Die Frage nach der Nachweisbarkeit von Drogen, insbesondere MDMA (Ecstasy), in Haaren ist von großer Bedeutung, vor allem im Zusammenhang mit forensischen Untersuchungen, Führerscheinfragen und dem Nachweis von Abstinenz.
Bei 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin (MDMA) handelt es sich um eine chemische Verbindung, die zur Gruppe der Methylendioxyamphetamine zählt. Sie kann in kristalliner Form, als weißes Pulver, als Kapsel oder als Tablette konsumiert werden. In letzterem Fall ist dann die Rede von Ecstasy. Glücksgefühle, eine herabgesetzte Hemmschwelle sowie erhöhte Wachheit zählen zu den regulären Erscheinungen nach dem Konsum von MDMA. Da die Nebenwirkungen allerdings unter anderem aus Orientierungsschwierigkeiten oder sogar epileptischen Anfällen bestehen, sollten Konsumenten keinesfalls noch Auto fahren, nachdem sie die Droge zu sich genommen haben.
Wie lange MDMA im Körper bei einem Drogentest nachweisbar ist, kann ganz unterschiedlich ausfallen. Das hängt etwa davon ab, wie oft die Substanz eingenommen wird.
Auch wenn die Wirkung von MDMA nasal konsumiert nach maximal 4 Stunden und oral konsumiert nach höchstens 6 Stunden nachlässt, bedeutet dies nicht automatisch, dass jegliche Rückstände der Substanz den menschlichen Körper bis dahin ebenfalls verlassen haben. Wie lange dies tatsächlich der Fall ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
MDMA ist im Blut normalerweise bis zu 24 Stunden nachweisbar. In diesem Fall können sich selbst mehrere Monate nach dem eigentlichen Konsum noch Rückstände der Substanz im Haar finden lassen.
Für Gerichtsmediziner sind Haare ein biologischer Marker, der anders als Blutproben oder die Urinanalyse die Sensitivität nicht nach wenigen Tagen verliert. Sie verdanken dies der Tatsache, dass Haare nicht nur aus Keratin, Melanin, einigen Lipiden und Wasser bestehen. Bei der Bildung der Haare in den Haarfollikeln werden auch andere Substanzen in das epidermale Gewebe eingebaut. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Haarbildung im Blut vorhanden sind.
Die Haaranalyse hat sich in der Gerichtsmedizin fest etabliert, da sie die einzige Möglichkeit ist, längsschnittartig eine Aussage auch über zurückliegenden Drogenkonsum zu machen.
Die Nachweisgrenze der Haaranalyse liegt je nach Substanz zwischen 0,1 bis 1 ng/mg Haare. Dennoch ist ein einziger Drogenkonsum nicht sicher nachweisbar, bei einem chronischen Abusus fällt der Test jedoch in der Regel positiv aus.
Es stehen heute Assays für die wichtigsten Drogen (Opiate, Kokain, Cannabis, Amphetamine, Ecstasy) und eine Reihe von Genussmitteln (Nikotin) und Medikamenten (Barbiturate) zur Verfügung.
Die Nachweisbarkeit von Drogen in Haaren hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Die in der Tabelle angegebenen Zeiten für die Nachweisbarkeit der verschiedenen Substanzen im Urin und im Blut sind nur ungefähre Anhaltspunkte, denn es gibt in der Literatur verschiedene Angaben. In allen Körperhaaren sind Drogen je nach Haarlänge über viele Monate nachweisbar.Zudem hängt die Nachweisbarkeit der Drogen von vielen Faktoren ab:der konsumierten Mengeder Häufigkeit des Konsumsder verstrichenen Zeit zwischen Konsum und Drogentestden Nachweisgrenzen des Testverfahrensdem individuellen Abbau der Drogender allgemeinen körperlichen Verfassung
Die Analyse umfasst:
In der Regel wird für den Abstinenzbeleg Kopfhaar verwendet. Hierzu werden zwei ca. bleistiftdicke Strähnen direkt über der Kopfhaut am Hinterkopf abgeschnitten. Für Kopfhaar gilt als Faustregel eine Wachstumsgeschwindigkeit von einem Zentimeter pro Monat, d.h. in einem ein Zentimeter langen Haar bzw. im kopfnahen Zentimeter eines Haares, können Substanzen und ggf. deren Abbauprodukte für einen Zeitraum von ca.
Für den Beleg einer Alkoholabstinenz darf laut CTU-Kriterien eine maximale Haarlänge von 3 cm untersucht werden. Für den Beleg einer Drogen- oder Medikamentenabstinenz darf laut CTU-Kriterien eine maximale Haarlänge von 6 cm untersucht werden.
Die letzte Haarprobe eines Kontrollzeitraumes darf nicht mehr als 2 Wochen vor oder nach dem Abschlussdatum eines Kontrollzeitraumes erfolgen, anderenfalls bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung. Bitte beachten Sie, dass wir über die im speziellen Fall benötigte Dauer der Abstinenz keine Aussage treffen können. Diese Information erhalten Sie von der MPU-Begutachtungsstelle oder von beratend tätigen Verkehrspsycholog*innen.
