Sauna mit Schuppen Baugenehmigung: Was Sie in Sachsen-Anhalt und anderswo wissen müssen

Viele Gartenbesitzer in Sachsen-Anhalt träumen von einem eigenen Gartenhaus, sind aber unsicher über die rechtlichen Bestimmungen. Die gute Nachricht: Nicht jedes Gartenhaus benötigt eine aufwendige Baugenehmigung.

Wenn du bereits ein Gartenhaus in deinem Garten stehen hast und nicht weißt, was du mit dem Raum anstellen möchtest, ist es nicht verkehrt, darüber nachzudenken, sich einen eigenen Wellness-Tempel anzuschaffen. Beachte hierbei, dass dein Gartenhaus eine Mindestwandstärke von 38 mm aufweist. Damit ist eine gute Dämmung bereits gegeben. Beim Einsatz von Infrarot ist es wichtig, die Umgebungstemperatur auf mind. 15 °C vorzuheizen.

Dieser Artikel erklärt, worauf Sie bei der Planung und dem Bau einer Sauna mit Schuppen achten müssen, insbesondere im Hinblick auf die Baugenehmigung.

Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt: Die Grundlagen

Gartenhäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 Quadratmetern und einer maximalen Firsthöhe von 3 Metern sind in Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei, solange sie nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Regelung nach § 60 der Bauordnung Sachsen-Anhalt macht vielen Gartenbesitzern das Leben deutlich einfacher.

Genehmigungsfreie Modelle: Kriterien und Grenzwerte

In Sachsen-Anhalt dürfen Gartenbesitzer bestimmte Gartenhausmodelle ohne Baugenehmigung errichten. Die BauO LSA regelt diese Ausnahmen in § 60 der Bauordnung. Hier sind die Grundvoraussetzungen für genehmigungsfreie Modelle:

KriteriumGrenzwert
GrundflächeMaximal 10 m²
GeschosseNur eingeschossig
FirsthöheMaximal 3 m
WandhöheMaximal 3 m

Die Grundfläche umfasst die gesamte überbaute Fläche des Gartenhauses inklusive der Außenwände. Gemessen wird die Außenkante des Gebäudes. Dachüberstände, die weniger als 50 cm betragen, werden in der Regel nicht mitgezählt. Bei der Planung sollten Sie diese Details beachten, um sicherzugehen, dass Ihr Gartenhaus die 10-Quadratmeter-Grenze nicht überschreitet.

Klassische Geräteschuppen fallen meist unter diese Regelung. Sie dienen der Aufbewahrung von Gartengeräten und haben keine Aufenthaltsräume. Kleine Gartenlauben ohne feste Wände sind ebenfalls genehmigungsfrei und bieten Schutz vor Wetter. Werkzeugschuppen aus Holz oder Metall mit rechteckiger Grundform erfüllen oft die Anforderungen.

Ausgeschlossen sind Modelle mit Aufenthaltsräumen oder Feuerstätten. Gartenhäuser über 10 m² Grundfläche benötigen eine Baugenehmigung. Nur eingeschossige Bauweise erlaubt. Die Nutzung als Wohnraum oder Aufenthaltsraum ist bei genehmigungsfreien Bauten verboten. Das Gartenhaus darf nur als Lagerraum oder Werkstatt dienen.

Abstandsflächen und Standortanforderungen

Abstandsflächen müssen immer eingehalten werden. Die Mindestabstandsfläche beträgt 0,4 der Wandhöhe, jedoch mindestens 3 Meter zum Nachbargrundstück. Bei Grenzbebauung gelten besondere Regelungen - hier ist oft die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

Baugenehmigungspflichtig werden Gartenhäuser, wenn sie größer als 10 Quadratmeter sind, höher als 3 Meter werden, als Aufenthaltsraum genutzt werden sollen oder im Außenbereich errichtet werden.

Der Außenbereich: Besondere Bauvorschriften

Der Außenbereich unterliegt besonderen Bauvorschriften. Hier gelten strengere Regeln als in Baugebieten.

Gartenhäuser im Außenbereich benötigen immer eine Baugenehmigung. Die 10-Quadratmeter-Regel für genehmigungsfreie Bauten gilt hier nicht. Auch kleinste Gartenhäuser brauchen eine offizielle Erlaubnis.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft jeden Antrag genau und bewertet die Auswirkungen auf Landschaft und Natur. Häufige Ablehnungsgründe sind: Störung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung der Landwirtschaft, Gefährdung von Naturschutzzielen oder fehlende Erschließung.

Landwirtschaftliche Gebäude haben Vorrang im Außenbereich. Private Gartenhäuser sind meist nicht genehmigungsfähig. Nur in besonderen Fällen erteilt die Behörde eine Ausnahme.

Sauna im Garten: Was ist zu beachten?

Für eine Gartensauna gilt es etwas mehr zu beachten, als für eine Innensauna. Die Grenzbebauung sieht in der Regel einen Abstand von mindestens 3 Metern zu den Nachbargrundstücken vor. Allerdings unterscheiden sich die Abstandsregelungen je nach Gemeinde. Das hängt vom kommunalen Bebauungsplan ab. Diesen kannst Du in Deiner Gemeinde einsehen, um zu wissen, ob die Grenzabstände, die Du individuell zum Nachbarn einhalten musst, von den gängigen Vorgaben abweichen.

