Die Ankündigung einer Preiserhöhung ist für Friseursalons oft eine Herausforderung. Es gilt, die Kunden fair zu informieren, die Gründe transparent darzulegen und gleichzeitig die Kundenbindung nicht zu gefährden. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Preiserhöhungen erfolgreich kommunizieren können, unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte und Kundenbeziehungen.
Preise müssen in einer ganz bestimmten Art und Weise angegeben und ausgehängt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe - also auch für Friseursalons! Bei Verstößen kann vom Amt ein Bußgeld verhängt werden. Weiterhin besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung durch den Anwalt eines neidischen Konkurrenten.
Die Pflicht zur Preisauszeichnung ergibt sich aus der Preisangabenverordnung (PangV). Das ist eine deutsche Verbraucherschutzverordnung, die bereits seit 1985 in Kraft ist. Sie wurde 2022 novelliert, um sie an europäisches Recht anzupassen. Die Preisangabenverordnung bestimmt, wie der Preis von Waren oder Dienstleistungen dem Endverbraucher gegenüber anzugeben ist.
„Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis über die Preise für seine wesentlichen Leistungen … aufzustellen. Soweit üblich, können für Leistungen Stundensätze, Kilometersätze und andere Verrechnungssätze angegeben werden. Diese müssen alle Leistungselemente einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten. Die Materialkosten können in die Verrechnungssätze einbezogen werden. … Das Preisverzeichnis … ist in den Geschäftsräumen oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots anzubringen.
Wenn Sie gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, können Mitbewerber Sie beim Ordnungsamt oder einer anderen zuständigen Behörde anschwärzen. Bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung drohen - je nach Schwere des Verstoßes - Bußgelder von bis zu € 25.000!
Zudem haben Ihre Mitbewerber die Möglichkeit, Sie auch über einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen zu lassen. Die Unterlassungserklärung haben Sie dann zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu tragen. Das wird dann meist recht teuer. Also besser gleich den richtigen Weg gehen und mit der Preisliste für Ihren Salon werben.
Viele Saloninhaber*innen haben mittlerweile reagiert und ihrerseits die Preise erhöhen müssen. Erst Pandemie mit Lockdowns, jetzt Krieg in der Ukraine und damit einhergehend hohe Energiekosten. Inflation und steigende Lohnkosten verschärfen die Lage.
Es gibt viele Gründe, die eine Preiserhöhung notwendig machen und rechtfertigen. Es ist wichtig, den Kunden diese Gründe transparent zu machen und um Verständnis zu werben, damit er die Notwendigkeit erkennt.
Steigende Produktionskosten, hohe Mieten oder höhere Personalkosten: Es gibt verschiedene Gründe, aus denen es nötig wird, die Preise für die eigenen Leistungen zu erhöhen. In einigen Fällen ist es auch so, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen im Vergleich zu früher an Qualität gewinnen.
Allerdings haben Kunden nur begrenzt Verständnis dafür. Deswegen ist es wichtig, eine Ankündigung einer Preisanpassung immer mit Vorteilen für die Kunden zu begründen.
Eine Preiserhöhung anzukündigen ist ein Gebot der Fairness. Die Kunden haben ein Recht darauf, zu erfahren, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung in Zukunft teurer ist als bisher. Zudem haben Sie über eine Ankündigung die Möglichkeit, Ihren Standpunkt zu erklären und die Gründe für die Preiserhöhung darzulegen.
Für eine höhere Qualität müssen sie sich ebenso wenig entschuldigen, wie für steigende Produktionskosten. Es ist aber wichtig, die Kunden damit nicht zu überrumpeln, sondern von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und somit der Zusammenarbeit mit Ihren Kunden nicht zu schaden.
Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Kunden auf effektive Weise über eine Preiserhöhung informieren können:
Der Einstieg in das Ankündigungsschreiben sollte immer positiv sein. In einem zweiten Schritt kündigen Sie dann die Preiserhöhung an und begründen diese. Formulieren Sie Ihr Ankündigungsschreiben so ehrlich und transparent wie möglich. Vermeiden Sie hierbei alle entschuldigenden und negativen Formulierungen. Sie führen die Preiserhöhung nicht leichtfertig durch, sondern haben konkrete Gründe hierfür.
