Arne Torben Vogt Perücke Informationen

In der deutschen Rechtslandschaft gibt es eine Vielzahl von Kommentaren und Gesetzesreformen, die für Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber, Kommunen und die Wirtschaft von Bedeutung sind. Im Folgenden werden einige dieser wichtigen Bereiche und die entsprechenden Kommentare und Gesetze näher beleuchtet.

Kommentiert ParteienG, Teile des BWahlG und erstmals das StiftFinG

Der Handkommentar „Parteienrecht“ erscheint in 2. Auflage umfassend erweitert: Neben dem Parteiengesetz und Teilen des Bundeswahlgesetzes wird nun auch das Gesetz zur Finanzierung der politischen Stiftungen kommentiert. Die Neuauflage erläutert praxisnah und fundiert die rechtlichen Rahmenbedingungen des politischen Wettbewerbs - von der inneren Ordnung der Parteien über Fragen der Finanzierung bis zur Kandidatenaufstellung und dem Parteiverbot.

Der Handkommentar erläutert fundiert und praxisnah die rechtlichen Grundlagen politischer Parteien - von der Finanzierung bis zur Kandidatenaufstellung.

Die große Reform im Stiftungsrecht

Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft getreten. Sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend.

Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht. Der Bochumer Kommentar nimmt das seit 1.7.2023 novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend.

Der neue Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.

Schwerpunkte

Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a.

Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht“ an der Ruhr-Universität Bochum.

Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée:

  • Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Rechtsanwalt
  • Silvia Bartodziej, Ministerialrätin, Berlin
  • Marcus Baumann-Gretza, Justiziar, Paderborn
  • Dr. Stefan Fritz, Rechtsanwalt, Markt Schwaben
  • Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt, Bochum
  • Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt; Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen
  • Axel Janitzki, Rechtsanwalt und Notar a.D., Bochum
  • Jost Kausträter, Leitender Ministerialrat, Düsseldorf
  • Dr. Cathrin Krämer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin
  • Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M., Hochschule Bielefeld
  • Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt und Mediator, Institut für Stiftungsberatung, Berlin
  • Dr. Peter Meinecke, LL.M., LL.M., Unternehmer und Stiftungsberater, Freiburg i.Br.
  • Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Ruhr-Universität Bochum
  • Dr. Markus Schewe, Rechtsanwalt und Notar, Essen
  • Prof. Dr. Martin Schöpflin, LL.M., HR Nord, Hildesheim
  • Prof. Dr. Stefan Stolte, Rechtsanwalt, Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen
  • Dr. Sebastian Trappe, Regierungsrat bei der Finanzverwaltung NRW
  • Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum

Das neue Stiftungsrecht nach der Reform

Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)

Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) in Kraft gesetzt. Dieses völkerrechtliche Abkommen soll sicherstellen, dass Menschen sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden.

Der neue Handkommentar eröffnet einen praxisnahen Zugang und bietet die erste umfassende Darstellung des Regelwerkes: Die Anti-Rassismus-Konvention wird Artikel für Artikel erläutert. Weitere Beiträge betten das Abkommen in die heute bestehenden Menschenrechtsmechanismen ein und beschreiben den Stand der Rassismusbekämpfung in Europa.

Die Autoren sind ausgewiesene Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Autoren

  • Doris Angst, lic. phil., DASLaw
  • Dr. Cengiz Barskanmaz, LL.M.
  • Univ.-Prof. i.R. Dr. Wolfgang Benedek
  • Cordelia Ehrich, lic. iur.
  • Alice Hannah Golob
  • Daniela Grabovac, Mag.a
  • PD Dr. Paul Gragl
  • Ass.-Prof. Dr. Benedikt Harzl, MA
  • Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann
  • Dr. Ibrahim Kanalan
  • Prof. em. Dr. Dr. h.c. Walter Kälin
  • Prof. Dr. Christine Kaufmann
  • Assoz.-Prof. Dr. Emma Lantschner
  • Doris Liebscher, Ass. jur., LL.M. Eur.
  • Barbara Liegl, Mag.a
  • Reto Locher, lic. iur., MA
  • Moritz Malkmus
  • Dr. Aiste Mickonyte, LL.M.
  • Dr. Wilfried Marxer
  • Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M.
  • Giulia Reimann, MLaw
  • Dr. Nahed Samour
  • Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M.
  • Dieter Schindlauer, Mag.
  • Dr. Christoph André Spenlé, LL.M.
  • Prof. em. Dr. Patrick Thornberry
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian Tomuschat

Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz

Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen.

Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Das TTDSG führt die zuvor im TKG enthaltenen Regelungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Gesetz zusammen.

Das Werk stellt die Bezüge zu DS-GVO und ePrivacy-RL her und bietet eine kritische Kommentierung des neuen TTDSG, inkl.

Lösungsorientiert

Der Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa:

  • Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers „unbedingt erforderlich“ - auch zur bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind nunmehr noch Werbecookies möglich, wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?

Hohe Expertise

  • Christian Aretz
  • RA Dr. Simon Assion
  • RA u FAStrafR Dr. Eren Basar
  • RAin Dr. Vera Eickhoff, LL.M., Maître en Droit
  • SyndikusRAin Martina Emrich
  • RiVG Dr. Malte Engeler, zurzeit BMUV
  • RAin Danielle Herrmann
  • Prof. Dr. Osman Isfen
  • Maximilian Leicht, LL.M.
  • RAin Nina Santagatti-Bergmann, LL.M.
  • RA Adrian Schneider
  • SyndikusRA Marc Schramm
  • RAin u FAinVerwR Dr. Kristina Schreiber
  • Iryna Shvets, LL.M.

Der NomosKommentar zum Abgeordnetenrecht

Der NomosKommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Die 2. Jede Kommentierung des Abgeordnetengesetzes des Bundes erörtert die vergleichbaren Regelungen auf Länder- und europäischer (EuAbgG/EuAbgSt) Ebene, verknüpft das Für und Wider und gelangt so zu einer argumentationsgeführten einheitlichen Durchdringung.

Zudem werden Querbezüge zu ähnlichen Vorschriften, etwa im Bundesministergesetz, aufgezeigt. Der Kommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Neben der intensiven Befassung mit dem Abgeordnetenrecht des Bundes werden zugleich die entsprechenden Parallelvorschriften auf Landes- und Europaebene kommentiert.

das Verbot bestimmter Nebentätigkeiten (z.B.

Die Autoren

  • Prof. Dr. Philipp Austermann
  • Dr. Sebastian Berger
  • MinR Prof. Dr. Hans-Jörg Dietsche
  • Ri Dr. Simon Gelze
  • MinR Dr. Thomas Kopp
  • Prof. Dr. Sabine Leppek
  • Dr. Lars Leupolt, LL.M.
  • Dr. Christoph Lontzek
  • RegDir Dr. Frank Raue
  • Frank Rehbein
  • RiVerwG Dr. Felix Rhein
  • Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M.
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz
  • RiBVerwG Dr. Stefan Sinner
  • Prof. Dr. Christian Waldhoff

Der neue EEG-Handkommentar

Der neue EEG-Handkommentar fokussiert auf die Neuregelungen nach der EEG-Novelle. Abgestimmt auf die Bedürfnisse der Energierechtspraxis bereitet das erfahrene Autorenteam die typischen Problemlagen ergebnisorientiert auf. Das handliche Format ermöglicht einen schnellen Zugriff auf anwendungsnahe Lösungen.

Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“stellt mit der gesetzgeberischen Kompromissformel eines „harmonisierten Zubaus“ vollkommen neue Herausforderungen an Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen und nicht zuletzt die Wirtschaft.

Der neue EEG-Handkommentar konzentriert sich aus Beratersicht auf die komplizierten Neuregelungen (inkl. „Energiesammelgesetz“ und Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus) und bindet bereits die ersten Gerichtsentscheidungen nach der EEG-Novelle ein.

