Teilzeitausbildung Friseur: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Viele Menschen träumen von einer Karriere als Friseur, doch die reguläre Vollzeitausbildung ist nicht immer mit den persönlichen Lebensumständen vereinbar. Eine Teilzeitausbildung bietet hier eine flexible Alternative, um den Traumjob zu erlernen und gleichzeitig den Alltag mit familiären Verpflichtungen oder anderen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.

Was ist eine Teilzeitausbildung?

Die Teilzeitausbildung ist eine duale Ausbildung, bei der die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit reduziert wird. Dies ermöglicht es Auszubildenden, die beispielsweise Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, eine Berufsausbildung zu absolvieren, ohne auf ihre familiären Verpflichtungen verzichten zu müssen.

Die Neuregelung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) seit dem 1. Januar 2020 hat die Zugangsvoraussetzungen für eine Teilzeitberufsausbildung erleichtert und sie somit einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht. Ziel ist es, das Ausbildungsplatzangebot zu verbessern und die Teilzeitausbildung als reguläre Ausbildungsform zu etablieren.

Voraussetzungen für eine Teilzeitausbildung zum Friseur

Grundsätzlich ist eine Teilzeitausbildung in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich, so auch im Friseurhandwerk. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Einigung mit dem Ausbildungsbetrieb: Auszubildende und Betrieb müssen sich über die Teilzeitregelung verständigen. Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit muss individualvertraglich vereinbart werden.
  • Schriftliche Vereinbarung: Die Teilzeitausbildung muss schriftlich im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.
  • Kürzung der Ausbildungszeit: Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit darf um maximal 50% reduziert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Teilzeitausbildung auch nach Ausbildungsbeginn durch eine Vertragsänderung vereinbart werden kann.

Dauer der Teilzeitausbildung

Durch die Reduzierung der Arbeitszeit verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit in Vollzeit. Die reguläre Ausbildungsdauer zum Friseur beträgt drei Jahre. Bei einer Teilzeitausbildung kann sie sich also auf maximal 4,5 Jahre verlängern.

Beispiel:

Die Parteien vereinbaren eine Verkürzung von 40 Stunden auf 32 Stunden pro Woche. Das entspricht einer Verkürzung von 20%. Die Ausbildungsdauer von ursprünglich 36 Monaten verlängert sich entsprechend um 20% auf 43,2 Monate. Im Ausbildungsvertrag sind 43 Monate als Ausbildungsdauer einzutragen. Die Höchstgrenze von 54 Monaten wird dabei nicht überschritten.

Ausbildungsvergütung in der Teilzeitausbildung

Auch Teilzeit-Auszubildende haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Diese richtet sich nach den reduzierten Ausbildungszeiten im Betrieb und fällt daher entsprechend geringer aus als bei einer Vollzeitausbildung. Die Vergütung muss jedoch mindestens jährlich bis zum jeweiligen Anteil der gesetzlich bestimmten Mindestvergütung für das nächste Ausbildungsjahr ansteigen.

Beispiel:

Die Ausbildungsvergütung ist anteilig zu kürzen, wie hier im Beispiel um 20% bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um 20%.

Für den Verlängerungszeitraum, der über die regulären Ausbildungsjahre hinausgeht, muss die Vergütung nicht weiter ansteigen.

Finanzielle Unterstützung während der Teilzeitausbildung

Auch während der Teilzeitausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Teilzeit-Auszubildende können einen Antrag auf BAB stellen.
  • Kindergeld: Eltern erhalten monatlich Kindergeld von der Familienkasse.
  • Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld: Bei Bedarf können diese Leistungen beantragt werden.
  • Förderung durch das Bayerische Staatsministerium: In Bayern gibt es das Programm "Fit for Work - Chance Teilzeitausbildung", das Ausbildungsbetriebe mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt.

