Mobile Friseure in Pflegeheimen: Voraussetzungen und Alternativen

Das Dienstleistungsgewerbe hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Früher war ein Haarschnitt unumgänglich mit einem Besuch im Friseursalon verbunden. Heute bieten immer mehr mobile Friseure ihre Dienste beim Kunden zu Hause an. Insbesondere in Pflegeheimen erfreuen sich mobile Friseure großer Beliebtheit, da sie den Bewohnern den Komfort bieten, ihre Haare vor Ort stylen zu lassen.

Um als Friseur erfolgreich zu sein, braucht es nicht immer einen teuren Salon. Einen Salon anzumieten und auszustatten bedeutet aber hohe Investitionskosten. Wer als Friseur seinen Meister gemacht hat, möchte sich meist auch selbständig machen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als mobiler Friseur in Pflegeheimen tätig zu werden?

Meisterpflicht und Alternativen

Die wohl am häufigsten gestellte Frage unter Gründern und Gründerinnen im Friseurgewerbe ist: Braucht man einen Meister, um einen Friseursalon zu eröffnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und nein. Es gilt nach wie vor Meisterzwang im Friseurhandwerk. Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht. Wer also in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis.

Traditionell ist im Friseurhandwerk ein Meisterbrief erforderlich, um einen eigenen Salon zu führen. Die Gründung eines Friseursalons in Deutschland erfordert nicht nur handwerkliche Kompetenz, sondern auch die Kenntnis der relevanten juristischen Aspekte. Die Meisterpflicht ist eine zentrale rechtliche Hürde bei der Eröffnung eines Friseursalons. Gemäß § 1 Abs. 2 HwO darf nur wer einen Meisterbrief im Friseurhandwerk besitzt oder einen Friseurmeister als Betriebsleiter einstellt, einen Salon führen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch ohne Meisterbrief selbständig zu werden, beispielsweise durch eine Ausübungsberechtigung gemäß §7b der Handwerksordnung oder eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO. Alternativ kann ein mobiler Friseurservice gegründet werden, der unter bestimmten Voraussetzungen keinen Meisterbrief erfordert.

Früher war es für einen mobilen Friseurdienst zwingend vorgeschrieben, dass der Friseur einen Meistertitel vorweisen kann. Damit einher geht die notwendige Eintragung in der Handwerksrolle. Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2003 ist diese Voraussetzung weggefallen. Seit 2004 gibt es für Friseure die Möglichkeit, sich ohne Meisterbrief und ohne Nachweis einer gewissen Berufserfahrung als mobiler Friseur im Reisegewerbe selbständig zu machen.

Doch die Hoffnung erfüllt sich meist nicht. Arbeitnehmer, die sich plötzlich selbständig machen, unterschätzen oft die knallharten Konsequenzen der Selbständigkeit und überschätzen die Verdienstmöglichkeiten. Selbständigkeit will gut durchdacht und genau geplant sein - Ganz besonders dann, wenn man seine Existenz als Friseur im Reisegewerbe ausüben will.

Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung erteilen. Die Handwerkskammer kann eine Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen. Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten.

Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO

Es besteht die Möglichkeit auch ohne eigenen Meisterbrief oder angestellten Meister zu gründen. Nachweise einer sechsjährigen Anstellung im Friseurberuf, davon vier Jahre in einer leitenden Funktion (als Nachweise gelten u. a. Die Handwerkskammer kann verlangen, dass die Nachweise der erforderlichen Kenntnisse durch eine zusätzliche Teilnahme an Lehrgängen nachgewiesen werden.

Reisegewerbe als Alternative?

Eine dritte Möglichkeit, sich den dem Traum vom eigenen Friseursalon ohne Meisterbrief zu erfüllen, ist die Tätigkeit als mobiler Friseur. Sie dürfen keinen Salon im klassischen Sinne besitzen, aber Sie sind selbständig tätig und arbeiten eigenverantwortlich als Friseur. Eine Existenzgründung mit einem mobilen Friseur-Service erfordert eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung.

Als mobiler Friseur benötigen Sie keinen Gewerbeschein, müssen aber eine Reisegewerbekarte beantragen. Zuständig ist das örtliche Ordnungsamt. Erkundigen Sie sich dort, welche Unterlagen notwendig sind und beachten Sie die Bearbeitungsdauer, die zwischen vier und sechs Wochen liegen kann. Halten Sie Ihre Reisegewerbekarte in Händen, sollten Sie sie sorgfältig im Portemonnaie verstauen.

