Baugenehmigung für Gartenhaus: Was Sie in Deutschland wissen müssen

Für viele Eigenheimbesitzer gehört ein Gartenhaus einfach zum Garten dazu. Bevor Sie zum Bohrer greifen, sollten Sie allerdings vorab klären, ob für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung nötig ist. Das hängt vor allem von der Größe des Gartenhauses ab. Gartenhäuser sind praktisch und schön anzusehen - und erfordern unter Umständen eine Baugenehmigung.

Sie möchten ein Gartenhaus bauen (lassen) und brauchen eine Genehmigung? Doch Sie haben keine Zeit für Papierkrieg oder kennen sich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Experten stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen zusammen. Sie müssen den fertigen Antrag dann nur noch bei der Behörde einreichen.

Mit der Frage beginnst du idealerweise die Planung deines neuen Gerätehauses. Da die Vorschriften beim Errichten von Gartenhäusern, Geräteschuppen und ähnlichen Gebäuden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, gibt es keine allgemein gültige Antwort.

Grundlagen des Baurechts für Gartenhäuser

Ein Gartenhaus ist zunächst einmal ein Gebäude und unterliegt somit dem Baurecht. Demnach sind Gartenhäuser "selbstständig benutzbare überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte Anlagen.

Ob es sich um ein Gebäude oder ein anderes Objekt handelt, kann von Bundesland zu Bundesland anders ausgelegt werden. Ein Gartenhaus ist ein Gebäude, das man vorübergehend nutzt und das auf keinen Fall als Wohnraum angesehen werden darf. Das bedeutet, es darf keine Küche und kein Badezimmer beherbergen. Es sollte außerdem problemlos wieder abbaubar sein.

Landesbauordnungen und Bebauungspläne

Welche Vorschriften für Ihr Bauprojekt gelten, regelt die Landesbauordnung für Ihr Bundesland. Das Bauordnungsrecht liegt in Deutschland in der Hand der einzelnen Bundesländer - sie erlassen die Bauordnungen. Besser ist es also, zunächst einen Blick in die - wichtig: aktuelle - Bauordnung zu werfen.

Falls Dein Wohngebiet in den vergangenen 80 Jahren errichtet wurde, ist in der Regel ein Bebauungsplan vorhanden. Wirf vor dem Kauf Deines Gartenhauses einen Blick in das Dokument, um frühzeitig von möglichen Einschränkungen zu erfahren. Entscheidend sind die Bestimmungen zu Nebenanlagen. Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen kannst Du mithilfe der örtlichen Richtlinien leicht klären. So dürfen Nebenanlagen beispielsweise vielerorts nur innerhalb der bestehenden Baugrenzen errichtet werden.

Wenn ein Bebauungsplan existiert, studieren Sie bitte diesen im Vorfeld besonders genau. Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde erlassen und ist gesetzlich verankert.

Genehmigungsfreie Gartenhäuser: Was ist erlaubt?

Genehmigungsfreie Bauten nennen sich verfahrensfreie Bauvorhaben. Das bedeutet, dass Sie bauen können, ohne dass ein Antrag bei der Behörde zu stellen wäre. Hinweis: Mit dem Begriff „Außenbereich“ meint das Baurecht die Standorte, die außerhalb von erschlossenen Baugebieten liegen.

In der jeweiligen Landesbauordnung findest Du Hinweise zu sogenannten „verfahrensfreien Vorhaben“. Dies sind Bauvorhaben, die vorab nicht genehmigt werden müssen. Gartenbesitzer in Bayern dürfen beispielsweise ein bis zu 75 Kubikmeter großes Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen. In anderen Bundesländern hingegen - wie in Berlin - ist schon ab einem Rauminhalt von 10 Kubikmetern eine Genehmigung nötig.

Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Die Landesbauordnungen der Bundesländer regeln, ab welcher Größe Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchen. Aber je nach Bundesland ist mehr drin, wie beispielsweise in Bayern. Gartenhäuser bis zu einem Größe von 75 m³ sind hier genehmigungsfrei.

Wichtig: Auch wenn Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei ist, müssen dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, wie zum Beispiel Abstandsflächen und Brandschutzbestimmungen. Daher ist es ratsam, diese Aspekte frühzeitig in Ihre Gartenhaus Planung einbeziehen.

Größe und Volumen

Bei Gartenhäusern wird die maximale Größe über den Brutto-Rauminhalt in Kubikmetern angegeben. Darunter versteht man das Volumen des Innenraums (Netto-Rauminhalt) plus das Volumen von Wänden, Decken und Boden. Der Brutto-Rauminhalt - in früheren DIN-Normen noch „umbauter Raum“ genannt - definiert das Volumen eines Gebäudes. Er wird auf der Grundlage der DIN 277 Ausgabe 2021-08 anhand der äußeren Begrenzungsflächen berechnet.

