Viele Reisende stellen sich die Frage, ob und wie sie Kosmetikartikel wie Haarspray oder Deodorant im Handgepäck oder Koffer auf Flugreisen mitnehmen dürfen. Gerade bei diesen Artikeln herrscht oft Unsicherheit, da sie sowohl als Flüssigkeit als auch als Aerosol gelten und damit strengen Sicherheitsvorschriften unterliegen.
Die aktuellen Regelungen sind europaweit weitgehend einheitlich, können aber je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Im Folgenden finden Sie detaillierte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Mitnahme von Haarspray und anderen Spraydosen im Handgepäck und Aufgabegepäck.
Wenn man nur mit Handgepäck verreist, muss man beim Packen einige Bedingungen beachten. Dies gilt insbesondere für Flüssigkeiten, also für so gut wie alle Kosmetik- und Hygieneartikel.
Sie können Flüssigkeiten, Sprays und Gels in Ihrem Handgepäck mitnehmen, solange sie jeweils das maximale Volumen von 100 ml nicht überschreiten und in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einer maximalen Füllmenge von einem Liter pro Passagier verpackt sind.
Achtung! Bei der Begrenzung von 100 ml geht es nicht um den Inhalt des Produktes, sondern um die Verpackung. Befinden sich nur noch 100 ml in einer Flasche, die ein Volumen von 200 ml hat, darf sie trotzdem nicht mit ins Handgepäck genommen werden.
Artikel, die dieses vorgeschriebene Volumen überschreiten, sollten Sie im aufgegebenen Gepäck verstauen. Sie können eine beliebige Menge an Flüssigkeiten, Sprays und Gels mit an Bord nehmen, die Sie im Duty-free-Bereich gekauft haben, vorausgesetzt, Sie heben den Kaufbeleg auf und die Ware ist in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel verpackt.
Bei einigen Reisezielen gelten Einschränkungen in Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten, Sprays, Gels oder puderförmigen Substanzen im Handgepäck.
Auch dieses ist in 100 ml Flaschen im Handgepäck erlaubt, wenn man sich im Urlaub schick machen möchte, darf das Haarspray oft nicht fehlen. Da hier die Flaschen jedoch ebenfalls oft größer sind, könnte es sinnvoll sein, auf Produkte wie Haargel oder ähnliches zurückzugreifen.
Tipp: Handelsübliche Haarsprayflaschen haben in der Regel einen Inhalt von 250 ml und sind daher im Handgepäck nicht erlaubt. Kaufen Sie Haarspray in Reisegrößen im Onlinehandel oder Drogeriemarkt. Die Miniaturflaschen enthalten meist 75 ml.
Wissenswertes zu Flüssigkeiten bei Flugreisen:
Besonders häufig handelt es sich bei Spraydosen um Deosprays. Solange sie die Flüssigkeitsbegrenzungen einhalten, kann man sie in der Regel problemlos ins Handgepäck mitnehmen. Da viele Deosprays allerdings in 125 ml Spraydosen verkauft werden, ist die Mitnahme im Handgepäck oft nicht möglich.
Kaufe entweder eine Reisegröße oder entscheide dich für eine alternative Lösung. Viele Marken bieten mittlerweile eine große Auswahl an unterschiedlichen Produkten wie zum Beispiel Deo-Roller, Deo-Sticks oder Pumpsprays an, die sich sehr gut fürs Reisen eignen.
Grundsätzlich lautet die Antwort auf diese Frage ja. Denn solange die Spraydosen die Flüssigkeitsbegrenzungen von maximal 100 ml pro Produkt einhalten und richtig verstaut werden, darf man sie mit ins Handgepäck nehmen. Beachten sollte man hierbei jedoch, dass es sich bei Spraydosen mit Treibgasen ausschließlich um Toilettenartikel handeln sollte.
Außerdem ist es wichtig, dass die Sprühventile mit einem Deckel verschlossen sind, damit es nicht zu einer versehentlichen Freisetzung des Inhalts kommen kann. Sprühflaschen ohne Treibgas wie zum Beispiel Parfums sind in der Regel ohne Probleme im Handgepäck erlaubt.
Im Gegensatz zum Handgepäck sind die Regelungen für Flüssigkeiten im Aufgabegepäck deutlich lockerer. Aber auch wenn man seine Sprühflaschen im normalen Gepäck verstaut, muss man einige Dinge beachten.