Gibt es Übergangsregelungen? Wie werden die Förderkosten künftig verteilt?

Herausgeber und Autoren mit langjähriger Beratungserfahrung gewährleisten den schnellen Zugriff auf anwendungsorientierte Lösungen neuer Rechtsfragen nach den Reformen:

  • Prof. Dr. Patric Bachert
  • RAin Dr. Andrea Bauer
  • RA Toralf Baumann
  • RA Guido Brucker
  • RA Dr. Robert Dix
  • Friederike Domke
  • Dr. Marike Endell
  • RA Dr. Andreas Gabler
  • RA Dr. Dominik Greinacher
  • RA Dr. Reinald Günther
  • RA Nils Heinemann
  • RA Dr. Björn Heinlein
  • RA Wolfdieter von Hesler
  • RA Zaid Mansour
  • Michael Marty
  • Dr. Christoph Maurer
  • Marco Naujoks
  • Jürgen Quentin
  • RA Dr. Valerian von Richthofen
  • RA Dr. Sebastian Rohrer
  • Christoph Schmidt
  • RA Dr. Olaf Schulz-Gardyan
  • RAin Stefanie Seebach
  • RA Martin Stangl
  • RA Boris Strauch
  • Philipp Jakob Strauß
  • Alexander Todorovic
  • Sebastian Walisko
  • RA René Walter

Erleichterungen für die Inanspruchnahme direktdemokratischer Instrumente

Damit hat der Verfassungsgeber in Schleswig-Holstein besondere gestalterische Akzente gesetzt und die dem Land zustehenden Autonomieräume in großem Umfang ausgenutzt.

Die Autoren:

  • Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Prof. Dr. Carsten Bäcker, Universität Bayreuth
  • Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. (Cambridge), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Rainer Bökel, Rechtsanwalt, Kiel
  • Dr. Pino Bosesky, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
  • Prof. Dr. Christoph Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts
  • Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt; Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Dr. Marcus Hahn-Lorber, LL.M. (Edinburgh), Richter am VG Gelsenkirchen
  • Prof. Dr. Nele Matz-Lück, LL.M. (Aberystwyth), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts
  • Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln; Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Regulierung und Governance, St. Augustin
  • Frank Platthoff, Schleswig-Holsteinischer Landtag
  • Prof. Dr. Marius Raabe, Rechtsanwalt; Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Dr. Sonja Riedinger, Schleswig-Holsteinischer Landtag
  • Prof. Dr. Utz Schliesky, Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • PD Dr. Mathias Schubert, Schleswig-Holsteinischer Landtag
  • PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
  • Dr. Hans-Jochen Waack, Ministerialdirigent a.D., Schleswig-Holsteinischer Landtag

Der LPK-SGB VII

Der LPK-SGB VII wird von den prägenden Akteuren des Unfallversicherungsrechts verantwortet. Er steht für Lehr- und Praxisrelevanz mit Blick für die wesentlichen Probleme.

Der LPK-SGB VII wird federführend von den prägenden Akteuren des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Er steht damit für Lehr- und Praxisrelevanz mit dem Blick für die wesentlichen Probleme.

Neben den jüngst ergangenen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte berücksichtigt die 6.

Der neue HK-WBVG

Der neue HK-WBVG setzt praxisgerechte Schwerpunkte für alle Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung der Verträge im Pflegerecht. Die Kommentierungen machen die Zusammenhänge zu den öffentlich-rechtlichen Regelungen des Heimrechts, zu Verordnungen oder anderen, z.B. mietrechtlichen Vorschriften, transparent.

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz spielt bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden, die entscheidende Rolle. Der neue Handkommentar setzt die praxisgerechte Schwerpunkte für alle Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung der Verträge, vom vorvertraglichen Informationsanspruch der Bewohner:innen, dem Abschluss und der Kündigung des Heimvertrages, den Anpassungsmöglichkeiten des Vertrags bei Änderung des Pflege- oder Betre...

tags: #Arne #Torben #Vogt #Perücke #Informationen

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