Haarentfernung mit Laser: Voraussetzungen und Gewerbeanmeldung in Deutschland

Heutzutage sind Anwendungen von Lasern, IPL-Geräten oder weiteren Strahlungsquellen in vielen kosmetischen Bereichen ganz normal und beinahe alltäglich im Einsatz.

Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die bei der gewerblichen Haarentfernung mit Lasertechnik in Deutschland zu beachten sind. Dabei geht es um die Frage, ob die Haarentfernung durch Lasertechnik nicht nur von Ärzten, sondern auch von Kosmetikern gewerblich gemacht werden kann. Auch die Frage und darum, ob dafür einige Genehmigungen z.B. vom Gesundheitsamt usw. benötigt werden.

Gewerbeanmeldung für ein Kosmetikstudio

Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist ein Gewerbeschein eine unabdingbare Startvoraussetzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Kosmetikstudio eröffnet, ein heimisches Arbeitszimmer genutzt oder aber ein mobiler Kundenservice angeboten wird.

Das Wichtigste in aller Kürze: Gewerbe als KosmetikerIn anmelden (Kosmetikstudio)

  • Unabhängig von Art und Umfang des Gewerbes (stationäres Kosmetikstudio, heimisches Arbeitszimmer oder mobiler Service) muss ein Gewerbe angemeldet werden.
  • Nur ein Gewerbeschein berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung.

Ohnehin muss der Umfang der gewerblichen Tätigkeit in der Anmeldung angegeben werden. Wer also auch Pflegeprodukte verkaufen möchte (ggf. über einen Online Shop), muss dies in der Tätigkeitsbeschreibung angeben.

Einen wichtigen Stellenwert bei der eigentlichen Gewerbeanmeldung nimmt die Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit ein: Je umfassender und breiter sie beschrieben wird, desto weniger Probleme dürfte es hinterher geben. Auch entfällt so zu einem späteren Zeitpunkt meistens die Notwendigkeit, den Gewerbeschein kostenpflichtig anpassen zu müssen.

Auch wer ‚nur‘ Kosmetikprodukte im so genannten Nebenerwerb verkaufen möchte, braucht grundsätzlich einen Gewerbeschein. Ohne einen Gewerbeschein darf die selbstständige Tätigkeit nicht aufgenommen werden. Die üblicherweise für die Gewerbeanmeldung vorzulegenden Unterlagen werden in Paragraf 13 der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten.

Wer ein Kosmetikstudio anmelden möchte, braucht dazu natürlich geeignete Geschäftsräume. Hier kommt die Gewerbeaufsicht ins Spiel: So müssen mit Blick auf Hygienevorschriften, die gerade in diesem Bereich eine große Rolle spielen, z.B. Auflagen in Bezug auf ein separates Kunden-WC beachtet werden. Dies gilt auch, wenn ein heimisches Arbeitszimmer zu gewerblichen Zwecken genutzt wird (in diesem Falle muss auch der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden).

Die Regelungen und baulichen Auflagen können von Bundesland zu Bundesland variieren, sodass sich Existenzgründer persönlich an die entsprechenden Stellen wenden sollten, um von Beginn an alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllen zu können.

Da es sich nicht um ein erlaubnispflichtiges bzw. überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt, dürfte der Anmeldeprozess schnell von statten gehen. Neben dem Formular zur Gewerbeanmeldung ist auch der Personalausweis vorzulegen. Immer mehr Ordnungsämter bieten mittlerweile auch einen bequemen Online-Service an.

Besonderheit für die Gewerbeanmeldung als KosmetikerIn

Zu beachten ist, dass es sich beim Berufsfeld KosmetikerIn gemäß Anlage B der Handwerksordnung um ein handwerksähnliches Gewerbe ohne Meisterpflicht handelt, sodass die Zugangsvoraussetzungen recht unkompliziert sind.

Daraus ergibt sich in der Regel die Pflicht, in die örtliche Handwerkskammer einzutreten und zu einem späteren Zeitpunkt Pflichtbeiträge abführen. Auf der Gegenseite kann diese Mitgliedschaft aber strategisch genutzt werden, um sich professionell beraten zu lassen.

Zudem sieht Paragraf 113 der Handwerksordnung (HwO) vor, dass Gründer, die erstmalig ein Gewerbe anmelden, im ersten Jahr von den Beiträgen befreit sind. In den Folgejahren lassen sich Vergünstigungen nutzen. Auch die Gewerbesteuer, die durch einen individuellen Hebesatz je nach Gemeinde variieren kann, greift erst ab einem Jahresgrundfreibetrag von derzeit 24.500 Euro.