Bei einer Gartensauna mit Holzofen musst Du zudem einen Abstand von 15 m zwischen Sauna-Schornstein und den Nachbargebäuden einhalten. Dies gilt auch für eine Fasssauna mit Holzofen.

Wenn Du den Grenzabstand nicht einhalten kannst, musst Du Dich unbedingt vorab mit Deinen Nachbarn einigen. Tipp: So oder so, ist es immer ratsam, vorab Deine Nachbarn zu informieren, wenn Du eine Sauna im Garten installierst.

Deine Sauna braucht in jedem Fall ein Fundament. Die genehmigungsfreien Maximalgrößen für eine Gartensauna variieren je nach Bundesland.

Beachte bitte auch, dass nicht nur die Größe des Baus über die Genehmigungspflicht entscheidet. Eine Sauna wird gesetzlich als Aufenthaltsraum verstanden, genauso wie jeder Raum oder jedes Gebäude in dem man sich mehr als sporadisch aufhält.

Anders als ein Gartenhaus ist eine Sauna rechtlich immer als Aufenthaltsraum zu betrachten. Deswegen gelten hier andere Bestimmungen als bei Garagen oder Gerätehäusern.

Für eine Gartensauna in einem gemieteten Garten, musst Du die gleichen Baugenehmigungen einholen, die Du auch im Eigenheim für eine Gartensauna brauchst. Zusätzlich musst du allerdings auch hier die Erlaubnis Deines Vermieters einholen - eventuell muss dieser als Hauseigentümer sogar die Anträge für Baugenehmigung & Co. Gerade bei einer Gartensauna ist auch die Absprache mit den betroffenen Nachbarn wichtig.

Beachte bitte auch, dass Du für Gemeinschaftsräume immer die Erlaubnis der Mitbenutzer brauchst.

Eine Genehmigung für eine Sauna mit Holzofen ist immer zwingend erforderlich. Denn bei einem Holzofen handelt es sich um eine Sonderfeuerstätte. Wichtig ist hier unter anderem, dass Dein Holzofen zulässig und entsprechend zertifiziert ist. Es gibt hierfür verschiedene Zertifikate und Zulassungen, die du beachten musst.

Elektrische Saunaöfen werden aufgrund ihrer einfachen Bedienung und ihrer Sicherheit immer beliebter. Für das Heizen mit einem Elektroofen brauchst Du meistens einen Starkstromanschluss, allerdings keine Genehmigung. Das Verlegen eines Starkstromanschlusses sowie den Anschluss des Saunaofens solltest Du unbedingt einer Fachperson überlassen. Sonst besteht Lebensgefahr.

Eine Sauna fällt in der Regel in die Gebäudeklasse 1 bis 3, was heißt, dass die „untere Bauaufsichtsbehörde“ für Genehmigungen zuständig ist. Du reichst die Anträge also bei Deiner zuständigen Gemeinde ein.

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Was passiert bei einem Verstoß gegen die Baupflicht?

Wer ein Gartenhaus ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen.

Sofortige Baueinstellung ist oft die erste Reaktion. Die Behörden ordnen einen Baustopp an, bis die rechtlichen Fragen geklärt sind.

Die Bußgelder können empfindlich ausfallen. In Sachsen-Anhalt drohen bei Verstößen gegen die Bauordnung Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.

Umbauter RaumBußgeld
Bis 100 m³500 - 7.500 Euro
Über 100 m³1.500 Euro oder mehr

Rückbauverpflichtung stellt die härteste Konsequenz dar. Im schlimmsten Fall muss das Gartenhaus komplett abgerissen werden - besonders dann, wenn das Bauwerk nicht nachträglich genehmigungsfähig ist.

Eine nachträgliche Baugenehmigung bleibt möglich, wenn das Gartenhaus alle baurechtlichen Vorgaben erfüllt. Die Behörden tolerieren Verstöße nicht dauerhaft. Je länger ein illegales Bauwerk steht, desto schwieriger wird eine einvernehmliche Lösung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

Sie benötigen das ausgefüllte Antragsformular, Bauzeichnungen mit Grundrissen im Maßstab 1:100, einen Lageplan im Maßstab 1:500 sowie eine Baubeschreibung. Bei größeren Bauten ist zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.

Wie groß darf mein Gartenhaus ohne Genehmigung sein?

Bis zu 10 Quadratmeter Grundfläche und maximal 3 Meter Firsthöhe. Die Regelung gilt nur für eingeschossige Gebäude im Innenbereich ohne Wohn- oder Aufenthaltsräume.

Welche Standortanforderungen gelten für Gartenhäuser?

Das Gartenhaus muss auf Ihrem Grundstück im Innenbereich stehen. Der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt 3 Meter. In Naturschutzgebieten oder bei Denkmalschutz gelten besondere Auflagen.

Welche Vorschriften muss ich beim Bau beachten?

Neben der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) gelten Brandschutzbestimmungen und Abstandsflächen. Diese betragen mindestens 0,4 der Wandhöhe, jedoch mindestens 3 Meter. Grenzbebauung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

In der Regel vier bis acht Wochen. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

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