In der deutschen Rechtslandschaft gibt es eine Vielzahl von Kommentaren und Gesetzesreformen, die für Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber, Kommunen und die Wirtschaft von Bedeutung sind. Im Folgenden werden einige dieser wichtigen Bereiche und die entsprechenden Kommentare und Gesetze näher beleuchtet.
Der Handkommentar „Parteienrecht“ erscheint in 2. Auflage umfassend erweitert: Neben dem Parteiengesetz und Teilen des Bundeswahlgesetzes wird nun auch das Gesetz zur Finanzierung der politischen Stiftungen kommentiert. Die Neuauflage erläutert praxisnah und fundiert die rechtlichen Rahmenbedingungen des politischen Wettbewerbs - von der inneren Ordnung der Parteien über Fragen der Finanzierung bis zur Kandidatenaufstellung und dem Parteiverbot.
Der Handkommentar erläutert fundiert und praxisnah die rechtlichen Grundlagen politischer Parteien - von der Finanzierung bis zur Kandidatenaufstellung.
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft getreten. Sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend.
Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht. Der Bochumer Kommentar nimmt das seit 1.7.2023 novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend.
Der neue Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a.
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht“ an der Ruhr-Universität Bochum.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée:
Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) in Kraft gesetzt. Dieses völkerrechtliche Abkommen soll sicherstellen, dass Menschen sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden.
Der neue Handkommentar eröffnet einen praxisnahen Zugang und bietet die erste umfassende Darstellung des Regelwerkes: Die Anti-Rassismus-Konvention wird Artikel für Artikel erläutert. Weitere Beiträge betten das Abkommen in die heute bestehenden Menschenrechtsmechanismen ein und beschreiben den Stand der Rassismusbekämpfung in Europa.
Die Autoren sind ausgewiesene Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen.
Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Das TTDSG führt die zuvor im TKG enthaltenen Regelungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Gesetz zusammen.
Das Werk stellt die Bezüge zu DS-GVO und ePrivacy-RL her und bietet eine kritische Kommentierung des neuen TTDSG, inkl.
Der Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa:
Der NomosKommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Die 2. Jede Kommentierung des Abgeordnetengesetzes des Bundes erörtert die vergleichbaren Regelungen auf Länder- und europäischer (EuAbgG/EuAbgSt) Ebene, verknüpft das Für und Wider und gelangt so zu einer argumentationsgeführten einheitlichen Durchdringung.
Zudem werden Querbezüge zu ähnlichen Vorschriften, etwa im Bundesministergesetz, aufgezeigt. Der Kommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Neben der intensiven Befassung mit dem Abgeordnetenrecht des Bundes werden zugleich die entsprechenden Parallelvorschriften auf Landes- und Europaebene kommentiert.
das Verbot bestimmter Nebentätigkeiten (z.B.
Der neue EEG-Handkommentar fokussiert auf die Neuregelungen nach der EEG-Novelle. Abgestimmt auf die Bedürfnisse der Energierechtspraxis bereitet das erfahrene Autorenteam die typischen Problemlagen ergebnisorientiert auf. Das handliche Format ermöglicht einen schnellen Zugriff auf anwendungsnahe Lösungen.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“stellt mit der gesetzgeberischen Kompromissformel eines „harmonisierten Zubaus“ vollkommen neue Herausforderungen an Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen und nicht zuletzt die Wirtschaft.
Der neue EEG-Handkommentar konzentriert sich aus Beratersicht auf die komplizierten Neuregelungen (inkl. „Energiesammelgesetz“ und Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus) und bindet bereits die ersten Gerichtsentscheidungen nach der EEG-Novelle ein.
Gibt es Übergangsregelungen? Wie werden die Förderkosten künftig verteilt?
Herausgeber und Autoren mit langjähriger Beratungserfahrung gewährleisten den schnellen Zugriff auf anwendungsorientierte Lösungen neuer Rechtsfragen nach den Reformen:
Damit hat der Verfassungsgeber in Schleswig-Holstein besondere gestalterische Akzente gesetzt und die dem Land zustehenden Autonomieräume in großem Umfang ausgenutzt.
Der LPK-SGB VII wird von den prägenden Akteuren des Unfallversicherungsrechts verantwortet. Er steht für Lehr- und Praxisrelevanz mit Blick für die wesentlichen Probleme.
Der LPK-SGB VII wird federführend von den prägenden Akteuren des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Er steht damit für Lehr- und Praxisrelevanz mit dem Blick für die wesentlichen Probleme.
Neben den jüngst ergangenen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte berücksichtigt die 6.
Der neue HK-WBVG setzt praxisgerechte Schwerpunkte für alle Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung der Verträge im Pflegerecht. Die Kommentierungen machen die Zusammenhänge zu den öffentlich-rechtlichen Regelungen des Heimrechts, zu Verordnungen oder anderen, z.B. mietrechtlichen Vorschriften, transparent.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz spielt bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden, die entscheidende Rolle. Der neue Handkommentar setzt die praxisgerechte Schwerpunkte für alle Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung der Verträge, vom vorvertraglichen Informationsanspruch der Bewohner:innen, dem Abschluss und der Kündigung des Heimvertrages, den Anpassungsmöglichkeiten des Vertrags bei Änderung des Pflege- oder Betre...
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