Ausbildung und Fachkenntnisse

Eine entsprechende Berufsausbildung oder Fachqualifikation ist keine formale Grundvoraussetzung, allerdings dringend zu empfehlen: Kunden erwarten ein ganzheitliches, professionelles Leistungsspektrum und nicht wenige wollen in Form von Zertifikaten auch sichtbare Nachweise präsentiert bekommen.

Wie sollte eine professionelle Beratung inklusive Behandlung im Sinne der Schönheit auch funktionieren, wenn kein fundiertes Fachwissen vorhanden ist? Eine Ausbildung in diesem Bereich ist also eine erfolgskritische Startvoraussetzung, auch wenn sie nicht zwingend notwendig ist.

Nach der erfolgreichen Ausbildung haben KosmetikerInnen die Chance, aus einem Angestelltenverhältnis heraus den Weg in die berufliche Selbstständigkeit einzuschlagen.

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Ausbildung zur Kosmetikerin

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Hygienevorschriften und Kontrollen

Es versteht sich von selbst, dass die Beachtung von Hygienevorschriften und -standards zur professionellen Berufsausübung gehören muss. Auch daher ist eine entsprechende Aus- oder zumindest Weiterbildung eigentlich alternativlos, denn in diesem Kontext wird das entsprechende Fachwissen praxisorientiert vermittelt.

Es gilt, Hygienemaßnahmen von Anfang an als Routine in die Abläufe zu integrieren, zumal Kunden ein hohes Maß an Sauberkeit stillschweigend voraussetzen. Insbesondere der Desinfektion von Arbeitsutensilien und präventiven Maßnahmen (z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen bei bestimmten Behandlungen) kommen Schlüsselrollen zu.

Gründer sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass das Gesundheitsamt zu unangemeldeten Kontrollen vorbeikommen kann, schließlich werden im Rahmen der Gewerbeanmeldung auch andere Ämter informiert (so ebenfalls das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung der gewerblichen Tätigkeit).

Werden hygienische Missstände bei einer Kontrolle festgestellt oder von Kunden gemeldet, so kann dem Gewerbe schnell die formale Berechtigung entzogen werden.

Natürlich darf auch das entsprechende kaufmännische Fachwissen nicht zu kurz kommen, um die Kosten im Blick zu haben und das Leistungsangebot geschickt auf die Nachfragesituation ausrichten (inkl. attraktiver Preisgestaltung aus Kundensicht).

Das Wichtigste in aller Kürze: Gewerbe als KosmetikerIn anmelden (Kosmetikstudio)

  • In Bezug auf die Geschäftsräume sind hygienerelevante bauliche Vorschriften zu berücksichtigen, die von Bundesland zu Bundesland variieren (man denke insbesondere an eine separate Kundentoilette).
  • Es handelt sich weder um ein erlaubnispflichtiges noch um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.
  • Gemäß Handwerksordnung handelt es sich um einen zulassungsfreien, handwerksähnlichen Beruf ohne Meisterzwang, wodurch sich die Pflichtmitglied in der Handwerkskammer ergibt (im ersten Jahr herrscht Beitragsfreiheit).

Die NiSV-Verordnung und Fachkundenachweis

Der Begriff „NiSV“ sollte all jenen, die mit apparativer Kosmetik zu tun haben, bekannt sein. Zum 31. Dezember 2020 trat die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung am Menschen“ in Kraft. Ab dem 31. Dezember 2021 ist die NiSV verpflichtend.

Die Verordnung wurde entwickelt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Das in dem Dokument beigefügte Adjektiv „nichtionisierend“ beschreibt Strahlungen, deren elektromagnetischen Wellen nicht ausreichen, um andere Atome zu ionisieren.

