Die Diagnose Krebs stellt Betroffene vor viele Herausforderungen. Der Verlust der Haare durch Chemotherapie oder Bestrahlung ist oft eine der sichtbarsten und emotional belastendsten Folgen. Eine Echthaarperücke kann in dieser Phase erheblich dazu beitragen, das Wohlbefinden zu steigern und das Selbstbewusstsein zu stärken. Doch viele fragen sich, wie sie die Kosten für eine solche Perücke von der Krankenkasse erstattet bekommen können. Dieser Artikel beleuchtet den gesamten Prozess von der Auswahl bis zur Beantragung der Kostenübernahme.
Im Vergleich zu synthetischen Perücken bieten Echthaarperücken zahlreiche Vorteile:
Eine gut angepasste Perücke kann helfen, den Betroffenen in schwierigen Zeiten das Gefühl der Normalität zurückzugeben. Dies ist ein wesentlicher Aspekt der psychischen Bewältigung und Lebensqualität während und nach der Behandlung.
Grundsätzlich gilt: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, haben Sie Anspruch auf eine Perücke. Dazu gehören Haarausfall durch eine Chemotherapie, durch Frontal fibrosierende Alopezie, durch andere Formen von Alopezie oder hormonelle Ursachen. In all diesen Fällen kann Ihr behandelnder Arzt ein Rezept ausstellen. Mit diesem Rezept ist die Krankenkasse verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten. Die Höhe variiert jedoch stark - und genau hier entstehen oft Unsicherheiten.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, im Rahmen der medizinischen Versorgung Zuschüsse für Perücken zu gewähren, wenn sie als medizinisch notwendig anerkannt sind.
Je nach Krankenkasse und Art der Perücke werden unterschiedliche Beträge erstattet. Bei einer Kunsthaarperücke wird der volle Betrag häufig abgedeckt. Bei Echthaarmodellen übernimmt die Krankenkasse i.d.R. bis zur Höhe des Regelsatzes. Die genaue Höhe variiert und wird Ihrem Zweithaarspezialisten von Ihrer Krankenkasse mitgeteilt.
Oder prüfen Sie über diesen Krankenkassenrechner, wie viel Ihre Krankenkasse dazu zahlt.
Tipp: Es ist ratsam, sich ausführlich von spezialisierten Fachhändlern wie Peruecken-Bonn.de beraten zu lassen.
Die Zuschüsse sind je nach Krankenkasse und Diagnose unterschiedlich. Während Kunsthaarperücken häufig vollständig übernommen werden, ist bei Echthaarperücken meist ein Eigenanteil in Form einer Mehrkostenerklärung nötig. Dieser Eigenanteil kann zwischen wenigen hundert und über eintausend Euro liegen.
Die Frage „Wie viel zahlt meine Krankenkasse zur Perücke auf Rezept?“ lässt sich nicht mit einem einzigen Betrag beantworten. Klar ist jedoch: Sie haben einen Anspruch, und dieser kann mehrere hundert Euro betragen.
| Krankenkasse | Erstattungsbetrag (Beispiele) |
|---|---|
| AOK | Variiert je nach Region |
| TK (Techniker Krankenkasse) | Individuell |
| Barmer | Abhängig von der Diagnose |
Hinweis: Die genannten Beträge sind Beispiele und können je nach individueller Krankenkasse abweichen.
Die Einreichung der Unterlagen bei ihrer Krankenkasse sollte neben der ärztlichen Verordnung auch einen Kostenvoranschlag enthalten. Den Kostenvoranschlag erstellt Ihr Perückenspezialist, z.B. peruecken-bonn.de, und reicht beides für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald die Bewilligung vorliegt, können Sie die Perücke, gegen Zahlung Ihres Eigenanteils (sofern dieser anfällt), in ihrem Haarhaus abholen. Ihr Zweithaarspezialist rechnet mit Ihrer Krankenkasse direkt für Sie ab.
Praktische Hinweise:
Achten Sie auf die Herstelleranweisung! Dort steht, ob ein spezielles Shampoo verwendet werden muss und ob die Perücke geföhnt werden darf. Leider gibt es keine einheitliche Pflegeanleitung für alle Perücken. Bei einer Echthaarparücke gilt: Alles, was das eigene Haar schädigen würde, sollte man auch mit der Perücke nicht machen.
Wie lange die Perücke hält, hängt hauptsächlich von der Qualität ab und wie stark sie beansprucht wird. Mit Perücke schlafen, intensives Frisieren mit Glätteisen oder Lockenstab oder eine schwitzige Kopfhaut setzen der Perücke zu.
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