Die Gefangenenanstalt Hoheneck bei Stollberg in Sachsen blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Gegründet als Strafanstalt für Frauen, diente sie später als Männergefängnis und schließlich als Jugendgefängnis. Ihre Aktenbestände sind heute ein wichtiges Zeugnis der Strafvollzugsgeschichte Sachsens.
Schloss Hoheneck, Stollberg (Erzgebirge)
Die Verbüßung gerichtlicher Freiheitsstrafen erfolgte in Sachsen in verschiedenen Einrichtungen:
Zu den sächsischen Landesstrafanstalten gehörten Hoheneck, Sachsenburg, Voigtsberg, Waldheim und Zwickau (zeitweise auch Grünhain). Die Zuweisungen zu den einzelnen Anstalten regelten sich primär nach dem Geschlecht der Verurteilten und der Haftdauer. Geringere Freiheitsstrafen wurden in den Gerichtsgefängnissen verbüßt.
Mit der Strafvollzugsordnung für die sächsischen Justizgefängnisse vom 21. Juni 1924 wurde der Strafvollzug neu geregelt. Gefangenenanstalten gab es in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Hoheneck, Leipzig, Plauen, Waldheim und Zwickau sowie Gerichtsgefängnisse bei den Landgerichten Freiberg und den Amtsgerichten außerhalb der Landgerichtssitze. Die Aufsicht über die Gerichtsgefängnisse oblag neben dem Gerichtsvorstand den Gefangenenanstalten.
1936 wurden die Vollzugsanstalten auf Verfügung des Reichsministers der Justiz in Straf- und/oder Untersuchungsgefängnisse umbenannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, im Jahr 1949, wurde auf Verfügung des Ministeriums der Justiz eine einheitliche Organisation des Strafvollzugs in der SBZ angeordnet. Die Aufgaben des Strafvollzugs wurden den Staatsanwälten entzogen und 1950/1952 dem Innenressort übertragen. Die Vollzugsanstalten wurden nun einheitlich als Justizhaftanstalten bezeichnet.
Selbständige Anstalten gab es in Bautzen, Chemnitz (mit JHA Hohenstein-Ernstthal), Dresden, Görlitz, Leipzig, Radebeul (mit JHA Radeburg) und Zwickau. Zudem wurden bei den Amtsgerichten in Annaberg, Aue, Auerbach/V., Döbeln, Freiberg, Freital, Glauchau, Grimma, Kamenz, Löbau, Meißen, Oederan, Oschatz, Pirna, Plauen, Riesa und Zittau Justizhaftanstalten eingerichtet. Leiter der Haftanstalten war der Vorstand des Amtsgerichts.
Im Dezember 1864 wurde auf Schloss Hoheneck bei Stollberg eine Strafanstalt für Frauen eingerichtet. Dort saßen Gefangene ein, die bislang ohne Vorstrafen zu Freiheitsstrafen (Arbeitshaus-/Zuchthausstrafen) verurteilt worden waren. Anderenfalls erfolgte die Einweisung in das Weiberarbeitshaus zu Hubertusburg.
Nach der Aufhebung der Weiberstrafanstalt in Hubertusburg im Dezember 1871 wurden alle Frauen mit Arbeitshausstrafe oder Gefängnisstrafe über 4 Monaten nach Hoheneck verlegt. Eine Verordnung vom 24. April 1874 reglementierte die Einlieferung in die Landesstrafanstalten: Frauen mit einer Zuchthausstrafe waren in die Strafanstalt Hoheneck einzuweisen, während Gefängnisstrafen über 4 Monaten in der Strafanstalt Voigtsberg b. Oelsnitz/V. zu verbüßen waren.
Zwischen 1876 und 1882 war unter strikter räumlicher Trennung zusätzlich die Hilfsanstalt der Strafanstalt Voigtsberg (Landesgefängnis Hoheneck) auf dem Schlossareal untergebracht. Die Hilfsanstalt unterstand dem Direktor der Strafanstalt Hoheneck.
1886 wurden alle weiblichen Gefangenen in das Weiberzuchthaus Waldheim verlegt. Im Jahr 1889 erfolgte die Umgestaltung der Landesanstalt Hoheneck in eine Gefängnisstrafanstalt für Männer. Die Einrichtung der Strafanstalt wurde zum Anlass genommen, die Vollstreckung der Freiheitsstrafen neu zu regeln.
Demnach waren alle männlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und zu einer Gefängnisstrafe über 3 Monaten verurteilt worden waren, in die Strafanstalt Hoheneck einzuweisen, sofern als Vollstreckungsbehörde die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten Chemnitz, Dresden oder Freiberg oder ein Amtsgericht in diesen Landgerichtsbezirken auftrat und der Einzuliefernde evangelisch-lutherischer Konfession war; ansonsten war die Gefängnisstrafe in der Strafanstalt Zwickau zu verbüßen.