Rechte und Pflichten während der Ausbildung

Auszubildende haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Die wichtigsten im Überblick:

Rechte:

  • Der Betrieb muss das Material für die Arbeit und Prüfungen kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Die Tätigkeiten müssen zur Ausbildung gehören und den körperlichen Kräften angemessen sein.
  • Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
  • Freistellung für die Berufsschule.

Pflichten:

  • Anweisungen der Vorgesetzten ausführen, sofern sie nicht ausbildungswidrig sind.
  • Berufsschule ist Pflicht.
  • Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz einhalten.
  • Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) schreiben.
  • Betriebsgeheimnisse wahren.

Urlaubsanspruch

Teilzeit-Auszubildende haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeit-Auszubildende, sofern nur die tägliche Ausbildungszeit reduziert wurde. Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Jugendliche:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende:

mindestens 24 Werktage

Der Urlaub kann auch nach Arbeitstagen (i.d.R. Montag bis Freitag) vereinbart werden. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt er 20 Arbeitstage.

Berufsschule

Der Berufsschulunterricht findet trotz der verkürzten Ausbildungszeit weiterhin in Vollzeit statt. Eventuell besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu treffen. Betroffene sollten das Gespräch mit der Berufsschule suchen, um diese Möglichkeit abzuklären.

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Friseur ist sehr vielseitig und umfasst sowohl praktische als auch theoretische Inhalte. Im Betrieb lernst du:

  • Haare mit unterschiedlichen Techniken zu schneiden
  • Dauerwellen zu legen
  • Frisuren zu gestalten
  • Haarteile einzuarbeiten
  • kosmetische Hautbehandlungen und Nagelpflege durchzuführen

In der Berufsschule erwirbst du das grundlegende Know-how für die kreative Arbeit im Friseurhandwerk, von Haar- und Kopfhautpflege über Stilberatung bis hin zur betrieblichen Organisation.

Lerninhalte:

  • Haare waschen, schneiden, pflegen, frisieren
  • Haarfarbe verändern
  • Dauerwelle legen
  • Bart rasieren bzw. schneiden
  • Bestellung und Pflege von Arbeitsgeräten und Pflegeprodukten
  • Kundenbetreuung und -Beratung
  • Terminabsprachen
  • Verkauf von Pflegeprodukten
  • Kassentätigkeit und -Abrechnung
  • Hochsteckfrisuren zu besonderen Anlässen
  • Individuelle Beratung beim Bedarf von Perücken und Toupets bis zur Herstellung von Haarersatzteilen
  • Auftragen des Make-ups
  • Formgestaltung der Augenbrauen und der Wimpern
  • Maniküre
  • Organisatorische Aufgaben
  • Marketingaktivitäten

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung im Handwerk ist eine duale Ausbildung, das heißt, sie findet zum Teil im Betrieb, aber zum Teil auch in den Technologiezentren (TZH) der Handwerkskammer sowie in der Berufsschule statt.

  • Probezeit: Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit (meist ein bis vier Monate).
  • Zwischenprüfung: In der Regel machst du nach 1,5 bis 2 Jahren die Zwischenprüfung.
  • Gesellen- bzw. Abschlussprüfung: Nach 3 bis 3,5 Jahren folgt die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

In den TZHs findet zusätzlich die sogenannte Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) statt. Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung durch praxisorientiertes Training in den Werkstätten. Denn nicht alles, was in der Ausbildungsordnung steht, kann auch in jedem Betrieb vermittelt werden.

Ausbildungsordnungen

Grundlage für die Ausbildung bilden die Ausbildungsordnungen. Sie legen die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sachliche und zeitliche Gliederung und die Prüfungsanforderungen fest. Die Ausbildungsordnungen findest du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Verkürzung der Ausbildungszeit

Wenn du zum Beispiel das Abitur abgelegt oder bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du deine Ausbildung um bis zu 12 Monate verkürzen. Dazu musst du einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen.

