Beim Online-Shopping, insbesondere bei Produkten wie Rasierern, die unter Hygieneartikel fallen können, sind die Rückgabebedingungen ein wichtiger Aspekt. Dieser Artikel beleuchtet die Rückgabebedingungen für Rasierer bei Amazon und anderen Händlern, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen.
Das Widerrufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Danach müssen für den Ausschluss vom Widerrufsrecht folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
Nach dem Gesetz ist das Widerrufsrecht also nicht grundsätzlich bei allen Hygieneartikeln ausgeschlossen, sondern nur bei solchen, die ordnungsgemäß versiegelt zum Verbraucher geschickt worden sind und nach dem Widerruf des Verbrauchers entsiegelt, d. h. mit beschädigter Versiegelung beim Unternehmer ankommen. Waren die Artikel von Anfang an nicht oder nicht ordnungsgemäß versiegelt oder ist die Versiegelung später noch intakt, so ist das Widerrufsrecht jedenfalls nicht aus diesem Grund ausgeschlossen.
Insbesondere diese Produkte können bei entsprechender Versiegelung unter die gesetzliche Ausnahme fallen:
Für Erotikartikel hat das OLG Hamm (Urteil vom 22.11.2016, Az. 4 U 65/15) dies damit begründet, dass bei Produkten, die direkt an oder in Körperöffnungen angewendet werden, der Gesundheitsschutz vorrangig ist. Ein Händler könne nicht verpflichtet werden, solche Artikel nach einer Entsiegelung zurückzunehmen, da eine Aufbereitung für den Wiederverkauf hier unzumutbar bzw. hygienisch nicht sichergestellt sei.
Für Kosmetikprodukte hat das OLG Köln (Beschluss vom 27.04.2010, Az. 6 W 43/10) entschieden, dass das Widerrufsrecht nicht pauschal ausgeschlossen werden kann. Wenn ein Kosmetikprodukt aber nur durch unmittelbaren Kontakt mit dem menschlichen Körper verwendet werden kann, können Gesundheits- und Hygienebedenken einen Widerrufsausschluss rechtfertigen. Als Körperkontakt zählt nicht nur der bestimmungsgemäße Einsatzort am Körper, sondern auch die Entnahme des Produkts aus seiner Verpackung etwa mit den Fingern. Als Beispiel können hier Cremes, Deos, Lippenstifte, Mascara angeführt werden.
Für Arzneimittel hat das OLG Naumburg (Urteil vom 22.06.2017, Az. 9 U 19/17) entschieden, dass ein Ausschluss des Widerrufs in Einzelfällen aus Gründen des Gesundheitsschutzes zwar in Betracht komme. Dies erfordere jedoch, dass die Arzneimittel eine entsprechende Versiegelung aufweisen. Ein pauschaler Ausschluss des Widerrufsrechts bei Arzneimitteln sei daher nicht zulässig.
Corona-Schutzmasken können nach unserer Auffassung aus hygienischen Gründen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, sofern sie bei der Lieferung mit einer ordnungsgemäßen Versiegelung versehen sind und das Siegel beschädigt oder entfernt wird. Eine Wiederaufbereitung einer benutzten Schutzmaske ist nach unserer Auffassung nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.
Die Verpackung muss eindeutig als Versiegelung erkennbar sein. Bloße Klarsichtfolien oder vom Verkäufer angebrachte Klebestreifen reichen hierfür nicht aus. In der Regel gilt nur das direkt am Produkt angebrachte Schutzsiegel als Versiegelung und nicht ein Siegel, welches nur an der Umverpackung angebracht wurde. Ein Beispiel für eine Versiegelung in diesem Sinn ist etwa die Schutzverpackung für in einer Flüssigkeit befindliche Kontaktlinsen.
Über die Grundvoraussetzungen eines Siegels hatte das OLG Hamm (Urteil vom 30.03.2010, Az. 4 U 212/09) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Software-, Audio- oder Video-Datenträgern entschieden. Demnach müsse eine Versiegelung dem Verbraucher als solche erkennbar sein und dürfe nicht lediglich als Schutzhülle anzusehen sein. Daher sei etwa eine Cellophanhülle (Folie), in die beispielsweise CD-Hüllen häufig eingepackt sind, nicht als Siegel im Sinne des Gesetzes anzusehen. Zweck einer Versiegelung sei es, dem Verbraucher deutlich zu machen, dass er die Ware behalten muss, wenn er diese spezielle Verpackung öffnet.