Wie groß ein Gartenhaus sein darf, ist im Landesbaugesetz verankert. Die einen haben mehr Glück als die anderen. Beispielsweise ist es erlaubt, ein Gartenhaus in Baden-Württemberg in einer Größe von maximal 40 Kubikmetern zu errichten, in Bayern können es sogar 75 Kubikmeter sein. Dagegen sind Gartenhäuser in Sachsen bereits ab 10 bis 30 Kubikmetern genehmigungspflichtig. Man sollte also genau darauf achten, in welchem Bundesland man sein Häuschen bauen möchte.

Die Größe wird also in Kubikmetern berechnet. Ein 10 Kubikmeter großes Haus kann zum Beispiel eine Fläche 5 x 2 m plus 1 m Höhe betragen. Bei 2 m Höhe sind es bereits 20 Kubikmeter, bei 3m Höhe erreichen Sie die 30 Kubikmeter. Denn nicht nur das Volumen (die Größe) können für eine Baugenehmigung entscheidend sein, sondern auch die Höhe.

Nutzung des Gartenhauses

Das genehmigungsfreie Gartenhaus darf laut nordrhein-westfälischer Bauordnung nur zu vorübergehenden Aufenthalten dienen. Somit darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung nichts beherbergen, was es für einen dauerhaften Aufenthalt ausstattet. Dazu gehören unter anderem:

  • sanitäre Anlagen
  • Kochstellen
  • Feuerstätten
  • Heizung
  • Schlafgelegenheiten

Möchten Sie ein Gartenhaus bauen, das ohne einen festverbauten Grill, ohne Toilette und ohne Aufenthaltsräume auskommt, dann könnte dieser Bau genehmigungsfrei sein. Unter einem Aufenthaltsraum ist ein Raum zu verstehen, in dem man sich mehr als nur vorübergehend aufhält. So zählen Arbeitsräume ebenso dazu wie Wohn- oder Schlafräume.

Keine Aufenthaltsräume: Für Gartenhäuser ohne Aufenthaltsräume ist die Genehmigungspflicht oft weniger strikt. Aufenthaltsräume: Sobald das Gartenhaus zum dauerhaften Aufenthalt von Personen genutzt wird, gelten strengere Vorschriften.

Abstandsflächen und Grenzbebauung

Die Landesbauordnungen legen fest, dass für Gebäude auf dem Grundstück Abstandsflächen zum Nachbarn einzuhalten sind. Hier gilt, dass Sie für kleinere genehmigungsfreie Bauwerke - und dazu zählen auch Gartenhäuschen - keine Abstandflächen einhalten müssen.

Allgemein gilt ein Mindestabstand von 3 Metern, den das Häuschen nicht unterschreiten darf. Wenn Sie die Abstandsregelungen nicht einhalten können oder wollen (z. B. auf schmalen Reihenhaus-Grundstücken), müssen Sie einen Bauantrag stellen und die Zustimmung der betroffenen Nachbarn einholen.

Die Downloads dienen lediglich der Bauherrschaft als Informationsmaterial. Eine Haftung, jeglicher Art wird meinerseits ausgeschlossen !

Auch wenn die Landesbauordnung in NRW recht großzügig ist, was Gartenhäuser & Co. in privaten Gärten angeht - strenger könnte der örtliche Bebauungsplan ausfallen. Bebauungspläne werden von der Gemeinde erlassen und sind gesetzlich verankert. Sie dienen in erster Linie dazu, Natur und Landschaft zu schützen und zugleich das Gesamtbild eines Stadtviertels zu erhalten.

Der Weg zur Baugenehmigung

Wenn Ihr Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Lageplan des Grundstücks
  • Baubeschreibung
  • Nachweis der Standsicherheit (bei größeren Bauwerken)

Für Gartenhäuser - wie auch für die meisten anderen Bauten von Privatpersonen - gilt das sogenannte vereinfachte Verfahren. Wie genau das abläuft, erfahren Sie im Artikel zum Thema Baugenehmigungen.

Üblicherweise dürfen nur Entwurfsverfasser (z. B. Architekten und Bauingenieure) mit Vorlageberechtigung einen Bauantrag einreichen. Für Gartenhäuser gilt eine Ausnahme, da hier der Bauherr selbst den Antrag einreichen darf. Allerdings ist diese Ausnahmeregelung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf das Gartenhauskeine Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten enthalten,maximal 250 Quadratmeter Grundfläche haben undhöchstens ein Geschoss aufweisen.