Mit der Neuordnung des Strafvollzugs 1924 war die Gefangenenanstalt Hoheneck für den Vollzug längerer Freiheitsstrafen ausschließlich von Männern vorgesehen. Die Gefangenenanstalt galt als selbständige Anstalt mit hauptamtlichem Vorstand. Der Gefängnisleitung wurde zudem die Mitaufsicht über die Gerichtsgefängnisse Aue, Eibenstock, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Lichtenstein-Callnberg, Lößnitz, Scheibenberg, Schwarzenberg, Stollberg und Zwönitz übertragen.
Die ab 1933 so genannte Landesgefangenenanstalt Hoheneck wurde bereits 1936 in Strafgefängnis Hoheneck in Stollberg i. E. umbenannt. 1939 erfolgte die Umwidmung zum Jugendgefängnis. Mit der Umsetzung der einheitlichen Organisation des Strafvollzugs in der SBZ 1949 wurde die Dienstaufsicht der Anstaltsleitung des Strafgefängnisses Hoheneck übertragen.
Die Gefangenenakten wurden 1951 auf Veranlassung des Oberlandesgerichtes Dresden aus dem Amtsgericht Stollberg in das Landeshauptarchiv Dresden überführt, zunächst depositarisch und nach Übergabe der Verwaltungs- und Personalakten vollständig. Insgesamt wurden ca. 1,50 lfm Verwaltungsakten, 3 lfm Personalakten und ca. 15.000 Gefangenenakten übergeben.
Im Zuge der Bearbeitung im Landeshauptarchiv Dresden ab 1974 erfolgte eine Trennung des Bestandes anhand der Kriterien Kapitalismus/Sozialismus. Die Gefangenenakten des Teils "Kapitalismus" wurden in zwei Chargen geteilt, wobei für die erste Charge ("1921-1932") eine strenge Bewertung festgelegt wurde, die eine Vernichtung des überwiegenden Teils vorsah. Die Gefangenenakten der zweiten Charge ("1933 bis 8. Mai 1945") galten als komplett archivwürdig.
2005 begann die Neuerschließung des Bestandes unter Zusammenfassung des "kapitalistischen" und "sozialistischen" Teils. Die Verwaltungs- und Personalakten wurden 2008 im genannten Verzeichnungsprogramm erweitert erschlossen. Am Ende der Bearbeitung wurde entschieden, die ursprüngliche Bezeichnung "Jugendgefängnis Hoheneck" nicht weiterzuverwenden, da diese den Bestand nur unzureichend beschreibt. Da die Strafanstalt erst in den letzten Jahren (ab 1939) als Jugendgefängnis spezialisiert wurde und in den Jahren zuvor fast ausschließlich auf den Strafvollzug von "Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben" ausgerichtet war, wurde die Bezeichnung "Gefangenenanstalt" festgelegt. Die Entscheidung wird durch die Tatsache gestützt, dass nach 1945 auch Personen über 18 Jahren eingewiesen worden sind.
Der Bestand umfasst insgesamt 72 Verwaltungsakten, 263 Personalakten und 11.104 Gefangenenakten. Die Laufzeiten der Akten sind wie folgt:
Ein Großteil der Gefangenenakten stammt aus den Jahren 1933 bis 1944 (6.891 Stück) und nach 1945 (2.536 Stück), während die Anfangsjahre der Anstalt (1864 bis 1933) in der Überlieferung nur 15,10 % ausmachen.
Die überlieferten Verwaltungsakten dokumentieren hauptsächlich Grundstücksangelegenheiten, Bausachen und Wasserversorgungssachen. Daneben sind einzelne Jahresberichte und Häftlingszugangsbücher vorhanden. Akten zur internen Organisation fehlen fast vollständig.
Personalakten sind von allen Angestelltengruppen überliefert, vom Regierungsrat über das geistliche und medizinische Personal bis hin zum Wach- und Hilfspersonal. Anhand der Personalakten lässt sich der Werdegang jedes Angestellten recht gut verfolgen.
Bestandteile der Gefangenenakten sind standardmäßig das Aufnahmeersuchen der Vollstreckungsbehörde, eine Personenbeschreibung und ein Sachenverzeichnis, in der Regel eine Abschrift des Urteils und das Entlassungsschreiben. Teilweise sind auch handschriftliche Schreiben der Gefangenen enthalten, wie z. B. Lebensläufe, Anträge auf Besuchsgenehmigungen oder Hafterleichterungen.
Die Benutzung der Akten erfolgt nach dem Sächsischen Archivgesetz. Die Verwaltungsakten unterliegen keinen Schutzfristen mehr, während für die Personal- und Gefangenenakten Schutzfristen gelten, die sich nach dem Tod oder der Geburt der betroffenen Personen richten.
Zur weiteren Tätigkeit der Strafanstalt Hoheneck sind folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz einschlägig:
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