Karrieremöglichkeiten nach der Ausbildung

Nach der Gesellenprüfung stehen dir verschiedene Wege offen:

  • Weiterbildungen, z. B. zum Servicetechniker oder zum Ausbilder
  • Meister in deinem Gewerk
  • Selbstständigkeit mit eigenem Betrieb

Wenn du deine Gesellenprüfung besonders gut abgeschlossen hast, kannst du unter Umständen ein Weiterbildungsstipendium beantragen.

Alternativen zur klassischen Ausbildung

Neben der dualen Ausbildung gibt es auch die Möglichkeit einer schulischen Aus- oder Umschulung zum Friseur. Diese kann beispielsweise an einer Abendschule absolviert werden und ermöglicht es Berufstätigen, sich nebenberuflich neu zu orientieren.

Die Friseurausbildung an einer Abendschule

Die Friseurausbildung an einer Abendschule ist für Berufstätige, die sich neu orientieren wollen, eine gute Lösung, um seinem Traumberuf ausüben zu können. Es ist ihnen möglich in ihrem aktuellen Beruf während der Ausbildung weiterhin zu arbeiten und sie verschafft sich dadurch eine gewisse finanzielle Absicherung, auch um die Schulgebühren finanzieren zu können.

Für eine Friseurausbildung an einer Abendschule ist die Suche nach einem Ausbildungsplatz nicht notwendig.

Die Ausbildung zum/zur Friseur/in an einer Abendschule ist in der Regel eine Teilzeit Ausbildung, die ebenfalls bis zu 36 Monaten dauern kann.

Wer bereits eine dreijährige Ausbildung in einem anderen Beruf absolviert hat, wird eine weitere langwierige Ausbildung vermeiden wollen.

Die Ausbildung beziehungsweise Umschulung zum/zur Friseur/in an einer Abendschule, am besten berufsbegleitend, ist wohl die attraktivste Möglichkeit zum erlernen des Traumberufes.

Jedoch ist es keine zwingende Voraussetzung bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen zu haben, um an Abendkursen teilnehmen zu können.

Abendschulen die eine Friseurausbildung anbieten gibt es in ganz Deutschland. Das Angebot variiert je nach Region.

Berufsförderungswerke, Zentren für Berufsbildung sowie private Institutionen bieten entsprechend anerkannte Abendkurse an.

Der Friseurberuf

Als Friseur schneidest, pflegst, wäschst und stylst du Haare und hältst deine Kunden über die neusten Frisuren-Trends auf dem Laufenden. Darüber hinaus gestalten Friseure wundervolles Make-up, führen Maniküren durch und verkaufen Kosmetika und Haarpflegeprodukte.

Friseure arbeiten die meiste Zeit im Stehen mit direktem Kontakt zu ihren Kunden.

Die meisten Friseure arbeiten in Fachbetrieben des Friseurhandwerks, also in klassischen Friseur- oder Kosmetiksalons.

Welche Stärken sollte man mitbringen?

Angehende Friseure sollten kreativ sein und gestalterische Fähigkeiten haben. Genauso wichtig ist es, dass du deine Arbeit zielstrebig durchführst, auch wenn sie mal beschwerlich ist.

Die Anforderungen der Verbraucher haben sich auch im Bereich der Kosmetikprodukte bereits stark verändert. Verbraucher möchten wissen, welche Inhaltsstoffe in Shampoos und Kosmetika stecken und auf welche Weise sie produziert wurden. Immer mehr Friseure stellen sich auf eine neue Zielgruppe ein, die überwiegend Naturkosmetik benutzt und umweltbewusste Dienstleistungen auch bei ihrem Friseurbesuch erwarten.

Für eine Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin solltest du vor allem kreativ und handwerklich geschickt sein. Da du täglich mit Kunden arbeitest, sind Freundlichkeit, Kommunikationsfähigkeiten und Geduld besonders wichtig. Du solltest außerdem ein gutes Gespür für aktuelle Trends und modische Entwicklungen haben, um deine Kunden typgerecht beraten zu können. Auch körperliche Ausdauer ist von Vorteil, da du oft lange im Stehen arbeitest.