Als Bauherr können Sie den Antrag dann selbst stellen, sind aber auch für alle Unterlagen und Pläne allein verantwortlich.

Nachdem Sie den Bauantrag gestellt haben, wird er in der Regel binnen 6 Wochen bearbeitet. Bis dahin sollten Sie das Geld bereithalten, um die Baugenehmigungskosten zeitnah zu begleichen.

Kosten einer Baugenehmigung

Die Kosten für die Baugenehmigung setzen sich aus Verwaltungsgebühren und einem Prozentsatz der Baukosten zusammen. Letztere werden anhand von Rohbausumme und Rauminhalt berechnet. Da hier bei kleineren Bauten wie Gartenhäusern oft nur niedrige Summen zustande kommen, erheben die Kommunen eine Mindestgebühr von 50 Euro. Möchten Sie Ihr Gartenhaus z. B. mit einer Feuerstätte versehen oder für dauerhafte Aufenthalte nutzen, kommt zudem noch das Honorar für den Entwurfsverfasser hinzu.

Was passiert bei einem Schwarzbau?

Für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben ist bei genehmigungsfreien Gartenhäusern der Eigentümer verantwortlich. Wenn Sie ein Gartenhaus aufstellen, das die Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um einen Schwarzbau. Nachbarn und Kommune können gerichtlich gegen Sie vorgehen. In der Regel zieht das den Abriss des betroffenen Gebäudes und Strafzahlungen nach sich. Die Landesbauordnung NRW sieht je nach Schwere des Verstoßes Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor.

So mancher Gartenbesitzer sagt sich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und baut das Gartenhaus einfach trotzdem − obwohl eigentlich eine Baugenehmigung nötig wäre. Allerdings ist das Risiko groß, irgendwann mit dem „schwarz“ aufgestellten Gartenhaus aufzufliegen. Denn selbst wenn die Behörde Ihnen nicht auf die Schliche kommt, ist mit missgünstigen Nachbarn zu rechnen, die das Bauamt aufs Gartenhäuschen aufmerksam machen. Gehen Sie also lieber auf Nummer Sicher und melden Sie Ihr Gartenhaus an.

Auf keinen Fall jedoch sollten Sie Ihr Gartenhäuschen „schwarz“ bauen. Denn auch wenn die Behörde nichts merken sollte, können unfreundliche Nachbarn mit einer Anzeige beim zuständigen Bauamt Ihnen das Leben schwer machen, was darüber hinaus unangenehme rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Nachbarschaftliche Aspekte

Selbst wenn Sie, angefangen vom Bebauungsplan bis hin zu der in Ihrem Wohnort gültigen Landesbauordnung, alles mehrfach geprüft haben, können dennoch die Nachbarn den Bau Ihres Gartenhauses beeinträchtigen. Denn nicht selten hat der etwas zu nah an der Grundstücksgrenze gebaute Gartenpavillon oder die ein wenig zu groß geratene Gartenlaube zu Nachbarschaftsstreitigkeiten geführt.

Deshalb raten wir dir vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf dein Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. Schon oft hat das etwas zu große und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt.

Tipp: Informiere Deinen Nachbarn vorab über den geplanten Bau Deines Gartenhauses, selbst wenn Du alle rechtlichen Punkte bereits geklärt hast. So kannst Du mögliche Bedenken in einem Gespräch von Angesicht zu Angesicht klären.

Tabelle: Genehmigungsfreiheit nach Bundesland (Beispiele)

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Genehmigungsfreiheit von Gartenhäusern in ausgewählten Bundesländern (Stand 2023). Bitte beachten Sie, dass dies nur Beispiele sind und die aktuellen Bestimmungen immer bei der zuständigen Baubehörde erfragt werden sollten.

Bundesland Genehmigungsfrei bis Besonderheiten
Bayern 75 m³ Rauminhalt Keine dauerhaften Aufenthalte, keine Feuerstätten
Baden-Württemberg 40 m³ Rauminhalt -
Berlin 10 m³ Rauminhalt -
Nordrhein-Westfalen 75 m³ Rauminhalt Keine dauerhaften Aufenthalte
Niedersachsen 40 m³ Rauminhalt (im Außenbereich 20 m³) Keine Aufenthaltsräume, Toiletten, Feuerstätten

Bei Fragen und Unklarheiten kannst Du Dich jederzeit bei Deiner zuständigen Baubehörde nach den geltenden örtlichen Regelungen erkundigen.

Gartenhaus Baugenehmigung in Deutschland: Das müssen Sie wissen & beachten

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