Baugenehmigung für Holzgaragen mit Schuppen in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Gartenhäuser und Holzgaragen erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch beim Bau einer Holzgarage mit Schuppen sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. In Deutschland ist es wichtig zu wissen, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Vorschriften gelten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema.

Eine Holzgarage mit Schuppen kann eine praktische Ergänzung für Ihr Grundstück sein, aber informieren Sie sich vorher über die Baugenehmigung.

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Ob für den Aufbau einer Holzgarage mit Schuppen eine Baugenehmigung benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Größe: Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn eine gewisse Höchstgrenze beim umbauten Raum erreicht wird.
  • Fundament: Wenn die Garage auf einem betonierten Fundament oder einer betonierten Bodenplatte steht.
  • Standort: Ob sich der Standort in einem Bebauungsgebiet oder im Außenbereich befindet.
  • Nutzungszweck: Ob die Garage als Aufenthaltsraum genutzt werden soll oder ob sie beheizt wird oder eine Toilette hat.

Die Gemeinden entscheiden in eigener Hoheit, meistens jedoch angelehnt an die Landesbauverordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes.

Die Landesbauordnungen im Überblick

Die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) sehen für Garagen unterschiedliche Grundflächen bzw. umbauten Raum vor, ab dem dieser genehmigungspflichtig ist. Dabei wird unterschieden, ob das Objekt in einem Bebauungsgebiet oder in einem Außenbereich ohne festen Bebauungsplan errichtet werden soll.

Genehmigungspflichtig ist es darüber hinaus, wenn das Gartenhaus mehrstöckig ist oder als permanenter Aufenthaltsraum dienen soll. Soll das Gartenhaus zusätzlich mit einer Heizung oder einer Toilette eingerichtet bzw. als Gästehaus genutzt werden, so entfällt die Genehmigungsfreiheit ebenfalls.

In der folgenden Tabelle erfahren Sie, ab welcher Fläche bzw. umbautem Raum unbedingt eine Baugenehmigung erforderlich ist und die Genehmigungsfreiheit entfällt.

Landesbauordnung (LBO)Genehmigungspflicht für BaugebieteGenehmigungspflicht für Außenbereiche
Baden-Württemberg (LBO)über 40 m³ umbautem Raumüber 20 m³ umbautem Raum
Bayern (BayBO)über 75 m³ umbautem Raumnur mit Baugenehmigung
Berlin (BauO Bln)über 10 m² Grundflächenur mit Baugenehmigung
Brandenburg (BbgBO)über 75 m³ umbautem Raumnur mit Baugenehmigung
Bremen (BauO)über 30 m³ umbautem Raumüber 6 m³ umbautem Raum
Hamburg (HBauO)über 30 m³ umbautem Raumnur mit Baugenehmigung
Hessen (HBO)über 30 m³ umbautem Raumnur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern (BauO MV)über 10 m² Grundflächenur mit Baugenehmigung
Niedersachsen (NBauO)über 40 m³ umbautem Raumüber 20 m³ umbautem Raum
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)über 30 m³ umbautem Raumnur für Land- und Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz (LBauO)über 50 m³ umbautem Raumüber 10 m³ umbautem Raum
Saarland (LBO)über 10 m² Grundflächenur mit Baugenehmigung
Sachsen (SächsBO)über 10 m² Grundflächenur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt (BauO LSA)über 10 m² Grundflächenur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein (LBO)über 30 m³ umbautem Raumüber 10 m³ umbautem Raum
Thüringen (ThürBO)über 10 m² Grundflächenur mit Baugenehmigung

Grenzbebauung: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf dem eigenen Grundstück zu bauen, solange die letzten 3 Meter vor der Grundstücksgrenze eingehalten werden. Dies dient dem Brandschutz, der Belichtung/Belüftung und der Privatsphäre des Nachbarn.

Zulässige Grenzbebauung

Der Bau an der Grundstücksgrenze für Garagen und Gebäude ist zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe des Objektes maximal 3 Meter sowie die Seitenlänge 9 Meter je Grundstücksgrenze nicht überschreitet und es keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten gibt.

Für Garagen und Carports gilt zudem, dass diese nur eine Grundfläche von 40 m² haben dürfen. Nur sofern Ihr geplantes Bauprojekt diesen Anforderungen nicht entspricht, müssen Sie einen Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten.

Ausnahme: Wenn Ihr Nachbar bereits an seiner Grenze gebaut hat, dann dürfen auch Sie in gleichem Maße an der Grenze arbeiten.

Bei der Grenzbebauung sind bestimmte Abstandsflächen und Höhen zu beachten.

