Die Wahl der richtigen Rechtsform ist für Friseurunternehmen von großer Bedeutung, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bietet im Vergleich zu Einzelunternehmen oder der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) entscheidende Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Haftung.
Viele selbstständige Friseure stellen ihr bisheriges Geschäftsmodell in Frage, insbesondere nach den unvorstellbaren Herausforderungen der Corona-Pandemie. Dabei spielen Fragen eine Rolle wie:
All diese Fragen hängen eng mit der Wahl der Rechtsform zusammen.
Im Folgenden werden wir uns die Definition einer Friseur GmbH genauer ansehen und die Vorteile dieser Rechtsform beleuchten.
In den Rechtsformen Einzelunternehmen und GbR haftet der Unternehmer mit seinem Privatvermögen unbeschränkt für alle geschäftlichen Schulden. Auch für unverschuldete Risiken und Verluste, wie eben aus einer Corona-Pandemie.
Eine der Zukunftsfragen wird sein, wie ein Friseurunternehmer sein privates Vermögen und seinen Salon so voneinander trennen kann, dass das eine nicht für das andere haftet. Die haftungsbeschränkten Rechtsformen werden dadurch zunehmend von Interesse sein.
Müller und Meier Friseurbetriebe GmbH und Salon Schmitz Friseure UG (haftungsbeschränkt), so wird es vielleicht künftig öfter zu lesen sein.
Schauen wir uns den möglichen Verlauf einer Existenzgründung im Friseurhandwerk an: Eine frischgebackene Friseurmeisterin geht zum Notar und gründet ihre Unternehmergesellschaft Best Friseure UG (haftungsbeschränkt). Nach Einzahlung des vereinbarten Stammkapitals von 2.000 Euro wird die Gründerin als Geschäftsführerin bestellt und die UG in das Handelsregister eingetragen.
Nun schließt die UG (nicht die Gründerin!) den Mietvertrag über die Salonräume ab, die UG bestellt Einrichtung sowie Ware und stellt die Mitarbeiter ein. Der Salon funktioniert dank tadelloser persönlicher und fachlicher Fähigkeiten der Geschäftsführerin über Jahre vorbildlich.
Aus ihrem Geschäftsführergehalt konnte unsere Friseurmeisterin ausreichend Rücklagen für den Erwerb einer Eigentumswohnung bilden. Die privaten Vermögensverhältnisse sind geordnet. Die Best Friseure UG führt ihr Geschäftskonto bei der Bank im Guthaben und zahlt ihre Löhne, Steuern, Krankenkassen, Warenlieferungen und die Leasingraten für die Saloneinrichtung pünktlich.
Nun tritt ein unerwartetes Ereignis wie eine Corona-Pandemie ein. Die finanziellen Reserven der Best Friseure UG sind nach wenigen Wochen verbraucht. Vermieter und Leasinggesellschaft lassen sich nicht auf Verhandlungen ein. Kurzarbeitergeld muss vorfinanziert werden, Fördermittel kommen verspätet oder sind womöglich sogar rückzahlungspflichtig. Die Zahlungsunfähigkeit droht.
Ist die Best Friseure UG vor einer Insolvenz geschützt? Nein! Ist unsere Friseurmeisterin mit ihren Rücklagen und ihrer Eigentumswohnung sicher?
Wir stellen fest: Der Salon ist nicht geschützt und geht im Insolvenzfall verloren. Die Friseurmeisterin dahinter hat ihr Privatvermögen jedoch gesichert. Das ist der Unterschied zum Einzelunternehmen: Jeder Einzelunternehmer muss im Krisenfall sein Privatvermögen für geschäftliche Schulden und Verluste einsetzen und alle Rücklagen, ob Lebensversicherung, Sparfonds oder Immobilie, verwerten.
Der UG-Gesellschafter hingegen hat die Wahl, ob und wie viel er von seinem Privatvermögen einsetzen möchte, um die Zahlungsfähigkeit der UG weiterhin aufrechtzuerhalten.
Unser Beispielfall Best Friseure UG ist allerdings eine Art Idealzustand. Alle Verträge wurden mit der UG geschlossen. Das ist in der Praxis manchmal etwas anders, denn oftmals verlangen Vermieter und insbesondere Banken, dass der Gesellschafter als Privatperson für die vertraglichen Pflichten mithaftet.
Allerdings wird es gerade im Immobilienbereich bei zunehmenden Leerständen in Innenstadtlagen neue Verhandlungsspielräume für Friseurunternehmer geben, denn auch die Vermieter geraten unter Druck, ihr Geschäftsmodell anzupassen. Für langfristige Verträge mit einseitiger Risikoverteilung zulasten des Mieters wird es weniger Nachfrage geben.
Banken hingegen werden weiter die private Mitverpflichtung des Unternehmers verlangen.
Bleibt noch zu klären, worin der Unterschied zwischen einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH besteht. Die UG ist, vereinfacht dargestellt, eine kleine oder Mini-GmbH. Ihr Stammkapital muss nicht 25.000 Euro, sondern kann theoretisch wenige Hundert Euro betragen.
Es gibt einige weitere rechtliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten, eines jedoch gilt für beide Gesellschaften: Die Haftung ist auf das Unternehmensvermögen beschränkt.
