Eine Umschulung zum Friseur ist für all diejenigen ideal, die sich für den Bereich Beauty & Fashion interessieren. Das Friseurhandwerk fordert sowohl handwerkliches Geschick, Kreativität und ein gutes Gespür für Trends. Der gute Haarschnitt ist für viele Menschen ein grundlegender Bestandteil zum eigenen Wohlbefinden, weshalb der Beruf des Friseurs einen hohen Stellenwert hat.
Wir sagen dir, was du über die Umschulung zum Friseur (Dauer, Kosten und Förderungsmöglichkeiten) wissen solltest. In unserer Jobsuche findest du zudem die besten Stellenangebote für Friseure in deiner Nähe.
Der Beruf des Friseurs ist einer der beliebtesten Handwerksberufe für eine Umschulung. Der Beruf des Friseurs gilt als zukunfts- und krisensicher, denn der Wunsch nach einem guten Aussehen ist bei vielen Menschen stark verankert. Entscheidest du dich also dazu, einen Berufswechsel anzustreben, bietet das Friseurhandwerk eine gute Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Viele Menschen haben zwar bereits ein konkretes Bild vom Beruf des Friseurs im Kopf, jedoch schadet es nicht, sich vor einer Umschulung genauer über den Job zu informieren.
Das Berufsbild ist enorm vielseitig, weshalb später nach der Umschulung zum Friseur mit großer Wahrscheinlichkeit keine Langeweile aufkommen wird. Die Arbeitsagentur bietet sehr viele Beratungsgespräche für die Umschulung an. Informationen zur Förderung einer Umschulung zum Friseur sind ebenfalls bei der ARGE einzuholen. In der Jobbörse der Arbeitsagentur können Interessierte aktuelle Stellenangebote für Friseure finden.
Zulassungsvoraussetzungen für eine Umschulung zum Friseur sind übersichtlich, da die meisten Bildungsträger keine großen Anforderungen vorschreiben. Wichtig für die Umschulung ist ein Schulabschluss. Oft ist ein Hauptschulabschluss ausreichend. Solltest du keinen Schulabschluss haben, wende dich an die Agentur für Arbeit, um dortig nachzufragen, wie du diesen nachholen kannst. Das Arbeitsamt bietet zusätzlich Maßnahmen zur Vorbereitung an.
Wer? Berufschancen:
Die Umschulung zum Friseur ist nicht mit der Ausbildung zu vergleichen. Während die Ausbildung als duales System angeboten wird, findet die Umschulung häufig schulisch statt. Die Umschulung zum Friseur lässt sich in Teilzeit absolvieren, sodass eine Berufstätigkeit oder Kinderbetreuung zeitgleich zur Umschulung möglich ist. Entscheidest du dich für eine Umschulung in Teilzeit, musst du mit einer Dauer von 3 bis 4 Jahren rechnen.
Möchtest du schneller den Einstieg in den Friseurberuf starten, dann kannst du die Umschulung in Vollzeit machen. In diesem Fall kann die Umschulung auf 2 Jahre verkürzt werden. Üblicherweise absolvieren angehende Friseure eine Ausbildung, da ansonsten eine Ausübung des Handwerks nicht möglich ist. Die Umschulung zum Friseur ermöglicht dir, in den Beruf einzusteigen. Ein Quereinstieg in den Beruf ohne Ausbildung oder Umschulung ist nicht möglich. Ohne eine abgeschlossene Ausbildung bleibt dir lediglich die Möglichkeit, als Friseurhelfer/in zu arbeiten.
Die Umschulung wird nicht in einem dualen System stattfinden, weswegen du dich um einen speziellen Anbieter (Friseurschule) kümmern musst. Die Bildungsträger werden auch von der Agentur für Arbeit empfohlen. Der Besuch einer Schule, die durch die ARGE empfohlen wurde, ist für dich in der Regel kostenfrei.
Laut den §§ 81, 82 SGB III können Umschulungen zum Friseur durch die Arbeitsagentur finanziell gefördert werden. Für die gesamte Zeit der Umschulung übernimmt die ARGE die Kosten für die Schulbildung. Wurde bereits Arbeitslosengeld gezahlt, wird diese unverändert auch für die Dauer der Umschulung gezahlt.
Die Finanzierung einer Umschulung ist auf verschiedenen Wegen möglich. Hierzu ist es allerdings zunächst erforderlich zu prüfen, ob man selbst förderwürdig ist und somit einen Anspruch darauf hat. Sofern ein Förderungsanspruch besteht, werden die Kosten für die Umschulung von den folgenden Trägern übernommen:
Um die Unterstützung der genannten Stellen zu erhalten, müssen wiederum Voraussetzungen seitens des Umschulenden erfüllt werden. So muss für den Erhalt eines Bildungsgutscheins eine Zulassung für die staatliche Förderung bestehen sowie die Umschulung den Zweck besitzen, wieder aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen.
