Viele Gartenbesitzer träumen von einem eigenen Gartenhäuschen, das optisch eine attraktive Ergänzung zur Terrasse darstellt und eine praktische Lösung zur Aufbewahrung von Gartengeräten und Gartenmöbeln bietet. Wer glaubt, im eigenen Garten ein Gartenhaus ohne Beteiligung einer Behörde aufstellen zu können, irrt möglicherweise erheblich.
Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Gartenhaus planen, ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Anforderungen und Vorschriften auseinanderzusetzen. Eine Baugenehmigung kann in vielen Fällen erforderlich sein, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entspricht. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Schritte erforderlich sind und wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Gartenhaus den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Aber darf ich ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen? Ja und Nein! Ob dies zum Beispiel ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Auch viele Gemeinden schaffen mittels ihres Bebauungsplans Einschränkungen beim Bau von Gartenhäusern. Dort ist unter anderem festgelegt, ob sogenannte Nebenanlagen und dazu zählen - Lauben, Geräteschuppen und Gartenhäuser - nur innerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche errichtet werden dürfen.
Die Einzelheiten sind in den verschiedenen Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Die Bauordnungen der Bundesländer legen fest, bis zu welcher Größe ein Gartenhaus keinen Bauantrag benötigt. In einigen Bundesländern (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) richtet sich dies nach der Grundfläche in Quadratmetern, während in den anderen Bundesländern der Brutto-Rauminhalt, früher als "umbauter Raum" bezeichnet, maßgeblich ist.
Die Landesbauordnungen der Bundesländer regeln, ab welcher Größe Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchen. Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei.
Hier eine Übersicht der gesetzlichen Vorgaben, die in den einzelnen Bundesländern gelten:
| Bundesland | Baugenehmigung notwendig? |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Baugebiet: bei über 40 m³ Rauminhalt Außenbereich: bei über 20 m³ Rauminhalt |
| Bayern | Baugebiet: bei über 75 m³ Rauminhalt Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Berlin | Baugebiet: bei über 10 m² Grundfläche Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Brandenburg | Baugebiet: bei über 75 m³ Rauminhalt Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Bremen | Baugebiet: bei über 30 m³ Rauminhalt Außenbereich: bei über 6 m³ Rauminhalt |
| Hamburg | Baugebiet: bei über 30 m³ Rauminhalt Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Hessen | Baugebiet: bei über 30 m³ Rauminhalt Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Baugebiet: bei über 10 m² Grundfläche Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Niedersachsen | Baugebiet: bei über 40 m³ Rauminhalt Außenbereich: bei über 20 m³ Rauminhalt |
| Nordrhein-Westfalen | Baugebiet: bei über 30 m³ Rauminhalt Außenbereich: nur für Land- und Forstwirtschaft erlaubt |
| Rheinland-Pfalz | Baugebiet: bei über 50 m³ Rauminhalt Außenbereich: bei über 10 m³ Rauminhalt |
| Saarland | Baugebiet: bei über 10 m² Grundfläche Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Sachsen | Baugebiet: bei über 10 m² Grundfläche Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Sachsen-Anhalt | Baugebiet: bei über 10 m² Grundfläche Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
| Schleswig-Holstein | Baugebiet: bei über 30 m³ Rauminhalt Außenbereich: bei über 10 m³ Rauminhalt |
| Thüringen | Baugebiet: bei über 10 m² Grundfläche Außenbereich: grundsätzlich nur mit Baugenehmigung |
In Baden-Württemberg erlaubt die Landesbauordnung den Bau von Gartenhäusern im Innenbereich (erschlossenes Baugebiet) bis zu einem umbauten Raum von 40 m³ ohne die Notwendigkeit einer Baugenehmigung. Im Außenbereich hingegen ist die Grenze auf 20 m³ beschränkt.
Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass bei der Berechnung des umbauten Raums Dachvorsprünge von mehr als 50 cm - in einigen Fällen auch über 30 cm - vollständig in die Berechnung einfließen. Dies kann entscheidend sein, wenn Sie planen, ein Gartenhaus zu errichten, da bereits kleinere Überhänge die zulässige Größe überschreiten können.
Gegen eine Bebauung im Innenbereich spricht grundsätzlich nichts, vorausgesetzt, die geltenden Vorschriften werden eingehalten. Das gilt auch für ein Gartenhaus. Im Außenbereich ist die Bebauung stark eingeschränkt, um die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. Grundsätzlich soll der Außenbereich nach Vorgabe des Gesetzgebers von einer Bebauung frei bleiben. Bauvorhaben im Außenbereich nur unter strengen Voraussetzungen baurechtlich genehmigt werden.
