Viele Reisende, die nur mit Handgepäck unterwegs sind, kennen das Problem: Was darf ins Handgepäck und was nicht? Besonders bei Kosmetikartikeln wie Haarwachs und Haargel herrscht oft Unsicherheit. Dieser Artikel erklärt die aktuellen Bestimmungen für die Mitnahme von Haarwachs im Handgepäck und gibt praktische Tipps für die Reisevorbereitung.
Ob Lufthansa, Ryanair oder Easyjet: Flüssigkeiten sind im Handgepäck nach EU-Richtlinie schon seit 2006 stark reguliert und die Richtlinie überall die gleiche. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Flüssigkeiten in kleinen Behältern (unter 100 ml) mit an den Bord des Flugzeuges.
Diese Regelungen gelten nicht nur für Getränke, sondern auch für Sprays wie Deo, Gels wie Zahnpasta und Cremes wie in zahlreichen Kosmetikprodukten. Die EU-Verordnung spricht im Allgemeinen nicht nur von Flüssigkeiten, nämlich auch von Gelen und Aerosolen. So fallen beispielsweise auch Haargel und Haarspray unter die Flüssigkeiten-Regel. Auch Pasten, Lotionen sowie Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen unterliegen dieser Regel.
Zu den Flüssigkeiten im Handgepäck gehören alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind. Verwirrung gibt es teilweise bei Lebensmitteln wie etwa Streichwurst, Streichkäse, Nutella oder Marmelade. Handelt es sich hierbei um Flüssigkeiten? Ja.
Laut Bundespolizei versteht man darunter Substanzen, die bei „Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz“ sind. Auch Mixturen aus flüssigen und festen Bestandteilen fallen unter das Verbot.
Antwort: Ja. Allerdings muss der Transport zwingend im Beutel für Flüssigkeiten erfolgen, da Haarwachs an der Sicherheitskontrolle als Flüssigkeit gilt. Der Haarwachs-Behälter darf höchstens 100 ml fassen. Der Klarsichtbeutel für Flüssigkeiten muss transparent und wiederverschließbar sein.
Bei Ryanair-Flügen gelten in Sachen Haarwachs die gleichen Regeln wie auch bei allen anderen Flügen im EU-Raum. Haarwachs darf genau dann im Handgepäck mit an Bord, wenn die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck beachtet werden.
Antwort: Absolut. Haargel gilt im Handgepäck definitiv als Flüssigkeit. Gemäß EU-Verordnung darf man demnach Haargel im Handgepäck nur dann mitnehmen, wenn sich das Gel in einem Behälter befindet, der maximal 100 ml fasst. Dieser Behälter muss zwingend in einem transparenten, wiederverschließbaren Klarsichtbeutel (beispielsweise Gefrierbeutel aus dem Supermarkt) verstaut werden.
Also, dafür gibt es ja die Reiseinformationsseite der Bundespolizei. Zählt zu Flüssigkeiten. Alles was cremig, gelig, schmierig, ölig oder zum sprühen ist fällt darunter.
Es gibt einige Ausnahmen von der 100-ml-Regel:
Für flüssige Medikamente die Du nicht während des Fluges benötigst, gelten weiterhin die oben genannten Regeln. Unabhängig davon, ob es sich bei Medikamenten um Flüssigkeiten handelt, musst Du die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes berücksichtigen. Somit solltest Du für verschreibungspflichtige Medikamente immer eine Bescheinigung dabei haben.
Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. einige Schmerzmittel und Antidepressiva) benötigst Du innerhalb des Schengenraums das entsprechende Dokument. Dieses und weitere Informationen findest Du beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Wer auf Reisen nicht auf Stylingprodukte verzichten möchte, aber die strengen Vorschriften umgehen will, kann auf zahlreiche Alternativen zurückgreifen:
Tabelle: Übersicht über die Bestimmungen für Stylingprodukte im Handgepäck
| Produkt | Handgepäck | Aufgabegepäck |
|---|---|---|
| Haargel | Erlaubt, max. 100 ml im 1-Liter-Beutel | Erlaubt |
| Haarwachs | Erlaubt, max. 100 ml im 1-Liter-Beutel | Erlaubt |
| Haarspray | Erlaubt, max. 100 ml im 1-Liter-Beutel | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter |
| Feste Pomade | Erlaubt, keine Mengenbegrenzung | Erlaubt |
Die Mitnahme von Haarwachs, Haarspray, Deo und anderen Spraydosen im Flugzeug ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine genaue Beachtung der geltenden Vorschriften. Im Handgepäck sind nur kleine Mengen bis 100 ml pro Behälter und insgesamt ein Liter pro Person erlaubt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf Alternativen wie feste Deos oder Haarwachs zurückgreifen. Informieren Sie sich stets vorab über die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und des Ziellandes, um einen reibungslosen Ablauf am Flughafen zu gewährleisten.
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