Die NISV bezieht sich auf Geräte, die in der apparativen Kosmetik angewendet werden. Niedrig festgelegte Grenzwerte lassen praktisch alle Geräte, die elektrischen Strom auf oder in die Haut leiten, unter die Verordnung fallen. Dazu gehören laut BMU:

  • Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen (zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung, auch IPL-Geräte),
  • Hochfrequenzgeräte (z.B. zur Faltenglättung oder Fettreduktion),
  • Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation (z.B. zum Muskelaufbau in Sportstudios) und zur Magnetfeldstimulation (z.B. Magnetfeldmatten),
  • Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems (z.B. Hirnstimulation zur Leistungssteigerung),
  • Ultraschallgeräte (z.B. Ultraschall-Babykino oder zur Fettreduktion) und
  • Magnetresonanztomographen

Die NISV-Verordnung muss erworben werden, um den Schutz einer Person im Rahmen einer Behandlung mit einem der oben genannten Geräte zu garantieren. Der Erwerb der NiSV soll den Kunden und Kundinnen Sicherheit vermitteln, da die Behandelnden für die Ausstellung des Zertifikats genaueste Kenntnisse über die Technologien nachweisen müssen und somit die Risiken für die Kunden verringert werden.

Der Besitz einer NiSV stellt sicher, dass die Kosmetiker und Kosmetikerinnen sich mit dem beziehungsweise den Geräten auskennen. Grund dafür ist, dass es durch einen unwissenden und ungelernten Umgang mit Geräten mit Strahlung (etc.), zu (teilweise irreparabellen) Verletzungen der Verbraucher und Verbraucherinnen kommen kann.

Laser und Strahlung können sich bei falscher Behandlung auf die Augen und die Haut der Menschen auswirken. Bei der Haut sind die Schwellenwerte für Gewebereaktionen gegenüber Laserstrahlung im Wellenlängenbereich höher als beispielsweise beim Auge. Im sichtbaren und nahen infraroten Bereich hat die Haut ein hohes Emissionsvermögen, im UV-Strahlen und fernen infraroten Bereich hingegen absorbiert die Haut sehr stark.

Ursprünglich war geplant, dass der NiSV-Nachweis bis zum 31. Dezember 2021 erbracht werden muss, also innerhalb eines Jahres nach Erlass des Gesetzes. Eine mögliche Fristverlängerung ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeschlossen.

Bereits seit dem 1. Januar 2021 dürfen bestimmte apparative (mit Hilfe bestimmter medizinischer/diagnostischer Apparate) Behandlungen nur noch von offiziell approbierten Ärzten und Ärztinnen durchgeführt werden. Durch diese Regel ist es Ärzten und Ärztinnen vorbehalten, bestimmte Anwendungen mit intensiven Lichtquellen oder Lasern anzubieten. Dazu gehören unter anderem:

  • Ablative (entfernende) Laseranwendungen,
  • Die Behandlung von Gefäßveränderungen oder pigmentierter Hautveränderung,
  • Anwendungen mit hochfrequentem Ultraschalle,
  • Reduktion von Fettgewebe oder auch die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-Up.

Ärzte und Ärztinnen dürfen jedoch einige Schritte der Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen an Hilfskräfte delegieren.

Der Fachkundenachweis muss laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bis zum 31. Dezember 2021 erbracht werden. Die Zeitspanne über ein Jahr zwischen Einführung des Gesetzes und Vorlegung des Zertifikates erklärt sich damit, dass entsprechende Fortbildungsangebote zunächst etabliert werden müssen.

Bereits jetzt werden in der gesamten Republik einige NiSV-Fachkunde Kurse angeboten, wichtig dabei ist, dass die Kurse durch die Deutsche Akkreditierungsstelle reguliert sind, denn erst dann besteht Rechtssicherheit.

Der Fachkunde-Nachweis der NiSV besteht aus zwei Teilen. Der erste (allgemeinere) Teil behandelt die „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“, der zweite Teil beschränkt sich auf die jeweilige Technologie, die angewendet wird.

Der Grundlagen-Kurs ist nicht erforderlich, wenn eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Kosmetikern absolviert wurde, der Bildungsgang „Staatliche geprüfte Kosmetikerin“ absolviert wurde, einer Meisterprüfung erfolgte oder bis zum 31. Dezember 2021 eine berufliche Praxis über fünf Jahre nachgewiesen werden kann. Der zweite Teil mit dem Modul über die jeweilige Technologie muss in jedem Fall belegt werden.

Zusätzlich zur Belegung der Kurse müssen unter die NiSV fallende Geräte, die bereits vor dem 31.12.2020 im Einsatz waren, der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden. Neue Geräte müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb gemeldet werden. Zudem ist es verpflichtend, alle Gerätebehandlungen zu dokumentieren.

Die Kosten der Schulungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Ebenfalls sind die Kosten davon abhängig, welche Module belegt werden bzw. wie umfangreich diese sind.