Grundsätzlich kannst du die Ausbildung zum Friseur mit jedem Schulabschluss machen. Die meisten Bewerberinnen und Bewerber haben aber einen Hauptschulabschluss - es gibt sogar Azubis, die keinen Schulabschluss haben und trotzdem eine Friseur-Ausbildung beginnen.

Wichtig für deine Entscheidung für eine Ausbildung zum Friseur bzw. zur Friseurin ist neben dem Spaß an der Tätigkeit auch die Eignung.

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Du bist dir schon sicher, dass Friseur dein Traumberuf ist?

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten sind in der Regel werktags. Viele Friseursalons haben montags geschlossen, öffnen dafür aber meist auch am Samstag. Bei besonderen Terminen wie zum Beispiel Hochzeiten kann auch mal ein Sonntag zum Arbeitstag werden.

Gehalt

Du möchtest gerne mehr über das Gehalt als Friseur erfahren?

Wo arbeiten Friseure?

Friseurinnen sind nicht nur in klassischen Friseursalons anzutreffen, sondern arbeiten auch oft in kosmetischen Abteilungen von Hotels oder bei Film- und Theaterproduktionen - es gibt also verschiedenste Einsatzorte und dementsprechend gute Aussichten, eine Stelle zu finden.

Deine Arbeitsbedingungen können auch ganz anders aussehen, je nachdem in welchem Ausbildungsbetrieb und in welchem Bereich du tätig bist. In einem Friseurstudio hast du viel mit Kunden zu tun und arbeitest wahrscheinlich mit wenigen Kollegen zusammen.

Arbeitest du bei Fernseh-, Film- und Theaterproduktionen mit und frisierst die Darsteller, hast du einen ganz anderen Tagesablauf und bist auch viel unterwegs.

Als Friseur bzw. Friseurin ist deine Arbeitsumgebung in der Regel der Laden bzw. das Geschäft, zum Beispiel bei einer Anstellung in einem Friseursalon. Daher ist der Kontakt mit Menschen auch der Normalfall.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss deiner Ausbildung zur Friseurin hast du zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch eine Weiterbildung zum Friseurmeister oder Fachwirt für Kosmetik und Wellness. Eine Aufstiegsfortbildung hilft dir dabei, Karriere zu machen und beruflich aufzusteigen.

Möglich ist hier die Meisterweiterbildung zum Friseurmeister. Eine weitere Möglichkeit ist der Weg über ein Studium. Du kannst dich also auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren und bereits während der Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben - so verbesserst du auch deine Berufschancen und dein Gehalt.

Spezialisierung:

Es gibt verschiedene Arten, dich während oder nach der Ausbildung zu spezialisieren: zum Beispiel als Stylist, Colorist, Hair Dresser oder Artist. Damit kannst du besonders gut bei Film, Fernsehen und Theater arbeiten, da das Styling in diesem Bereich oft spezieller oder ausgefallener ist als bei Alltagsfrisuren.

Meisterprüfung:

Für deine Meisterprüfung besteht entweder die Möglichkeit sie in Teilzeit neben dem Beruf oder in Vollzeit an einem Bildungszentrum der Handwerkskammern zu absolvieren.

Teilzeitausbildung zur Friseurin / zum Friseur bei Backstage Hairdesign in Dortmund


Aspekt Vollzeitausbildung Teilzeitausbildung
Arbeitszeit Vollzeit (ca. 40 Std./Woche) Reduziert (max. 50%)
Ausbildungsdauer 3 Jahre Verlängert (max. 4,5 Jahre)
Ausbildungsvergütung Volle Vergütung Reduzierte Vergütung
Berufsschule Vollzeit Vollzeit
Urlaubsanspruch Gleicher Anspruch Gleicher Anspruch

tags: #teilzeit #ausbildung #friseur #voraussetzungen

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