Wenn ein Friseurunternehmen seine Haftung beschränken möchte, muss der Unternehmer nicht unbedingt 25.000,00 Euro aufbringen, um eine GmbH zu gründen. Er kann eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) mit 1,00 Euro Stammkapital gründen.
In der Praxis wird das Stammkapital der UG regelmäßig höher gewählt, damit sie insbesondere ihre eigenen Gründungskosten bezahlen kann. Ein Musterprotokoll vereinfacht die Gründung bei einem Notar. Die Gründungskosten einer UG sind daher oft niedriger als die einer GmbH. Soll die UG später jedoch in eine GmbH umgewandelt werden, wird es in der Summe teurer.
Das Ansehen einer UG in der Öffentlichkeit, bei Banken und Lieferanten ist ungleich niedriger als das einer GmbH. Das spielt bei Friseurunternehmen häufig nur eine untergeordnete Rolle, weil die Vielfalt und Komplexität der Geschäftsbeziehungen gering ist und es für Kunden keine Bedeutung hat, in welche Rechtsform ihr Friseur auftritt.
Die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer UG oder GmbH betreffen insbesondere das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Im Steuerrecht ist der Geschäftsführer in der Gesellschaft angestellt. Er bezieht ein Arbeitnehmereinkommen mit monatlichem Lohnsteuerabzug und kann Tantiemen oder Sondervergütungen erhalten. Auch steuerbegünstigte oder steuerfreie Leistungen sind möglich, z.B. Erholungsbeihilfen, Fehlgeldentschädigungen, 44-Euro-Sachbezüge oder ein Corona-Bonus.
Im Sozialversicherungsrecht ist der Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem 100%igen Geschäftsanteil sozialversicherungsfrei. Er gilt hier nicht als Arbeitnehmer der GmbH, sondern als selbständiger Unternehmer. Er kann daher wählen, ob er privat versichert sein oder einer gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören möchte. Rentenversicherungsbeiträge zahlt er nicht, selbst wenn er die 18-jährige Pflichtmitgliedschaft für Handwerksmeister in der Deutschen Rentenversicherung noch nicht erfüllt hat.
Hat man bei der Gründung das Eigentum an der Gesellschaft und die operative Geschäftsführung getrennt, entsteht hingegen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Ist z. B. der Ehemann der Inhaber der Anteile an der Gesellschaft und die Ehefrau soll als Friseurmeisterin die Geschäfte führen, so wird die Friseurmeisterin in den Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege, Renten-, Arbeitslosenversicherung) in der Regel versicherungspflichtig, wie alle anderen Beschäftigten im Salon auch. In der Krankenversicherung gilt dies allerdings bei einem bisher privat Versicherten nur dann, wenn er unter 55 Jahre alt ist. Hat man einmal die 55 erreicht, muss man in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Gerade in der Sozialversicherung bietet eine UG oder GmbH größere Spielräume. Angeraten ist es in jedem Fall, bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand der Verträge die Einordnung und erteilt darüber einen verbindlichen Bescheid.
Nicht zuletzt gilt aber bei jeder Art der Gestaltung von Rechtsverhältnissen: Nicht alles, was steuerrechtlich oder sozialversicherungsrechtlich vorteilhaft erscheint, muss zivilrechtlich sinnvoll sein. Geht z. B. in unserem obigen Fall die Ehe des Anteilsinhabers der UG mit seiner Gattin, die die Geschäfte der UG führt, auseinander, entsteht zusätzliches Konfliktpotential aufgrund der komplexen Gestaltung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahl der Rechtsform eine wesentliche Entscheidung für Friseurunternehmen darstellt. Die GmbH und UG bieten im Vergleich zum Einzelunternehmen deutliche Vorteile in Bezug auf die Haftung und können somit das private Vermögen des Unternehmers schützen.
Tabelle: Vergleich der Rechtsformen für Friseurunternehmen
| Rechtsform | Haftung | Stammkapital | Gründungskosten | Ansehen |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt (mit Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Gering | Neutral |
| GbR | Unbeschränkt (Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch) | Kein Mindestkapital | Gering | Neutral |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt (auf Unternehmensvermögen) | Ab 1 € | Geringer als GmbH | Geringer als GmbH |
| GmbH | Beschränkt (auf Unternehmensvermögen) | 25.000 € | Höher als UG | Hoch |
Weitere Aspekte für Friseursalons:
Abgesehen von der Rechtsform gibt es noch weitere wichtige Aspekte, die für den Erfolg eines Friseursalons entscheidend sind:
Ein Friseursalon sollte ein Ort sein, an dem Kunden ankommen, loslassen und entspannen können. Als Wellnessfriseursalon liegt uns Ihr Wohlbefinden besonders am Herzen.
Vergessen Sie die Hektik des Alltags in unseren Massagesesseln und genießen Sie Friseurhandwerk auf höchstem Niveau. Oder nehmen Sie eine individuelle und professionelle Kosmetikbehandlung in Anspruch.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und setzen Ihre Wünsche gern um. Selbstverständlich bieten wir Ihnen eine typgerechte Beratung, in der wir Ihnen die Vor- und Nachteile verschiedener Stylings erläutern. Gemeinsam finden wir heraus, was in Ihnen steckt.
tags: #mein #friseur #gmbh #definition
Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.