimweh nach Deutschland und auch die spanischen Männer sagen der hübschen Blondine nicht zu. „Immer nur dieses Blabla“ und ständig Komplimente. Sie hat auch Sorge, das richtige Personal für ein weiteres Geschäft zu finden. Mit einer spanischen Mitarbeiterin gab es "Sprachprobleme“ und diese ließ sie außerdem an Heiligabend mit der Last-Minute-Kundschaft sitzen, also soll lieber deutsches Personal her. Da ist hingegen zu befürchten, dass Neuankömmlinge das Leben am Meer genießen und nur nebenbei Haare schneiden wollen. Aber Anna-Lena findet schließlich jemanden und wird nun ihr Heimweh weiterhin mit Sonne, Meer und beruflichem Erfolg bekämpfen müssen.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich an die Außenwirtschaftsberater der Handwerkskammern zu wenden, bevor man den Auslandseinsatz startet, sei es in Spanien oder in anderen Ländern. Die Außenwirtschaftsberater des Handwerks stellen für Spanien und eine Reihe weiterer Länder kostenlose Merkblätter und weitergehende Informationen zur Dienstleistungserbringung bereit und geben individuelle praktische Hinweise, auf Wunsch auch vor Ort im Betrieb, bei der Auftragsabwicklung und Hilfestellung bei der Markterschließung.
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