Ein gemütliches Gartenhaus, ein größeres Gewächshaus und ein gut sortierter Geräteschuppen machen deinen Garten erst komplett. Doch die Freude an der Gestaltung des eigenen Grundstücks ist durch Bauvorschriften eingeschränkt. Nicht alle Schuppen oder Gartenhäuser sind genehmigungsfrei. Im Folgenden werden die grundlegenden Vorschriften für Gartenhäuser erläutert und aufgezeigt, wo du dich eingehend informieren kannst.
Bei der Planung eines Gartenhauses, eines größeren Gewächshauses und eines Geräteschuppens kommt es nicht nur darauf an, die verfügbare Fläche zu ermitteln und die Größe und Form des Gebäudes auf Haus und Grundstück abzustimmen. In vielen Fällen benötigst du eine Baugenehmigung. Hier gelten keine bundesweiten Vorgaben, sondern Länderrecht. Gartenhäuser ohne Baugenehmigungen müssen jederzeit leicht abbaubar sein. Wenn du also ein Gartenhaus mit Betonfundament planst, brauchst du grundsätzlich eine Baugenehmigung.
Genaueres zur Frage, ab wann man eine Baugenehmigung für Gartenhäuser, Gewächshäuser oder Geräteschuppen braucht, entnimmst du der Bauordnung deines Bundeslandes. Hier sind die Vorschriften für Gartenhäuser zusammengefasst. Allerdings musst du zusätzlich das Bauamt in deiner Gemeinde konsultieren - ob Gartenhäuser Baugenehmigungen erhalten, und wenn ja, in welcher Form, hängt auch vom örtlichen Bebauungsplan ab. Denn die Regelungen werden innerhalb von Wohngebieten anders gehandhabt als in sogenannten Außenbereichen. Landwirtschaftlich genutzte Zonen unterliegen eigenen Bedingungen. Es gibt also keine allgemeingültige Antwort auf die Verbindlichkeit einer Baugenehmigung.
Ab welcher Größe sind Gartenhäuser genehmigungspflichtig? Dazu erfährst du mehr in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Eine Übersicht zu den geltenden Maßstäben für Gartenhäuser, Gewächshäuser und Geräteschuppen für Gärten und Kleingärten bietet dir die Tabelle (Stand November 2023).
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Regelungen zur Genehmigungsfreiheit von Gartenhäusern, Gewächshäusern und Geräteschuppen in den einzelnen Bundesländern Deutschlands (Stand November 2023). Beachte, dass es sich hierbei um eine allgemeine Übersicht handelt und örtliche Abweichungen möglich sind. Es ist ratsam, sich vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde zu informieren.
| Bundesland | Gartenhäuser | Gewächshäuser | Gartenlauben |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Bis 40 m³, außerhalb von Bebauungsgebieten maximal 20 m³ | Bis zu 5 m Höhe, außerhalb von Wohngebieten nur landwirtschaftliche Gewächshäuser | In Gartenhausgebieten und Kleingartenanlagen |
| Bayern | Bis 75 m³ nur innerhalb von Bebauungsgebieten | Bis zu 5 m Firsthöhe und nicht mehr als 1.600 m² Fläche für land- oder forstwirtschaftliche oder gartenbauliche Betriebe | In Kleingartenanlagen |
| Berlin | Bis 10 m² nur innerhalb von Bebauungsgebieten | Bis zu 5 m Firsthöhe für den landwirtschaftlichen Betrieb mit höchstens 100 m² Brutto-Grundfläche | Mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachten Freisitzes in einer Kleingartenanlage |
| Brandenburg | Bis 75 m³ ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstellen nur innerhalb von Bebauungsgebieten | Im Außenbereich im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit nicht mehr als 150 m² Grundfläche und nicht mehr als 5 m Höhe; bis höchstens 50 m³ umbautem Raum in Bebauungsgebieten | Einschließlich Freisitz mit nicht mehr als 24 m² Grundfläche in Kleingartenanlagen |
| Bremen | Bis 10 m², außerhalb von Bebauungsgebieten maximal 6 m² | Bis zu 5 m Firsthöhe im landwirtschaftlichen Betrieb mit höchstens 100 m² Bruttogrundfläche | Bis zu 6 m² große Nebengebäude in Kleingärten, die 24 m² Grundfläche nicht überschreiten |
| Hamburg | Bis 30 m³ innerhalb von Bebauungsgebieten | Mit höchstens 100 m² Grundfläche und bis zu 4,50 m Firsthöhe auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen | Mit einer Grundfläche von maximal 24 m² in Kleingartenanlagen |
