Hat man etwas in der nächstgelegenen Filiale von Media Markt gekauft und ist damit am Ende doch nicht zufrieden, möchte man den Artikel mitunter zurückgeben. Doch nicht unbedingt gegen einen Wertgutschein, sondern am liebsten gegen Bargeld. Bequem und kundenfreundlich wäre es ja - und sicherlich ein Anreiz, öfter bei eben jenem Elektronikmarkt einzukaufen. Doch bekommt man als Kunde wirklich in jedem Fall sein Geld zurück?
Mit einem Umtausch „ohne Wenn und Aber“ wirbt Media Markt für seine Filialen und als Kunde soll man dabei sogar den Kaufpreis zurückerhalten. Das ist natürlich ein toller Service und bietet zum Ausprobieren und Kennenlernen von Artikeln viel Komfort. Doch muss Media Markt Artikel überhaupt zurücknehmen? Unter welchen Möglichkeiten man als Kunde bei Media Markt sein Geld zurückerhält, wenn man Waren zurückbringt und welche rechtliche Grundlage es für Rückgaben überhaupt gibt, wird im Folgenden näher erläutert.
Die nachfolgenden Abschnitte bieten Aufklärung. Auch wenn Media Markt damit wirbt, gekaufte Artikel innerhalb von zwei Wochen - also vierzehn Tagen - zurückzunehmen, gibt es hierfür beim Einkauf vor Ort keine gesetzliche Grundlage. Gefällt ein Produkt nicht, muss es der Händler nicht zurücknehmen - eine gesetzliche Verpflichtung gibt es hierbei nicht. Media Markt zeigt sich mit der Rücknahme also sehr kulant und kommt den Kunden einen Schritt entgegen.
Anders sieht es im Internet aus. Als Kunde hat man hier in jedem Fall ein Rückgaberecht und soll sich so erst einmal mit dem bestellten Produkt befassen können. 14 Tage hat man meistens Zeit, ehe man die Rücksendung angekündigt haben muss. Die Anbieter entscheiden dabei selber, ob man als Kunde die Rücksendekosten tragen muss oder ob diese ebenfalls vom Shop bezahlt werden.
Wichtig: Der Zeitraum für den Umtausch oder die Rückgabe innerhalb von 14 Tagen bezieht sich auf Online-Bestellungen. Für vor Ort gekaufte Waren besteht hingegen keine gesetzliche Verpflichtung.
In den meisten Filialen kann man Artikel innerhalb einer vierzehntätigen Frist zurückgeben, in einigen Filialen hat man dazu auch bis zu 30 Tage Zeit. Wie erwähnt, handelt es sich dabei allerdings stets um eine Kulanzsache. Dass es sich dabei nur um Waren handeln darf, die noch nicht verwendet wurden und unbeschädigt sind, sollte klar sein. Im besten Fall informiert man sich als Kunde daher schon im Vorfeld über die Möglichkeiten zur Rückgabe und welche Bedingungen hierfür erfüllt werden müssen.
Tipp: Sagt der Verkäufer zu, dass ein Artikel nach dem Kauf zurückgegeben werden kann, sollte man sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Im besten Fall tauscht man ein Produkt um, wenn es noch ungeöffnet oder ungenutzt ist. Dann sollte dies auch in aller Regel kein Problem darstellen. Kauf man bei Media Markt einen Artikel, sollte man sich - wie schon erwähnt - am besten schon im Vorfeld darüber informieren, welche Möglichkeiten es zur Rückgabe gibt. Das gilt insbesondere beim Kauf vor Ort im Geschäft - online gibt es hier ganz andere Regelungen.
In den Geschäftsbedingungen oder auch durch Aushänge vor Ort kann man im Regelfall schnell erfahren, wann man einen Artikel zurückgeben kann, welche Frist dafür gilt und ob man Bargeld oder einen Gutschein als Ersatz erhält. Es kann nämlich auch durchaus einmal vorkommen, dass die Verkäufer die Rücknahmebedingungen nicht genau kennen.
Die Rückgabe von Artikeln ist bei Media Markt somit relativ unproblematisch und einfach möglich. Bei anderen Händlern kann dies aber auch anders aussehen. Daher sollte man sich als Kunde nicht nur bei Media Markt informieren, sondern auch bei anderen Händlern und Anbietern die Bedingungen für Rücknahmen studieren.
Wer bei Media Markt - und auch anderswo - einkauft, kann davon ausgehen, einwandfreie Ware zu erhalten. Fällt bei regulärer Ware aus dem Sortiment zuhause auf, dass das Produkt defekt ist, kann man es immer umtauschen oder reparieren lassen. Spielt der gekaufte CD-Player keine CDs ab, ist ein Umtausch also möglich. In jedem Fall ist es wichtig, den Kassenbon aufzubewahren, da dieser immer auch als Garantiebeleg gilt.