Eine Ausnahme gibt es: Wer ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage (Schrebergarten) errichtet, benötigt keine Baugenehmigung, da hier das Bundeskleingartengesetz gilt. Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz. Dieses Gesetz gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Für größere Bauten muss immer eine Baugenehmigung beantragt werden.
Weiter ist vorgeschrieben, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf. Es dient hier lediglich als Wetterschutz sowie der Unterbringung von Gartengeräten. Halten Sie diese Bestimmungen ein, steht einem Bau nichts mehr im Wege. Rund 900.000 Kleingärtner mit Pachtgärten in Kleingartenkolonien profitieren von den pauschalen Regelungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleinGG), das ihnen die Notwendigkeit eines Bauantrags erspart. Das Gartenhaus darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein - eine Vorgabe, die je nach Region und Kleingartenverein unterschiedlich streng ausgelegt wird. Die pauschale Begrenzung auf 24 m² ist zwar mehr als vielerorts genehmigungsfrei möglich, doch diese Fläche muss für alle Bedürfnisse ausreichen.
Aber nicht nur die reine Größe des Gartenhäuschens, auch der Nutzungszweck und die dafür notwendige Ausstattung haben Einfluss darauf, ob der Bau vorher genehmigt werden muss. In einigen Gebieten gibt es spezielle Bebauungspläne, die genau vorschreiben, welche Art von Gebäuden errichtet werden dürfen. Wenn das Gartenhaus als reiner Geräteschuppen oder zur Aufbewahrung von Gartenwerkzeugen genutzt wird, ist eine Genehmigung seltener erforderlich.
Die meisten Bauordnungen der Bundesländer sehen zwar keine Baugenehmigung für reine Gerätehäuser vor, aber sobald ein Gartenhaus für den Wohngebrauch eingerichtet wird, gelten diese Ausnahmen nicht mehr. Was genau ein Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnungen ist, umfasst Räume, die nicht nur für vorübergehende Aufenthalte eingerichtet sind. Dies kann beispielsweise eine Küchenzeile mit Kochmöglichkeiten, ein Kaminofen oder eine andere feste Heizung, eine Toilette, eine Dusche oder Betten (nicht nur Gartenliegen) umfassen. Solche Feinheiten werden in den verschiedenen Bundesländern und sogar von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich interpretiert.
Wenn Sie im Garten ein Gartenhaus mit Feuerstätte oder Toilette planen, brauchen Sie in allen Bundesländern eine Baugenehmigung. Denn: Genehmigungspflichtig sind i. d. R. Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur für den vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Es ist auch wichtig, die örtlichen Vorschriften und Bebauungspläne der Städte und Gemeinden zu beachten, wenn ein Gartenhaus errichtet werden soll. Wenn es einen Bebauungsplan für den gewünschten Standort gibt, müssen dessen Vorgaben eingehalten werden. Die zusätzlichen Vorschriften können die Optik, die Dachform, erforderliche Grenzabstände und die zulässige Höhe betreffen.
Neben den Bauordnungen der Länder müssen auch die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden, wenn ein Gartenhaus errichtet werden soll. Falls es einen Bebauungsplan für den gewünschten Standort gibt, müssen dessen Vorgaben eingehalten werden. Oft wird ein Gartenhaus im Garten oder Hinterhof des eigenen Grundstücks aufgestellt. Die zusätzlichen Vorschriften können sich auf die äußere Erscheinung, die Dachform, erforderliche Abstände zur Grundstücksgrenze und die maximal zulässige Höhe beziehen. Es ist jedoch auch möglich, dass keinerlei Nebengebäude erlaubt sind.
Falls Dein Wohngebiet in den vergangenen 80 Jahren errichtet wurde, ist in der Regel ein Bebauungsplan vorhanden. Wirf vor dem Kauf Deines Gartenhauses einen Blick in das Dokument, um frühzeitig von möglichen Einschränkungen zu erfahren. Entscheidend sind die Bestimmungen zu Nebenanlagen. Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen kannst Du mithilfe der örtlichen Richtlinien leicht klären. So dürfen Nebenanlagen beispielsweise vielerorts nur innerhalb der bestehenden Baugrenzen errichtet werden.
