Ein Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im Friseurhandwerk empfiehlt sich nicht nur für Fachleute, die einen eigenen Salon eröffnen wollen. Auch angestellte Gesellen, die eine leitende Position und mehr Verantwortung anstreben, sollten den Vorbereitungskurs absolvieren, bevor sie sich der Meisterprüfung stellen. Mit dem vermittelten Wissen können sie den Anforderungen der Meisterprüfung gelassener entgegensehen.
Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als »Gut« und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen.
Die Bildungsexperten der Handwerkskammer empfehlen aus der langjährigen Erfahrung heraus, vor allem bei Vollzeitfortbildungen eine Planung ohne größere Pausen. Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung.
Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.
Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst.
Sie lernen dabei, wie sie neben kniffligen Fachproblemen auch Führungsaufgaben bewältigen und im kaufmännischen Bereich eines Salons den Durchblick behalten. Wer im fachpraktischen Teil der Prüfung gut abschneiden will, ist gefordert, ein Meisterprüfungsprojekt zu planen und in exzellenter Qualität auszuführen.
Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.
Da die Lebensumstände jedes Profis unterschiedlich sind, ermöglicht die Handwerkskammer angehenden Meisterinnen und Meistern grundsätzlich viel Flexibilität bei der Durchführung der Meisterschule. So können die meisten Kurse sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden. Wenn die persönlichen Umstände es erfordern, können selbstverständlich auch Pausen zwischen den einzelnen Teilen der Meisterfortbildung gemacht werden. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass es einen vorgegebenen Zeitrahmen für den Abschluss der Meisterfortbildung gibt, sobald eine Fördermöglichkeit wie das Aufstiegs-BAföG genutzt wird.
Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
Stand: Januar 2026 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
| Fördermöglichkeit | Beschreibung |
|---|---|
| Aufstiegs-BAföG | Bundesweites Förderprogramm ohne Altersgrenze |
| Begabtenförderung berufliche Bildung | Stipendium für Absolventen mit sehr guten Ergebnissen |
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