| Hessen | Bis 30 m³ nur innerhalb von Bebauungsgebieten | Gebäude im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bis zu 6 m Firsthöhe zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen oder Tieren; Gewächshäuser einschließlich Folientunnel bis 6 m Firsthöhe im land- oder forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Betrieb | Lauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bis 10 m², außerhalb von Bebauungsgebieten Schuppen oder Lauben für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe | Bis zu 5 m Firsthöhe und mit maximal 250 m² Brutto-Grundfläche; vorübergehend aufgestellte Folientunnel mit bis zu 1.600 m² Grundfläche | In Kleingartenanlagen |
| Niedersachsen | Bis 40 m³, außerhalb von Bebauungsgebieten maximal 20 m³ | Keine spezifischen Angaben | In Kleingartenanlagen |
| Nordrhein-Westfalen | Mit einem Volumen von bis zu 75 m³ für Privatzwecke innerhalb von Bebauungsgebieten, sonst nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe erlaubt | Keine spezifischen Angaben | In Kleingartenanlagen |
| Rheinland-Pfalz | Bis 50 m³, außerhalb der Bebauungsgebiete nur bis zu 10 m³ | Bis zu 6 m Firsthöhe im landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb | In Kleingärten |
| Saarland | Mit bis 10 m² nur in Bebauungsgebieten | Bis 100 m² Brutto-Grundfläche und einer Firsthöhe von 5 m im landwirtschaftlichen Betrieb | In genehmigten Kleingartenanlagen |
| Sachsen | Bis 75 m³ nur in Bebauungsgebieten | Einschließlich Folientunnel mit Firsthöhe bis 5 Meter im landwirtschaftlichen Betrieb | In Kleingartenanlagen |
| Sachsen-Anhalt | Bis 10 m² in Bebauungsgebieten | Keine spezifischen Angaben | In Kleingartenanlagen |
| Schleswig-Holstein | Bis 30 m³, außerhalb von Bebauungsgebieten nur bis 10 m³ | Folientunnel mit einer Grundfläche von bis zu 1.600 m² und einer Höhe von bis zu 6 m im landwirtschaftlichen Betrieb | In Kleingärten |
| Thüringen | Bis 10 m² nur in Bebauungsgebieten | Mit 100 m² Brutto-Grundfläche und einer Firsthöhe bis zu 5 m im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb | In Kleingartenanlagen |
Die Bauordnungen der Bundesländer sind vor allem bei den Größenangaben sehr konkret. Zu den weiteren Auflagen gehört, dass sie nicht für den Aufenthalt eingerichtet und nur einstöckig ausgeführt werden dürfen. Auch die Nutzung als Garage oder Stall ist nicht vorgesehen.
Die Tabelle gibt dir eine erste Vorstellung davon, welche Gartenhäuser genehmigungsfrei sind - und vor allem, ab welcher Größe du definitiv zum Bauamt musst. Ein Fundament ist immer ein Anlass, eine Genehmigung einzuholen. Das gilt umso mehr, wenn du das Gartenhaus selbst bewohnen, es Gästen oder Kindern mehr oder weniger dauerhaft zugänglich machen willst.
Ein gut ausgestattetes Gartenhaus mit Toilette, Kochnische, Stromversorgung und vielleicht sogar einer Heizung bedarf definitiv der Absegnung des Bauamts. Schon vor der Planung solltest du genau wissen, welche Möglichkeiten dir hier durch die Größe und Lage deines Grundstücks innerhalb des Bebauungsplans offenstehen, welche Abstände zum Nachbarn einzuhalten sind und ob es weitere wichtige Aspekte gibt.
Ein großzügiges Grundstück bietet eventuell Platz für mehrere Gartenhäuser. Da gilt es, die Frage zu klären, wie viele Gartenhäuser auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Normalerweise ist pro Parzelle nur ein Gartenhaus erlaubt, optional ergänzt um ein Gewächshaus und einen Geräteschuppen. Doch im Einzelfall kommt dir das Bauamt hier individuell entgegen. Auch, wie viele Geräteschuppen pro Grundstück möglich sind, richtet sich nach örtlichen Vorgaben, der Größe der Schuppen und ihrer Aufstellung - bestenfalls ohne Fundament.
Nicht nur Gartenhäuser sind genehmigungspflichtig, auch Gewächshäuser bedürfen mitunter einer Baugenehmigung. Planst du allerdings ein größeres Treibhaus, also eine feste Konstruktion mit Glas- oder Kunststoffscheiben auf einem soliden Fundament, kommst du ohne Baugenehmigung nicht davon.
Ist ein Geräteschuppen genehmigungspflichtig? Was für Gartenhäuser - genehmigungsfrei oder nicht - gilt, trifft auf Geräteschuppen nur bedingt zu. Denn die Gerätehäuser weisen oft sehr viel kleinere Dimensionen auf als ein echtes Gartenhaus und kommen dann auch ohne Fundament aus. Um den Rasenmäher, Schläuche und sonstige Werkzeuge für die Gartenarbeit unterzubringen und sicher zu verschließen, reicht meist ein Schuppen von ca. 2 x 3 Metern Grundfläche oder sogar weniger aus.
Geräteschränke und Geräteschuppen ohne Baugenehmigung sind bis zu maximal 10 Kubikmeter groß, auch in der Höhe gelten Limits von bis zu drei Metern. Im Einzelfall kann dein Platzbedarf im Geräteschuppen höher ausfallen - beispielsweise, wenn hier zusätzlich ein oder mehrere Fahrräder verwahrt werden sollen. Dann wird aus dem genehmigungsfreien Geräteschuppen rasch eine genehmigungspflichtige Angelegenheit, und das spätestens, wenn du ein Fundament gießen willst.
Bei größeren Schuppen gilt deshalb ebenfalls, dass der Blick auf die Landesbauordnung für Klarheit sorgt hinsichtlich einer möglichen Baugenehmigung für den Geräteschuppen. Einzelne Bundesländer handhaben nicht nur Geräteschuppen, sondern auch andere Bauten im Garten recht großzügig. So ist eine Geräteschuppen-Baugenehmigung in NRW erst ab 75 Kubikmetern Innenmaß notwendig.
Bei deinem Projekt im Garten informierst du dich zunächst zum Thema, wie groß Geräteschuppen ohne Genehmigung sein dürfen. Darüber hinaus sind weitere Auflagen zu beachten. Klärungsbedarf gibt es vor allem zu den beiden folgenden Fragen.
Direkt an die Grundstücksgrenze zu bauen, ist bei einem Geräteschuppen oft eine zweckmäßige Lösung. Doch deine Entscheidungsfreiheit wird hier durch die Musterbauordnung begrenzt - gemäß § 6 MBO Abs. 8 darfst du nur dann direkt an eine Grundstücksgrenze bauen, wenn sich die sogenannte Drei-Meter-Regel anwenden lässt. Sie sieht vor, dass ein Abstand nicht nötig ist, vorausgesetzt, der Geräteschuppen oder ähnliche Gartengebäude sind nicht länger als neun Meter und die Wand zum Nachbargrundstück nicht höher als drei Meter. Ist das nicht der Fall, ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten.
Wie groß darf ein Geräteschuppen im Kleingarten sein? Kleingartenanlagen unterliegen dem bundesweit gültigen Kleingartengesetz. Dies bildet den Rahmen, wie es die Vereine dann handhaben, ist sehr individuell. Strikte Vorgaben gibt es für Gartenhäuser, die Lauben. Die Größe und Platzierung eines Gerätehauses erfragst du am besten beim Kleingartenverein oder entnimmst die Angaben der Satzung.
Der Umgang mit Bauprojekten wird in den Grundzügen von den Bundesländern geregelt, doch einzelne Kommunen haben zusätzlich ihre eigenen Auflagen und Vorschriften. Letztlich ist ausschlaggebend, was du hier erfährst. Die Verantwortlichen an deinem Wohnort bzw. in deiner Gemeinde können dir definitive Antworten auf wichtige und unmittelbare Fragen geben. Dabei erfährst du viel zu den Kosten und Abläufen bei der Planung und beim Bau deines Gartenhauses sowie zu zukünftig aufkommenden Fragen wie der Besteuerung.
Wie tief du für eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus in die Tasche greifen musst, hängt von der Größe des Häuschens und dessen Warenwert ab. Einige Hundert Euro können es leicht werden. Ist der Antrag gestellt, kannst du damit rechnen, dass die Genehmigung innerhalb von vier bis sechs Wochen erteilt wird. Wird zusätzlich ein Gutachten erforderlich, etwa für die Statik, kostet dies natürlich extra.
Die 2019 beschlossene Reform der Grundsteuer greift ab 2025. Als Besitzer eines eigenen Gartens musst du dann auch dein Gartenhaus, einen Geräteschuppen oder ein Gewächshaus als Gebäudefläche angeben. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn alle auf dem Grundstück stehenden Gebäude eine Fläche von weniger als 30 Quadratmetern zusammenbringen.
Nach diesem ersten Überblick ist dir klar: Es gibt zwar durchaus Vorschriften zu beachten, doch die Angaben der Landesbauordnungen, ergänzt um die Information deiner Gemeinde, sind in der Regel klar und eindeutig. Gerade für ein liebevoll ausgestattetes Traumgartenhaus lohnen sich die Beachtung der Bauvorschriften und eine korrekte Baugenehmigung. Du bist damit auf der sicheren Seite, wahrst die gebotenen Distanzen zum Nachbarn und bringst die Voraussetzungen mit, dein Fleckchen im Grünen angemessen zu versichern.
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