Aus dem Zweck einer Versiegelung, nämlich die Unversehrtheit des Inneren einer Verpackung zu gewähren, folgen auch deren Voraussetzungen:
Beispiele für Versiegelungen, die diese Kriterien erfüllen, sind u. a.:
In der Rechtsprechung zu Hygieneartikeln hat sich ein klarer Grundsatz herausgebildet: Ein Ausschluss vom Widerrufsrecht kommt nur in Betracht, wenn die Ware durch die Benutzung unverkäuflich wird, weil sie nicht mit zumutbarem Aufwand (Reinigung/Desinfektion) wieder in einen hygienisch einwandfreien Zustand versetzt werden kann.
Daher fallen einige Artikel, die man nach Benutzung intuitiv als „unhygienisch“ empfinden würde, nicht unter die Ausnahme:
Das AG Köln (Urteil vom 13.01.2014, Az. 142 C 201/13) hat entschieden, dass ein Stent als Medizinprodukt mit vertretbarem Aufwand wiederaufbereitet werden kann und somit ein Ausschluss des Widerrufsrechts aus hygienischen Gründen nicht in Betracht kommt.
Fraglich ist, ob so genannte In-Ear-Kopfhörer unter den gesetzlichen Ausnahmetatbestand fallen. Dafür spricht, dass solche Kopfhörer bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme in die Gehörgänge eingeführt werden und dabei etwa mit dem Ohrenschmalz des Benutzers in Kontakt kommen. Dagegen spricht aber, dass auch solche Kopfhörer nach mehr oder weniger intensiven Reinigungsmaßnahmen wieder benutzt werden können. Zudem können die Aufsätze solcher Kopfhörer, die mit dem Ohr direkt in Kontakt kommen, bei den meisten Modellen sogar ausgewechselt werden. Eine gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage ist uns bisher nicht bekannt. Allerdings ist vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung zu anderen Sachverhalten aus diesem Bereich davor zu warnen, das Widerrufsrecht für solche Artikel vorschnell auszuschließen. Nach dem Grundsatz des sichersten Weges sollte man bis zu einer klärenden Gerichtsentscheidung davon ausgehen, dass das Widerrufsrecht auch für In-Ear-Kopfhörer gilt.
Ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB ausgeschlossen, kann der Unternehmer den benutzten Artikel aber aus hygienischen Gründen auch nicht mehr verkaufen, bleibt ihm nur noch der Wertersatzanspruch nach § 357a Abs. 1 BGB. Danach hat der Verbraucher Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wennder Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, undder Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung des Unternehmers vorausgesetzt kann er in solchen Fällen also Wertersatz geltend machen, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war.
Fraglich ist, wie weit hier das Prüfungsrecht des Verbrauchers geht. Zieht man insoweit die Parallele zum stationären Handel, wird man in der Regel zum Ergebnis kommen müssen, dass eine aktive Benutzung solcher Artikel durch den Verbraucher nicht mehr als notwendig erachtet werden kann.
Geht man in solchen Fällen von einem Wertersatzanspruch des Unternehmers aus, so besteht in der Praxis noch das Problem der Berechnung der Höhe des Wertersatzes. Dieser besteht regelmäßig in der Differenz zwischen dem vom Unternehmer bezahlten Einkaufspreis und dem noch vorhandenen Marktwert der Widerrufsware nach deren Benutzung durch den Verbraucher. In der Regel dürfte der Marktwert bei benutzten Hygieneartikeln 0 betragen, so dass der Wertersatzanspruch sich in solchen Fällen auf den vom Unternehmer gezahlten Einkaufpreis (ohne Gewinnmarge) belaufen dürfte. Die tatsächliche Höhe des Wertersatzanspruchs muss aber immer im konkreten Einzelfall ermittelt werden, so dass eine Pauschallösung nicht in Betracht kommt.
Bei MediaMarkt und Saturn können Sie die vollständige und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen (für myMediaMarkt-Kunden 30 Tage) zurückgeben. Hierzu ist die Vorlage des Kassenbons ausreichend. Wenn Sie Ihren Kauf im Markt finanziert haben, kann die Rückgabe ausschließlich in dem Markt erfolgen, in dem Sie die Finanzierung abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme versiegelter Waren ausgeschlossen ist, sofern die Versiegelung entfernt wurde. Dies gilt für Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (z. B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer, Sextoys), sowie für Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung.
