Alkoholfreies Bier und Abstinenznachweise: Auswirkungen auf Haaranalysen

Sind Autofahrer aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr auffällig geworden, müssen sie meist zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) antreten. Eine wichtige Anforderung für eine erfolgreiche MPU kann der Nachweis über eine Abstinenz von Alkohol/Drogen sein.

Im Zuge der Untersuchung verlangen die Behörden, dass sich die Absolventen mit ihrem Konsum auseinandersetzen. Manchmal kann eine MPU nur mit einer belegten Abstinenz über einen bestimmten Zeitraum bestanden werden. Dieser Zeitraum hängt individuell von deinem Fall ab.

Dieser Artikel beleuchtet, wie sich der Konsum von alkoholfreiem Bier auf Abstinenznachweise auswirken kann, insbesondere im Hinblick auf Haaranalysen.

Haaranalyse zum Nachweis von Alkohol- und Drogenkonsum

Abstinenznachweise im Rahmen der MPU

Ist ein Abstinenznachweis bei der MPU verpflichtend?

Wurde die MPU wegen Alkohol oder Drogen am Steuer angeordnet, werden mit großer Sicherheit Abstinenznachweise von Ihnen verlangt. Sollte die Untersuchung wegen einem überfüllten Punktekonto verlangt worden sein, bedarf es normalerweise keines Abstinenznachweises.

Wie kann ein Abstinenznachweis erbracht werden?

Bei einer MPU erfolgen die Abstinenznachweise in der Regel entweder durch eine Urin- oder eine Haaranalyse.

Wie lange muss ich Abstinenznachweise erbringen?

Wird im Zuge der MPU ein Abstinenznachweis verlangt, muss dieser üblicherweise einen Zeitraum von sechs Monaten oder einem Jahr umfassen.

Wo kann ich den Abstinenznachweis durchführen lassen?

Für den Nachweis der Abstinenz können Sie sich unter anderem an den TÜV und DEKRA wenden. Darüber hinaus können aber auch Gesundheitsämter, rechtsmedizinische Einrichtungen sowie entsprechend geschulte Ärzte die Proben nehmen.

Nicht jede MPU ist an einen Abstinenznachweis gekoppelt. Es wird stets im Einzelfall entschieden, welches Vorgehen angebracht ist. Manch ein MPU-Teilnehmer entscheidet sich auch freiwillig dafür, abstinent zu leben und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Eine weitere Alternative besteht im „kontrollierten Trinken“ bzw. „kontrollierten Konsum“.

Der Abstinenznachweis muss bereits vorliegen, wenn Sie sich zur MPU anmelden - dementsprechend früh müssen Sie Ihre Abstinenz in Angriff nehmen. Beschließen Sie freiwillig, im Rahmen der MPU eine Alkoholabstinenz nachzuweisen, beträgt der Zeitraum in der Regel sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie mindestens viermal zur spontanen Kontrolle. Ist kein Abstinenznachweis in Sachen Alkohol zur MPU notwendig, sollten Sie die Alternative des kontrollierten Trinkens in Erwägung ziehen.

Doch wie lange muss ein Abstinenznachweis bei einer Alkohol-MPU zurückgreifen, wenn er offiziell angeordnet wurde? Die Messlatte liegt in diesem Fall deutlich höher: In der Regel müssen Betroffene ein ganzes Jahr lang abstinent leben, bevor sie zur MPU zugelassen werden. Die zwölfmonatige Abstinenz muss durch mindestens sechs Kontrollen nachgewiesen werden.

Methoden des Abstinenznachweises

Urinanalyse

Reichten früher gute Leberwerte als Abstinenznachweis aus, verlangen MPU-Stellen heutzutage zuverlässigere Kontrollen. Bei einer Urinanalyse wird der Ethylglucuronid-Wert (ETG-Wert) des Urins gemessen. Beim ETG handelt es sich um ein Abbauprodukt des konsumierten Alkohols, welches in der Leber entsteht.

Je nach Institut kostet eine Urinanalyse zwischen 25 und 115 Euro.

Probanden im Urin-Screeningprogramm müssen immer darauf achten, dass sie am Tag der Probenabgabe und am Tag davor nicht zu viel trinken. Als Faustregel gilt maximal 1,5 Liter und kein Konsum von harntreibenden Getränken wie Kaffee oder Tee.

