Ein Gartenhaus bietet nicht nur zusätzlichen Stauraum, sondern auch eine Möglichkeit zur Entspannung oder zur Unterbringung von Gartengeräten. Bevor Sie zum Bohrer greifen, sollten Sie allerdings vorab klären, ob für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung nötig ist. Das hängt vor allem von der Größe des Gartenhauses ab. Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich über die geltenden Vorschriften in Bayern informieren.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt, ob für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob es als verfahrensfreies Gebäude genehmigungsfrei errichtet werden kann. Hier gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, was erlaubt ist und was nicht. Aber je nach Bundesland ist mehr drin, wie beispielsweise in Bayern. Gartenhäuser bis zu einem Größe von 75 m³ sind hier genehmigungsfrei.
Auch wenn kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, ist ein Vorhaben nicht automatisch an jeder Stelle zulässig. Sie sind selbst für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich.
In Bayern ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn das geplante Gartenhaus bestimmte Grenzwerte überschreitet. Die wichtigsten Faktoren sind die Größe, Höhe und Nutzung des Gartenhauses. In der Regel gilt aber: Wenn du ein größeres Gartenhaus mit Toilette oder Kochstelle planst, benötigst du meist eine Baugenehmigung, denn dann gilt es als Wohnbauerweiterung.
Ein Gartenhaus darf ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
Diese Vorgaben gelten in der Regel für verfahrensfreie Gartenhäuser. Sobald diese überschritten werden oder das Gartenhaus als Aufenthaltsraum genutzt werden soll, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Ein genehmigungsfreies Gartenhaus darf eine maximale mittlere Wandhöhe von 3 Metern und ein Raumvolumen von bis zu 75 Kubikmetern haben. Diese Maße beziehen sich auf die Außenkanten der Konstruktion, das heißt, die Berechnung des Volumens erfolgt anhand der Außenmaße des Gartenhauses.
Die mittlere Wandhöhe setzt sich aus der Außenwandhöhe und der Höhe des Daches zusammen. Dächer mit einer Neigung bis zu 70 Grad werden zu einem Drittel ihrer Höhe einberechnet. Bei steileren Dächern wird die volle Höhe berücksichtigt.
Ein Gartenhaus kann eine Bereicherung für jeden Garten sein, doch die Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend.
Die Platzierung eines Gartenhauses ist ebenfalls geregelt. In Bayern darf ein Gartenhaus, das alle genehmigungsfreien Anforderungen erfüllt, an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Hier gilt, dass Sie für kleinere genehmigungsfreie Bauwerke - und dazu zählen auch Gartenhäuschen - keine Abstandflächen einhalten müssen. Es gelten jedoch bestimmte Vorgaben:
Diese Grenzvorgaben gelten auch für mehrere Bauwerke auf einem Grundstück, die zusammen nicht die vorgegebenen Längen überschreiten dürfen.
Nachbar*innen sollten über das Vorhaben informiert werden, insbesondere, wenn es an oder in der Nähe der Grenze geplant ist. Dadurch können Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden.
In einigen Baugebieten können weitere Vorschriften durch Bebauungspläne oder örtliche Satzungen bestehen. In der Regel gibt es in München auf den Grundstücken Baulinien oder Baugrenzen, die festlegen in welchem Bereich Gebäude errichtet werden dürfen. Außerhalb dieser Grenzen dürfen bauliche Anlagen nur mit erteilter Befreiung erstellt werden. Diese Pläne enthalten spezielle Regelungen zu Materialien, Farben und maximalen Gebäudehöhen. Erkundigen Sie sich daher immer bei der zuständigen Behörde, ob für Ihr Gebiet zusätzliche Bauvorschriften gelten.
In einigen Gebieten ist durch einen Bebauungsplan nicht nur festgelegt wo, sondern auch in welcher Weise das Grundstück bebaut werden darf. Vor allem der Bereich zwischen Haus und Straße ist aus städtebaulichen Gründen von baulichen Anlagen freizuhalten. Er ist zu bepflanzen und zu begrünen. Allseits offene, aber überdachte Autoabstellplätze (Carports) dürfen bei Einhaltung bestimmter Vorgaben im Vorgarten errichtet werden.
Allerdings wurden mit Stadtratsbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am 24. in einer Siedlung, die nach einem einheitlichen Konzept (homogen) entwickelt ist (z. B. in einem Bebauungsplangebiet, in dem zwingende entgegenstehende Festsetzungen gelten (z. B.
Gemäß der Bayerischen Bauordnung müssen bauliche Anlagen so gestaltet sein, dass sie das Orts- oder Landschaftsbild nicht negativ beeinflussen. Dies betrifft vor allem das Material, die Farbe und die Form des Gartenhauses. Auf vorhandene Bäume ist Rücksicht zu nehmen. Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm (gemessen in einem Meter Höhe) stehen auf Grund der Münchner Baumschutzverordnung unter besonderem Schutz. Der Wurzelbereich der Bäume muss von Bebauung freigehalten oder durch geeignete Maßnahmen (z. B.
Es ist ratsam, sich bei der Gestaltung an den Vorgaben des Baugebietes zu orientieren, insbesondere wenn es einen Bebauungsplan gibt.
Bei verfahrensfreien Gartenhäusern ist keine Zustimmung der Nachbarn erforderlich. Solange das Gartenhaus alle vorgeschriebenen Maße einhält und genehmigungsfrei bleibt, müssen keine besonderen Absprachen getroffen werden. Sollte jedoch eine Baugenehmigung erforderlich sein, kann die Zustimmung der Nachbarn notwendig werden.
Die Kosten für die Baugenehmigung richten sich nach dem Warenwert und der Größe Ihres Gartenhauses. Rechnen Sie mit Kosten von mehreren hundert Euro. Hinzu kommen Planungskosten für einen Planer oder Statiker, falls das für Ihr Bauprojekt nötig sein sollte.
Zusammenfassend die wichtigsten Punkte:
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Baugenehmigung | Erforderlich bei Überschreitung von 75 m³ Raumvolumen und 3 m Wandhöhe. |
| Grenzabstände | Maximal 9 m Bebauung an der Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m grenznahe Bebauung. |
| Bebauungsplan | Zusätzliche Vorschriften zu Materialien, Farben und Gebäudehöhen möglich. |
| Nachbarzustimmung | Nicht erforderlich bei genehmigungsfreien Gartenhäusern. |
| Kosten | Mehrere hundert Euro für die Baugenehmigung, zusätzlich Planungskosten. |
Bevor Sie Ihr Gartenhaus in Bayern errichten, ist es wichtig, sich mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen. Kleinere Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter und 3 Meter Wandhöhe sind in der Regel genehmigungsfrei. Achten Sie jedoch auf die Einhaltung der Grenzabstände und auf zusätzliche Vorgaben durch Bebauungspläne. Bei Unsicherheiten hilft ein Gespräch mit dem Bauamt oder ein professioneller Planungsservice, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ob Sie Ihr Gartenhaus, Ihren Pavillon oder Schuppen ohne Baugenehmigung bauen dürfen, hängt vor allem von der geplanten Größe des Gartenhauses ab. Checken Sie die Regelungen mithilfe Ihres Bebauungsplans.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder die zuständigen Behörden.
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