Countdown für Fachkundeschulungen läuft

Bis zum 31. Dezember 2022 müssen alle Kosmetikerinnen und Kosmetiker, die Laser-, Ultraschall- und Hochfrequenzgeräte benutzen, eine Fachkundeschulung absolvieren.

Zudem müssen Geräte der Behörde gemeldet und Anwendung sowie Beratung und Aufklärung dokumentiert werden.

Mit einer einmaligen Schulung ist es dann auch nicht getan. "Alle fünf Jahre ist eine Weiterbildung notwendig", informiert Claudia Joerg.

Grundsätzlich notwendig sind gerätebezogene Schulungen - und zwar für alle im Bereich kosmetischer Behandlungen tätige Personen, die entsprechende Geräte verwenden.

Ausnahmen gibt es nur bei der Basisschulung "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" (80 LE). Diese ist bei Anwendung von "Elektromagnetischen Feldern" und bei einer bestimmten Berufsausbildung oder Berufserfahrung nicht notwendig.

Darüber hinaus sind all jene von der Basisschulung 80 LE befreit, die die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich abgelegt haben oder aber zum Stichtag vom 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügten.

Übersicht über Schulungen und ausgeschlossene Arbeiten

  • Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen - 120 LE "Optische Strahlung"
    Folgende Tätigkeiten sind Ärzten vorbehalten und dürfen auch mit einer Schulung nicht mehr durchgeführt werden: trennende Laseranwendungen, bei denen die Schutzbarriere der Epidermis verletzt wird, Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup, Behandlung von pigmentierten Hautveränderungen und von Gefäßveränderungen sowie Anwendungen, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind wie beispielsweise Fettgewebereduktionen.
  • Anwendung von Ultraschallgeräten (Schallintensitäten größer 50 Milliwatt pro Quadratzentimeter am Auge beziehungsweise 100 Milliwatt am übrigen Körper) - 40 LE "Ultraschall"
    Folgende Tätigkeiten sind Ärzten vorbehalten und dürfen auch mit einer Schulung nicht mehr durchgeführt werden: Anwendungen, bei denen die Schutzbarriere der Epidermis verletzt wird sowie Anwendungen zur gezielten thermischen Gewebegerinnung oder der Fettgewebereduktion.
  • Anwendung von Hochfrequenzgeräten oberhalb 100 Kilohertz - 40 LE "Elektromagnetische Felder Hochfrequenzgeräte in der Kosmetik"
    Folgende Tätigkeiten sind den Ärzten vorbehalten und dürfen auch mit einer Schulung nicht mehr durchgeführt werden: Anwendungen, bei denen die Schutzbarriere der Epidermis verletzt wird, für die thermische Fettgewebereduktion oder Behandlung von Gefäßveränderungen oder von pigmentierten Hautveränderungen.
  • Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation oder zur Muskelstimulation oder zur Magnetfeldstimulation - 24 LE "Elektromagnetische Felder Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte zur Stimulation"
    Einsatz insbesondere für Training oder Physiotherapie. Besondere Voraussetzung hierfür ist der Nachweis eines Trainerscheins.

Diodenlaser in der Kosmetik

Der Diodenlaser gilt als eine der effektivsten und sichersten Methoden um Haare dauerhaft zu entfernen.

Fakt ist aber, dass das nirgends geschrieben steht. Es gibt KEIN Gesetz welches den Diodenlaser für die Kosmetik verbietet!

Diodenlaser in Deutschland- Was brauche ich konkret um mit dem Diodenlaser in Deutschland zu arbeiten?

  • Alle IPL und Lasergeräte fallen unter das neue Strahlenschutzgesetz NiSV,welches in Deutschland am 31.12.2020 in Kraft trat, die Bestimmungen zur Fachkunde gelten ab 31.12.2021.
  • Wenn man staatlich geprüfte Kosmetikerin sind oder die Meisterprüfung haben, braucht man diesen Nachweis NICHT.
  • Gewerbe Kosmetik.
  • Für alle jene die NICHT MeisterkosmetikerInnen oder staatliche geprüfte KosmetikerInnen sind, braucht man ab 31.12.2021 den Fachkundenachweis.
  • Laserschutzkurs (1-2 Tageskurs)

Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann in Österreich und Deutschland also problemlos mit der Diode gearbeitet werden. Voraussetzung für ein gutes und sicheres Ergebnis ist natürlich auch ein Top- Gerät!

Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben.

tags: #haarentfernung #laser #voraussetzungen #gewerbe

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