Auch ein baugenehmigungsfreies Gartenhaus muss mit baurechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken oder Einhaltung des Brandschutzes, vereinbar sein. Auch bezüglich des Abstandes zur Grundstücksgrenze gibt es festgelegte Vorschriften. Die Bundesländer geben hier ebenfalls unterschiedliche Mindestanforderungen vor. Je nach Nutzung beziehungsweise Ausstattung ist es in Ausnahmefällen möglich, ein Gerätehaus direkt an der Grundstücksgrenze zu errichten. Hierbei gilt es, die nötigen Vorkehrungen zum Brandschutz zu treffen. Andernfalls kannst du in der Regel mit einem Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück rechnen.
Nur unter den folgenden Bedingungen dürfen Gartenhäuser direkt auf der Grenze des Grundstücks errichtet werden:
In allen anderen Fällen muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden.
Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende Musterbauordnung (MBO). Diese soll den einzelnen Ländern aber lediglich als Richtlinie dienen. In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Befassen Sie sich unbedingt vor Bau des Gartenhauses mit den für Sie relevanten Paragraphen, denn in einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.
Die Landesbauordnungen legen fest, dass für Gebäude auf dem Grundstück Abstandsflächen zum Nachbarn einzuhalten sind. Hier gilt, dass Sie für kleinere genehmigungsfreie Bauwerke - und dazu zählen auch Gartenhäuschen - keine Abstandflächen einhalten müssen.
Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie eine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
Die Kosten für eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus können stark variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Bundesland, der Größe und dem Wert des Gartenhauses sowie den spezifischen Anforderungen des Bauvorhabens. Generell lässt sich zur Höhe der Kosten sagen: Es wird deutlich günstiger als beim Bau eines Wohngebäudes.
Hier einige Kostenpunkte:
Die Dauer für die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Gartenhaus kann je nach Region, Auslastung der Baubehörde und Komplexität des Vorhabens unterschiedlich sein. In vielen Fällen dauert es zwischen 4 bis 8 Wochen, bis eine Baugenehmigung erteilt wird. Wenn zusätzliche Unterlagen, Gutachten oder Klärungen erforderlich sind, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Auch die Anzahl der eingereichten Anträge in einer Gemeinde kann die Bearbeitungszeit beeinflussen.
In einigen Gemeinden gibt es die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Gebühr eine beschleunigte Bearbeitung zu beantragen.
Einfach mal machen und hoffen, dass niemand etwas merkt? Das kann nach hinten losgehen! Auch wenn Bauamtsmitarbeiter nicht ständig auf der Suche nach Schwarzbauten sind, kann ein Gartenhaus hinter dem Haupthaus lange unentdeckt bleiben. Allerdings werden die meisten Schwarzbauten von missgünstigen Nachbarn gemeldet!
So mancher Gartenbesitzer sagt sich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und baut das Gartenhaus einfach trotzdem − obwohl eigentlich eine Baugenehmigung nötig wäre. Allerdings ist das Risiko groß, irgendwann mit dem „schwarz“ aufgestellten Gartenhaus aufzufliegen. Denn selbst wenn die Behörde Ihnen nicht auf die Schliche kommt, ist mit missgünstigen Nachbarn zu rechnen, die das Bauamt aufs Gartenhäuschen aufmerksam machen. Gehen Sie also lieber auf Nummer Sicher und melden Sie Ihr Gartenhaus an.
Nichts ist ärgerlicher als ein dauerhafter Streit mit dem Nachbarn! Diese Abstandsregelungen stammen aus der länderübergreifenden "Musterbauordnung" (MVO), die zur Vereinheitlichung der verschiedenen Landesbauordnungen dient. Recht zu haben ist zwar eine wichtige Grundlage für jedes Bauvorhaben, doch ein gutes Miteinander mit dem Nachbarn trägt auch zur Lebensqualität bei. Wer sich überrumpelt fühlt oder vor vollendete Tatsachen gestellt wird, neigt dazu, verärgert zu reagieren - unabhängig davon, ob der Bau rechtmäßig ist oder nicht.
Es ist ratsam, die Nachbarn über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Gerade bei Grenzbebauungen vermeiden Sie so unangenehme Auseinandersetzungen über das neu errichtete Gartenhaus. Tipp: Informiere Deinen Nachbarn vorab über den geplanten Bau Deines Gartenhauses, selbst wenn Du alle rechtlichen Punkte bereits geklärt hast. So kannst Du mögliche Bedenken in einem Gespräch von Angesicht zu Angesicht klären.
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