Kopfläuse sind lästig, aber in der Regel harmlos. Sie sind weit verbreitet, besonders in Schulen und Kindergärten. Es ist wichtig zu wissen, wie man sie erkennt, behandelt und einer Ausbreitung vorbeugt. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Kopfläuse (Männchen, Weibchen) und Nissen auf dem Haar.
Nur ein paar Millimeter lang sind die Insekten - trotzdem reicht oft schon das Wort „Läuse“ aus, um bei vielen Menschen Juckreiz und mehr hervorzurufen. Tatsächlich ernähren sich die Parasiten von menschlichem Blut und sind hierzulande am häufigsten auf dem menschlichen Kopf zu finden, bei Haustieren kommen sie nicht vor. In unseren Breiten am häufigsten sind Kopfläuse (Pediculus humanus capitis). Relativ selten treten in Deutschland Filzläuse und Kleiderläuse auf.
Kopfläuse sind kleine, flügellose Insekten, die sich im Haar von Menschen aufhalten und sich von Blut ernähren. Sie können Juckreiz und Unbehagen verursachen, übertragen aber in unseren Breiten keine Krankheiten. Die Übertragung erfolgt meist durch direkten Kopfkontakt.
Filzläuse (Phtirus pubis) leben vor allem im behaarten Intimbereich, manchmal auch in Achselhaaren, Bart, Brusthaaren, Wimpern oder Augenbrauen. Symptome sind bläulich-graue oder rote Flecken auf der Haut, und Bissstellen können stark jucken, vor allem nachts. Die Übertragung erfolgt durch engen Körperkontakt (v.a. beim Geschlechtsverkehr), selten über Bettwäsche oder gemeinsam genutzte Handtücher. Eine ärztliche Betreuung ist ratsam, vor allem wenn Wimpern betroffen sind. Lösungen zum Auftragen töten Filzläuse ab, Auskämmen entfernt die Eier. Behandlung evtl. nach 7 bis 10 Tagen wiederholen.
Körperläuse (Pediculus humanus corporis) leben vor allem an der Innenseite getragener Unterkleidung, in Nähten, Falten, manchmal auch an Kopfhaaren in der Nähe der Ohrmuscheln, Stirn, Wangen sowie in Betten. Symptome sind rote Flecken, starker Juckreiz besonders an Stellen, an denen Kleidernähte nah am Körper liegen (z.B. Hosenbund, Achseln). Die Übertragung erfolgt durch gemeinsam genutzte Kleidung und andere Textilien, enger Körperkontakt. Kleiderläuse können gefährliche Infektionskrankheiten übertragen, daher ist eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt sowie ärztliche Betreuung wichtig. Kleidung und andere Textilien bei mind. 60 °C waschen oder für mind. drei Tage luftdicht verpacken.
Um sie zu übertragen, ist vor allem enger Körperkontakt, und im Fall der Kopflaus (Pediculus humanus capitis) Kopfkontakt nötig. „Kopfläuse werden fast ausschließlich durch direkten Kopfkontakt übertragen, etwa wenn Kinder die Köpfe zusammenstecken. Das machen besonders Kita- und Grundschulkinder häufig. Erwachsene sind kaum betroffen - außer über ihre Kinder“, sagt Jan Krüger, Vorstand der Deutschen Pediculosis Gesellschaft.
Kopfläuse können nicht springen oder fliegen. Sie krabbeln von Kopf zu Kopf, wenn die Haare in Kontakt kommen. Die Übertragung über gemeinsam genutzte Gegenstände wie Kämme, Bürsten oder Mützen ist theoretisch möglich, aber eher selten.
Ein Kopflausbefall (Pedikulose) ist gerade im frühen Stadium nicht leicht zu erkennen. Ausgewachsene Kopfläuse sind nur zwei bis drei Millimeter groß. Ihre Eier - auch Nissen genannt - sind mit etwa 0,8 Millimeter noch kleiner. Sie kleben fest an den Haaren, und das dicht an der Kopfhaut. Anders als etwa Hautschorf oder Schuppen gehen sie nicht einfach ab, wenn man die Haare schüttelt oder wäscht.