Für eine retrospektive Alkoholabstinenzkontrolle sind kosmetisch behandelte (gebleichte oder colorierte) Haare nicht zulässig. Für den Beleg einer Drogen- oder Medikamentenabstinenz können colorierte (gefärbte oder getönte) Haare verwendet werden, sofern zur Bestätigung der Abstinenz ein Urinkontrollprogramm bzw. eine weitere Analyse unbehandelter Haare über den Zeitraum der folgenden 6 Monate angeschlossen wird. Bitte geben Sie daher sämtliche Haarbehandlungen bei der Probennahme an.
Obwohl in der Regel Kopfhaare verwendet werden, können für den Abstinenzbeleg auch Körperhaare verwendet werden. Für den Beleg einer Alkoholabstinenz ist die Verwendung von Achselhaaren nicht zulässig. In allen Fällen gilt, dass im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik trotz unterschiedlicher Wachstumsgeschwindigkeiten die Faustregel 1 cm Haarwachstum pro Monat Anwendung findet.
Vor dem Nachweis wird das abgeschnittene Haarbüschel gewaschen. Dies soll falsch-positive Ergebnisse verhindern. Denn Kokain gelangt nicht nur über das Blut ins Haar. Auch eine Inkorporation über eine Luftexposition ist möglich. Der Test fiele positiv aus, weil sich der Beschuldigte in dem gleichen engen Raum (etwa einer Toilette) aufgehalten hat, wo vorher Crack geraucht wurde.
Drogenkonsumenten haben jedoch keine Chance, durch intensives Waschen die Haare drogenfrei zu bekommen.
Im nächsten Schritt muss die Proteinstruktur des Haares mit Hilfe von Enzymen zerstört werden. Alternativ kann die Droge auch mit Säuren oder Lösungsmitteln aus den Haaren herausgelöst werden. Welche Methode verwendet wird, hängt letztlich von der Droge ab. Nach einem chemischen Reinigungsschritt erfolgt dann der eigentliche Nachweis mit RIA oder GC-MS.
Die Methoden erlauben zwar eine quantitative Bestimmung des Kokains im Haar, ein Rückschluss auf die Dosis ist allerdings nicht möglich. Auch der genaue Zeitpunkt der Drogeneinnahme kann nicht exakt berechnet werden. Hier stößt die Haaranalyse derzeit noch an ihre Grenzen.
Wurden Sie als Kraftfahrer nach dem Konsum von MDMA im Straßenverkehr aufgegriffen und der darauf folgende Drogentest fiel positiv aus, drohen Ihnen unweigerlich Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Führten Sie zusätzlich eine Gefährdung des übrigen Verkehrs herbei, weil Sie unter dem Einfluss von MDMA ein Kfz steuerten, wird das Ganze in der Regel als Straftat angesehen. In dieser Situation müssen Sie sich auf eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe einstellen.
Je nach dem, ob Sie bereits schon früher mit Drogen am Steuer erwischt wurden, liegt das Bußgeld bei 500 bis 1.500 Euro. Außerdem drohen weitere Konsequenzen.
| Substanz | Wirkungsdauer | Nachweis im Urin | Nachweis im Blut |
|---|---|---|---|
| Cannabis | 1-4 Std. (geraucht), 2-10 Std. (oral) | selten Konsum: 2-3 Tage regelmäßig Konsum: 6-8 Wochen chronischer Konsum: bis zu 12 Wochen | gelegentlicher Konsum: 3 Tage regelmäßiger Konsum: bis zu 30 Tagen |
| Ecstasy (MDMA, MDE, MDA) | 3-12 Std. (oral) | 1-4 Tage | bis zu 24 Stunden |
| Speed | 6-12 Std. | 1-3 Tage (gesnieft) | 1 Tag |
| Crystal | bis 30 Std. (gesnieft) | 1-3 Tage | 1 Tag |
| Kokain | 1-3 Std. (gesnieft), 10-30 min. (geraucht) | 2-4 Tage | bis zu 24 Stunden |
| LSD | 6-12 Std. (oral) | 1-2 Tage | 12 Stunden |
| Heroin | 3-6 Std. (gespritzt) | 1-4 Tage | bis zu 8 Stunden |
| Methadon | 12-24 Std. (oral) | 2-3 Tage | 2 Tage |
| Benzodiazepine | 4-12 Std. (oral) | 1-3 Tage, 4-6 Wochen bei Langzeiteinnahme | einige Stunden bis Tage |
| Barbiturate | 3-24 Std. | 1-3 Tage | 1-2 Tage |
Die oben genannten Informationen dienen lediglich der Information und ersetzen keine professionelle Beratung. Bei rechtlichen Fragen sollte ein Anwalt konsultiert werden.
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