Wurde ein Artikel gekauft, geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass dieser auch fehlerfrei funktioniert. Ist dies nicht so, wird weiterhin davon ausgegangen, dass der Artikel bereits beim Verkauf defekt gewesen ist. Diese Annahme bleibt für volle sechs Monate bestehen. Mit Ablauf der sechs Monate nach dem Kauf dreht sich die Beweislast. Einen bereits defekten Artikel sollte man als Kunde daher im besten Fall innerhalb der ersten sechs Monate reklamieren und umtauschen.
Wichtig: Innerhalb von sechs Monaten geht man davon aus, dass ein Artikel bereits von vorneherein beschädigt war. Nach einem halben Jahr sieht das anders aus: In diesem Fall müsst ihr nachweisen, dass die Ware bereits kaputt war und ihr sie nicht erst nachträglich beschädigt habt.
Laut Gesetz sind Händler bei defekten Artikeln dazu verpflichtet, diese Waren bis zu zwei Jahre nach dem Kauf umzutauschen. In der Praxis verweisen viele Händler in diesem Fall zwar auf die Garantie des Herstellers. Verbraucherschützer raten aber dazu, sich nicht abwimmeln zu lassen und auf dem Recht auf Rücknahme zu bestehen.
Hat man sich als Kunde für einen Umtausch bei Media Markt entschieden, muss man zunächst einmal die nächste Filiale der Elektronik-Kette aufsuchen. Den Kassenbeleg und das entsprechende Produkt muss man natürlich mitnehmen. Ist das umzutauschende Gerät defekt, bekommt man in aller Regel direkt Ersatz. Falls dies nicht möglich ist, kann man auf ein Ersatzgerät bestehen bzw. auf die Rückgabe seines Geldes.
Sollte weder ein Umtausch, noch eine Reparatur möglich sein, kann man als Kunde den Kaufpreis zurückfordern. Diesen erhält man in bar oder auch in Form eines Gutscheins, dieser muss aber nicht hingenommen werden, außer man hat mit einem das Gerät bezahlt. Die Auszahlung als Gutschein ist allerdings insgesamt ebenso verbreitet.
Sobald ihr geklärt habt, dass eure Media-Markt-Filiale euch ein Rückgaberecht gewährt oder ob Media-Markt im Falle eines Defektes dazu verpflichtet ist, könnt ihr den gekauften Artikel umtauschen. Geht dazu mit dem entsprechenden Artikel zum Service-Center bei eurem örtlichen Media-Markt und klärt die Angelegenheit mit einem Mitarbeiter.
Achtet dabei auf die folgenden Punkte:
Um etwaige Komplikationen zu vermeiden, solltet ihr euch wie bereits oben erwähnt schon vor dem Kauf über die Bedingungen des Umtauschs bei der jeweiligen Media-Markt-Filiale informieren und euch diese auch bestätigen lassen. In der Regel gibt es keine Probleme beim Umtausch. Wenn ihr allerdings an einen schlecht informierten Verkäufer geratet, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Um das zu vermeiden, solltet ihr für diesen Fall vorsorgen.
Media Markt bietet oft in Kooperation mit Herstellern wie Philips eine Geld-zurück-Garantie an. Hier sind einige Beispiele:
Um von der Geld-zurück-Garantie Gebrauch zu machen, registrieren Sie Ihr Produkt ganz einfach online. Dazu gehören das Anschreiben, der Kaufbeleg im Original, Ihre Bankverbindung und das vollständige Produkt. Sie erhalten den Kaufpreis, maximal jedoch die UVP, innerhalb von 4-6 Wochen an die angegebene Bankverbindung zurückerstattet.
Hinweis: Rücksendung nur in Originalverpackung mit original Kaufbeleg sowie Angabe von Adresse und Bankverbindung.
Bei der Geld-zurück-Garantie können Sie das Produkt „aktiv testen“ und bei Nicht-Gefallen im Rahmen der Garantiebedingungen, insbesondere innerhalb der angegebenen Frist, zurücksenden.
Häufig gestellte Fragen zur Geld-zurück-Garantie:
Die detaillierten Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Media Markt Webseite.
Fazit: Bei Media Markt und Co. Das Beispiel Media Markt macht es deutlich, dass man als Kunde in vielen Fällen einfach und ohne großen Aufwand Produkte zurückgeben kann, wenn man diese nach dem Kauf doch nicht behalten möchte. Generell hat man darauf keinen Anspruch, aber viele Händler und Anbieter machen dies aus Kulanzgründen möglich und wollen für den Kunden somit einen besonderen Service bieten.
| Situation | Gesetzliche Grundlage | Kulanz von Media Markt |
|---|---|---|
| Online-Bestellung | 14-tägiges Widerrufsrecht | Ja, oft problemlose Rückgabe |
| Kauf im Geschäft | Keine gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme | Möglich, aber abhängig von Filiale und Zustand der Ware |
| Defekte Ware | Recht auf Umtausch oder Reparatur innerhalb von 2 Jahren | Ja, oft kulante Lösungen |
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