Die Rentenversicherung können dagegen nur jene in Betracht ziehen, die eine Umschulung wegen gesundheitlichen Gründen unternehmen wollen und eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren aufweisen können.
Im Rahmen einer Umschulung zur Friseurin kann sowohl das Jobcenter als auch die Rentenversicherung hilfreich sein. Daneben kommt unter Umständen sogar die Berufsgenossenschaft für die Kosten auf.
Dauer & Gehalt: Umschulung zum Friseur.
| Datum | Kursgebühr | Unterrichtszeit | Ort |
|---|---|---|---|
| 23. Februar 2026 - 23. Februar 2028 | 31.561,92 Euro (kostenlos mit Bildungsgutschein) | Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 16.00 Uhr | Bremen |
Die Umschulung dauert 24 Monate und endet mit der Prüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss.
Während deiner Umschulung verbringst du insgesamt etwa 40 Tage in einer betrieblichen Lernphase, um den Arbeitsalltag eines Unternehmens kennenzulernen - und möglicherweise sogar deinen zukünftigen Arbeitgeber.
Da es eine Gruppenausbildung ist, werden die 20 Tage Urlaub pro Jahr zeitlich festgelegt. Der Urlaubszeitraum liegt im Sinne der Familienfreundlichkeit in den Schulferien. Bei besonderen Gründen kann darüber hinaus freigestellt werden.
Arbeitsbekleidung, Schulmaterial und benötigtes Werkzeug wird dir zur Verfügung gestellt.
Die tägliche Ausbildungszeit (Montag bis Freitag) ist von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Gleitzeit).
Die Kosten für eine Umschulung können über verschiedene Träger finanziert werden.
Der Beruf des Friseurs ist vielschichtig und erfordert neben Talent und Begeisterung ein gewisses Geschick. Das alles lernst du jedoch in der Umschulung zum Friseur. Hast du die Umschulung zum Friseur erfolgreich absolviert, hast du die Möglichkeit eine Weiterbildung zum Friseurmeister zu machen.
In folgenden Betrieben kannst du nach deiner Umschulung zum Friseur arbeiten:
Für eine Umschulung zum Friseur stehen verschiedene Bildungsträger zur Verfügung. Berufsschulen ebenso wie externe Träger bieten die Umschulungen an. Bei der Agentur für Arbeit kannst du dich genauer über diese Schulen informieren.
Entscheidest du dich für den Beruf eines Friseurs bzw. einer Friseurin, dann hast du einen krisensicheren Job. Alles Jobs aus der Beauty-Branche werden täglich benötigt und so ist auch der Friseur mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit verbunden. Man kann also sagen, der Beruf hat Zukunft.
Möchtest du den sofortigen Einstieg in das Friseurhandwerk versuchen, so wirst du leider keinen Erfolg haben. Denn das Handwerk muss über eine Ausbildung oder eine Umschulung als Alternative erlernt werden. Es ist nicht möglich eine Anstellung, ohne eine vorherige Ausbildung zu erhalten.
Im Friseurhandwerk kann man bedauerlicherweise keinen Job als Gehilfe finden. Möchtest du einen Berufswechsel vornehmen, wirst du für den Job als Friseur, eine Umschulung oder Ausbildung machen müssen. Deswegen solltest du dich bei der Agentur für Arbeit in deinem Heimatort erkundigen. Alternativ ist es möglich, als ungelernter Friseur im Salon zum Beispiel als Friseurhelfer/in zu arbeiten. In diesem Fall übernimmst du zum Beispiel das Haarewaschen oder rechnest mit den Kunden an der Kasse ab.
Du möchtest mehr über deine Möglichkeiten ohne Ausbildung erfahren? Dann findest du hier alles, was du über einen Job ohne Ausbildung wissen musst.
Als Friseur hast du ein breites Spektrum an Aufgaben zu bewältigen. Neben der reinen Arbeit am Haar ist auch die generelle Kundenbetreuung bedeutungsvoll. Da deine Aufgaben sehr vielseitig sind, wird keine Langeweile auftreten und du wirst in diesem Beruf immer Abwechslung haben.
Aufgaben eines Friseurs:Die Umschulung zum Friseur in Teilzeit dauert 3 Jahre. Verkürzt werden kann die Umschulung, wenn du diese in Vollzeit absolvierst. Damit dauert die Umschulung in Vollzeit 2 Jahre und findet größtenteils als schulische Ausbildung statt.
Die Umschulung ist nicht als duales System angelegt, weswegen du keine Ausbildungsvergütung während deiner Umschulung erwarten solltest. Bekommst du bereits Arbeitslosengeld, wird dieses weiterhin gezahlt.
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