Haaranalyse

Entscheiden Sie sich für einen Abstinenznachweis mittels Haaranalyse, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Hier liegen die Gebühren pro Test bei 25 bis 220 Euro für einen Alkoholabstinenznachweis. Zudem müssen Ihre Haare mindestens drei Zentimeter lang sein. Es gilt: Ein Zentimeter Haar entspricht einem Monat. Zum Nachweis einer Alkoholabstinenz werden nur die obersten drei Zentimeter untersucht. Um eine Drogenabstinenz nachzuweisen reichen auch zwei Proben mit jeweils sechs Zentimeter langen Haaren aus.

In der Praxis hat sich die Haaranalyse als Mittel für den Nachweis einer Abstinenz bewährt, weil sie im Vergleich zu den Urinscreenings im Ablauf und in der Durchführung der Probenentnahmen bei weitem nicht so aufwendig durchzuführen sind. Ein ganz wichtiger Vorteil der Haaranalyse ist die Möglichkeit, dass auch ein Beweis für die Vergangenheit möglich ist. In der Praxis bedeutet das, dass für jeden Zentimeter der untersuchten Haarlänge (ein Zeitraum von einem Monat) anerkannt wird. Da Ethylglucuronid (Etg) wasserlöslich ist, also langfristig aus den Haaren ausgewaschen wird, kann nur ein Haarstrang von maximal 3 cm analysiert werden.

Es lohnt sich, verschiedene Anbieter sorgfältig miteinander zu vergleichen.

Ein gängiger MPU-Mythos besagt, dass ein Abstinenznachweis zwingend beim TÜV (Süd oder Nord) oder einer MPU-Stelle erworben werden muss. Bedingung hierfür ist, dass die vier Kriterien zur chemisch-toxikologischen Untersuchung (CTU) eingehalten werden.

Achten Sie explizit darauf, dass die Bestimmungen eingehalten werden und lassen Sie sich vom Labor darüber einen Beleg ausstellen.

Haaranalyse im Detail

Sie haben sich für einen Abstinenzbeleg hinsichtlich Alkohol bzw. Betäubungsmitteln mittels Haaranalyse entschieden. Damit dieser Vorgang reibungslos erfolgen kann, müssen wir Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und Ihre Personalausweis- / Reisepassnummer erfassen. Alle Daten werden von uns gemäß den gültigen Datenschutzrichtlinien und der ärztlichen Schweigepflicht vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bitte bringen sie ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit. Abgelaufene oder Ersatzdokumente (Dienstausweise, ÖPNV-Tickets etc. können nicht akzeptiert werden.

Der Nachweis des Konsums von Alkohol oder Betäubungsmitteln kann über die Untersuchung von Haaren erbracht werden. Der Nachweis einer Substanzfreiheit im Haar kann deshalb als Beleg einer Abstinenz (z.B. in der Fahreignungsdiagnostik oder zur Vorlage bei Gericht) verwendet werden. Bei der Befundinterpretation in der Fahreignungsdiagnostik wird von einem durchschnittlichen Wachstum des Kopfhaares von einem Zentimeter pro Monat ausgegangen. Damit ist eine rückwirkende Beurteilung entsprechend der untersuchten Haarlänge möglich.

Haare sind nicht unmittelbar nach Abstinenzbeginn substanzfrei. In der Wachstumsphase (anagene Phase) erreichen neu gebildete Kopfhaare nach etwa 9 - 14 Tagen die Oberfläche der Kopfhaut. Dies bedeutet für einen Abstinenzbeleg, dass im ersten Monat nach Beginn der Abstinenz eine Wartezeit von ca. 2 Wochen einkalkuliert werden muss bis „substanzfreie“ Haare nachgewachsen sind. Etwa 1 - 3 % der Kopfhaare befinden sich im Wachstumsstopp (katagene Phase) und 10 - 15 % im telogenen Status d.h. letztere sind seit etwa 6 Monaten nicht mehr gewachsen und fallen danach aus. Katagene und telogene Haare stellen bei der Haaranalyse die sog.

Zu beachten ist, dass Kopfhaare eine relativ „ungeschützte Position“ einnehmen. Dadurch sind sie Umwelteinflüssen wie z. B. Antragungen über Stäube (Kokain) oder Rauch (Cannabis) ausgesetzt. Auch über Schweiß und Talg ist eine Antragung von Substanzen an die Haarmatrix möglich. Die Angabe eines Passivkonsums kann in der Fahreignungsdiagnostik nicht berücksichtigt werden. Passen Sie deshalb Ihre Verhaltensweisen in der Zeit vor der geplanten Haarentnahme an.

Vor der Durchführung einer Haaranalyse auf Betäubungsmittel muss geklärt sein, wann der letztmalige Konsum stattgefunden hat, da die Einlagerung dieser Substanzen aus körpereigenen Depots (z.B. Fettgewebe) auch noch einige Wochen über das Konsumende hinaus stattfinden kann. Die Beurteilungskriterien für Fahreignung empfehlen deshalb nur diejenigen Haarsegmente zu untersuchen, die einem Zeitraum von frühestens 3 Monate nach dem letzten Konsum entsprechen.