Denn auch hier gibt es eine maximale Gesamtmenge, die eingehalten werden muss. Die Gesamtmenge für Aerosole im aufgegebenen Gepäck liegt bei höchstens 2 Kilogramm. Jeder einzelne Behälter darf hierbei zusätzlich nur ein maximales Fassungsvermögen von 500 ml aufweisen.
Haarspray darf grundsätzlich im aufgegebenen Gepäck (Koffer) mitgeführt werden. Die Regelungen sind hier weniger streng als im Handgepäck, dennoch gibt es wichtige Einschränkungen zu beachten. Aerosole wie Haarspray, Deodorant oder Rasierschaum dürfen im Aufgabegepäck in größeren Mengen transportiert werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Die Gesamtmenge aller Aerosole und Flüssigkeiten pro Person ist in der Regel auf zwei Kilogramm oder zwei Liter begrenzt. Um ein Auslaufen oder eine Beschädigung während des Transports zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Haarspray in einen stabilen Beutel zu packen oder mit Kleidung zu umwickeln. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass der Sprühkopf durch eine Kappe gesichert ist, um ein unbeabsichtigtes Auslösen zu verhindern.
Wer auf Reisen nicht auf Deo oder Haarspray verzichten möchte, aber die strengen Vorschriften umgehen will, kann auf zahlreiche Alternativen zurückgreifen. Für Deo bieten sich Deo-Roller oder Deo-Sticks an, die nicht als Flüssigkeit gelten und daher nicht der 100-ml-Regel unterliegen.
Im Bereich Haarstyling gibt es ebenfalls Alternativen: Haargel, Haarwachs, Haaröl oder Haarschaum sind meist in kleinen Verpackungen erhältlich und können, sofern sie die 100-ml-Grenze nicht überschreiten, im Handgepäck mitgeführt werden. Feste Haarprodukte wie Pomaden oder Haarseifen sind besonders praktisch, da sie nicht als Flüssigkeit gelten und somit keine Einschränkungen unterliegen.
| Kategorie | Handgepäck | Aufgabegepäck (Koffer) | Hinweise & Tipps |
|---|---|---|---|
| Haarspray | Erlaubt, max. 100 ml pro Behälter, im 1-Liter-Beutel | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Sprühventil mit Kappe sichern, Behälter unbeschädigt, Airline-Regeln beachten |
| Deo (Spray) | Erlaubt, max. 100 ml pro Behälter, im 1-Liter-Beutel | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Wie bei Haarspray, nur für persönlichen Gebrauch |
| Deo (Roller/Stick) | Erlaubt, keine Mengenbegrenzung (da nicht als Flüssigkeit) | Erlaubt | Besonders praktisch, da keine Flüssigkeitsregelung |
| Spraydosen allgemein | Erlaubt, wenn Toilettenartikel (Haarspray, Deo, Parfum), max. 100 ml pro Behälter | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Industrielle/gefährliche Spraydosen verboten |
| Flüssigkeitsregel | Max. 100 ml pro Behälter, alle Flüssigkeiten/Aerosole im 1-Liter-Beutel | Nicht relevant (nur Mengenbegrenzung pro Dose/Gesamtmenge) | Beutel muss durchsichtig und wiederverschließbar sein, pro Person nur ein Beutel |
| Sicherheitsaspekt | Sprühventil/Kappe sichern, keine beschädigten Dosen | Sprühventil/Kappe sichern, keine beschädigten Dosen | Aerosole unter Druck, Gefahr durch brennbare Treibgase, daher strenge Regulierung |
| Verpackungstipps | Im Beutel, Ventil sichern, ggf. zusätzlich in Plastiktüte/Kosmetikbeutel | Mittig im Koffer, von Kleidung umgeben, Ventil sichern | Nicht zu voll oder zu leer packen, um Beschädigung zu vermeiden |
| Alternativen | Deo-Roller, Deo-Stick, feste Deos, Haargel, Haarwachs, Haaröl, Haarschaum |
Diese Regel dient dazu, die Sicherheit im Flugverkehr zu gewährleisten, da Aerosole unter bestimmten Bedingungen potenziell gefährlich sein können. Wichtig ist, dass die Spraydosen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und die Sprühventile durch eine Kappe gesichert sind. Spraydosen mit gefährlichen Inhalten oder industriellen Zwecken sind grundsätzlich verboten.
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