Friseure sind seit ewigen Zeiten zumeist im stehenden Gewerbe tätig. Das heißt, die Kunden machen einen Termin und kommen in einen Salon. Dieser wird von einem Meister geführt, und es wird Werbung gemacht, um überhaupt Kundschaft anzulocken und um Mitarbeiter in Lohn und Brot zu stellen. Friseur im Reisegewerbe zu sein bedeutet jedoch nicht nur, ständig allein auf Achse zu sein.

Der große Vorteil, ein Reisegewerbe anzumelden, liegt in der Mobilität und Flexibilität. Mit einem Reisegewerbe kannst du deine Waren oder Dienstleistungen immer dort anbieten, wo sie gebraucht werden. Sobald du die Nachfrage in einem Gebiet gedeckt hast, ziehst du einfach weiter - auf zu neuen Kundengruppen! Gerade im mobilen Service kann der entscheidende Unterschied liegen, mit dem du dich von der Konkurrenz abhebst. Der mobile Friseursalon, der zu den Menschen nachhause oder ins Pflegeheim kommt, ist dafür ein gutes Beispiel. Und für alle, die eine handwerkliche Ausbildung absolviert haben, bietet das Reisegewerbe zudem die Chance, sich auch ohne Meisterbrief in ihrem Beruf selbstständig zu machen. Ein weiteres Plus liegt darin, dass du dir die Kosten für eine teure Immobilie sparen kannst.

Allen Vorteilen stehen also immer auch Nachteile gegenüber, und deine Aufgabe ist es, sorgfältig abzuwägen, welche Form der Selbstständigkeit die Richtige für dich ist.

5 Rules to Establish BEFORE Starting Your Mobile Hair Business

Einschränkungen im Reisegewerbe

Auch wenn Sie als mobiler Friseur viele wirtschaftliche Vorteile in Anspruch nehmen können, so gibt es doch auch Einschränkungen. Anders als ein Friseur mit Salon dürfen Sie kaum Werbung für Ihr Unternehmen machen. So dürfen Sie Kunden nicht ausdrücklich auffordern, Ihre Dienste in Anspruch zu nehmen. Der Aufbau eines Kundenstammes kann daher am Anfang recht schwerfallen. Setzen Sie vor allem auf Mundpropaganda und erarbeiten Sie sich durch Sorgfalt einen guten Ruf.

Es gibt einen weiteren „Pferdefuß“ bei der Selbständigkeit im Reisegewerbe. Sie dürfen die eigene Friseurtätigkeit in keinerlei Form bewerben! Das so genannte Werbeverbot im Reisegewerbe erfasst alle Formen der Kontaktaufnahme zum Kunden. Streng genommen, dürfen Sie nicht einmal Termine mit Ihren Kunden vereinbaren. Man darf lediglich von Haustür zu Haustür ziehen und „Klinken putzen“. Hier liegt das entscheidende Problem. Das Werbeverbot ist nämlich kaum mit dem Wesen des Friseurberufes vereinbar.

Weitere wichtige Aspekte

Sozialversicherung

Da Sie selbständig tätig sind, müssen Sie keine Sozialabgaben zahlen. Dadurch sind Sie aber beispielsweise auch nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen Sie nicht. Daher sollten Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit beraten lassen, welche Versicherungen zu Ihrem eigenen Schutz sinnvoll sind.

Fördermöglichkeiten

Grundsätzlich bietet die Bundesagentur für Arbeit Förderzuschüsse für Existenzgründer. Erkundigen Sie sich, welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.

Hygienevorschriften

Hinsichtlich der Hygiene sind Friseure verpflichtet, die Infektionsschutzgesetze und die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu befolgen.

Datenschutz

Der Datenschutz spielt eine immer wichtigere Rolle. Ein Friseursalon muss die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten. Im Friseursalon müssen die allgemeinen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Diese werden durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Friseursalons sammeln und speichern personenbezogene Daten ihrer Kunden, wie zum Beispiel Namen und Kontaktdaten.

Versicherungen

Ja, es gibt verschiedene Versicherungen, die für Friseursalons empfohlen werden. Dazu gehören unter anderem die Betriebshaftpflichtversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Sachversicherung und die Rechtsschutzversicherung.

Fazit

Die Gründung eines Friseursalons bietet vielfältige Chancen für kreative und unternehmerisch denkende Personen. Es ist jedoch essenziell, sich umfassend über die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Alternativen zum Meisterbrief zu informieren. Die Tätigkeit als mobiler Friseur in Pflegeheimen kann eine attraktive Option sein, erfordert jedoch die Beachtung spezifischer Vorschriften und Einschränkungen.

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