Einige Hersteller, wie beispielsweise Philips, bieten Geld-zurück-Garantien für bestimmte Produkte an. Hierbei können Sie das Produkt aktiv testen und bei Nicht-Gefallen im Rahmen der Garantiebedingungen, insbesondere innerhalb der angegebenen Frist, zurücksenden. Die Registrierung zur Geld-zurück-Garantie ist erst dann erforderlich, wenn Sie das Produkt getestet haben und es tatsächlich zurücksenden möchten. Bitte beachten Sie die jeweilige Frist, der Registrierung und auch des Rückversands, die für Ihr Produkt angegeben ist (30, 60 oder 90 Tage).
Beispiele für Geld-zurück-Garantien von Philips:
| Produktkategorie | Aktionszeitraum | Einsendeschluss |
|---|---|---|
| Lumea | 01.01.2024 - 31.12.2026 | 31.03.2027 |
| OneBlade | 01.01.2024 - 31.12.2026 | 01.03.2027 |
| Rasierer | 01.01.2024 - 31.12.2026 | 01.03.2027 |
| Sonicare Schall-Zahnbürsten und Power Flosser | 01.01.2024 - 31.12.2026 | 01.03.2027 |
Sie können auch an der Geld-zurück-Garantie teilnehmen, wenn Sie das Produkt bei einem anderen Händler als dem Philips Onlineshop gekauft haben. Sie sind in jedem Fall teilnahmeberechtigt, wenn das Produkt bei einem Fachhändler oder Onlineshop in Deutschland erworben wurde. Produkte aus Privatverkäufen sind hingegen von der Geld-zurück-Garantie ausgeschlossen.
Die Versandkosten für die Rücksendung müssen von Ihnen bezahlt werden. Es steht Ihnen frei welches Unternehmen Sie mit dem Versand beauftragen. Bitte senden Sie das Philips Produkt nur an die Adresse, welche Ihnen bei der Online-Registrierung angezeigt wird.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 4-6 Wochen nach Eingang des Produktes durch einen von Philips beauftragten Servicepartner. Die Rückzahlung kann nur auf ein deutsches Bankkonto erfolgen.
Es kann vorkommen, dass die automatische Rückgabe bei Amazon fehlschlägt, insbesondere bei Hygieneartikeln wie Rasierern. In solchen Fällen ist es wichtig, den Kundenservice direkt zu kontaktieren. Hier ist der schnellste und sicherste Weg, um den Rasierer mit dem Barttrimmer zu bekommen:
Es ist essenziell, dass Sie den richtigen Weg zum Kundenservice finden, weil die Nummer, die Sie versucht haben, und die Chats, die Sie gefunden haben, oft nicht die richtigen sind. Die einfachste Methode ist, sich durch das Hilfe-Menü von Amazon zu klicken.
Danach wird Ihnen Amazon die Option anbieten, den Kundenservice per Chat oder Rückruf zu kontaktieren. Ich empfehle Ihnen den Rückruf, da das Gespräch dann meist schneller und unkomplizierter verläuft. Schildern Sie der Person am Telefon einfach ganz ruhig, dass der Rasierer versehentlich ohne Barttrimmer bestellt wurde und dass die automatische Rückgabe nicht funktioniert. Nennen Sie dabei auch Ihre Bestellnummer.
Seien Sie sehr präzise, aber freundlich. Sagen Sie etwas in der Art: "Guten Tag, ich habe ein Problem mit einer Rücksendung. Meine Bestellnummer ist [Ihre Bestellnummer]. Ich habe einen Braun Series 3 Rasierer bestellt, aber es war die Version ohne Barttrimmer. Ich möchte diesen gerne umtauschen oder zurücksenden, um die Version mit Barttrimmer zu bestellen." In der Regel bekommen Sie dann eine Gutschrift und können einfach das richtige Gerät neu bestellen. Ein direkter Umtausch ist bei Amazon eher selten, die Abwicklung läuft meist über eine Rücksendung mit Gutschrift und anschließender Neubestellung.
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die Rücksendung für Sie kostenfrei ist. Da es sich hier um einen Mangel handelt, der erst nach Erhalt des Geräts ersichtlich wurde, und weil die automatische Rückgabe nicht klappt, sollte der Händler, also Amazon, die Kosten für die Rücksendung übernehmen. Der Mitarbeiter wird Ihnen dazu dann alle nötigen Informationen geben.
Falls das Gerät noch originalverpackt und unbenutzt ist, erwähnen Sie das auch, da dies den Prozess oft beschleunigt. Wenn Sie den Rasierer schon ausprobiert haben, sollten Sie das trotzdem melden, weil bei Hygieneartikeln eine Ausnahme gemacht werden muss, die nur über den Kundenservice geregelt werden kann.
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