Ein Kopflausbefall (Pedikulose) ist gerade im frühen Stadium nicht leicht zu erkennen. „Kopfläuse machen sich oft erst bemerkbar, wenn der Befall ausgeprägter ist. Der Juckreiz tritt oft dort auf, wo sich die Läuse wohlfühlen: im Nacken, hinter den Ohren sowie an den Schläfen. Er kann zu Schlafstörungen führen, da Kopfläuse nachtaktiv sind. Typisch sind zudem aufgekratzte Hautstellen, die sich manchmal entzünden.
Bei Verdacht auf Läuse sollte man grundsätzlich nicht auf Symptome warten, sondern gleich aktiv werden. Ein Arztbesuch ist dazu nicht nötig.„Goldstandard ist die Diagnose mit nassem Auskämmen: Haare waschen, eine Pflegespülung hinein, damit sie leichter kämmbar sind, und dann mit einem guten Läusekamm auf ein weißes Blatt auskämmen. Das findet Läuse zuverlässiger, als selbst Fachleute sie mit Lupe und Licht entdecken können“, erklärt Krüger.
Die Diagnose erfolgt am besten durch das Auskämmen der nassen Haare mit einem Läusekamm. Dabei werden die Haare systematisch Strähne für Strähne auf einem weißen Tuch ausgekämmt. Die Läuse und Nissen sind dann gut sichtbar.
Auskämmen der Haare mit einem Läusekamm.
Wer Läuse oder Nissen entdeckt, sollte sofort handeln. Zugelassene Wirkstoffe gibt es in der Apotheke zu kaufen. Sie werden als Lotion, Gel, Spray oder Shampoo angewendet. Es gibt Läusemittel mit Insektengiften (z.B. Permethrin) oder Silikonölen (z.B. Dimeticon). Die Insektengifte töten die Tiere chemisch, indem sie auf das Nervensystem abzielen.
„Silikonöle wirken mechanisch, indem sie die Atemwege der Läuse verschließen. Dadurch bilden sich keine Resistenzen. Zudem sind sie gut verträglich, für jeden anwendbar und daher besonders empfehlenswert“, sagt Weisemann. Da sich die Anwendung von Produkt zu Produkt unterscheiden kann, sollten Sie in jedem Fall auch die Packungsbeilage lesen und sich genau an die Anweisungen halten. Wichtig für das Auskämmen: ein Läusekamm mit dem richtigen Abstand der Zähne.
Neben geeigneten Läusemitteln ist auch das regelmäßige nasse Auskämmen wichtiger Teil der Therapie. „Für die Wirksamkeit entscheidend sind Kleinigkeiten: Achten Sie darauf, die Haare nicht zu nass zu machen, genügend Mittel aufzutragen, es gleichmäßig zu verteilen und ausreichend lange einwirken zu lassen“, so Weisemann.
Zudem ist eine rechtzeitige weitere Behandlung nötig. „Alle Mittel wirken nur auf lebende Läuse, nicht auf die Eier. Daher muss man die Behandlung nach etwa neun Tagen wiederholen. Dann sind die Läuse geschlüpft, haben sich aber idealerweise noch nicht vermehrt. Mit etwas Geduld - meist rund drei Wochen - ist man die Läuse dann los“, sagt Krüger.
Die Behandlung von Kopfläusen umfasst in der Regel:
Von einzelnen Erstlarven, die an Tagen nach der Erstbehandlung des Kopflausbefalls u. U. noch aus den Eiern schlüpfen können, geht zunächst keine akute Ansteckungsgefahr aus. Nach der korrekten Erstbehandlung können Kinder die Einrichtungen wieder besuchen.
Direkt nach der ersten von zwei erforderlichen Behandlungen gegen die Kopfläuse mit einem zugelassenen Mittel zur Bekämpfung von Kopflausbefall und welches auch nachweislich zur Tilgung des Kopflausbefalles geeignet ist, ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haars. Eine Kontaktperson ist erst dann von der Kita / Schule auszuschließen, wenn bei ihr ausgewachsene Kopfläuse nachgewiesen wurden.
Nach der ersten Behandlung mit einem geeigneten Läusemittel sind die Läuse in der Regel abgetötet oder zumindest nicht mehr in der Lage, sich fortzubewegen und neue Wirte zu befallen. Allerdings können noch lebende Eier (Nissen) vorhanden sein, aus denen nach einigen Tagen neue Larven schlüpfen. Daher ist es wichtig, die Behandlung nach etwa einer Woche zu wiederholen, um auch diese Larven abzutöten.
Nach der ersten Behandlung sind die Betroffenen also wahrscheinlich weniger ansteckend, aber nicht vollständig frei von Ansteckungsgefahr. Es ist wichtig, die empfohlene Wiederholungsbehandlung durchzuführen und die Haare regelmäßig auszukämmen, um sicherzustellen, dass alle Läuse und Larven entfernt werden.
Um den Befall nicht zu verlängern oder ein Wiederauftreten zu verhindern, sollte sicherheitshalber aber trotzdem das Umfeld mitbehandelt werden: „Waschen Sie Kuscheltiere und körpernahe Textilien wie Kissen, Bettwäsche, Mützen oder Schals bei 60 Grad oder verpacken Sie sie luftdicht für mindestens drei Tage. Gegenstände wie Bürsten oder Haarspangen können Sie mit Seife und heißem Wasser reinigen“, erklärt Weisemann.
Alle engen Kontaktpersonen sollten auf Lausbefall untersucht und dann gegebenenfalls auch behandelt werden! Eltern sind außerdem verpflichtet, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule oder Kita über einen Kopflausbefall ihres Kindes zu informieren.
Zusätzlich zur direkten Behandlung der Haare können folgende Maßnahmen helfen, die Ausbreitung von Läusen zu verhindern:
Nein, sagen die Experten - auch wenn sich im Netz viele Tipps finden lassen, um die Läuse auf möglichst natürliche Weise wieder loszuwerden, darunter auch Öle und sogar Mayonnaise „Bitte lassen Sie die Hände von Hausmitteln wie Essig. Auch tägliches Haarewaschen schädigt nur die Kopfhaut, aber nicht die Läuse“, rät Weisemann.
Es gibt viele Mythen und Hausmittel gegen Läuse, die jedoch nicht wirksam sind. Dazu gehören:
Diese Mittel können die Kopfhaut reizen und die Läuse nicht effektiv abtöten. Es ist wichtig, auf zugelassene und empfohlene Behandlungsmethoden zurückzugreifen.
Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen mitgeteilten oder selbst festgestellten Kopflausbefall zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Sie leiten eigenverantwortlich die Maßnahmen ein, die geeignet sind, eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in der Einrichtung zu verhindern.
Wenn der Kopflausbefall während des Aufenthalts in einer Kindereinrichtung oder Schule festgestellt wird und das betroffene Kind nicht anderweitig betreut werden kann, kann dem Verbleiben in der Einrichtung bis zum Ende des regulären Aufenthalts zugestimmt werden, wenn enge Kontakte in den folgenden Stunden vermieden werden können.
Grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche wieder besucht werden können, ist, dass Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Weiterverbreitung mit hoher Sicherheit ausschließen, d. h. dass mit einem zur Beseitigung des Kopflausbefalls geeigneten Mittel korrekt behandelt wurde (Erstbehandlung). Das Komplettieren der empfohlenen Behandlung an den Folgetagen wird, auch nachdem die Einrichtung wieder besucht werden darf, vorausgesetzt.
In welcher Form der Nachweis erbracht werden muss, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, regeln die für die Einrichtung zuständigen Behörden im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt. Eine mögliche praxisnahe Bedingung der Wiederzulassung ist - sofern das Gesundheitsamt eine Ausnahme vom gesetzlich normierten, „automatischen“ Besuchsverbot (gemäß § 34 Abs. 7 IfSG) grundsätzlich eingeräumt hat und die Leitung der Einrichtung dies ebenfalls für ausreichend hält - das Verlangen einer unterzeichneten Bestätigung der Sorgeberechtigten, dass eine Erstbehandlung korrekt durchgeführt und damit die Therapie begonnen wurde.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Informationen zum Thema Kopfläuse zusammen:
| Aspekt | Information |
|---|---|
| Übertragung | Direkter Kopfkontakt |
| Erkennung | Juckreiz, Auskämmen mit Läusekamm |
| Behandlung | Läusemittel, Auskämmen, Wiederholungsbehandlung |
| Ansteckungsgefahr nach Behandlung | Reduziert, aber nicht vollständig beseitigt |
| Zusätzliche Maßnahmen | Waschen von Kleidung und Bettwäsche, Reinigung von Gegenständen |
Lebenszyklus der Kopflaus.
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