Zur Gewinnung von Analysenmaterial werden die Kopfhaare bevorzugt im Bereich des Hinterhauptshöckers zu je einem bleistiftdicken Haarstrang zusammengedreht. Für eine Analyse auf Alkoholmetabolit sind max. 3 cm unbehandelte Haare, entsprechend einem Abstinenzbeleg von max. 3 Monaten, zulässig. Die optimale Haarlänge am Tag der Haarentnahme beträgt mindestens 3,5 cm. Für eine Analyse auf Betäubungsmittel beträgt die maximal zu analysierende Haarlänge 6 cm, gemessen ab der Kopfhaut. Insgesamt werden drei Haarstrproben entnommen. Jeder der drei Haarstränge (Probe und Rückstellproben) wird mit einem Faden gegen Verrutschen am Kopf gesichert. Die Haarsträhnen werden unmittelbar über der Kopfhaut abgeschnitten und bis zur Analyse in Aluminiumfolie eingeschlagen. Die kopfhautnahe (proximale) Seite wird gekennzeichnet. Die zu untersuchende Haarlänge (gemessen in Zentimetern) und die am Kopf verbleibende Resthaarlänge (gemessen in Millimetern) werden im Untersuchungsauftrag dokumentiert. Jede entnommene Haarprobe muss aus mindestens 100 mg Material bestehen.

Alkoholabstinenz

Für die Untersuchung von Haaren auf den Alkoholmetabolit „ETG“ wird ein Haarsegment von maximal 3 cm Länge- gemessen ab der Kopfhaut - entsprechend den Beurteilungskriterien für Fahreignung [1] akzeptiert. Dies entspricht einem Abstinenzbeleg von 3 Monaten. Sind die Haare kürzer, dann ist pro Zentimeter Haar nur ein Zeitraum von 1 Monat rückwirkend beurteilbar. Für einen Abstinenzbeleg von 6 Monaten sind demzufolge mindestens 2, bei einer einjährigen Alkoholabstinenz mindestens 4 Haaranalysen notwendig.

Soll z.B. nach der ersten Haaranalyse nach Ablauf von 3 Monaten eine zweite Haaranalyse als Abstinenzbeleg durchgeführt werden, müssen die Haarproben der ersten und jeder nachfolgenden Entnahmen getrennt untersucht werden.

Wichtig: Ihre Haare dürfen ab der geplanten Untersuchung auf ETG NICHT gebleicht, coloriert oder gefärbt oder anderweitig behandelt sein. Das bedeutet, dass Ihre Haare bei einem dreimonatigen Abstinenzbeleg auf Alkohol seit 3 Monaten nicht mehr getönt oder gefärbt bzw. gebleicht sein dürfen. Bei Strähnchen ist uns die Entnahme unbehandelter Haarabschnitte (soweit praktisch durchführbar) möglich. Wird eine Haarbehandlung nicht angegeben, und erst bei der Analyse im Labor nachgewiesen, kann eine negative Haarprobe nicht als Abstinenzbeleg gewertet werden.

Neben dem Verzicht auf alkoholische Getränke dürfen auch alkoholhaltige Lebensmittel wie z. B. Tiramisu, Kefir, Weinsaucen, div. Essigsorten (insbesondere Balsamico), Konditoreiwaren (Pralinen etc.) nicht konsumiert werden, da wir die Herkunft des aufgenommenen Alkohols nicht feststellen können. Alkoholhaltiges Mundwasser und frei verkäufliche pflanzliche Arzneimittel auf Alkoholbasis (z.B. Iberogast®, Echinacin-Tropfen) dürfen nicht eingenommen werden, da sie zum Nachweis von ETG im Haar führen.

Vor Abgabe einer EtG Haaranalyse (Alkoholabstinenznachweis) muss sowohl auf alkoholhaltige Lebensmittel und Medikamente als auch auf so genannte "alkoholfreie" Getränke, wie alkoholfreies Bier, verzichtet werden.

Drogenabstinenz

Das Screening auf Betäubungsmittel muss gemäß den Kriterien für die chemisch-toxikologische Untersuchung (CTU) in der Fahreignungsdiagnostik polytoxikologisch - d.h. auf verschiedene Betäubungsmittel ausgerichtet - angelegt sein. Bei vorangegangener Opiat-Abhängigkeit muss der Untersuchungsauftrag auf die Gruppe der Opioide (Buprenorphin, Tilidin, Oxycodon, Tramadol und Fentanyl inkl. Metabolite) erweitert werden.