Das Einverständnis des Nachbarn

Auch wenn Sie sich innerhalb der gesetzlichen Vorschriften bewegen und somit auch ohne die Zustimmung Ihres Nachbarn eine Grenzbebauung vornehmen dürften, so sollten Sie doch alleine der nachbarschaftlichen Harmonie wegen, Ihren Nachbarn vorab informieren.

Verfahrensfreie Garagen: Was bedeutet das?

Statt “genehmigungsfrei” hat sich der Begriff “verfahrensfrei” für Bauten durchgesetzt, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. In einigen Bundesländern müssen Sie dennoch eine “Bauanzeige” einreichen, die die Behörde über das Vorhaben im Detail informiert.

Wichtig: Auch verfahrensfrei zu errichtende Garagen und Carports dürfen nicht regelwidrig erbaut werden! Es sind weitere Vorschriften zu beachten wie z.B. die spezifischen Regelungen der Garagenverordnung, die Vorgaben eines möglicherweise existierenden Bebauungsplans, die Vorschriften zu Gründung (Fundament) und Zufahrten, Nachbarrecht und eventuell der Denkmalschutz, der in manchen Ortskernen gilt.

Innerorts in einem Gebiet mit Bebauungsplan: Hier gelten Garagen bis zu 100 m² als verfahrensfrei, sofern solche laut Bebauungsplan möglich sind.

Regionale Unterschiede und spezifische Vorschriften

Die Vorschriften bezüglich einer eventuell erforderlichen Baugenehmigung für Garagen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Was in Hamburg noch ganz ohne Baugenehmigung geht (“verfahrensfrei”), ist in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung nicht baufähig.

Hier einige Beispiele für spezifische Vorschriften in verschiedenen Bundesländern:

  • Bayern: Garage darf nicht größer als 50 Quadratmeter sein. Bauanzeige ist erforderlich.
  • Berlin: Bis 30 Quadratmeter und durchschnittlich 3 Meter Wandhöhe ohne Baugenehmigung.
  • Niedersachsen: Kleingarage darf höchstens 30 Quadratmeter haben. Garagen müssen an der Grundstücksgrenze oder höchstens mit einem Abstand von einem Meter errichtet werden.
  • Nordrhein-Westfalen: Benötigen Sie immer eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage.

Eine Infografik kann helfen, die komplexen Regelungen zur Baugenehmigung besser zu verstehen.

Was tun, wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist?

Sollte Ihr gewähltes Produkt nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen, ist es erforderlich, eine Baugenehmigung zu beantragen. Die inhaltlichen Vorgaben für die Antragsstellung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, denn überall gelten je eigene Landesbauordnungen.

Bauvorlagenberechtigte sind in der Regel Architekten, Innenarchitekten oder Bauingenieure.

Sollten Sie für Ihre Holzgarage eine Baugenehmigung benötigen, beraten wir Sie und prüfen die Genehmigungsfähigkeit. Wir liefern die erforderliche Bauzeichnungen (Grundriss u.a.) und formulieren den Bauantrag.

Schritt 2: Brauche ich für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung - HUMMEL Blockhaus

Kosten sparen: Bauen ohne Baugenehmigung

Es lohnt sich praktisch nie mit Genehmigung zu bauen, wenn es irgendeine Möglichkeit gibt, auf diese zu verzichten. Denn die Kosten, wenn Sie mit Baugenehmigung Garage oder Carport bauen, belaufen sich schnell mal auf 1.000 €.

Es rechnet sich manchmal ein Carport um ein paar Zentimeter kleiner zu gestalten und dadurch der Baubewilligung zu entgehen. Im Zweifelsfall können Sie auch immer bei der Baubehörde nachfragen. Man wird Sie also in Ihrem Bestreben unterstützen, möglichst keine Bewilligung zu brauchen.

Fallbeispiele und Diskussionen

Ein häufiges Szenario ist der Anbau eines Gartenhauses direkt an eine Garage. In diesem Fall ist es wichtig zu klären, ob dies als eigenständiges Gartenhaus oder als Erweiterung der Garage zählt. Die Antwort hängt von den jeweiligen Bauvorschriften und der Auslegung durch die Baubehörde ab.

Einige Beispiele aus Diskussionsforen zeigen, dass die Gemeinden unterschiedlich vorgehen und es ratsam ist, vorab beim Landratsamt nachzufragen.

Denken Sie daran, dass die Informationen in diesem Artikel sorgfältig recherchiert wurden, jedoch keine Garantie für deren absolute Richtigkeit übernommen werden kann. Es ist immer ratsam, sich direkt bei der zuständigen Baubehörde zu informieren.

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