Verwenden Sie zudem positive Formulierungen, die zeigen, dass ihre Kundinnen und Kunden einen Gegenwert für die höheren Zahlungen bekommen. Verwenden Sie kurze Absätze und kommen Sie immer konkret zum Punkt.
„Sehr geehrte Frau Becker, ob die Heizung ausfällt oder ob nur ein Thermostat kaputt ist: Sie wissen, auf unseren Service können Sie sich stets verlassen. Als Inhaberin eines Wartungsvertrages bleibt Ihr Haus nicht lange kalt. Und das wird auch in Zukunft so bleiben.“
„Zum 01.10.20.. müssen wir jetzt erstmals unseren Kilometersatz um 4 Cent auf 40 Cent/km anheben. Steigende Kraftstoffpreise und die Einführung zahlreicher neuer gesetzlicher Auflagen haben in den letzten Jahren immer wieder zu Kostensteigerungen in unserem Unternehmen geführt. Nachdem auch noch unsere Versicherung ihre Beiträge um sage und schreibe 35 % angehoben hat, können wir zu den alten Preisen nicht mehr kostendeckend arbeiten.“
„Auf gar keinen Fall möchten wir nämlich ausgerechnet am Versicherungsschutz sparen. Schließlich wollen wir, dass Sie auch in Zukunft sicher mit uns fahren und für alle Not- und Unglücksfälle optimal abgesichert sind - falls doch einmal etwas passieren sollte!“
„Ab sofort können wir Ihnen übrigens einen neuen Service anbieten. Seit dem … sind die ersten Fahrradkuriere für uns unterwegs.“
Die folgenden Formulierungen können Ihnen zusätzlich als Bausteine für Ihre persönliche Texterstellung dienen:
Nur wenigen Branchen sind durch Gesetzesvorgaben Limits bei einer Preiserhöhung gesetzt. Als Handwerker zählen Sie nicht dazu: Theoretisch dürften Sie Ihre Preise auch verdoppeln. Doch Sie möchten fair bleiben und Empörung vermeiden.
Die Inflationshöhe ist bekannt. Begründen Sie Ihre Preisanpassung mit dieser allgemeinen Teuerungsrate, sollten Sie ihren Prozentsatz nur marginal überschreiten.
Achim Kerner ist sehr zufrieden mit den Umsätzen in 2022: Wir haben ein wunderbares Jahr hingelegt und 2019 getoppt. Die Preise für seine Dienstleistungen hat der Friseurmeister mit eigenem Salon in einem Bremer Altstadthaus in der Vergangenheit bereits stufenweise jährlich um ein bis zwei Euro angehoben. So verfuhr er in seinem Salon mit sechs Bedienplätzen auch 2022. Differenziert nach Dienstleistung und Energieaufwand erhob er Zuschläge: beim Herrenhaarschnitt etwa einen Energiezuschlag von 1,50 Euro, bei Farbe einen Waschzuschlag von drei Euro. Mehr gehe nicht, sagt er.
Michael Ahlmeyer erhöhte in seinen zwei Kölner Salons die Preise im vergangenen Sommer. Lieber in der Mitte des Jahres als zu Jahresbeginn, wenn alles teurer wird, so sein Leitgedanke. Vier bis sechs Euro schlug der Friseurunternehmer auf alle Dienstleistungen drauf, das entspricht Steigerungen von fünf bis zehn Prozent. Auch im Produktbereich gab er die Preiserhöhungen der Lieferanten an seine Kund*innen weiter.
Corina Hahn musste bereits im März 2022 die Preise erhöhen: für alle Dienstleistungen um zehn Prozent. Zum 1. November schob sie Erhöhungen zwischen sieben und zehn Prozent auf Hauptdienstleistungen wie Coloration oder Strähnen nach. Beide Male hätten die Kund*innen die Erhöhungen kommentarlos mitgetragen.
Susanne Leyer musste in ihren drei Salons im Landkreis Görlitz zur einmaligen Preiserhöhung von fünf Prozent auf alle Leistungen greifen. Damit, sagt die Friseurmeisterin, federe sie gerade mal die Mehrkosten ab, verdiene aber nicht mehr.
Eine Preiserhöhung ist eine effektivere Methode, um den Umsatz zu steigern, als einfach nur mehr Produkte zu verkaufen. Es ist jedoch wichtig, dass man manchmal das gewünschte Ergebnis nicht durch Preiserhöhungen, sondern durch die Optimierung aller Geschäftsprozesse erreicht.
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