Der Beruf des Friseurs ist vielseitig und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur kreativen Entfaltung. In Erfurt und Umgebung gibt es viele Interessenten für eine Ausbildung in diesem Handwerk. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für eine Friseurausbildung in Erfurt und stellt alternative Wege zum Berufsabschluss vor.
Grundsätzlich kannst du die Ausbildung zum Friseur mit jedem Schulabschluss machen. Die meisten Bewerberinnen und Bewerber haben aber einen Hauptschulabschluss - es gibt sogar Azubis, die keinen Schulabschluss haben und trotzdem eine Friseur-Ausbildung beginnen. Für eine Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin solltest du vor allem kreativ und handwerklich geschickt sein. Da du täglich mit Kunden arbeitest, sind Freundlichkeit, Kommunikationsfähigkeiten und Geduld besonders wichtig. Du solltest außerdem ein gutes Gespür für aktuelle Trends und modische Entwicklungen haben, um deine Kunden typgerecht beraten zu können. Auch körperliche Ausdauer ist von Vorteil, da du oft lange im Stehen arbeitest.
Weitere wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten sind:
Die Ausbildung zum Friseur dauert drei Jahre. Du kannst die Ausbildung aber auch verkürzen, z. B. bei sehr guten Leistungen. Auch eine Teilzeit-Ausbildung ist möglich. Hast du schon eine andere Ausbildung gemacht, kannst du die Friseur-Ausbildung auch in einer Abendschule machen - quasi als schulische Ausbildung.
Die Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin verläuft dual. Auszubildende besuchen - wie für duale Ausbildungen typisch - an festen Tagen in der Woche oder im Block die Berufsschule. Dort lernen sie etwa verschiedene Schnitttechniken oder auch kaufmännische Aspekte der Buchhaltung, um zu erfahren, wie man einen eigenen Laden führt. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung können die Berufseinsteiger zusätzlich eine Meisterprüfung ablegen. Diese dauert dann nochmal zwischen drei Monaten und zwei Jahren - je nachdem, ob die Weiterbildung in Teilzeit neben der Arbeit oder in Vollzeit erfolgt.
Der Friseurberuf ist sehr vielseitig, deshalb lernen Auszubildende in der Berufsschule das grundlegende Know-how für die kreative Arbeit im Friseurhandwerk - von Haar- und Kopfhautpflege über Stilberatung bis hin zur betrieblichen Organisation. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr richten sich die Inhalte zusätzlich zur Grundausbildung nach der gewählten Spezialisierung.
Im ersten Abschnitt der dualen Ausbildung - also dem ersten bis 18. Monat - lernen die Auszubildenden im praktischen Teil vor allem das Kundenmanagement und die klassischen Friseurdienstleistungen kennen. Dabei setzen sie das theoretische Wissen aus der Berufsschule direkt in die Praxis um. Außerdem erhalten sie bereits erste Einblicke in die Organisation des Betriebes.
Der zweite Ausbildungsabschnitt dient dazu, die Kenntnisse und Abläufe aus dem ersten Ausbildungsjahr zu vertiefen und zu festigen. Außerdem erfährst du etwas über das Marketing - wie du den Friseursalon am besten nach außen präsentierst und besonders viele Kunden anlockst. Hinzu kommen die Inhalte der gewählten Spezialisierung, wie zum Beispiel die Nagelmodellage oder die Kosmetik.
Dein Ausbildungsgehalt als Friseur unterscheidet sich je nach Standort und Ausbildungsbetrieb. Im ersten Jahr Deiner Ausbildung als Friseur liegt Deine Ausbildungsvergütung als Friseur zwischen 540 Euro und 625 Euro brutto im Monat. Im zweiten Jahr Deiner Friseur-Ausbildung erhöht sich Dein Ausbildungsgehalt als Friseur und liegt zwischen 660 Euro und 732 Euro brutto im Monat. Im letzten Ausbildungsjahr Deiner Friseur-Ausbildung erhältst Du dann 760 Euro bis 837 Euro brutto Ausbildungsvergütung als Friseur im Monat.
Wenn Dir dieses Lehrlingsgehalt als Friseur nicht zum Leben reichen sollte, kannst Du unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Die genauen Bedingungen für die Berufsausbildungsbeihilfe kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit erfragen.
Die Handwerkskammer Erfurt bietet ein besonderes Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der beruflichen Handlungsfähigkeit an, das sogenannte Validierungsverfahren. Dieses Verfahren richtet sich an Erwachsene mit mehrjähriger Berufserfahrung ohne formalen Berufsabschluss im ausgeübten Beruf.
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Das Verfahren richtet sich an Erwachsene
Teilnehmen können Personen, die
Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich von Ihrer Kammer beraten.
Die Ausbildung im Beruf Friseur/-in dauert drei Jahre. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens viereinhalb Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden. Diese muss den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken.
Das Verfahren erfolgt in vier Schritten:
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der Handwerkskammer Erfurt. Die Gebühren legen die zuständigen Kammern in ihren Gebührenordnungen fest.
Die Gebühren werden für die Zulassung zum Validierungsverfahren und für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit getrennt erhoben:
Materialkosten fallen ggf. extra an. Die Kammer informiert Sie gerne zu den Gebühren in Ihrem Verfahren.
Das Validierungsverfahren endet mit einem Zeugnis oder Bescheid. Folgende Ergebnisse sind möglich:
Hinweis: Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine deutsche Gesellen- oder Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.
Mit dem Zeugnis / Bescheid der Kammern erhalten Arbeitgeber eine verlässliche Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Mitarbeitenden oder von Bewerber/-innen, die keinen Berufsabschluss haben. So können diese passgenau eingesetzt oder zielgerichtet weiterqualifiziert werden.
Nicht zuletzt bedeutet das Zeugnis bzw. der Bescheid eine besondere Wertschätzung und kann die die Mitarbeiterbindung stärken: Beruflich kompetente Menschen können im Betrieb gehalten und motiviert werden, sich weiterzuentwickeln. Somit leistet das Validierungsverfahren auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Die neuen rechtlichen Regelungen zum Validierungsverfahren werden erstmalig ab 1. Januar 2025 angewendet. Eine Antragsstellung bei zuständigen Stellen ist somit ab 1. Januar 2025 möglich.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie von der Handwerkskammer Erfurt. Bitte beachten Sie, dass das Validierungsverfahren gebührenpflichtig ist. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung beraten. Die Handwerkskammer Erfurt ist die zuständige Stelle für Personen im Kammerbezirk Mittel- und Nordthüringen.
Die erste Beratung findet bei Ihrer Kammer vor Ort statt. Die praktische Bewertung Ihrer beruflichen Kompetenzen führt ein Feststellungstandem durch. Dieses besteht aus zwei für das Verfahren geschulte Prüfer/-innen. Grundlage für die Bewertung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufs.
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