Für die polytoxikologische Untersuchung von Haaren auf Betäubungsmittel wird ein unbehandeltes Haarsegment von max. 6 cm Länge, gemessen ab der Kopfhaut, akzeptiert. Dies entspricht einem Zeitraum für die Nachweisbarkeit von maximal 6 Monaten. Für einen einjährigen Abstinenzbeleg sind also mindestens 2 Haaranalysen zu erbringen.

Im Gegensatz zum Beleg einer Alkoholabstinenz ist der Abstinenzbeleg auf Betäubungsmittel durch Untersuchung von gefärbten / getönten Haaren möglich. Hierfür können - wie bei unbehandeltem Haar - bis zu 6 cm untersucht werden. Damit insgesamt eine einjährige Abstinenz belegt werden kann, muss die Haaranalyse aus getöntem / gefärbtem Haar durch ein 6 - monatiges Urinkontrollprogramm vor der Begutachtung ergänzt werden.

Alternativ kann auch eine zweite Haaranalyse durchgeführt werden. Diese muss in jedem Fall aus unbehandeltem Haar erfolgen. Sollte das Haar der zweiten Probe dennoch behandelt worden sein, kann eine negative Haarprobe nicht als Abstinenzbeleg gewertet werden.

Mohnhaltige Speisen (Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Mohnjoghurt) können geringe Mengen Morphin enthalten. Diese Lebensmittel müssen gemieden werden, da sie ein positives Opiat-Testergebnis liefern können. Codein in Hustensäften wird vom Organismus zu Morphin umgewandelt.

Alkoholfreies Bier und seine Auswirkungen

Beachten Sie bitte, dass so genanntes „alkoholfreies Bier (auch Sekt / Wein)“ und naturtrübe Säfte (z. B. Apfelsaft) geringe Mengen Alkohol enthalten können. Auch alkoholfreies Bier enthält Alkohol und bei 3 L am Tag werden schon noch Spuren vorhanden sein.

Übrigens: Bier, das nicht mehr als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält, darf in Deutschland als alkoholfreies Bier deklariert werden.

Im Rahmen eines Nachweises für Alkoholabstinenz sollte auf alkoholhaltige Lebensmittel und Medikamente sowie auf „alkoholfreie“ Getränke wie alkoholfreies Bier verzichtet werden.

Viele Teilnehmer an MPU-Programmen machen sich Sorgen, ob der Konsum von alkoholfreiem Bier oder der Aufenthalt in Räumen mit Alkoholkonsum Auswirkungen auf ihre Abstinenznachweise haben könnte. Es ist wichtig, sich umfassend zu informieren und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der MPU-Beratungsstelle zu halten.

Gesund, lecker und komplett ohne Alkohol: "Galileo" klärt die wichtigsten Fragen zum 0,0% Bier!

Empfehlungen

  • Vermeiden Sie "offensichtlichen" Ethanol/Alkohol.
  • Stellen Sie Ihren Alltag konsequent auf ethanolfreie Präparate um. Selbst Desinfektionsmittel, die Ethanol enthalten, gefährden Ihre Abstinenz.
  • Hören Sie auf, über sowas im Internet zu googeln und zu lesen.
  • Sprechen Sie uns an! In besonderen Fällen können weiterführende Untersuchungen mit besonderen Stoffgruppen verlangt werden.

Zusammenfassung

Der Nachweis einer Alkohol- oder Drogenabstinenz ist ein wichtiger Bestandteil vieler MPU-Verfahren. Um sicherzustellen, dass Ihre Abstinenznachweise anerkannt werden, ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen der MPU-Stelle zu kennen und alle potenziellen Risikofaktoren zu vermeiden. Dazu gehört auch der bewusste Umgang mit alkoholfreien Getränken und Lebensmitteln.

Nachweis Methode Zeitraum Besonderheiten
Alkoholabstinenz Urinanalyse (ETG) 6-12 Monate Regelmäßige Kontrollen, max. 1,5 Liter Flüssigkeit am Tag der Probenabgabe
Alkoholabstinenz Haaranalyse (ETG) 3 Monate pro Analyse (max. 3 cm Haarlänge) Unbehandeltes Haar, Verzicht auf alkoholhaltige Produkte
Drogenabstinenz Haaranalyse 6 Monate pro Analyse (max. 6 cm Haarlänge) Gefärbtes Haar möglich (ggf. mit Urinkontrollen)

tags: #alkoholfreies #Bier #Auswirkungen #auf #Abstinenznachweise #Haare

Populäre Artikel:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen