Trinkgeld beim Friseur: Steuerpflicht und Regelungen in Deutschland

Für viele Berufsgruppen, wie Friseure, ist Trinkgeld eine wichtige Einnahmequelle, die den oft schmalen Lohn aufbessert. Doch nicht immer ist dieser kleine Dank für guten Service steuerfrei. Es ist wichtig zu wissen, unter welchen Umständen Trinkgeld steuerfrei bleibt und wann es versteuert werden muss.

Gesetzliche Regelungen zum Trinkgeld

Trinkgelder sind sogar per Gesetz geregelt. Im Jahr 2002 trat das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern in Kraft. Es besagt, dass Trinkgelder immer dann steuerfrei sind, wenn sie "anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig (…) zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für die Arbeitsleistung zu zahlen ist." Das bedeutet: Zahlt ein Kunde als Dank für guten Service freiwillig ein Trinkgeld, das über den Rechnungsbetrag hinausgeht, bleibt das Geld steuerfrei.

Für das Finanzamt ist entscheidend, wer das Trinkgeld gibt und ob es freiwillig geschieht. Auch wer das Trinkgeld bekommt, ist für das Finanzamt interessant: Freuen dürfen sich nur Arbeitnehmer. Nimmt der Chef ein Trinkgeld an, dann muss er es versteuern!

Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

  • Freiwilligkeit: Das Trinkgeld muss freiwillig vom Kunden gegeben werden.
  • Direkte Zahlung: Das Trinkgeld muss direkt an den Arbeitnehmer gezahlt werden.
  • Zusätzlich zum Lohn: Das Trinkgeld darf nicht als Ersatz für den regulären Lohn dienen.

Steuerpflichtige Trinkgelder

Besteht aber ein Rechtsanspruch auf das Trinkgeld, ist es in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dazu gehören zum Beispiel Bedienzuschläge oder Bedienungsgeld im Gastgewerbe und Metergeld im Möbeltransportgewerbe. Die Besonderheit dieser Trinkgelder ist, dass in der Regel die Höhe im Arbeitsvertrag festgelegt ist und die Arbeitgebenden sie gemeinsam mit dem Lohn auszahlen.

Es gibt auch Situationen, in denen es kein steuerfreies Trinkgeld gibt. Und zwar, wenn das Trinkgeld von Unternehmensseite her eingepreist ist. Das ist zum Beispiel bei Bedienzuschlägen im Restaurant der Fall, die auf der Speisekarte oder der Rechnung vermerkt sind und automatisch aufgeschlagen werden. Oder bei dem tariflichen Metergeld beim Möbeltransport. Hier handelt es sich nicht mehr um freiwilliges Trinkgeld, und deswegen muss es versteuert werden.

Beispiele für steuerpflichtige Trinkgelder:

  • Bedienzuschläge im Gastgewerbe
  • Metergeld im Möbeltransportgewerbe
  • Trinkgelder, auf die ein Rechtsanspruch besteht

Trinkgeld für Friseure. Erhalte bis zu 30% mehr Trinkgeld

Trinkgeld aus der gemeinsamen Trinkgeldkasse

Steht zum Beispiel beim Friseur, in einer Kneipe oder in einer Arztpraxis eine gemeinsame Trinkgeldkasse, sind die Trinkgelder für die Arbeitnehmenden steuerfrei. Es gibt aber eine Ausnahme!

Der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuersachen in Deutschland, hat entschieden, dass das Trinkgeld im Tronc steuerpflichtig ist. Der BFH begründete seine Entscheidung damit, dass das Geld anonym in den Tronc fließt, es gibt keine persönliche Beziehung zwischen dem/der einzelnen Angestellten und dem/der einzelnen Spielbankbesucher/in. Das Trinkgeld, das ein/e Saalassistent/in einer Spielbank von den Besuchern und Besucherinnen erhält, muss hingegen nicht versteuert werden.

Trinkgeld für Selbstständige

Für selbstständige Friseure, Handwerker oder Gastronomen gilt die unerfreuliche Wahrheit: Eine Steuerfreiheit für Trinkgeld gibt es nicht, sie müssen in voller Höhe versteuert werden. Umso wichtiger ist es, dass solche Unternehmer ihrer Nachweispflicht für erhaltene Trinkgelder nachkommen.

Wenn Unternehmer*innen oder Selbstständige Trinkgeld bekommen, müssen sie das grundsätzlich versteuern. Egal, ob sie einen Ein-Personen-Betrieb führen oder einer großen Kette vorstehen. Auch ob das Trinkgeld persönlich und freiwillig übergeben wurde, spielt in diesem Fall keine Rolle. Denn Unternehmensgewinn und Trinkgeld wandern in dieselbe Tasche. Für den Gesetzgeber ist es deshalb nicht klar genug, was für die eigentliche Leistung gezahlt wurde und was als Bonus. Das erhaltene Trinkgeld muss deshalb als reguläre Betriebseinnahme verbucht und versteuert werden. Das Gleiche gilt bei Trinkgeldern für Angehörige des Unternehmers, die unentgeltlich im Betrieb mithelfen.

Die wichtigsten Punkte für Selbstständige:

  • Trinkgeld ist immer steuerpflichtig.
  • Trinkgeld muss als Betriebseinnahme verbucht werden.
  • Umsatzsteuerpflicht kann ebenfalls bestehen.

Umgang mit Trinkgeld im Friseursalon

Trinkgelder seitens des Kunden sind immer als Zeichen der Zufriedenheit zu werten. Die Frage ist jedoch, wie es im Allgemeinen gehandhabt werden sollte, damit am Ende auch der Friseur zufrieden ist.

Ein Thema, welches im Rahmen dieser Diskussion auch immer wieder angeführt wird, befasst sich mit einer gemeinsamen Trinkgeldkasse. Diese kann für den Arbeitnehmer zum Nachteil werden, sofern das Trinkgeld des Arbeitgebers ebenfalls in ihr landet. Denn dann ist die komplette Trinkgeldkasse versteuerungspflichtig.

Sofern man sich für eine Trinkgeldkasse im Friseursalon entscheidet, wird also dazu geraten, getrennte Behälter aufzustellen, in denen schließlich das Trinkgeld für jeden Beschäftigten extra gesammelt wird.

Trinkgeld per Überweisung oder Lohnkonto

Mit dieser Frage müssen sich vor allem Unternehmer beschäftigen, die das Trinkgeld ihrer Mitarbeiter erhalten und an diese weitergeben. Zwar ist es im Rahmen des Lohns immer erforderlich, dass der Mitarbeiter seine Einnahmen versteuern muss, beim Trinkgeld gibt es jedoch eine Ausnahme:

Wird das Trinkgeld gesondert (abseits der Lohnzahlung) auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen, ist dieses für ihn unter Umständen steuerfrei.

Die Möglichkeit einer Einzahlung auf das Lohnkonto ist beim Trinkgeld durchaus möglich. Doch sofern dieses gemeinsam mit dem regulären Lohn auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird, ist es versteuerungspflichtig.

Trinkgeld und Kartenzahlung

Ein Bonus für die nette Bedienung? Für die Steuer ist es egal, ob Kund*innen das Trinkgeld bar, mit Girocard, mit Kreditkarte, mit dem Handy oder Apple Pay bezahlen. Solange das Trinkgeld persönlich und freiwillig von den Kund*innen kommt, ist es steuerfrei.

Schwierig ist bei Kartenzahlung aber unter Umständen die Nachweisbarkeit. Denn das Trinkgeld wird zusammen mit dem Rechnungsbetrag auf das Konto des Unternehmens gebucht. Ist dann immer klar, was Rechnung ist und was Trinkgeld? Und für welche*n Angestellte*n das Trinkgeld gedacht war? Ob das genau zugeordnet werden kann, hängt vom Kassensystem und der Buchhaltung des Arbeitgebers ab.

Wenn du als Kund*in sicher sein willst, dass deine kleine Aufmerksamkeit voll beim Begünstigten ankommt, kannst du die eigentliche Rechnung mit der Karte zahlen und das Trinkgeld in bar geben. Oder bist du selbst Angestellte*r und verunsichert, was bei Kartenzahlung mit deinem Trinkgeld passiert? Dann sprich am besten mit deinem Chef.

Digitale Kassensysteme und Trinkgeld

Mit modernen und digitalen Kassen ist es in der Regel sehr einfach Trinkgeld einzubuchen. Meistens bieten diese Dir eine Funktion an, mit der Trinkgelder spielend leicht dokumentiert werden können. Stelle dabei sicher, dass Du das Trinkgeld in Deiner Kasse mit dem korrekten Steuersatz vermerkst, wenn Du als Chef sie erhältst. Das kannst Du auch gesammelt am Ende Deiner Schicht tun.

Wenn Du alle Trinkgelder sauber über die Trinkgeld-Funktion vermerkst, wird das auch abends im z-Bericht dokumentiert. Wenn Deine Kasse eine solche Trinkgeld-Funktion nicht besitzt, solltest Du Dein erhaltenes Trinkgeld in Deinem Kassenbuch genaustens vermerken. Dabei solltest Du im besten Fall der Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen. Denn die Dokumentationspflichten sind bei Kassen ohne Trinkgeld-Funktion wesentlich höher.

Für viele Kunden ist es deshalb auch einfacher, ihr Trinkgeld mit der Kartenzahlung zu kombinieren. Mit dem Trinkgeld per Karte können Kunden also nicht nur die Arbeit Deiner Mitarbeiter wertschätzen. Sie unterstützen mit dem Trinkgeld via Kartenzahlung auch den Erfolg Deines Friseursalons.

Ein digitales Kassensystem hilft Dir dabei den Überblick über Dein Trinkgeld zu behalten. Egal ob in bar oder via Kartenzahlung, das orderbird MINI erleichtert Dir die Arbeit bei der Annahme von Trinkgeldern. So kannst Du nicht nur der nächsten Betriebsprüfung sicher entgegenschauen, sondern auch Deine Umsätze langfristig steigern.

Zusammenfassung

Die Frage “Muss ich Trinkgeld versteuern?” kann mit “nein” beantwortet werden; vorausgesetzt, es wird freiwillig und direkt an den angestellten Trinkgeldempfänger gezahlt. Freiwillige Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer für eine Arbeitsleistung erhält, sind in vollem Umfang steuerfrei. Dies ist bereits seit vielen Jahren in § 3 Nr. 51 EStG geregelt.

Für selbstständige Friseure gilt jedoch, dass Trinkgelder immer steuerpflichtig sind und als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen. Es ist wichtig, die Einnahmen korrekt zu dokumentieren, um bei einer Betriebsprüfung keine Probleme zu bekommen.

Hinweis: Bei Unklarheiten sollte immer ein Steuerberater konsultiert werden, um die individuelle Situation korrekt zu beurteilen und steuerliche Risiken zu vermeiden.

Überblick über die Steuerpflicht von Trinkgeld
Situation Steuerpflicht
Angestellter erhält Trinkgeld direkt vom Kunden Steuerfrei
Selbstständiger erhält Trinkgeld Steuerpflichtig
Trinkgeld in gemeinsamer Kasse (für Angestellte) Steuerfrei (außer im Spielbanktronc)
Trinkgeld mit Rechtsanspruch (z.B. Bedienzuschlag) Steuerpflichtig

tags: #trinkgeld #friseur #steuerpflicht

Populäre Artikel:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen